Der Bundestag hat am Donnerstag eine Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Krankenkassenbeiträgen beschlossen: Sie werden um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet (Drs. 19/15438).
Erreicht wird das durch einen dynamisierten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Für jede Betriebsrentnerin und jeden Betriebsrentner gibt es also rund 300 Euro Entlastung im Jahr. Die Regelung gilt auch für Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Direktversicherungen.
Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten zudem beschlossen, dass Betriebsrentner für die Entlastungen keinen Antrag oder dergleichen stellen müssen. Es geht alles automatisch. Und wenn die Zahlstelle nicht gleich zum 1. Januar startbereit ist, wird der fehlende Betrag automatisch nachgezahlt.
Wer wird entlastet?
Entlastet werden alle Empfänger von Betriebsrenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sowie Empfänger von Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung ändert sich nichts.
Wie funktioniert die Entlastung?
Bisher gibt es eine Freigrenze für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die an die Entwicklung der Durchschnittseinkommen gekoppelt ist. Wessen Betriebsrente unterhalb der Freigrenze liegt, der muss keinen Beitrag bezahlen. Wer darüber liegt, muss seine gesamte Betriebsrente verbeitragen. Im Jahr 2019 liegt die Freigrenze bei 155,75 Euro, im Jahr 2020 liegt sie bei 159,25 Euro.
Diese Freigrenze wird durch einen Freibetrag ergänzt. Wessen Betriebsrente geringer ist, der zahlt auch in Zukunft keinen Krankenversicherungsbeitrag. Wessen Betriebsrente höher ist, für den bleibt dieser Freibetrag in Zukunft beitragsfrei, d. h. nur der Betrag, der oberhalb des Freibetrages liegt, muss verbeitragt werden. Auch der Freibetrag wird in Zukunft im selben Maße angepasst, wie die Durchschnittseinkommen sich verändern.
Beispiel 1: Betriebsrente in Höhe von 160 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 160 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 24,80 Euro. Der Auszahlbetrag würde durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 135,20 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 0,75 Euro verbeitragt werden (160 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 0,12 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 159,88 Euro vermindert.
Beispiel 2: Betriebsrente in Höhe von 400 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 400 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 62,00 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 338,00 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 240,75 Euro verbeitragt werden (400 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 37,32 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 362,68 Euro vermindert.
Wie hoch ist die Entlastung bei einer monatlichen Rente?
Wer eine Betriebsrente von mehr als 159,25 Euro im Monat bekommt, der wird um rund 25 Euro entlastet. Das entspricht dem Beitrag, der bisher für den Freibetrag bezahlt werden musste. Also 24,68 Euro bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent für den Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro. Da jeder diese Entlastung bekommt, ist das auch unabhängig von der Höhe der Betriebsrente. Also: Rund 300 Euro Entlastung im Jahr, egal ob die Betriebsrente 200 Euro im Monat oder 2000 Euro im Monat beträgt.
Wie hoch ist die Entlastung bei einer Einmalauszahlung?
Betriebsrenten können auch, je nach Vertragsgestaltung, statt in monatlichen Beträgen in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden. Bei Einmalauszahlungen wird der Krankenversicherungsbeitrag berechnet, indem der Auszahlungsbetrag rechnerisch auf 120 Monate, bzw. zehn Jahre verteilt wird. Bei einem Auszahlungsbetrag von 120.000 Euro ergibt sich rechnerisch eine monatliche Rente von 1000 Euro.
Daraus wird der Krankenversicherungsbeitrag errechnet. Die Entlastung beträgt deshalb auch hier 300 Euro pro Jahr bzw. insgesamt knapp 3.000 Euro. Auch hier ist es egal, wie hoch der Auszahlungsbetrag ist. Auch Betriebsrentner die ihre Einmalauszahlung bereits erhalten haben, profitieren für den Restlaufzeit ihrer Beitragspflicht von dem neuen Freibetrag.
Signal für die betriebliche Altersversorgung
Es wird keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Das ist insgesamt ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Aktuelles
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 20 / 2019
/in Allgemein /von ArchivKoalition entlastet Betriebsrentnerinnen und -rentner
Der Bundestag hat am Donnerstag eine Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Krankenkassenbeiträgen beschlossen: Sie werden um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet (Drs. 19/15438).
Erreicht wird das durch einen dynamisierten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Für jede Betriebsrentnerin und jeden Betriebsrentner gibt es also rund 300 Euro Entlastung im Jahr. Die Regelung gilt auch für Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Direktversicherungen.
Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten zudem beschlossen, dass Betriebsrentner für die Entlastungen keinen Antrag oder dergleichen stellen müssen. Es geht alles automatisch. Und wenn die Zahlstelle nicht gleich zum 1. Januar startbereit ist, wird der fehlende Betrag automatisch nachgezahlt.
Wer wird entlastet?
Entlastet werden alle Empfänger von Betriebsrenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sowie Empfänger von Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung ändert sich nichts.
Wie funktioniert die Entlastung?
Bisher gibt es eine Freigrenze für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die an die Entwicklung der Durchschnittseinkommen gekoppelt ist. Wessen Betriebsrente unterhalb der Freigrenze liegt, der muss keinen Beitrag bezahlen. Wer darüber liegt, muss seine gesamte Betriebsrente verbeitragen. Im Jahr 2019 liegt die Freigrenze bei 155,75 Euro, im Jahr 2020 liegt sie bei 159,25 Euro.
Diese Freigrenze wird durch einen Freibetrag ergänzt. Wessen Betriebsrente geringer ist, der zahlt auch in Zukunft keinen Krankenversicherungsbeitrag. Wessen Betriebsrente höher ist, für den bleibt dieser Freibetrag in Zukunft beitragsfrei, d. h. nur der Betrag, der oberhalb des Freibetrages liegt, muss verbeitragt werden. Auch der Freibetrag wird in Zukunft im selben Maße angepasst, wie die Durchschnittseinkommen sich verändern.
