Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Das Coronavirus stellt unser Land vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket werden deshalb Krankenhäuser, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen unterstützt.
Die wichtigsten Regelungen im Kurzüberblick
Gesundheitsversorgung
Um die Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten zu sichern, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen:
- Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro zusätzlich bereit, unter anderem für Schutzausrüstung sowie die Entwicklung eines Impfstoffs und von weiteren Behandlungsmaßnahmen.
- Weitere 55 Milliarden Euro stehen für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung. Das ist wichtig, um flexibel und kurzfristig auf die Entwicklung der Pandemie reagieren zu können.
- Der Bund spannt einen Schutzschirm für Krankenhäuser, um Einnahmeausfälle und höhere Kosten abzufedern.
- Auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden die derzeitigen Einnahmeausfälle abgefedert.
- Der Zoll überwacht die Einhaltung des EU-Ausfuhrverbots für Schutzmasken, Schutzbrillen und Schutzanzüge.
Einkommenssicherung
Die Bundesregierung greift Familien unter die Arme, um Einkommen zu sichern:
- Verdienstausfälle von Familien, die sich aus Kita- oder Schulschließungen ergeben, werden weitgehend aufgefangen. Das gilt auch für Selbständige und Freiberufler.
- Familien, die wegen Kurzarbeit geringere Einkommen haben, erhalten leichteren Zugang zum Kinderzuschlag.
Soforthilfe für Kleinunternehmer
Kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler erhalten sehr umfangreiche und rasche Unterstützung:
- Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen:
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
- Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.
Vergünstigte Kredite, Liquiditätshilfen und Kurzarbeitergeld
Die Realwirtschaft wird in umfassendem Maße unterstützt, um Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze zu schützen:
- Der Bund gründet einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann. Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme. Der Fonds erhält:
- 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
- 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
- Mit bis zu 100 Milliarden Euro kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren.
- Über die staatliche KfW wird ein Milliarden-Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt, um Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dazu stellt die KfW in unbegrenztem Volumen verschiedene Kreditprogramme bereit. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen.Ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Programme ist hier abrufbar:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-18-Corona-Hilfsprogramme-fuer-alle.html
- Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:
- Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden.
- Steuervorauszahlungen können angepasst werden.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet.
Mehr dazu hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
(Quelle: Bundesfinanzministerium)
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.
Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.
Hilfen für Eltern und Familien
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das wird im Infektionsschutzgesetz geregelt. Befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, werden nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene abgesichert, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.
Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Eltern unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.
Aktuelles
Corona-Soforthilfe ohne Prüfung des privaten Vermögens
/in Allgemein /von ArchivEs war wirklich notwendig, dass die grün-schwarze Landesregierung bei dem Soforthilfe-Programm nachgebessert hat. Ich begrüße es sehr, dass das Land Baden-Württemberg dem Vorschlag des Bundes folgt und die Hilfen ohne Prüfung des privaten Liquidvermögens ausbezahlt werden. Mich haben viele Anfragen von Unternehmen aus der Region erreicht, die die bisherige Regelung kritisiert haben. Zurecht wie ich finde. Die Anrechnung des Privatvermögens würde diejenigen bestrafen, die in der Vergangenheit gut gewirtschaftet haben. Außerdem hätte diese Regelung zu weiteren langfristigen wirtschaftlichen und persönlichen Nöten geführt.
Zusammenhängend mit der Korrektur des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums, die Soforthilfe nicht am Nettohaushaltseinkommen, sondern am individuellen Nettoeinkommen zu koppeln, werden die notwendigen Schritte untertan, um Kleinunternehmen und Selbstständige unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Durch die Prüfung, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten tatsächlich aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstanden sind, wird des Weiteren Missbrauch unterbunden und die Hilfe wird wirklich nur denen ausbezahlt, welche sie auch nötig haben.
