Eisenbahnbrücke Albbruck wird abgerissen

Die endgültige Entscheidung des Petitionsausschusses zum Abriss der historischen Eisenbahnbrücke in Albbruck bedaure ich sehr, insbesondere für all die engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Erhalt der Brücke eingesetzt haben. Noch beim Termin Ende Juli letzten Jahres hatten sich die Bürger, mein Kollege Schreiner und ich mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses vor Ort für den Erhalt der Brücke ausgesprochen und damit ein positives Signal gesandt. Ich bin mir sicher, dass sich der Petitionsausschuss diese Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Wichtig war, dass der Petitionsausschuss alle Fakten und Argumente abgewogen hat.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 03 / 2019

Am Donnerstag hat der Bundestag den Entwurf für das Starke-Familien-Gesetz der Koalition in erster Lesung beraten (Drs. 19/7504). Das Vorhaben, Familien mit wenig Geld zu stärken, ist auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag verankert worden.

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft insbesondere Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.

Kinderarmut zu bekämpfen, ist eines der wichtigsten politischen Vorhaben der SPD-Fraktion. Mit diesem Gesetz, das die SPD-Fraktion vorangetrieben hat, geht die Koalition dabei jetzt einen entscheidenden Schritt voran.

Ausweitung des Kinderzuschlags

  • Der Kinderzuschlag wird von derzeit 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben, so dass er zusammen mit dem Kindergeld das Existenzminimum abdeckt. Der Kinderzuschlag soll auch nicht mehr schlagartig wegfallen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Mehr Familien sollen die Chance erhalten, durch eigenes Erwerbseinkommen unabhängig von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu werden.
  • Der Bewilligungszeitraum für den Kinderzuschlag wird auf sechs Monate vereinheitlicht. Ebenso wird der Bemessungszeitraum auf sechs Monate vor dem Antragszeitpunkt festgesetzt. Es wird auch unbürokratischer, die Nachweise für die Prüfung dazu zu erbringen.
  • Kindeseinkommen soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern – wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben.
  • Zusätzliches Einkommen von Eltern mindert den Kinderzuschlag nur noch um 45 Prozent statt wie derzeit um 50 Prozent.
  • Und um zu vermeiden, dass der Kinderzuschlag bei Eltern schlagartig entfällt, wenn ihr Verdienst eine Einkommensobergrenze übersteigt, wird die obere Einkommensgrenze abgeschafft.

Außerdem soll es mit dem Gesetz einen erweiterten Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geben, die in so genannter verdeckter Armut leben; d. h., wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hartz IV zu vermeiden.

Die ersten drei Maßnahmen treten am 1. Juli 2019 in Kraft, die weiteren drei am 1. Januar 2020.

Mehr Möglichkeiten zur Teilhabe
Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt“. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.

Hier sind nun mit dem neuen Gesetz folgende Verbesserungen vorgesehen:

  • Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro erhöht.
  • Die Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung fallen weg.
  •  Es kommt eine Regelung, dass Kinder auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten können, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kids durch Lernförderung unterstützt werden können.
  • Gesonderte Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen fallen übrigens auch weg.
  •  Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld ebenso kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.

Die neuen Regeln treten am 1. August 2019 in Kraft.

Weitere Verbesserungen geplant
Katja Mast, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, erläutert: „Mit der Verbesserung des Kinderzuschlags und mehr Geld und Möglichkeiten für das Dabei-Sein in Schule, Sport, Kultur und Nachhilfe schaffen wir mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Der neue Kinderzuschlag wird gerechter, honoriert eigenes Einkommen der Familien stärker und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Kindergrundsicherung.“

Mast kündigt an: „Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns unter anderem dafür einsetzen, den Teilhabebetrag für Freizeitangebote in Sport, Spiel, Kultur und Nachhilfe von heute 10 Euro monatlich zu erhöhen. Mit dabei zu sein wollen wir auch Kindern ermöglichen, deren Eltern sich dies sonst nicht leisten könnten.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützt die Koalition gezielt Familien, in denen trotz Arbeit das Geld knapp ist. Ein neu neugestalteter Kinderzuschlag soll dafür sorgen, dass deutlich mehr Eltern zusätzlich unterstützt werden und nicht wegen ihrer Kinder in Hartz IV rutschen. Für Kinder aus Familien mit wenig Geld werden die Schülerbeförderung und das Schulessen kostenfrei. Außerdem wird der Zugang zu Lernförderung erleichtert und der Zuschuss zum Schulbedarf erhöht.

Ein großer Teil der Menschen hat jahrzehntelang gearbeitet. Sie haben Kinder großgezogen, Angehörige gepflegt, einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet. Nicht selten das Ergebnis: eine so kleine Rente, mit der sich das Leben kaum bezahlen lässt. Was folgt, ist der Weg zum Amt und die Grundsicherung.

Das will die SPD-Bundestagsfraktion nicht länger hinnehmen. Das Vertrauen in die gesetzliche Rente ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist aber auch Aufgabe der Solidargemeinschaft sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben im Alter ein Auskommen haben, das ihre Leistung respektiert und anerkennt.

Mit der geplanten Grundrente will die SPD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter ordentlich abgesichert sein. Und zwar besser als derjenige, der nur kurzzeitig oder gar keine Beiträge geleistet hat − das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Minister hat Konzept vorgelegt
Die Grundrente soll den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.

Das Konzept von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente sieht folgendermaßen aus:

Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den Grundrentenzeiten erworbenen Entgeltpunkte, die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den Grundrentenzeiten erworben wurden.

Die Höhe der Grundrente ergibt sich aus den im Einzelfall erworbenen Entgeltpunkten und einem Zuschlag. Konkret wird ab 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ und einem Durchschnittswert von 0,2 Entgeltpunkten (EP) der Durchschnittswert auf das 2-Fache angehoben, maximal aber auf 0,8 EP pro Jahr. Für Menschen, die zum Beispiel 35 Jahre für ein Einkommen in Höhe des Mindestlohns bei Vollzeit gearbeitet haben, führt das zu einer monatlichen Bruttorente oberhalb der durchschnittlichen Grundsicherung. Mit höherem Einkommen wird der Zuschlag allmählich abgeschmolzen.

Ganz konkret: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau des Mindestlohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro. Mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro.