Beispiel 1: Betriebsrente in Höhe von 160 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 160 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 24,80 Euro. Der Auszahlbetrag würde durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 135,20 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 0,75 Euro verbeitragt werden (160 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 0,12 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 159,88 Euro vermindert.
Beispiel 2: Betriebsrente in Höhe von 400 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 400 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 62,00 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 338,00 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 240,75 Euro verbeitragt werden (400 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 37,32 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 362,68 Euro vermindert.
Wie hoch ist die Entlastung bei einer monatlichen Rente?
Wer eine Betriebsrente von mehr als 159,25 Euro im Monat bekommt, der wird um rund 25 Euro entlastet. Das entspricht dem Beitrag, der bisher für den Freibetrag bezahlt werden musste. Also 24,68 Euro bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent für den Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro. Da jeder diese Entlastung bekommt, ist das auch unabhängig von der Höhe der Betriebsrente. Also: Rund 300 Euro Entlastung im Jahr, egal ob die Betriebsrente 200 Euro im Monat oder 2000 Euro im Monat beträgt.
Wie hoch ist die Entlastung bei einer Einmalauszahlung?
Betriebsrenten können auch, je nach Vertragsgestaltung, statt in monatlichen Beträgen in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden. Bei Einmalauszahlungen wird der Krankenversicherungsbeitrag berechnet, indem der Auszahlungsbetrag rechnerisch auf 120 Monate, bzw. zehn Jahre verteilt wird. Bei einem Auszahlungsbetrag von 120.000 Euro ergibt sich rechnerisch eine monatliche Rente von 1000 Euro.
Daraus wird der Krankenversicherungsbeitrag errechnet. Die Entlastung beträgt deshalb auch hier 300 Euro pro Jahr bzw. insgesamt knapp 3.000 Euro. Auch hier ist es egal, wie hoch der Auszahlungsbetrag ist. Auch Betriebsrentner die ihre Einmalauszahlung bereits erhalten haben, profitieren für den Restlaufzeit ihrer Beitragspflicht von dem neuen Freibetrag.
Signal für die betriebliche Altersversorgung
Es wird keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Das ist insgesamt ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Das Wichtigste zusammengefasst: Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die gesetzlich pflichtversichert sind, werden ab dem kommenden Jahr entlastet. Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, sieht einen Freibetrag von 159,25 Euro für das Jahr 2020 vor, der dann in den darauffolgenden Jahren im gleichen Maße wie die Durchschnittseinkommen steigt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet.
Koalition reformiert das Aufstiegs-Bafög
Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes debattiert (Drs. 19/15273).
Mit dem Gesetzentwurf macht die Koalition einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen.
Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen und die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen.
Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung rückt mit der Reform in den Vordergrund und stellt die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das fordert die SPD-Bundestagsfraktion schon lange!
Besonders der im Gesetzentwurf vorgesehene Vollzuschuss ist wichtig, da er Frauen hilft, die häufiger eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Das gilt besonders für die sozialen Berufe, wie dem staatlich anerkannten Erzieher, der auf dem ersten Platz der geförderten Berufe durch das Aufstiegs-Bafög steht.
Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags ist richtig und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt. Das Gesetz soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Mit der geplanten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes geht die Koalition nach der BAföG-Reform den konsequenten Weg in die richtige Richtung, um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Weiterbildung voranzubringen. Das Aufstiegs-Bafög richtet sich an Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die beruflich aufsteigen wollen, um beispielsweise eine Meisterausbildung an ihre Grundqualifikation anzuschließen.
Steuervermeidern einen Strich durch die Rechnung machen
Durch „Steueroptimierung“ und „grenzüberschreitende Steuergestaltung“ gehen dem Bund, den Ländern und anderen EU-Mitgliedstaaten jährlich beträchtliche Einnahmen verloren, die dringend gebraucht werden, zum Beispiel für Investitionen in eine moderne Verkehrsinfrastruktur oder in die Bildung. Spätestens seit der Veröffentlichung der „Panama Papers“ ist das bekannt.
Unerwünschten Steuergestaltungsmodellen, die im Graubereich der Illegalität Schlupflöcher und Regelungslücken des Steuerrechts für unlautere Zwecke ausnutzten, will die Koalition auf Druck des Finanzministers Olaf Scholz (SPD) einen Riegel vorschieben.
Darum hat der Bundestag am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen (Drs. 19/14685, 19/15117).
Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Meldepflicht für eben solche grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Die Steuerbehörden erhalten durch die Meldungen einen Überblick über diese Gestaltungsmodelle und können schneller darauf reagieren. Daraus kann der Gesetzgeber zum Beispiel Regelungsnotwendigkeiten ableiten, die zeitnah getroffen werden können.
Denn die „Steuergestaltung“ im großen Stil ist weder akzeptabel noch gerecht. Einkommensstarke, Vermögende und Unternehmen dürfen sich nicht durch raffiniert ausgedachte Modelle ihren Steuerpflichten entziehen. Das würde letztlich die Legitimität unseres Besteuerungssystems unterminieren.
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin, erklärt: „Mit dem Gesetz führen wir eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. Diese Meldungen versetzen die Finanzverwaltung und den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage, gegen unerwünschte Gestaltungen vorzugehen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung von mehr Steuergerechtigkeit. Aus unserer Sicht müssen weitere Schritte folgen. Wir setzen uns vor allem für die Einführung einer Meldepflicht auch für nationale Steuergestaltungen ein.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einem neuen Gesetz sollen vor allem Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer verpflichtet werden, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder quasi verkauft haben. Auf diese Weise können Gesetzeslücken und Graubereiche künftig schneller erkannt und geschlossen werden. Mit dieser vorgesehenen Mitteilungspflicht fügt die Koalition ihrem Einsatz für mehr Steuergerechtigkeit ein wichtiges Instrument hinzu.
Das Waffengesetz wird verschärft
Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz, das der Bundestag am Freitag in 2./3. Lesung beschlossen hat, setzt die Koalition die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um (Drs. 19/13839). Vor dem Hintergrund insbesondere der Terroranschläge in Paris im Januar und November 2015 soll die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschwert werden.