Bahnverkehr wird eingestellt – Für Grenzgänger wird die Situation immer schwieriger
/in Allgemein /von ArchivBrandbrief an Bundesinnenminister Seehofer
Ich fordere Sie auf, die zuständigen Stellen anzuordnen, die geplante weitere Einschränkung des grenzüberschreitenden Zugverkehrs sofort zurückzunehmen und Alternativen zu prüfen. Insbesondere verlange ich Auskunft darüber, warum es im Bundesland Baden-Württemberg entlang der ca. 70 km langen Staatsgrenze zur Schweiz unterschiedliche Handhabungen der Regelungen für die Grenzübergänge und den Zugverkehr gibt.
Die Maßnahmen für die Sicherheit und die Gesundheit stelle ich nicht in Frage, aber es muss auch in unserer Region möglich sein, pragmatische Lösungen für Grenzgänger zu ermöglichen. Denkbar ist eine Sondererlaubnis für berufliche Grenzgänger bei kleinen Grenzübergängen.
Ich befürchte eine Verschärfung der schon sehr schwierigen Situation für Grenzgänger: Bereits jetzt konzentriert sich der Grenzübertritt für die Grenzgänger schon auf wenige Punkte, was zeitintensive Umwege und kilometerlange Staus auf den Straßen zur Folge hat. Aber jetzt kommen noch die Grenzgänger hinzu, die bisher mit dem Zug zur Arbeit in die Schweiz gefahren sind.
In meinem dringlichen Schreiben erkläre ich dem Bundesinnenminister, dass viele Pendler systemkritischen Tätigkeiten z.B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in Atomkraftwerken in Grenznähe nachgehen, die kein Home Office ermöglichen. Nicht alle dieser Bürgerinnen und Bürger, z.B. auch Auszubildende, besitzen ein Automobil. Wenn ihnen jetzt noch die Möglichkeit genommen wird, in angemessener Zeit und ohne mehrfaches Umsteigen mit dem ÖPNV zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen, ist das absolut inakzeptabel.
Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundespolizeidirektion in Stuttgart mit Wirkung zum 30. März 2020 verfügt, den Eisenbahnverkehr zwischen Waldshut und Koblenz (CH) einzustellen und auf der Linie Zürich – Schaffhausen die deutschseitigen Haltestellen Jestetten und Lottstetten nicht mehr zu bedienen.
Es ist ein großer Einschnitt, dass der Verkehr des Interregio-Express auf der Hochrheinschiene zwischen Basel und Waldshut eingestellt wird. Umso unverständlicher ist hingegen, dass in Lörrach die Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit der S6 weiterhin bis Basel fahren können. Leider verstärkt sich so bei vielen Menschen am Hochrhein der Eindruck, systematisch abgehängt zu werden.
Das gemeinsame Bemühen der Landräte Marion Dammann (Lörrach) und Dr. Martin Kistler (Waldshut), bei der Bundespolizeidirektion in Stuttgart für die Aufrechterhaltung der grenzüberschreitenden Strecken zwischen Deutschland und der Schweiz zu werben, unterstütze ich. Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Rita Schwarzelühr-Sutter – 2. Sondernewsletter zur Corona-Pandemie
/in Allgemein /von ArchivDas Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Überblick
Anträge auf Soforthilfe jetzt stellen!
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen
Krankenhausentlastungsgesetz: Reha-Kliniken erhalten finanziellen Ausgleich
Mieterinnen und Mieter schützen!
Anlaufstellen zu Fragen rund um das Coronavirus
Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt
/in Allgemein /von ArchivBundesumweltministerium und BDI verleihen Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt an Landesenergieagentur Baden-Württemberg
Landesenergieagentur Baden-Württemberg ist Garant für innovative Wirtschaft und zukunftsfähige Arbeitsplätze und erhält den Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) des Bundesumweltministerium (BMU) und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI).