SPD-Fraktion lehnt Bedürftigkeitsprüfung strikt ab
Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Das ist klarer Standpunkt der SPD-Bundestagsfraktion. Denn es geht um die Betrachtung jeder einzelnen Person und deren Leben. Davon werden 3 bis 4 Millionen Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen. Die Sozialdemokraten erkennen die Lebensleistung von heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern an. Deswegen sollen die Regelungen auch für alle gelten.

Zur Wahrheit gehört: Nicht in allen Fällen wird die Höherwertung raus aus der Grundsicherung führen. Darum soll die Grundrente mit Verbesserungen beim Wohngeld und der Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung flankiert werden.

Rentnerinnen und Rentnern, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, soll künftig ein pauschaler Freibetrag beim Wohngeld gewährt wer-den. In der Höhe soll sich der Freibetrag an dem bereits für schwerbehinderte Menschen existierenden Freibetrag von 125 Euro orientieren.

Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, soll außerdem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit stellen wir in allen Fällen für langjährig Versicherte sicher, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet hat oder nicht – auch im Geldbeutel.

Der Freibetrag soll 25 Prozent der individuellen Rente umfassen, maximal aber aktuell 106 Euro (25 Prozent der Regelbedarfsstufe 1).

Das Bundessozialministerium wird bis spätestens Mai einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann zügig vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Anschließend wird er vom Deutschen Bundestag beraten – und soll noch dieses Jahr beschlossen werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat Eckpunkte für eine neue Grundrente vorgelegt. Lebensleistung verdient Respekt. Wer 35 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Die Rente soll dem neuen Konzept zufolge um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den „Grundrentenzeiten“ erworbenen Entgeltpunkte, die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den Grundrentenzeiten erworben wurden. Eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben. Noch vor dem Sommer soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Wie sieht ein gerechter und moderner Sozialstaat in der Zukunft aus? Die Debatte darüber haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in dieser Woche mit einem Konzept für den Sozialstaat 2025 eröffnet („Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“). Am Freitag hat der Bundestag über das Konzept in einer Aktuellen Stunde debattiert.

Mit dem Sozialstaatskonzept sollen die Weichen für eine gerechte Gesellschaft von morgen gestellt werden. Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Wir haben uns die Herausforderungen angeschaut, vor denen wir stehen und neue sozialdemokratische Antworten darauf formuliert. Diese Antworten folgen unserem klaren Kompass: Solidarität, Zusammenhalt, Menschlichkeit. Unser Sozialstaatskonzept ist das Herzstück unserer neuen sozialdemokratischen Politik.“

Damit werde ein neuer Ansatz verfolgt, so Nahles, eine andere Haltung und eine andere Perspektive: „Wir gehen von denen aus, die Hilfe und Unterstützung benötigen und nicht denjenigen, die die Solidarität der Gemeinschaft missbrauchen. Wir setzen auf Leistungsgerechtigkeit und Solidarität“, erklärt die Fraktionschefin.

Chancen und Schutz in der neuen Arbeitswelt
In dem Konzept heißt es: „Der technologische Wandel der Arbeitswelt beschleunigt sich massiv. Arbeit verändert sich mit neuen Berufsbildern, Arbeitszeitmodellen und Qualifikationsanforderungen. Das eröffnet für viele große Chancen und auch neue Arbeit. Es führt aber auch dazu, dass Menschen Sorge haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder nur noch schlecht bezahlte und unsichere Arbeit zu finden.“

Durch den technologischen Wandel wird die Arbeit nicht ausgehen, sie wird sich nur stark und immer schneller verändern. Die Antwort aus sozialdemokratischer Perspektive darauf ist das „Recht auf Arbeit“. Das bedeutet, dass sich die Solidargemeinschaft dazu verpflichtet, sich um jeden Einzelnen zu kümmern und jedem Arbeit und Teilhabe zu ermöglichen.

Leistungsgerechtigkeit steht in dem Konzept im Mittelpunkt. Ganz konkret: Je länger man in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, desto länger soll man auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ältere brauchen einen längeren Anspruch als Jüngere. Alle sollen einen Anspruch auf Qualifizierung bekommen. Zudem soll ein Recht auf Weiterbildung geschaffen werden.

Anspruch auf Teilhabe und Kindergrundsicherung
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten schlagen vor, ein neues Bürgergeld einzuführen: Das Bürgergeld ist aus der Perspektive der Menschen gedacht, die den Sozialstaat brauchen, nicht aus der Perspektive derer, die ihn missbrauchen. Die Sozialdemokraten wollen die bestehende Grundsicherung grundlegend verändern und deswegen mit dem Bürgergeld einen Leistungsanspruch für Absicherung und Teilhabe (Recht auf Arbeit) schaffen. Das „Recht auf Arbeit“ bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger ein passgenaues Angebot auf Weiterbildung/Qualifizierung oder auch ein Angebot auf Arbeit er-halten sollen.

Und weil Kinder nicht in die Sozialhilfe gehören, soll es eine eigenständige Kindergrundsicherung geben.

Zentral ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, den Wert der Arbeit zu sichern. Dafür wollen sie einen höheren Mindestlohn und eine Stärkung der Tarifbindung. In Deutschland soll jeder von seinem Lohn ein gutes Leben führen können.

Außerdem neu: In Zeiten des digitalen Wandels sollen moderne Arbeitnehmerrechte für eine neue Zeit geschaffen werden: ein Recht auf Home-Office, auf Nichterreichbarkeit und ein Zeitkonto für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Es ist wichtig, dass sich die Menschen auf einen Sozialstaat auf Augenhöhe verlassen können. Darauf, dass sie bei Arbeitslosigkeit und im Alter geschützt sind, dass sie respektvoll behandelt werden und gleichberechtigt teilhaben können.“

Hier ist das Konzept zum neuen Sozialstaat nachzulesen:
https://www.spd.de/aktuelles/ein-neuer-sozialstaat-fuer-eine-neue-zeit/

Nach langen und intensiven Beratungen haben die Koalitionsfraktionen am Freitag einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen soll, in Zukunft auf ihren Internetseiten über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren (Drs. 19/7693). Es geht dabei um eine Änderung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB).

Bislang ist es so, dass sich Ärztinnen und Ärzte strafbar machen, wenn sie auf ihren Internetseiten über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere laufende Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte wegen § 219a StGB zeigen sehr deutlich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit Ärztinnen und Ärzte straffrei über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren können.

Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren in den Verhandlungen über eine Gesetzesänderung drei Ziele maßgeblich: die Informationsrechte von Frauen stärken, Rechtssicherheit schaffen und eine Entkriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte erreichen. Frauen, die ungewollt schwanger werden und über einen Schwangerschaftsabbruch nach-denken, sind meist in einer persönlichen Notsituation. Unkompliziert und schnell Hilfe und Unterstützung zu erhalten, ist in diesem Moment sehr wichtig.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch sieht daher unter anderem Folgendes vor:

  • In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a StGB klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar.
  • Frauen werden leichter erfahren können, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundesärztekammer wird eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und die von ihnen dabei angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Auch Ärztinnen und Ärzte können auf diese Informationen verweisen.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht die jeweils aktuelle Liste der Bundesärztekammer und weitere Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen.
  • Der bundesweite zentrale Notruf „Schwangere in Not“ erteilt ebenfalls rund um die Uhr und in 18 Sprachen Auskunft.
  • Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben zudem erreicht, dass die Altersgrenze für Versicherte, die Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln haben, vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Lebensjahr heraufgesetzt wird.

Mit diesem Gesetzentwurf sorgt die Koalition für Rechtssicherheit. Es wird sichergestellt, dass Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen die Möglichkeit haben, selbst öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen in einer persönlichen Notsituation können künftig an die Informationen gelangen, die sie benötigen.

Auch wenn die SPD-Bundestagsfraktion eine Streichung weiterhin für die beste Lösung hält oder den Ärztinnen und Ärzten zumindest ermöglichen will, Auskunft über die von ihnen angewendete Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu geben, sind die Änderungen durch den Gesetzentwurf zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel bleibt es weiterhin, Straffreiheit und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen und das Informations-recht für schwangere Frauen zu gewährleisten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a Strafgesetzbuch klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar, was bisher der Fall war. Ärztinnen und Ärzte bekommen Rechtssicherheit, betroffene Frauen die Information, die sie benötigen.

Die Koalition will die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden nun per Gesetz die Voraussetzungen in den entsprechenden Krankenhäusern verbessert. Auch Vergütungen werden erhöht. Am Donnerstag hat das Parlament den Gesetzentwurf der Koalition in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 19/6915).

Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Viele Menschenleben können durch eine Organspende gerettet werden.
Während die Anzahl von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspender seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spender zu identifizieren.

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag deshalb auf Folgendes verständigt: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.“

Stärkung der Transplantationsbeauftragten
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Organspendestrukturen in den so genannten Entnahmekrankenhäusern verbessert werden. Die Organentnahme und die Leistungen zur Vorbereitung werden besser vergütet.

Dafür sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor: Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus.

Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können.
Ebenso legt der Gesetzentwurf eine pauschale Abgeltung für Leistungen fest, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen des Organspenders klar geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, denn es erhöht das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Chance auf Lebensrettung, Heilung oder Linderung. Leider geht die Zahl der Organspender zurück. Ein neues Gesetz der Koalition soll nun die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den und für die Entnahmekrankenhäuser schaffen, um die Organspendezahlen zu erhöhen.

Die neue App „KlimaTeller“ ermöglicht Gastronomen, die CO2-Emissionen ihrer Speisen abzuschätzen und auf dieser Basis klimafreundliche Menüs zusammenzustellen und als solche zu kennzeichnen. Den Startschuss für die App gibt heute die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter. Das Projekt KlimaTeller, in dessen Rahmen die App entwickelt wurde, wird vom Bundesumweltministerium über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) mit rund 160.000 Euro gefördert.

Die KlimaTeller-App hilft Gastronominnen und Gastronomen nachhaltige Menüs zu kochen und dies für ihre Gäste sichtbar zu machen. Wer mag, kann damit auch zuhause klimabewusst kochen. Etwa 15 bis 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Deutschland lassen sich auf unsere Ernährung zurückführen. Die Verwendung regionaler und saisonaler Produkte ist darum ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz.

Mit Verwendung der KlimaTeller App können Gastronomen ihre Speisen als KlimaTeller kennzeichnen, wenn die Zutaten eines Gerichts insgesamt weniger als 50 Prozent der Emissionen eines durchschnittlichen Gerichts verursachen. Ein Durchschnittsgericht verursacht rund 1600 Gramm CO2-Emissionen. Beim „KlimaTeller“ weiß also jeder Gast, dass er mit seiner Speisenwahl mindestens 800 Gramm CO2-Emissionen einspart. Das entspricht etwa einer Autofahrt von fünf Kilometern. Das KlimaTeller-Kennzeichen hilft Gästen, die Wert auf saisonale, regionale und überwiegend vegetarische Speisen legen, bei der Orientierung. So wird ein Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen geleistet.

Das Projekt KlimaTeller wird durchgeführt von den Organisationen Greentable e. V. und NAHhaft e. V.

(12.02.2019 | BMU-Pressemitteilung Nr. 017/19 | Klimaschutz)

Heute habe ich den aktuellen Jahrgang der Internationalen Klimaschutzstipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung in Berlin empfangen. Dank der Finanzierung durch das BMU hatten 18 Nachwuchsforscherinnen und -forscher in den letzten zwölf Monaten die Möglichkeit, an deutschen Gastinstitutionen zu diversen Fragestellungen im Bereich Klima- und Ressourcenschutz zu forschen.

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wird vom Bundesumweltministerium beim Stromsparen unterstützt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, übergibt der SSB heute einen Förderbescheid in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Damit soll im Rahmen des Projekts „ExtraEnergy“ die Beschaffung und Installation von zwei Wechselrichtern und einem zusätzlichen Mittelspannungsring ermöglicht werden. Durch diese wird der Verlust von Bremsenergie im Straßenbahnnetz vermieden und jährlich rund eine Gigawattstunde Strom eingespart. Das entspricht rund 500 Tonnen CO2. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Die Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter: „Unsere Klimaschutzziele erreichen wir nur, wenn auch der Verkehr stärker zur Treibhausgasminderung beiträgt als bisher. Bus und Bahn können hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Kommunale Betriebe wie die SSB sind Schlüsselakteure, daher stehen diese bei unserer Nationalen Klimaschutzinitiative besonders im Fokus.“

Das Projekt wurde im Rahmen des Förderwettbewerbs „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ der Nationalen Klimaschutzinitiative ausgewählt. Derzeit werden 36 kommunale Klimaschutz-Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 88 Millionen Euro gefördert.

Eine Neuauflage des Förderaufrufs für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte ist im November 2018 veröffentlicht worden. Projektskizzen können ab dem 1. August 2019 wieder beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Auch im Jahr 2020 wird es ein Förderfenster geben, in dem erneut Ideen eingereicht werden können.