Die Richtlinie verfolgt drei Ziele: Der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen soll es schwerer werden, legale Schusswaffen für terroristische Anschläge zu nutzen.
Um den Zugang von Extremisten zu Schusswaffen zu erschweren, wird per wir Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern eingeführt. Künftig soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreichen, um als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts zu gelten.
Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen. Werden derartige Erkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt erlangt, müssen die Verfassungsschutzbehörden die Waffenbehörden darüber unterrichten, so dass diese bereits erteilte Erlaubnisse aufheben können.
Änderungen bei Sportschützen
Ebenfalls ändern werden die Koalitionsfraktionen im Rahmen der Richtlinie die Regelungen zur Bedürfnisprüfung bei Sportschützen. Bedürfnisprüfungen hinsichtlich des Fortbestehens einer waffenrechtlichen Erlaubnis werden künftig nach fünf und nach zehn Jahren erfolgen statt alle drei Jahre.
Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt dazu: „Das Gesetz erreicht mehr Sicherheit und setzt legale Waffenbesitzer wie Sportsschützen keinem Generalverdacht aus. Wir schaffen pragmatische, rechtssichere Lösungen für legale Waffenbesitzer.“
Die Schwerpunktänderungen setzten starke Akzente für mehr Sicherheit, so Lindh weiter. „Waffen gehören nicht in falsche Hände. Unbescholtene und zuverlässige Bürgerinnen und Bürger können somit unter klaren Vorgaben ihrem Schießsport, der Jagd und der Brauchtumspflege nachgehen.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Die EU-Feuerwaffenrichtline, die in nationales Recht um-gesetzt werden soll, fordert eine bessere Rückverfolgbarkeit von Waffen. Zu diesem Zweck wird das Nationale Waffenregister ausgebaut. Zudem werden verschiedene Änderungen an der rechtlichen Einordnung von bestimmten Schusswaffen und sonstigen Gegenständen vorgenommen. Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen.
Koalition führt Meisterpflicht wieder ein
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag abschließend einen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften beraten (Drs. 19/14335).
Die Koalition hatte sich zuvor darauf geeinigt, die 2004 erfolgte Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsbilder bei Bedarf wieder einzuführen. Denn viele Berufsbilder haben sich seit 2004 stark verändert. Daher ist eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe erforderlich. Außerdem sind die Ausbildungszahlen und die Anzahl der Meisterprüfungen gesunken.
Ziel der Koalitionsfraktionen ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung zu erreichen.
Der Gesetzentwurf wurde in einer Koalitionsarbeitsgruppe unter Beteiligung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Gewerkschaften erarbeitet. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die einzelnen Branchenverbände des Handwerks umfassend schriftlich und mündlich angehört.
Wichtig: Für alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks ausüben, für das künftig die Eintragung in der so genannten Hand-werksrolle Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb sein wird, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.
In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht im Ergebnis wieder eingeführt:
• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Betonstein- und Terrazzohersteller
• Estrichleger
• Behälter- und Apparatebauer
• Parkettleger
• Rollladen- und Sonnenschutztechniker
• Drechsler und Holzspielzeugmacher
• Böttcher
• Glasveredler
• Schilder- und Lichtreklamehersteller
• Raumausstatter
• Orgel- und Harmoniumbauer
Die SPD-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft ist. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.
Das Wichtigste zusammengefasst: Im Zuge einer Anpassung der Handwerksordnung wurden 2004 etliche Handwerksberufe zulassungsfrei, heißt, eine Meisterprüfung war nicht mehr zwingend. Das soll sich bei zwölf Handwerksberufen nun aus Sicherheitsgründen wieder ändern. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter bzw. -leiterin in der so genannten Handwerksrolle eingetragen ist, also insbesondere die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden oder eine Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat. Die Neuregelung dient auch der Fachkräftesicherung.
Stärkung der Menschenrechte
Vor 71 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Sie betont neben politischen und wirtschaftlichen Rechten vor allem die sozialen Rechte als gleichberechtigte und allgemeingültige Grundlage für soziale Sicherheit und Teilhabe aller Menschen in der Welt.
Als erste Vorsitzende der UN-Menschenrechtskommission war Eleanor Roosevelt, zusammen mit vielen anderen Frauen, maßgeblich mit deren Ausarbeitung befasst. Diese Frauen schafften es, die universellen Menschenrechte in das Zentrum der Aktivitäten der Vereinten Nationen zu stellen und damit auch die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018 beraten (Drs. 19/7730). Der Bericht hebt unter anderem die Stärkung der Menschenrechte im Kontext von Handel und Wirtschaft hervor: Niedrigstpreise für in westlichen Industriestaaten verkaufte Produkte werden häufig erst dadurch ermöglicht, dass Menschen in Ländern, in denen Rohstoffe abgebaut oder Produkte hergestellt werden unter ausbeuterischen Bedingungen und für Hungerlöhne arbeiten müssen. Diese Situation ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten inakzeptabel und darum wird die Koalition entschieden handeln.
Rolf Mützenich, SPD-Fraktionschef, führt aus: „Solidarität beschränkt sich nicht nur auf dieses Land, sondern sie ist auch unser Leitprinzip in der Außen- und Entwicklungspolitik. Deshalb begrüßen wir, dass Arbeitsminister Hubertus Heil nun die Initiative ergreift: Es sollen Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz erarbeitet werden, das in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichtet, international anerkannte soziale und ökologische Mindeststandards in ihren Lieferketten sicherzustellen.“
Darauf aufbauend, erläutert Mützenich weiter, werde die Koalition die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Jahr nutzen, um dieses Prinzip auch in der Europäischen Union zu verankern.