Die Preisträger des Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt leisten alle auf Ihre Weise nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Klima und Umwelt. Sie sind auch ein Garant für eine innovative Wirtschaft und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Gemeinsam mit dem BDI zeichnen wir vom Bundesumweltministerium dieses Jahr bereits zum siebten Mal die innovativsten Projekte aus. Meine Glückwünsche gehen nach Karlsruhe an die Landesenergieagentur Baden-Württemberg, die mit ihrem interaktiven Portal Kom.EMS die kommunale Verwaltungen bei Einführung, Verbesserung und Verstetigung ihres Energiemanagements unterstützt.
Mit dem Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt werden Unternehmen und Forschungseinrichtungen ausgezeichnet, u.a. für neue Wege im Artenschutz, intelligentes Energiemanagement in der Industrie und in den Kommunen, die nachhaltige Herstellung von Peptiden, Wärmemanagement in Bürogebäuden, intelligente Wasserzähler und die umweltfreundliche Herstellung von Plastikverpackungen.
Gemeinsam mit den Landesenergieagenturen Sachsen, Sachsen-Anhalts und Thüringens erhält die baden-württembergische Agentur Innovationspreis in der Kategorie „Produkt- und Dienstleistungsinnovationen für den Klimaschutz“ für die gemeinsamen Entwicklung des Portals Kom.EMS, welches Kommunen beim Energiemanagement unterstützt und so durch nichtinvestive Maßnahmen Einsparungen von 15 Prozent ermöglicht.
Neben den Landesenergieagenturen wurde sechs weitere herausragende Umweltinnovationen mit dem Deutschen Innovationspreis prämiert. Der IKU wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Das Preisgeld beträgt für jeden Preisträger 25.000 Euro.
Eine Übersicht über die anderen Preisträger sowie weitere Informationen zum Deutschen Innovationspreis Klima und Umwelt erhalten Sie unter:
http://www.iku-innovationspreis.de
sowie
https://www.bmu.de/pressemitteilung/sieben-unternehmen-erhalten-deutschen-innovationspreis-fuer-klima-und-umwelt/
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Überblick
/in Allgemein /von ArchivBundestag und Bundesrat haben weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Das Coronavirus stellt unser Land vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket werden deshalb Krankenhäuser, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen unterstützt.
Die wichtigsten Regelungen im Kurzüberblick
Gesundheitsversorgung
Um die Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten zu sichern, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen:
Einkommenssicherung
Die Bundesregierung greift Familien unter die Arme, um Einkommen zu sichern:
Soforthilfe für Kleinunternehmer
Kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler erhalten sehr umfangreiche und rasche Unterstützung:
Vergünstigte Kredite, Liquiditätshilfen und Kurzarbeitergeld
Die Realwirtschaft wird in umfassendem Maße unterstützt, um Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze zu schützen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-18-Corona-Hilfsprogramme-fuer-alle.html
Mehr dazu hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
(Quelle: Bundesfinanzministerium)
Aktuelle Informationen zu dem Rettungspaket der Bundesregierung finden Sie unter folgendem Link:
⇒ Seite des Bundesfinanzministerium zum Corona-Schutzschild
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.
Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.
Hilfen für Eltern und Familien
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das wird im Infektionsschutzgesetz geregelt. Befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, werden nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene abgesichert, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.
Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Eltern unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.
Anträge auf Soforthilfe jetzt stellen!
/in Allgemein /von ArchivKleine Unternehmen und Selbstständige können ab sofort Anträge auf Zuschüsse bei ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer stellen
HIER GEHT’S ZUR ANTRAGSTELLUNG:
https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen
Wir alle stehen vor einer Herausforderung, wie es sie seit Gründung der Bundesrepublik bislang noch nicht gab. Deshalb tun wir das Notwendige. Oberstes Ziel sind der Schutz von Leben und Gesundheit. Zugleich tun wir alles, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür haben wir einen noch nie dagewesenen Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen aufgestellt. Ich danke Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für ihren herausragenden Einsatz.