07.02.2019 | BMU-Pressemitteilung Nr. 014/19 | Klimaschutz

 

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

DBT/ Inga Haar

Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums in Berlin

Bei Gewissensentscheidungen, wie z.B. der Sterbehilfe, werden Abstimmungen von den Fraktionen freigegeben. Aber am Ende des Tages kann man nur Politik machen, wenn man auch am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen kann.

Stiftungspreis „Das beste kommunale Schwimmbad“

Das Anliegen der Stiftung ist es, „Best-practice-Beispiele“ zu fördern, die für andere Kommunen Vorbild sein können. Deshalb kommt einfallsreichen, dauerhaften und zugleich wirtschaftlichen Lösungen eine besondere Bedeutung zu. Der Deutsche Olympische Sportbund ist Kooperationspartner des diesjährigen Stiftungspreises.

Lärm-Vollschutz für Rheintalbahn ist abgesichert – Zahlenstreit um Zugzahlen beendet

„Es ist ein toller Erfolg aller Bemühungen, einen guten Lärmschutz für die Menschen entlang der Rheintalbahnstrecke zu gewährleisten. Nun können die Planungsarbeiten der Bahn endlich fortgesetzt werden“, so die Abgeordneten.
Büro Schwarzelühr-Sutter

Schienengipfel darf nicht zur Dauerveranstaltung werden

Es ist gut, dass es bei der Elektrifizierung nun nach langem Stillstand endlich vorangeht. Die Elektrifizierung darf aber für die Verantwortlichen bei der Bahn und im Landesverkehrsministerium nicht zum Alibi für die schlechte Qualität auf der Hochrheinbahn werden.

 


Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums in Berlin

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Klettgau-Gymnasiums Tiengen (KGT) kamen zu mir nach Berlin. Die Diskussion im Reichstagsgebäude mit anschließendem Besuch der Reichstagskuppel bildete einen Höhepunkt der von den Lehrerinnen Julia Saruga und Anna Hirt organisierten Studienfahrt nach Berlin.

Den Schülerinnen und Schülern des KGT gab ich zunächst eine kurze Einführung in den Ablauf des Parlamentsbetriebs und in die Arbeit als Staatssekretärin. In der anschließenden Diskussion zeigten die Schülerinnen und Schüler großes Interesse unter anderem an dem Für und Wider von Auslandseinsätzen der Bundeswehr, dem Umgang mit der AfD im Deutschen Bundestag sowie dem Verhältnis von Politikern und Social Media.

Auf die Frage, ob ich als Abgeordnete innerhalb der Fraktionsdisziplin schon einmal eine politische Entscheidung habe treffen müssen, die ich innerlich abgelehnt habe, erklärte ich den Schülern, dass praktische Politik immer auch das Finden und Umsetzen von Kompromissen ist – ob im Gemeinderat, Landtag oder Bundestag. Bei Gewissensentscheidungen, wie z.B. der Sterbehilfe, werden Abstimmungen von den Fraktionen freigegeben. Aber am Ende des Tages kann man nur Politik machen, wenn man auch am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen kann.

Außerdem ermutigte ich die Jugendlichen, ihr Wahlrecht zu nutzen oder sich auch selbst in den gesellschaftlichen Gestaltungsprozess einzubringen. Demokratie ist ein zartes Pflänzchen, das gepflegt werden muss und kein Selbstläufer ist. Sie garantiert uns aber die Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben.

 

Stiftungspreis „Das beste kommunale Schwimmbad“

Die Stiftung „Lebendige Stadt“ ruft alle Städte und Kommunen auf, sich für den Stiftungspreis 2019 zu bewerben. Seit jeher tragen Schwimmbäder zur Gesundheit, Fitness und Erholung bei. Nicht hoch genug kann ihre lebenserhaltende Bedeutung geschätzt werden, da Schwimmbäder dazu dienen, bereits den Jüngsten das Schwimmen zu lehren. Dabei erfüllen Sportvereine eine ganz wesentliche Aufgabe.

Preiswürdig sind bereits bestehende Schwimmbäder, die maßgeblich zum Gemeinschaftssinn und zur Gesundheitsförderung beitragen, ökonomisch und ökologisch nachhaltig sind und gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigen. Gesucht werden Hallen- und Kombibäder. Die Schwimmbäder sollen in vorbildlicher Weise die Lebensqualität in der Stadt steigern und Angebote für alle gesellschaftlichen Gruppen bereithalten– idealerweise mit Unterstützung von Sportvereinen.

Das Anliegen der Stiftung ist es, „Best-practice-Beispiele“ zu fördern, die für andere Kommunen Vorbild sein können. Deshalb kommt einfallsreichen, dauerhaften und zugleich wirtschaftlichen Lösungen eine besondere Bedeutung zu. Der Deutsche Olympische Sportbund ist Kooperationspartner des diesjährigen Stiftungspreises.

 

Insgesamt ist eine Preissumme von 15.000 Euro ausgesetzt. Die Verleihungsfeier findet am 17. September 2019 im Vonovia Ruhrstadion in Bochum statt. Die Bewerbungen sind bis zum 5. April 2019 zu senden an: stiftungspreis@lebendige-stadt.de

 

Lärm-Vollschutz für Rheintalbahn ist abgesichert – Zahlenstreit um Zugzahlen beendet

Im Anschluss an ein fraktionsübergreifendes Treffen der im Thema Rheintalbahn engagierten südbadischen Bundestagsabgeordneten mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums Steffen Bilger und dem Vorstand der DB Netz AG Prof. Dr. Dirk Rompf am Mittwochabend in Berlin begrüßen die Abgeordneten, dass die Deutsche Bahn und das Bundesverkehrsministerium die künftigen Zugzahlen entlang der Rheintalbahntrasse erneut durch einen Gutachter haben überprüfen lassen.

Das Ergebnis ist, dass zwischen den für den Lärmschutz an der Rheintalbahn maßgeblichen Zugzahlen für die Jahre 2025 und 2030 kein Unterschied besteht. „Damit bestehen nun keine rechtlichen Unsicherheiten mehr“, so die Abgeordneten Matern von Marschall, Armin Schuster, Peter Weiß (alle CDU), Johannes Fechner, Rita Schwarzelühr-Sutter (beide SPD), Kerstin Andreae, Gerhard Zickenheiner (beide Grüne) und Christoph Hoffmann (FDP). Nun würde umgesetzt, was der Projektbeirat und der Deutsche Bundestag beschlossen haben. Bei dem Gespräch sei deutlich geworden, dass es dahingehend keine Differenzen zwischen der Deutschen Bahn und dem Bundesverkehrsministerium gebe. Dem Ergebnis liegen eine geänderte Tag/Nacht-Relation sowie eine realistischere Streckenauslastung zugrunde, die ausschlaggebend für besseren Lärmschutz sind.