Antrag: "Entwicklungspolitische Kooperationen im westlichen Mittelmeerraum ausbauen"
Der Mittelmeerraum ist von kultureller Vielfalt und einer bedeutenden gemeinsamen Entwicklungsgeschichte geprägt. Das bietet Chancen, birgt aber auch Konflikte, die über die Ufer des Mittelmeers hinauswirken. Denn leider sind Teile dieser Mittelmeerregion nach wie vor von schlechter Regierungsführung, politischen Krisen und fundamentalistischer Gewalt betroffen, die die Wirtschaft, aber auch Liberalisierung, Demokratisierung und persönliche Freiheiten behindern. Als Nachbarregion Europas sind die südlichen Länder des Mittelmeeres auch in besonderem Maße Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer von Flüchtlingen und Migranten.
Der Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den der Bundestag am Mittwoch beschlossen hat, begrüßt die Vielzahl von Initiativen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Deutschland, der Europäischen Union und den südlichen Nachbarstaaten (Drs. 19/13510, 19/14671).
Gleichzeitig fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bestehende Kooperationsformate weiterzuentwickeln und neue Partnerschaftsprogramme anzuregen. So soll zum Beispiel ein europäisches, parlamentarisches Partnerschaftsprogramm insbesondere kommunalen und regionalen Parlamenten Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung sowie der Teilhabe an übergeordneten, überregionalen Entwicklungen aufzeigen.
Außerdem muss weiterhin auf eine bessere menschenrechtliche Lage in Teilen der Region hingewirkt werden. Rechtsstaatliche Prinzipien, die Pressefreiheit und die Umsetzung demokratischer Beteiligungsformen sind dabei von zentraler Bedeutung.
Für einen fairen Kassenwettbewerb
Die Koalition will einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Risiko werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gutverdiener versichert oder mehr Bezieher niedriger Einkommen. Auch der Wohnort eines Versicherten darf nicht zum Nachteil werden. Alle diese Unterschiede gleicht der so genannte Risikostrukturausgleich aus (der Morbi-RSA).
Damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fairer wird, hat die Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat (Drs. 19/15662). Mit dem Entwurf soll der Risikostrukturausgleich weiterentwickelt werden. So will die Koalition unter anderem ein Krankheits-Vollmodell, eine Regionalkomponente und einen Risikopool einführen, der Behandlungen mit besonders hohen Kosten abdeckt.
Das unterschiedliche Aufsichtshandeln zwischen Bundes- und Landesaufsichten wird vereinheitlicht. Es bleibt aber bei den geteilten Zuständigkeiten. Langfristig will die Koalition deshalb zu einer einheitlichen Aufsicht kommen. Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Selbst-verwaltung werden die Abgeordneten nun im parlamentarischen Beratungsverfahren intensiv prüfen. Änderungsbedarf wird dabei aufgegriffen.
Kein Ausschluss mehr bei der Stiefkindadoption
Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf, am Donnerstag erstmals vom Parlament debattiert, soll der verfassungswidrige Ausschluss der Stiefkindadoption für Paare in verfestigter Lebensgemeinschaft beseitigt werden.
Konkret: Mit der Vorlage der Bundesregierung wird in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft werden mit einer Generalverweisung in einem neuen § 1766a Bürgerliches Gesetzbuch Ehepaaren in Bezug auf die Stiefkindadoption gleichgestellt (Drs. 19/15618).
Als „verfestigt“ gilt eine Lebensgemeinschaft, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Ausgeschlossen ist das, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.
Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft
Vielfältige Einrichtungen der Erinnerungs- und Gedenkstättenlandschaft in Deutschland leisten heute einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Jedoch gibt es nach wie vor keinen zentralen Gedenkort, der an den Widerstand und an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland erinnert.
Neben der politischen und rechtlichen Anerkennung muss es auch eine öffentliche Wahrnehmung und Würdigung aller Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft geben. Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU, am Freitag im Parlament beraten, wird die Errichtung eines Denkmals für die Opfer von kommunistischer Gewaltherrschaft beschlossen (Drs. 19/15778). Damit sollen die Opfer in angemessener Form geehrt werden.
Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) setzt sich seit langer Zeit für ein nationales Mahnmal ein. Bereits seit 2008 hat eine Initiativgruppe unter dem Dach der UOKG konzeptionelle Vorarbeiten zu einer möglichen Ausgestaltung eines Denk-mals geleistet. Mit einem Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft wird eine Leerstelle in der Erinnerungslandschaft geschlossen.
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien im Februar 2017 haben sich alle Expertinnen und Experten für die Errichtung eines zentralen Gedenkortes aus-gesprochen.
Der Deutsche Bundestag hat bereits mehrfach ein zentrales Mahnmal befürwortet, zuletzt in dem Antrag „30 Jahre Friedliche Revolution“ (Drs. 19/10613). In den Beratungen des Bundeshaushalts 2020 hat das Parlament beschlossen, bis zu 250.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie bereitzustellen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung nun auf, im ersten Quartal 2020 ein Konzept für ein Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft vorzulegen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll ein Denkmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft errichtet werden. In einem entsprechenden Antrag fordern sie die Bundesregierung auf, im ersten Quartal 2020 ein Konzept für ein solches Mahnmal vorzulegen, eine Machbarkeitsstudie zum Standort und der Ausgestaltung des Denkmals in Auftrag zu geben und zu prüfen, wie die Aussage des Denkmals in geeigneter Weise, beispielsweise durch eine Dokumentation, begleitet werden kann.
Einführung einer Wohnungslosenstatistik
Wohnungslosigkeit gehört zu den schlimmsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen insgesamt in eine für sie katastrophale Lage.
Wohnungslosigkeit muss von der Politik mit allen geeigneten Maßnahmen bekämpft werden. Bund, Länder und Kommunen sind hier gefordert. Bislang stehen jedoch keine verlässlichen Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern.
Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung debattiert (Drs. 19/15651). Damit kommt sie einer langjährigen Forderung sozialpolitischer Verbände und der Länder nach.
Mit der Einführung solch einer gesetzlich geregelten Bundesstatistik schafft die Koalition erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Eine aussagefähige Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg zu bringen.