Ein wichtiger Beitrag dabei ist die Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Dafür sorgen wir im Bund für insgesamt 50 Milliarden Euro, das Land ergänzt das um 4 Milliarden Euro. Und so geht’s: Betroffene Selbstständige und Unternehmer können ab Mittwochabend, 25. März 2020, bei der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein bzw. der Handwerkskammer Freiburg ihre Anträge auf einen Direktzuschuss einreichen. Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten einmalig bis zu 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern einmalig bis zu 15.000 Euro. Auf diese schnelle kurzfristige Hilfe bei der Liquidität können ab morgen die fast 90 Prozent der Unternehmen im Land zurückgreifen, die kleine Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern sind. Für die übrigen größeren Unternehmen im Land werden die zusätzlichen Mittel des Landes genutzt, um Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern zusätzlich einmalig mit bis zu 30.000 Euro zu unterstützen. Zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und den umfangreichen KfW-Förderprogrammen, die die SPD ebenfalls in der Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sorgen wir mit den Direktzuschüssen, dass bei uns möglichst kein Unternehmen pleitegehen und kein Arbeitsplatz verloren gehen muss. Das ist wichtig für alle Menschen am Hochrhein, im Hochschwarzwald und im ganzen Land.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen
/in Allgemein /von ArchivKrankenhausentlastungsgesetz: Reha-Kliniken erhalten finanziellen Ausgleich
/in Allgemein /von ArchivDer Schutzschirm ist aufgespannt. Krankenhäuser, die Operationen verschieben, um Betten für Corona-Fälle frei zu machen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Auch Rehabilitationskliniken können in der Krise bei der Versorgung von Coronafällen mithelfen und erhalten die notwendige Unterstützung. Für leerstehende Betten bekommen sie einen Ausgleich.
Das heute vom Bundestag im Eilverfahren beschlossene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist um eine finanzielle Ausgleichsregelung zugunsten der Reha-Kliniken ergänzt worden. Wenn es durch die Coronakrise zu einem Rückgang der Belegungstage kommt, erhalten die betroffenen Einrichtungen pro Tag 60 % der sonst gezahlten Vergütung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die anderen Rehabilitationsträger zahlen Ausgleiche für einen Rückgang der Belegungstage.
Ich hatte in einem persönlichen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn appelliert, die Reha-Kliniken in den Corona-Schutzschirm für Krankenhäuser einzubeziehen. Das heutige Gesetz sendet ein positives Signal an die zahlreichen spitzenmäßigen Einrichtungen in unserer Heimatregion und an deren Belegschaft, die in diesen Tagen auf unsere Solidarität zählen kann.
Bisher war nur eine Ermächtigung der Länder vorgesehen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu bestimmen, die übergangsweise bei der akutstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten mitwirken. Die Rehakliniken werden dann wie zugelassene Krankenhäuser behandelt und haben auch Anspruch auf dieselbe Unterstützung bzw. Abgeltung der Leistungen.
Mieterinnen und Mieter schützen!
/in Allgemein /von ArchivDie Corona-Pandemie stellt unsere ganze Gesellschaft vor riesige Herausforderung. Jetzt heißt es gemeinsam und solidarisch zu handeln. In diesen Zeiten wollen wir sicherstellen, dass niemand unverschuldet seine Wohnung oder seine Firmenräume verliert. Wir ändern das Mietrecht, damit Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen aber auch Gewerberäumen keine Angst haben müssen, wegen Covid19-bedingter Einkommensausfälle oder Umsatzeinbußen ihre Wohnung oder ihre Geschäftsräume zu verlieren. Im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 soll Mieterinnen und Mietern wegen ausbleibender Mietzahlungen weder ordentlich noch außerordentlich gekündigt werden können. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Nichtzahlung der Miete auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Und natürlich müssen die Mieten nachbezahlt werden. Denn wir wissen, dass viele Vermieterinnen und Vermieter auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, etwa weil die vermietete Wohnung der Altersvorsorge dient.