„Es ist ein toller Erfolg aller Bemühungen, einen guten Lärmschutz für die Menschen entlang der Rheintalbahnstrecke zu gewährleisten. Nun können die Planungsarbeiten der Bahn endlich fortgesetzt werden“, so die Abgeordneten. Der übergesetzliche Lärmschutz, der der Region am Oberrhein mit dem Bundestagsbeschluss von 2016 zugesagt worden war, könne nun vollumfänglich gewährleistet werden.

Bereits teilgenommen haben an der Unterrichtung im Bundesverkehrsministerium die Landräte Dorothea Störr-Ritter (Breisgau-Hochschwarzwald) und Hanno Hurth (Emmendingen), die im Rahmen einer zufällig am gleichen Tag in Berlin stattfindenden Präsidiumssitzung des Landkreistages Baden-Württemberg kurzfristig mit teilnehmen konnten.

 

Neue App unterstützt Gastronomie beim Klimaschutz

Die neue App „KlimaTeller“ ermöglicht Gastronomen, die CO2-Emissionen ihrer Speisen abzuschätzen und auf dieser Basis klimafreundliche Menüs zusammenzustellen und als solche zu kennzeichnen. Den Startschuss für die App gibt heute die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter. Das Projekt KlimaTeller, in dessen Rahmen die App entwickelt wurde, wird vom Bundesumweltministerium über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) mit rund 160.000 Euro gefördert.

Die KlimaTeller-App hilft Gastronominnen und Gastronomen nachhaltige Menüs zu kochen und dies für ihre Gäste sichtbar zu machen. Wer mag, kann damit auch zuhause klimabewusst kochen. Etwa 15 bis 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Deutschland lassen sich auf unsere Ernährung zurückführen. Die Verwendung regionaler und saisonaler Produkte ist darum ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz.

Mit Verwendung der KlimaTeller App können Gastronomen ihre Speisen als KlimaTeller kennzeichnen, wenn die Zutaten eines Gerichts insgesamt weniger als 50 Prozent der Emissionen eines durchschnittlichen Gerichts verursachen. Ein Durchschnittsgericht verursacht rund 1600 Gramm CO2-Emissionen. Beim „KlimaTeller“ weiß also jeder Gast, dass er mit seiner Speisenwahl mindestens 800 Gramm CO2-Emissionen einspart. Das entspricht etwa einer Autofahrt von fünf Kilometern. Das KlimaTeller-Kennzeichen hilft Gästen, die Wert auf saisonale, regionale und überwiegend vegetarische Speisen legen, bei der Orientierung. So wird ein Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen geleistet.

Das Projekt KlimaTeller wird durchgeführt von den Organisationen Greentable e. V. und NAHhaft e. V.

(12.02.2019 | BMU-Pressemitteilung Nr. 017/19 | Klimaschutz)

Empfang der Klimaschutzstipendiatinnen und -stipendiaten

(c) BMU/Sascha Hilgers

Heute habe ich den aktuellen Jahrgang der Internationalen Klimaschutzstipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung in Berlin empfangen. Dank der Finanzierung durch das BMU hatten 18 Nachwuchsforscherinnen und -forscher in den letzten zwölf Monaten die Möglichkeit, an deutschen Gastinstitutionen zu diversen Fragestellungen im Bereich Klima- und Ressourcenschutz zu forschen.

Bundesumweltministerium fördert Klimaschutz-Modellprojekt der Stuttgarter Straßenbahnen AG

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wird vom Bundesumweltministerium beim Stromsparen unterstützt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, übergibt der SSB heute einen Förderbescheid in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Damit soll im Rahmen des Projekts „ExtraEnergy“ die Beschaffung und Installation von zwei Wechselrichtern und einem zusätzlichen Mittelspannungsring ermöglicht werden. Durch diese wird der Verlust von Bremsenergie im Straßenbahnnetz vermieden und jährlich rund eine Gigawattstunde Strom eingespart. Das entspricht rund 500 Tonnen CO2. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Die Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter: „Unsere Klimaschutzziele erreichen wir nur, wenn auch der Verkehr stärker zur Treibhausgasminderung beiträgt als bisher. Bus und Bahn können hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Kommunale Betriebe wie die SSB sind Schlüsselakteure, daher stehen diese bei unserer Nationalen Klimaschutzinitiative besonders im Fokus.“

Das Projekt wurde im Rahmen des Förderwettbewerbs „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ der Nationalen Klimaschutzinitiative ausgewählt. Derzeit werden 36 kommunale Klimaschutz-Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 88 Millionen Euro gefördert.

Eine Neuauflage des Förderaufrufs für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte ist im November 2018 veröffentlicht worden. Projektskizzen können ab dem 1. August 2019 wieder beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Auch im Jahr 2020 wird es ein Förderfenster geben, in dem erneut Ideen eingereicht werden können.

07.02.2019 | BMU-Pressemitteilung Nr. 014/19 | Klimaschutz

Schienengipfel darf nicht zur Dauerveranstaltung werden

Es ist gut, dass es bei der Elektrifizierung nun nach langem Stillstand endlich vorangeht. Die Elektrifizierung darf aber für die Verantwortlichen bei der Bahn und im Landesverkehrsministerium nicht zum Alibi für die schlechte Qualität auf der Hochrheinbahn werden. Das heißt, wir brauchen heute eine verlässliche Qualitätsverbesserung damit auch morgen noch die Menschen mit der Bahn fahren. Mit Zügen von der Resterampe haben wir am Hochrhein in den letzten Jahren schlechte Erfahrungen gemacht. Mit dem Wissen von heute erwarte ich von der Bahn, dass man dieses Mal genau auf die Funktionsfähigkeit achtet und ein stabiler und verlässlicher Betrieb gewährleistet ist.