Beschlusspapier: Ein Wegweiser in die Selbstverständlichkeit- Gleichstellung in allen Lebensbereichen
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag auf ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Ein Wegweiser in die Selbstverständlichkeit – Gleichstellung in allen Lebensbereichen“ beschlossen. Darin fordert sie neben einem Aktionsplan für die Gleichstellungspolitik der gesamten Bundesregierung vor allem die Einrichtung einer Bundesstiftung bzw. eines Bundesinstituts zur Förderung von Frauen in Gesellschaft, Politik und Parlamenten, in Wirtschaft und Wissenschaft.
In dem Papier heißt es: „Die Förderung von gleichen Chancen ist Kernforderung jeder sozialdemokratischen Politik. Nicht nur, aber insbesondere in gleichstellungspolitischen Fragen. Und das seit über 150 Jahren. Trotz unserer Erfolge in den vergangenen Jahren sind Macht, Geld und Zeit noch immer ungerecht verteilt. Wir wollen erreichen, dass Frauen und Männer auf ihrem Lebensweg die gleichen Chancen haben, an der Verteilung teilzuhaben – das unterscheidet uns bis heute von der Union.
Gleiche Bildungschancen, eine gerechte Bezahlung, eine echte Anerkennung von Sorgearbeit und die verstärkte Förderung von Frauen in Führungspositionen sind Zwischenziele auf dem gemeinsamen Weg zur Verwirklichung einer Gleichstellung der Geschlechter.“
Die neue Bundessstiftung soll sich demnach mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auseinandersetzen.
Indem sie etwa:
• kontinuierlich geschlechterdifferenzierte Daten aufbereitet, bewertet und diese auf konkrete Maßnahmen transferiert,
• die Ursachen unterschiedlicher Lebenslagen von Frauen und Männern klärt,
• aus Forschungsergebnissen Handlungsempfehlungen und Strategien für die Politik ableitet und diese berät,
• gleichstellungspolitische Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft sowie Gleichstellung in der Praxis und vor Ort stärkt und
• im breiten Dialog mit der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit steht.
Im Koalitionsvertrag ist laut dem Beschluss eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie verankert: Ein Aktionsplan zum Abbau struktureller Benachteiligung, der von allen Ressorts umgesetzt wird, ist Bestandteil der Gleichstellungsstrategie und soll die Vorhaben bündeln. Durch diese Gleichstellungstrategie wird Geschlechtergerechtigkeit zur Richtschnur der gesamten Bundesregierung.
Wesentlich für die Verwirklichung der Gleichstellung seien:
• Die Arbeitswelt der Zukunft – Anerkennung für alle
• Familie und Beruf für alle
• Macht, Vorbild, Teilhabe – Frauen in allen Sphären
• Typisch Frau? – Stereotype aufbrechen, Sexismus und Gewalt stoppen
• Gleichberechtigung über den Tellerrand – Europa- und Außenpolitik
• Die Arbeitswelt der Zukunft – Anerkennung für alle
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet
Keine Ausnahmegenehmigung für Abtransport von Schadholz über die Sauschwänzlebahn
25. Weltklimakonferenz in Madrid
Neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar 2020
Familienzentrum Hochrhein in Lauchringen profitiert von Bundesmittel
„Stadt, Land, Flucht?!“ – Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag
Mitglieder des Waldshuter Forum 68 im Gespräch über Klima- und Umweltschutz
Klimaschutzveranstaltung in Staufen
Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet
/in Allgemein /von ArchivDie Stadtwerke Konstanz und Lindau arbeiten gemeinsam mit der österreichischen Firma Kabel-TV Lampert an einer Lösung, die das Schweizer Fernsehen an den Bodensee zurückholen könnte. Das könnte eine Chance für den Hochrhein sein, mitversorgt zu werden.
Gerne habe ich mich an die Kabel-TV Lampert gewandt, da diese eine Funkkonzession des Schweizer Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) erworben und einen Sendemast auf dem Hohen Kasten in Betrieb genommen haben, der einen Overspill („Überfließen“ von Antennensignalen jenseits des eigenen Rundfunkgebiets bzw. der Landesgrenze) für das österreichische Vorarlberg und damit die Weiterverbreitung der Schweizer Sender SRF1 und SRF zwei wiederermöglicht. Zuvor hatte die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG im Juni 2019 u.a. aus Kostengründen die Ausstrahlung der Schweizer TV-Sender über DVB-T (Terrestrik) abgeschaltet.
In ihrem Antwortschreiben teilt die Unternehmensleiterin der Kabel TV Lampert, Karoline Lampert, mit, dass die Stadtwerke Konstanz und Lindau nach der Wiederinbetriebnahme des Senders Hoher Kasten, im bayerischen Lindau eine Testmessung vornehmen werden um festzustellen, ob es entgegen der Erwartung eventuell doch zu einem Overspill in das deutsche Staatsgebiet kommt. In diesem Falle könnte das Signal in das deutsche Kabelnetz eingespeist und weitergeleitet werden.
Weiterhin erklärt Karoline Lampert, dass das Geschäftsmodell der Kabel-TV Lampert auch für Südbaden interessant sein könnte. Hierfür müssten sich weitere Netze, insbesondere die beiden großen überregionalen Netzbetreiber Vodafone/ Unitymedia und Deutsche Telekom an den Kosten für die Funkkonzession der BAKOM und der Inbetriebnahme einer Sendeanlage beteiligen, da dann ein vernünftiger Preis pro Kunde erzielt werden könne. Dafür bräuchte es grundsätzlich nur einen im Grenzgebiet tätigen deutschen Kabelnetzbetreiber, der als offizieller Kopf einer Gruppe von weiteren Netzbetreibern unter seinem Namen eine Funkkonzession beantragen würde.
Damit wir eine gemeinsame Lösung für die gesamte Region Hochrhein-Bodensee finden, werde ich mich an die Stadtwerke Konstanz und Lindau wenden.
Keine Ausnahmegenehmigung für Abtransport von Schadholz über die Sauschwänzlebahn
/in Allgemein /von ArchivDas Regierungspräsidium Freiburg lehnt eine Winterbefahrung der Sauschwänzlebahn durch die Bahnbetriebe Blumberg ab, weil die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Mopsfledermaus schwerer wiegen als die Interessen Holzvermarktung und Waldschutz.