MEHR INFORMATIONEN finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html;jsessionid=62437953CEF5EDAF9D8F36588A6AAF70.1_cid289
Anlaufstellen zu Fragen rund um das Coronavirus
/in Allgemein /von ArchivWir befinden uns in einer Situation, wie wir sie alle noch nicht erlebt haben. Es ist nur verständlich, dass viele Menschen die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus umtreiben und ihre zahlreichen Fragen auch an mich herantragen. Ich möchte, dass Sie gut informiert sind. Deshalb möchte ich Ihnen gerne hier einen Überblick geben, wo sie gute und verlässliche Informationen erhalten und an wen Sie sich mit ihren Fragen nach den Themenbereichen Gesundheit, Arbeit und Wirtschaft, Mieter*innen und Vermieter*innen sowie Familien wenden können:
Für meinen Wahlkreis und meine Betreuungswahlkreise sind dies insbesondere das:
Das Bundesarbeitsministerium informiert, welche arbeitsrechtlichen Folgen die Einschränkungen durch Corona für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen haben und was sie für den deutschen Arbeitsmarkt bedeuten:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html
An wen können sich Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Unternehmen wenden, die wegen Corona Direktzuschüsse beantragen wollen oder einen Kredit brauchen?
Das Bundesfinanzministerium informiert umfangreich über das Corona-Hilfsprogramm:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html
An wen können sich Künstlerinnen und Künstler wenden?
Du leidest als Künstler*in, Publizist*in oder abgabepflichtiges Unternehmen unter Einnahmeausfällen durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc.? Die Künstlersozialversicherung (KSK) gibt wichtige Tipps:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html
Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden.
Mit diesem Formular können Sie Ihr Jahreseinkommen korrigieren:
https://bit.ly/2Qo8CBt
Sie haben Fragen zur Künstlersozialversicherung (auskunft@kuenstlersozialkasse.de) oder zur Künstlersozialabgabe
(abgabe@kuenstersozialkasse.de)? Dann kontaktiere die KSK bitte per E-Mail.
Der Weg zu Finanzhilfen der staatlichen Förderbank KfW führt in der Regel über die eigene Hausbank. Die KfW hat jedoch einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zusammengestellt:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) gibt Informationen für kleinere und mittlere Unternehmen:
https://vdb-info.de/aktuelles
Auch die Förderbanken der Bundesländer stehen Unternehmen helfend zur Seite: https://www.investitionsbank.info/
An wen können sich Unternehmen wenden, um Kurzarbeit zu beantragen?
Die Bundesagentur für Arbeit informiert über Kurzarbeitergeld, wie man Kurzarbeit anzeigt oder beantragt:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Alles Wichtige rund um das Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Wie kann mein Unternehmen die Krise überleben? Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen zu Themen wie Kurzarbeit, Kreditprogrammen und zur Verschiebung von IHK-Prüfungen bietet der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK):
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594
Die Industrie- und Handelskammern vor Ort helfen bei Fragen zur aktuellen Situation in der Region.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) informiert über die neuen Regelungen zur Kurzarbeit zur Unterstützung
von Betrieben und ihren Beschäftigten in Folge der Corona-Krise – ein Ratgeber für Betriebsräte, Personalräte und
Beschäftigte:
https://www.dgb.de/themen/++co++881aa716-6869-11ea-93e9-52540088cada
Wo können sich Bürger*innen und Unternehmen informieren?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat zur Information von Unternehmen unter 030 18615 1515 und für Bürger*innen unter 030 18615 6187 eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar ist.
Auf seiner Internetseite hält das Ministerium Informationen bereit:
https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
Wo kann man sich als Arbeitgeber informieren?