Weitere Informationen rund um den Schienengipfel in Waldshut-Tiengen stellt auch der Südkurier in seinem Artikel „Schienengipfel in Waldshut-Tiengen: Bahn verspricht weitere Züge für die Hochrheinstrecke“ zur Verfügung:

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 02 / 2019

Am frühen Samstagmorgen hat sich die so genannte Kohlekommission auf gemeinsame Vorschläge zum Kohleausstieg verständigt. Das Wichtigste zuerst: Das fast einstimmig beschlossene Ergebnis beachtet sowohl den Klimaschutz als auch die Sicherheit und Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Revieren.

Die Kommission empfiehlt einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Demnach sollen die Kraftwerkskapazitäten von 2022 an stetig abgebaut werden, die Folgen in den betroffenen Regionen soll der Bund mit 40 Milliarden Euro abfedern. Der Strompreis soll nicht steigen, der Hambacher Forst bleiben.

Das ist das Fundament für einen erfolgreichen Weg zum Kohleausstieg, der Klimaschutz und die Interessen der Arbeitnehmer verbindet statt gegeneinander auszuspielen – ein wichtiges Zeichen der demokratischen Gesellschaft. Weil alle beteiligten Gruppen konstruktiv gearbeitet und auf Populismus verzichtet haben, ist dieser historische Kompromiss möglich geworden. In der Kommission saßen 28 stimmberechtigte Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wie Umweltverbände, Wissenschaftler, Wirtschaftsvertreter und Gewerkschaften. 27 Mitglieder stimmten dem Kompromiss am Ende zu.

Neue Jobs werden entstehen
Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Wir haben Respekt vor der Lebensleistung der Menschen in den Revieren. Den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes verdanken wir gerade auch den Beschäftigten in Tagebauen und Kraftwerken. Ihnen sagen wir zu: Keiner fällt ins Bergfreie! Eure Heimat hat Zukunft. Neue Jobs werden entstehen. Wir werden diesen Weg mit euch gemeinsam gestalten.“

Nun ist die Bundesregierung am Zug. Die Kommission konnte nur Vorschläge machen, entscheiden muss am Ende der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von entsprechenden Gesetzentwürfen der Regierung.

Ein kurzer Überblick über die Ergebnisse:

  • Die Leistung der Kraftwerke im Markt im Jahr 2022 soll auf rund 15 Gigawatt (GW) Braunkohle und rund 15 GW Steinkohle reduziert werden. Damit erreicht Deutschland bis 2022 im Energiesektor eine CO2-Minderung von mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 1990.
  • 2030 sollen noch maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle am Netz sein. Auf diesem Weg wird zuverlässig das europapolitisch verbindliche Klimaziel 2030 in der Energiewirtschaft erreicht.
  • Das Enddatum der Kohleverstromung ist spätestens 2038. Aber: Sofern 2032 nachgewiesen werden kann, dass ein Enddatum 2035 möglich ist, kann es in Verhandlungen mit den Betreibern auf 2035 vorgezogen werden.
  • Die Kommission empfiehlt eine Entlastung der Unternehmen und privaten Haushalte vom Strompreisanstieg, der durch das Ende der Kohleverstromung entsteht.
  • 1,5 Milliarden Euro werden für strukturpolitische Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode bereitgestellt.
  • Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, den betroffenen Bundesländern in den kommenden 20 Jahren insgesamt 40 Milliarden Euro für den Strukturwandel zur Verfügung zu stellen. Darin sind 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre für Strukturmaßnahmen aus dem Bundeshaushalt enthalten.
  • Es wurde eine Sicherheitszusage an die Beschäftigten vereinbart. Je nach persönlicher Situation des betroffenen Beschäftigten sollen verbindliche, tarifliche Regelungen zwischen den Sozialpartnern getroffen werden
  • Bund und Länder werden aufgefordert, in den kommenden Jahren insbesondere Neugründungen und Erweiterungen von Behörden oder Einrichtungen in den Revieren vorzunehmen. Durch den Bund sollen insgesamt bis zu 5000 neue Arbeitsplätze bis spätestens 2028 geschaffen werden.
  • Innerhalb von fünf bis sieben Jahren sollen attraktive Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, für Fachkräfte und Auszubildende geschaffen werden.
  • Die Kommission hält es für wünschenswert, dass der Hambacher Forst in NRW erhalten bleibt.

Matthias Miersch, zuständiger stellvertretender SPD-Fraktionschef, fasst zusammen: „Das Ziel der SPD-Fraktion durch Einsetzung der Kommission ist aufgegangen: Es gibt einen belastbaren Konsens der unterschiedlichen Gruppen bei einer entscheidenden Zukunftsfrage. Klimaschutz und die Interessen der betroffenen Regionen, der Beschäftigten und der Wirtschaft sind zusammen gedacht worden. Nun muss der Gesetzgebungsprozess schnell beginnen.“

Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb soll das BAföG zum Wintersemester 2019 steigen. Mehr Studierende sollen einen Anspruch auf Förderung bekommen. Den Gesetzentwurf hat die Regierung jetzt auf den Weg gebracht.

Die Verbesserungen beim BAföG sind ein zentrales Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Die Förderung ist ein wichtiges Instrument, um die Chancengleichheit in der Bildung zu verbessern. Darum haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, beim BAföG eine Trendwende einzuleiten: Demnach sollen wieder mehr junge Menschen gefördert werden, die Fördersätze sollen steigen. Auch für die Wohnkosten gibt es mehr Geld.

Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem folgende Neuregelungen vor:

  • Die Bedarfssätze sollen in zwei Stufen zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn jeweils 2019 und 2020 steigen, und zwar zunächst um fünf und dann nochmals um zwei Prozent. Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, wird überproportional angehoben von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich. Damit steigt der Förderungshöchstbetrag von heute 735 Euro bis auf 861 Euro im Jahr 2020.
  • Die für die grundsätzlich einkommensabhängige Förderung entscheidenden Einkommensfreibeträge werden in drei Stufen angehoben, nämlich zeitgleich mit den Bedarfssatzanhebungen 2019 um sieben Prozent, 2020 um drei Prozent und darüber hinaus auch nochmals zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn 2021 um sechs Prozent. Der Kreis der Geförderten wird damit deutlich ausgeweitet.
  • Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Geförderte werden ebenfalls angehoben.
  • Die bisher im BAföG vorgesehene Schuldendeckelung auf maximal 10.000 Euro wird in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung umgewandelt. Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird die verbleibende Restschuld erlassen.
  • Das bisher insbesondere als Hilfe zum Studienabschluss nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer gewährte verzinsliche BAföG-Bankdarlehen wird durch ein zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt. Auch dadurch wird sichergestellt, dass Studierende mit BAföG-Förderung ihren Abschluss ohne Sorge vor einer schwer einzuschätzenden Schuldenlast erreichen können.
  • Schließlich wird eine ganz neue Regelung zum Erlass des Darlehens nach spätestens 20 Jahren eingeführt, wenn es Darlehensnehmern trotz redlichen Bemühens nicht gelingt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Damit haben auch Darlehensnehmer Rechtssicherheit, die über eine längere Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im nächsten Schritt wird das Parlament über den Regierungsentwurf beraten. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek spricht von einer Trendwende: Es werden wieder mehr Studierende mehr BAföG erhalten. Dafür werde sogar noch einmal deutlich mehr Geld in die Hand genommen als im Koalitionsvertrag vereinbart. „Nullrunden beim BAföG gibt es mit der SPD nicht“, so Kaczmarek.

Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder am Donnerstag auf den Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Damit werden Polizei und Justiz für einen starken Rechtsstaat zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger weiter gestärkt.

Weil die schärfsten Gesetze nichts bringen, wenn es kein Personal für deren Anwendung gibt, werden bei Bund und Ländern bis Ende 2021 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zusätzliches Justizpersonal geschaffen, außerdem 7.500 neue Stellen bei der Polizei.

Wichtig ist, dass es konkrete Zielvereinbarungen gibt und die Länder den Bundeszuschuss in Höhe von 220 Millionen Euro nur erhalten, wenn sie die verein-barten Stellen auch tatsächlich einrichten. Es bleibt also nicht bei bloßen Absichtserklärungen. Vielmehr wird allen in der Justiz der Rücken gestärkt, die sich täglich für unseren Rechtsstaat einsetzen. Das ist in Zeiten, in denen unser Rechtsstaat oft kritisiert oder gar verächtlich gemacht wird, ein ganz wichtiges Signal.

Dass die Länder den Pakt für den Rechtsstaat ernst nehmen und die vereinbarten Stellen schaffen werden, belegt erfreulicherweise die Vereinbarung der Länder über die Aufteilung der Bundeszuschüsse. Die Länder haben vereinbart, die 220 Millionen Euro Bundesmittel untereinander wie den Länderanteil an der Umsatzsteuer aufzuteilen, also nach Einwohnerzahl und Steuerkraft.

Neben diesem zusätzlichen Personal wird im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat auch die Strafprozessordnung verbessert. Justizministerin Katarina Barley hat Eckpunkte vorgelegt, die Ressortabstimmung dazu läuft. Schnellere Strafverfahren sollen etwa dadurch erreicht werden, dass Befangenheitsanträge nicht mehr Strafprozesse unterbrechen können. Polizeibefugnisse sollen erweitert werden, etwa die Nutzung von DNA-Spuren, um Haut-, Augen- oder Haarfarbe eines Täters festzustellen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley sieht in der Einigung auf den Pakt für den Rechtsstaat „ein starkes Bekenntnis zur Arbeit unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften.“

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner erklärten: „Wir wollen einen starken und effektiven Rechtsstaat. Dafür schaffen wir mehr Personal in der Justiz und ermöglichen effektivere Strafprozesse, um Deutschland noch sicherer zu machen.“

Die Koalition verfolgt mit der „Agenda für Kultur und Zukunft“ das Ziel, die kulturellen Schätze der Regionen zu fördern und zu stärken und dadurch die Lebensqualität außerhalb von Metropolen weiter zu verbessern. Denn das Ziel der SPD-Fraktion ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu erreichen.

Darum hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD beraten, der die Bundesregierung zu mehr Anstrengungen in der Kulturförderung auffordert (Drs. 19/7426).

In dem Antrag wird deutlich gemacht, dass eine kulturelle Grundversorgung zur regionalen Daseinsvorsorge in öffentlicher Verantwortung gehört. Das betrifft zum Beispiel Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Orte der Begegnung, Kinos, Theater, Museen, Konzerte und Ausstellungen. Es müsste allerdings noch viel mehr Angebote geben, monieren die Fraktionen in ihrer Vorlage.

Da Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam die Verantwortung für kulturelle Teilhabe tragen, fordern die Abgeordneten für die Kultur auf dem Land eine umfassendere Förderung und mehr Vernetzungen sowie Kooperation. Dazu gehört beispielsweise, dass die Bundesregierung sich in der neu gegründeten Kulturministerkonferenz engagiert, um die Stärkung der ländlichen Räume bei Projektvorhaben voranzubringen.

Außerdem soll unter anderem ein Konzept für ein Zukunftsprogramm Kino außerhalb von Metropolen vorgelegt werden, Künstlerinnen und Künstler in der Fläche verstärkt gefördert und Kultur und kulturelle Bildung für alle ermöglicht werden.

Außerdem soll geprüft werden, wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann. Ebenso soll der Zugang zu Kultur in ländlichen Gebieten durch mobile Angebote und Partnerschaften von Kultureinrichtungen in Metropolen erweitert werden.

In ländlichen Räumen fördern Kultur und das materielle und immaterielle Erbe den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die regionale Identität und die Lebensqualität der Menschen. Eine lebendige Kulturlandschaft stärkt die Bindung der Menschen an ihre Region und auch untereinander, und damit auch das Gemeinwesen. Eine gute Lebensqualität bringt Aufwind in den Regionen. Kultur spielt hier eine entscheidende Rolle.

Am Mittwoch hat das Kabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2019 beschlossen; am Donnerstag hat das Parlament über die aktuellen konjunkturellen Entwicklungen debattiert (Drs. 19/7440). Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung bilanziert die zentralen wirtschaftspolitischen Entwicklungen des vergangenen Jahres und gibt einen Ausblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2019.

In dem Bericht bekennt sich die Bundesregierung zu den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft als „Richtschnur der Wirtschafts- und Finanzpolitik“. Besondere Herausforderung sei, Unternehmen beim digitalen Wandel in Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft zu begleiten. Globalisierung, gerechte Teilhabe am Wohlstand und der demographische Wandel sind weitere Aspekte, deren Bewältigung als wesentlich für die Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft hervorgehoben wird.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einem konjunkturellen Aufschwung. Im Jahr 2018 ist sie weiter gewachsen und setzt damit den Trend der vergangenen zehn Jahre seit Ende der Banken- und Finanzkrise im Jahr 2008 fort: Das Bruttoinlandsprodukt nahm um 1,5 Prozent zu.