Ich halte die Entscheidung zugunsten gefährdeter Arten wie der Mopsfledermaus für richtig. Funde dieser Fledermaus sind sehr selten, deswegen steht sie auf der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion IUCN. Die Mopsfledermaus wird von der Europäischen Union in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie geführt und gilt somit als streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. In Deutschland ist die Mopsfledermaus als eine Verantwortungsart innerhalb der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung eingestuft.
Eine Anfrage bei der für den Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes zuständigen Stelle hatte ergeben, unter welchen Bedingungen der Abtransport von Borkenkäferholz über die so genannte Sauschwänzlebahn (Weizen–Blumberg) im Winter möglich wäre.
Darum hatten die Bahnbetriebe Blumberg gebeten, die mit dem Abtransport von großen Mengen borkenkäferbefallenen Schadholzes beauftragt worden sind. Ein Ausweichen auf Lastkraftwagen sei aus ihrer Sicht weder den Straßenanwohnern zuzumuten noch wirtschaftlich darstellbar. Käferholz müsse jedoch zügig abtransportiert und verwertet werden, um ein Ausbreiten der Borkenkäferpopulation zu verhindern und um die Waldbestände zu schützen.
In ihrem Antwortschreiben beruft sich Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer auf die vertragliche Abmachung mit den Bahnbetrieben Blumberg vom Oktober 2018, nach der aus Artenschutzgründen der Weiler Kehrtunnel und der Kehrtunnel Stockhalde vom 1. November bis 31. März nicht befahren werden dürfen.
Zur Begründung führt das Regierungspräsidium den Schutz der bedrohten Mopsfledermaus auf, die in den Tunneln ihr Winterquartier hat. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Tiere geschützter Arten zu töten, während der Überwinterungszeit erheblich zu stören oder ihre Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.
Zwar sei es aus forstlicher Sicht für Holzvermarktung und Waldschutz wünschenswert, wenn die Holzabfuhr weitestgehend über die Schiene erfolge. Dies sei aber nur in den Sommermonaten möglich. Es sei nicht ersichtlich, wie die Einhaltung des Artenschutzes bei zusätzlichen Fahrten während der Winterruhe der Tiere gewährleistet werden könne.
Aus Sicht des Regierungspräsidiums kann einer Ausnahme außerdem nicht zugestimmt werden, da sich die von den Bahnbetrieben Blumberg beschriebenen forstlichen Schäden mit anderen Mitteln hinreichend abwenden lassen würden. Überwiegend werde Holz aus dem Forst mittels LKW abtransportiert, so auch bisher im Landkreis Waldshut. Während des Winterbetriebs stehe der bisher und auch andernorts übliche Abtransport mit LKW zur Verfügung.
Zudem bestehe über die Wintermonate aus Waldschutzsicht keine erhöhte Gefahr durch Ausflug und Weiterentwicklung der Borkenkäfer, weil diese sich in der sog. Diapause unter der Rinde der gepolterten bzw. gelagerten Hölzer befinden würden. Eine akute Gefahr durch den Ausflug der sog. Überwinterungskäfer für stehende Waldbestände ergebe sich erst abhängig von der Temperaturentwicklung im Frühjahr.
Schließlich habe das Regierungspräsidium die Bahnbetriebe über die Möglichkeit einzelner Fahrten im November und ab der zweiten Märzhälfte bei Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen informiert. Voraussetzung hierfür sei die Aussage eines Gutachters auf Grundlage der Zählung der Tiere und der Wetterprognose, ob und für wie viele Tage eine Tunneldurchfahrt möglich wäre.
25. Weltklimakonferenz in Madrid
/in Allgemein /von ArchivDie Weltklimakonferenz in Madrid ist heute mit zwei Tagen Verspätung zu Ende gegangen. Zu den Beschlüssen zählte ein Aufruf zu höheren Klimaschutzzusagen im nächsten Jahr. Die Europäische Union hatte bereits beim Europäischen Rat in dieser Woche beschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden und ihr Klimaziel für 2030 zu überarbeiten. Dafür gab es viel Anerkennung, gerade von kleinen Inselstaaten, die besonders vom Klimawandel bedroht sind. Bis zur nächsten Weltklimakonferenz Ende 2020 in Glasgow sollen alle Vertragsstaaten überarbeitete Klimaschutzzusagen für das nächste Jahrzehnt sowie eine Langfriststrategie bis 2050 vorlegen.
Die EU-Kommission wird bis zum Sommer 2020 einen Plan vorlegen, um das Klimaziel der EU von derzeit 40 Prozent weniger CO2 gegenüber 1990 auf 50 bis 55 Prozent zu erhöhen. Als EU-Ratspräsidentschaft wird Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 dabei eine wichtige Rolle spielen. Dabei wird es auch darum gehen, andere große Volkswirtschaften zu einem gemeinsamen Vorangehen zu bewegen. Die gemeinsamen Gipfel der EU mit China spielen dabei eine wichtige Rolle.
Bei der Klimakonferenz in Madrid ging es auch darum, festzulegen, nach welchen Regeln die CO2-Einsparungen aus internationalen Klimaschutzprojekten angerechnet werden („Marktmechanismen“). Die EU und zahlreiche andere ambitionierte Staaten hatten sich dafür eingesetzt, dass diese Mechanismen die bestehenden Pariser Klimaschutzziele nicht verwässern dürfen. Am Ende gab es Fortschritte, die eine Entscheidung im nächsten Jahr möglich erscheinen lassen.
Diese Klimakonferenz war weniger von konkreten Verhandlungen über Regeln geprägt als frühere Weltklimakonferenzen. Dafür stand in vielen bi- und multilateralen Gesprächen der Austausch im Vordergrund, wie die jeweiligen Staaten ihre Klimaschutzpolitik verbessern können.