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fasst alle wichtigen Informationen zusammen und
hält einen Leitfaden bereit: https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_corona
Auch die Interessenvereinigung Mittelständische Wirtschaft bietet Unternehmer*innen eine Hilfestellung an:
https://www.imw-ev.de/wisl_s-cms/_redaktionell/4/News/986/_Was_UnternehmerInnen_in_der_Corona_Krise_
jetzt_unbedingt_wissen_muessen.html
Die Covid19-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen und es gilt jetzt, gemeinsam und solidarisch deren Auswirkungen zu bewältigen. Dazu gehört es auch dafür zu sorgen, dass niemand unverschuldet seine Wohnung oder seine Firmenräume ver-liert. Wir werden deshalb in dieser Woche Änderungen im Mietrecht beschließen, damit Miete-rinnen und Mieter von Wohnräumen aber auch Gewerberäumen keine Angst haben müssen, wegen Covid19-bedingter Einkommensausfälle oder Umsatzeinbußen ihre Wohnung oder ihre Geschäftsräume zu verlieren.
Konkret regeln wir, dass Vermieterinnen und Vermieter wegen im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 ausbleibender Mietzahlungen weder ordentlich noch außerordentlich kün-digen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Nichtzahlung der Mieterin oder des Mie-ters seinen Grund in der Covid19-Pandemie hat. Dies muss die Mieterin oder der Mieter darle-gen, etwa durch Vorlage von Unterlagen über die Umsatzentwicklung ihres/seines Unterneh-mens oder der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Aufgrund der umfangreichen Hilfen des Bundes und der Länder, wie der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Direktzuschüssen, günstigen Krediten und den Steuererleichterungen, gehen wir davon aus, dass sich der Personenkreis betroffener Mieterinnen und Mieter in Gren-zen hält. Auch sind die Mieten nur bis zum 30.06.2020 gestundet, müssen also nachbezahlt werden. Denn wir wissen, dass viele Vermieterinnen und Vermieter auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, etwa weil die vermietete Wohnung der Altersvorsorge dient. Bei Vermietern, die die Mieteinnahmen zur Finanzierung des Wohnungskaufes benötigen, kommt das eben-falls jetzt neu beschlossene Leistungsverweigerungsrecht bei Darlehensverträgen in Betracht. Danach kann eine Verbraucherin oder ein Verbraucher die Zahlung von Darlehensraten ver-weigern, wenn sie oder er diese wegen der Covid19-Pandemie nicht mehr bezahlen kann.
Letztlich müssen wir in dieser schwierigen Zeit allen Mieterinnen und Mietern sowohl von Wohnraum als auch von Gewerberäumen die Sicherheit geben, dass sie ihre Wohnung oder ihre Firmenräume nicht wegen unverschuldeter Covid19-bedingter Einkommenseinbußen ver-lieren. Es geht jetzt darum, Mieterinnen und Mietern sowie Firmen ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten.
Mieter*innen können sich an ihren örtlichen Mieterverein wenden:
https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html
Und natürlich direkt an ihren Vermieter bzw. ihre Vermieterin, um eine individuelle Lösung zu finden.
An wen können sich Eltern wenden?
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Das Infektionsschutzgesetz soll befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben. Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit- bzw. Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Eltern unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich nicht arbeiten kann, weil meine Kinder wegen Schul- und Kitaschließung
betreut werden müssen?
Notbetreuung:
Eltern, die die Betreuung ihrer Kita- oder Schulkinder in den kommenden Wochen anders nicht organisieren können,
haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita, Schule und/oder Hort. In der
Regel müssen dafür beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil, bei dem ein Kind überwiegend lebt, bestimmten, derzeit dringend benötigten Berufsgruppen angehören: Polizei, Feuerwehr, Medizin, Pflege, öffentlicher
Nahverkehr usw.
Nähere Informationen sowie Anträge gibt es in der Regel auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden oder in
den Einrichtungen selbst.
Lohnersatzleistung:
Maßnahme ist in Planung, Informationen folgen in Kürze