Die Arbeitslosenquote hat mit 5,2 Prozent im Jahr 2018 den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Insgesamt waren 44,8 Millionen Menschen erwerbstätig. Den deutlichsten Zuwachs verzeichneten erneut die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die auf 32,9 Millionen anwuchsen. Insbesondere die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen wurde weiter abgebaut und erreichte ebenfalls einen sehr niedrigen Stand. Weil die Nettolöhne und -gehälter sowie die Renten weiter gestiegen sind und die Koalition die Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Abgaben entlastet, steigen die verfügbaren Einkommen deutlich an.

Das hat, flankiert durch massive, von der SPD-Seite angestoßene Investitionen des Staates aus der letzten und laufenden Legislaturperiode vor allem in die Infrastruktur, positive Auswirkungen auf die Nachfrage im Inland. Sie ist eine wesentliche Stütze des konjunkturellen Aufschwunges. Darüber hinaus hat der Bund erneut keine neuen Schulden aufgenommen und konnte die gute Einnahmesituation für Zukunftsinvestitionen nutzen.

Lücke bei den Fachkräften entgegenwirken
Für das Jahr 2019 wird erwartet, dass sich der Wachstumstrend fortsetzen wird. Allerdings werden die hohen Wachstumsraten der Jahre 2016 und 2017 voraussichtlich nicht erreicht. Da jedoch die Löhne und die verfügbaren Einkommen der Beschäftigten weiter steigen und Familien durch aktuell beschlossene Maßnahmen weiter entlastet werden, sind die Rahmenbedingungen weiterhin sehr gut. Durch die kontinuierlichen Investitionen der Bundesregierung in Infrastrukturen, Kinderbetreuungsangebote, Pflege und die Digitalisierung bleibt die Binnennachfrage auch 2019 stabil.

Zugleich wird das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz der vielfach von den Unternehmen beklagten Fachkräftelücke entgegenwirken.

Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bilanziert: „Wir brauchen eine echte Schwerpunktsetzung in der Industriepolitik, um unsere Wirtschaft auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Dies ist umso dringlicher, als dass auch die Klimaschutzpolitik dringend Antworten verlangt.“

Überfällige Industriestrategie
Überfällig sei die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angekündigte umfassende Industriestrategie, um die Schlüsselsektoren für unsere Wirtschaftsstruktur von morgen zu identifizieren. Westphal: „Sowohl bei der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch der notwendigen Energie- und Mobilitätswende werden noch vielfältige Aufgaben auf uns zukommen.“

Die jüngsten Beschlüsse der Regierungskommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ haben mit dem bevorstehenden Kohleausstieg nochmals zusätzliche Hausaufgaben gestellt. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse, so Westphal, nun „rasch mit mutigen Vorschlägen voran gehen, damit wir den vom Strukturwandel betroffenen Regionen in Kürze verlässliche Antworten geben können.“

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbau“ (Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Drs. 19/7375) beraten. Mithilfe dieses Gesetzes soll die Infrastruktur für ein Gelingen der Energiewende gestärkt werden. Nur mit effizienten und modernen regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition erreichen, 65 Prozent Anteil an erneuerbare Energien an der Stromerzeugung bis 2030.

Worum geht es genau? Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden als in der Vergangenheit, um die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen zu können. Das Gelingen der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationalen Stromhandel hängt wesentlich von dem Zustand und den Kapazitäten der Stromleitungen ab.

Insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind erforderlich, um den Strom von Windkraftparks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur dann können die Ausbauziele bei den regenerativen Energien erreicht werden. Darum sollen die Verfahren für Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden.

Es wird durch das Gesetz sichergestellt, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird – während des gesamten Prozesses von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung. Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, z. B. hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder, dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regeln bundesweit vereinheitlicht, um vom Netzausbau betroffene Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu entschädigen.

Der Termin zum so genannten Brexit (Austritt Großbritanniens aus der EU) rückt näher. Zwei Gesetzentwürfe, die der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, sollen Rechtssicherheit für den Fall eines ungeregelten Brexits schaffen. Denn mit solch einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Mitgliedschaft im Europäischen Währungsraum (EWR).
Mit dem Brexit-Übergangsgesetz (Drs. 19/7376) gewährleistet die Koalition deshalb sozialen Schutz für Bürgerinnen und Bürger aus dem Vereinigten Königreich bzw. Deutschland, die zum Beispiel Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben und vor dem EU-Austritt Großbritanniens relevante Zeiten im Sinne der oben genannten Koordinierungsvorschriften zurückgelegt haben. Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten.

Britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, müssen nicht wie sonst üblich ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren Deutsche, die einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben, nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Steuerliche Regelungen
Das so genannte Brexit-Steuerbegleitgesetz (Drs. 19/7377) enthält steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der EU. Das Vereinigte Königreich wird ab dem 30. März 2019 bzw. bei einem Austrittsabkommen nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt.

Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Finanzmärkte zu vermeiden.

 

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Aktuelle Stunde zum Bericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Kohleausstieg

Meine Rede im Deutschen Bundestag zum Ergebnisbericht der Kohlekommission

In meiner Rede im Deutschen Bundestag zu dem vorgelegten Bericht habe ich eines noch mal klar gemacht: Beim Kohleausstieg geht es um mehr als nur um das Abschalten von Kohlekraftwerken.

Endlich liegt ein konkreter Zeitplan für die Abschaltung von Fessenheim vor

Bei einem Besuch im Elsass hat der französische Umweltminister De Rugy die Abschaltung der Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Fessenheim für März bzw. August 2020 angekündigt. Das Ziel, das AKW Fessenheim endlich abzuschalten, rückt näher.

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Mit der Einführung des Regionalbudgets stehen den Ländern 2019 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung. Ländliche Räume in Deutschland werden oft unterschätzt. Dabei lebt mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung auf dem Land.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Neujahrsempfang des Kreisverbands Waldshut und des SPD-Ortsvereins in Bad Säckingen

Am 25.01.2019 fand in der Trompeterstadt der Neujahrsempfang des Kreisverbands Waldshut und des SPD-Ortsvereins Bad Säckingen im Schloss Schönau statt. Zu Gast hatten wir den Schweizer Regierungsrat und Landamman von Aargau, Urs Hofmann.

Bildung muss gebührenfrei sein

Die Weichen für die Zukunft werden bereits in der frühkindlichen Bildung gestellt. Jedes Kind hat Anspruch auf kostenfreie Bildung von Anfang an.