Quelle: BMU
Neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar 2020
/in Allgemein /von ArchivAnträge künftig ganzjährig möglich / Förderung für Radverkehrsprojekte schon ab 5.000 Euro
Für Kommunen wird es ab dem 1. Januar 2020 noch einfacher werden, Fördergelder über die Kommunalrichtlinie zu beantragen. Die Antragstellung ist ab 2020 ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte herabgesetzt. Das Bundesumweltministerium möchte damit den Kommunen größeren Spielraum geben, ihre Klimaschutzprojekte vor Ort schnell und erfolgreich umzusetzen.
Neben der ganzjährigen Antragstellung wurde der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs von je 10.000 Euro auf 5.000 Euro abgesenkt. Damit soll es insbesondere kleinen Gemeinden erleichtert werden, Radverkehrsprojekte umzusetzen. Ferner haben Antragsteller künftig die Möglichkeit im Rahmen der Fokusberatung neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasen einzusetzen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind.
Anträge können ab dem 1. Januar 2020 beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich direkt an den PtJ per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de.
Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an (telefonisch: unter 030 39001-170 oder per E-Mail: skkk@klimaschutz.de).
Quelle: BMU
Familienzentrum Hochrhein in Lauchringen profitiert von Bundesmittel
/in Allgemein /von ArchivDer Deutsche Bundestag hat den Bundeszuschuss für die rund 540 Mehrgenerationenhäuser für das Haushaltsjahr 2020 um 10.000 Euro pro Haus erhöht.
Die Erhöhung des Bundeszuschusses ist nicht zuletzt auch eine Anerkennung für wertvolle Arbeit der Mehrgenerationenhäuser. Als Patin des Familienzentrums Hochrhein freue ich mich umso mehr, dass auch die einzige Einrichtung bei uns im Landkreis von den zusätzlichen Mitteln profitieren kann. Generationen-übergreifende Orte werden für unsere immer älter und bunter werdende Gesellschaft immer wichtiger und sind auch eine Ant-wort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels.
Bisher standen den Mehrgenerationenhäusern Zuschüsse von insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung, wobei sich der Bundeszuschuss auf 30.000 belief und Kommune bzw. Land weitere 10.000 Euro zur Verfügung stellten. Bei gleichbleibendem Anteil von Land und Kommune und einem erhöhten Bundeszuschuss um 10.000 Euro auf 40.000 Euro stehen den Häusern künftig 50.000 Euro insgesamt an Mitteln zur Verfügung.
„Stadt, Land, Flucht?!“ – Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag
/in Allgemein /von ArchivZum siebzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e.V. 25 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten zwischen 16 und 20 Jahren zu einem einwöchigen Workshop vom 21. März bis 28. März 2020 nach Berlin ein.
Unter der Schirmherrschaft von Thomas Oppermann, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, erwartet die medieninteressierten Jugendlichen ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden u.a. in einer Redaktion hospitieren, eine Plenarsitzung besuchen und an der Erstellung einer eigenen Zeitung mitarbeiten.
Unter dem Titel „Stadt, Land, Flucht?! – Lebens- und Wohnräume heute und in Zukunft“ werden sich die Jugendlichen im Rahmen des Workshops mit den Herausforderungen für Städte aufgrund ansteigender Zuwanderung, z.B. in Bezug auf die Wohnraumsituation und die Organisation des Lebens in Städten, auseinandersetzen. Dem werden die Auswirkungen sinkender Einwohnerzahlen für ländliche Kommunen, z. B. auf die örtliche Infrastruktur, gegenübergestellt.
Das ist eine tolle Chance für junge Menschen aus Südbaden, einmal hinter die Kulissen der Berliner Republik zu schauen und sich kreativ mit der dringenden Frage zu beschäftigen, wie wir in Zukunft leben wollen.
Mitglieder des Waldshuter Forum 68 im Gespräch über Klima- und Umweltschutz
/in Allgemein /von ArchivEingeladen nach Waldshut hat das Forum 68 zum Themenabend „Klima- und Umweltschutz“. Dabei standen insbesondere drei Schwerpunktthemen auf der Tagesordnung:
Beim vorgestrigen Gespräch und Vortrag mit den Mitgliedern des Forum 68 zum Klima- und Umweltschutz haben wir uns auf drei brandaktuelle Themen konzentriert: Die aktuelle Klimapolitik der Bundesregierung, das fortschreitende Insektensterben und die riesigen Mengen von Verpackungs- und Plastikmüll. Mit dem Klimaschutzgesetz, dem Aktionsprogramm Insektenschutz und dem Plastiktütenverbot packt die Bundesregierung diese Herausforderungen aktiv an.
Als eine von drei aktuellen Präsidentinnen des Forum 68 begrüßte Renate Daniels die Gäste. Nach einer Einführung in die aktuelle Klima- und Umweltschutzpolitik der Bundesregierung entwickelte sich eine intensive Diskussion über den aktuellen Lebenswandel der Menschen und die dringende Notwendigkeit eines Umdenkens hin zu einer nachhaltigen und verzichtbereiten Gesellschaft. Mitglieder des Forum 68 forderten in diesem Zusammenhang nachdrücklich mehr Ehrlichkeit zu den Folgen der Klimamaßnahmen ein: „Klar sagen, was ist, was kommt und was dann nicht mehr geht“. Das wichtige Thema Klimaschutz steht mit Fridays for future mehr denn je in der Öffentlichkeit. Dass die Menschen dieses Thema bewegt, hat sich auch in der intensiven Diskussion in Waldshut gezeigt. Dieses Momentum wollen und müssen wir nutzen. Mit einer ambitionierten und sozialverträglichen Klimaschutzpolitik haben wir hier den richtigen Weg eingeschlagen.
Klimaschutzveranstaltung in Staufen
/in Allgemein /von ArchivZu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Thema „Das Klimapaket der Bundesregierung – prima Klima für die Kommune?!“ hatte am Dienstagabend der SPD Ortsverein Staufen eingeladen. Die wichtige Rolle der Kommunen stand im Mittelpunkt unserer Diskussion:
Die Unterstützung und das Engagement der Kommunen sind für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik unverzichtbar. Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung haben wir wichtige Weichen für einen verlässlichen Weg hin zur Treibhausgasneutralität gestellt. Es wird jetzt auch insbesondere auf unsere Städte und Gemeinden sowie jeden Einzelnen von uns ankommen, ob wir unsere Klimaschutzziele erreichen. Die Kommunen erhalten zu ihren Bemühungen für mehr Klimaschutz entscheidende und wichtige Unterstützung vom Bund. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert der Bund wichtige Projekte vor Ort. Hier in Staufen wurde mit Unterstützung des Bundes bereits die Straßenbeleuchtung saniert und eine Mobilstation für Fahrräder am Bahnhof Staufen eingerichtet. ‚Global denken, lokal handeln‘ – das ist das Motto für eine erfolgreiche Klimaschutzarbeit vor Ort in unseren Städten und Gemeinden.
Nach einer kurzen Begrüßung durch den stellvertretenden Ortsvereinsvorsitzenden Henry Kesper und Bürgermeister Michael Benitz führte ich mit einer Kurzpräsentation in das Thema ein. Die anschließende Diskussion wurde von Dagmar Endle, Ortsvereinsvorsitzende der SPD Staufen moderiert.
Das Thema Klimaschutz steht gerade jetzt in Zeiten von Fridays for future mehr denn je in der Öffentlichkeit. Dass die Menschen dieses Thema bewegt, hat sich auch in der intensiven Diskussion hier in Staufen gezeigt. Dieses Momentum wollen und müssen wir nutzen und mit einer ambitionierten und sozialverträglichen Klimaschutzpolitik haben wir hier den richtigen Weg eingeschlagen.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 19 / 2019
/in Allgemein /von ArchivBundestag beschließt Haushalt 2020
Der Bund wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor. Mit dem Haushalt 2020, der in dieser Woche vom Bundestag beraten und verabschiedet wird, beschließt das Parlament Investitionen in Höhe von rund 43 Milliarden Euro. Für 2020 bis 2023 stehen insgesamt rund 160 Milliarden Euro zur Verfügung – ein Drittel mehr als in der vergangenen Wahlperiode. Einnahme und Ausgaben belaufen sich auf 362 Milliarden Euro – zum siebten Mal in Folge kommt der Bund damit ohne neue Schulden aus. Das Geld fließt in den Breitbandausbau und in die digitale Infrastruktur der Schulen, in Schienen und Straßen, in den Wohnungs- und Städtebau, in Kinderbetreuung, Bildung, Forschung und Klimaschutz.
Um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, hat die Koalition einen Schwerpunkt daraufgelegt, vor allem Gering- und Normalverdienende sowie Familien zu entlasten und die soziale Sicherheit zu verbessern – vom Bafög bis zum Wohngeld, vom sozialen Arbeitsmarkt bis zur Sicherung des Rentenniveaus. Damit stärken die Koalitionsfraktionen nicht nur den solidarischen Zusammenhalt in der Gesellschaft, sondern auch die Konjunktur: Die gestärkte Kaufkraft hat einen wesentlichen Anteil am Wirtschaftswachstum (Drs. 19/11800, 19/11802, 19/14232 Nr. 1.1.).
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich betont: „Die SPD-Fraktion steht für eine zukunftsorientierte, sozial gerechte und kluge Haushaltspolitik. Wir investieren in die Infrastruktur für mehr sozial gerechten Klimaschutz, in den sozialen Zusammenhalt und in Bildung und Innovation. Das ist unsere Antwort auf die weltweiten Herausforderungen. Das ist Politik für ein solidarisches Land.“
Hier einige Beispiele:
Klimaschutzprogramm 2030:
• Für Förderprogramme zur CO2-Minderung stellt die Koalition rund 7 Milliarden Euro im Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung, unter anderem für die energetische Gebäudesanierung, den Heizungstausch, die Ladesäuleninfrastruktur, eine erhöhte Elektroauto-Prämie sowie für die Batterie- und Wasserstoff-Forschung.
• 600 Millionen Euro zusätzlich gibt es für den internationalen Klimaschutz, davon 500 Millionen Euro im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ= sowie 100 Millionen Euro im Bereich des Bundesumweltministerium (BMU).
• Das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG wird um 1 Milliarde Euro erhöht, die über den Etat des Verkehrsministeriums zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Bis 2030 soll das jedes Jahr so wiederholt werden. Der Umsatzsteuersatz für Bahnfernreisen wird von 19 auf 7 Prozent verringert. Die Luftverkehrsteuer wird erhöht. Die Ansätze bei den Steuereinnahmen wurden entsprechend angepasst. Mit dem Haushalt 2020 schafft wir die Voraussetzungen, um das Klimaschutzprogramm 2030 zügig umzusetzen, das die Bundesregierung am 25. September 2019 beschlossen hat.
Investitionen:
Die Investitionen steigen auf ein neues Rekordniveau. Ein Ergänzungshaushalt zum Klimapaket und die parlamentarischen Beratungen bringen zusammen 3 Milliarden Euro zusätzlich für investive Maßnahmen. Damit steigt die Investitionssumme von knapp 40 Milliarden Euro im Regierungsentwurf auf knapp 43 Milliarden Euro im Haushaltsplan.
• Neben den oben beschriebenen Maßnahmen des Klimapakets schlagen hier vor allem die Maßnahmen in der regionalen Strukturpolitik/Kohlepolitik zu Buche. 1 Milliarde Euro steht dafür zusätzlich zur Verfügung.
• Das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ erhält einen zusätzlichen Investitionszuschuss von 222 Millionen Euro, um alle Anmeldungen der Länder für den Digitalpakt Schule für 2020 berücksichtigen zu können.
• Für das „1000-Bahnhöfe-Programm“ stehen in den nächsten Jahren rund 303 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, 15 Millionen Euro schon im nächsten Jahr.
• Zukunftsweisende Investitionen schieben die Abgeordneten im Bereich „Künstliche Intelligenz“ an. Hier haben sie in den Haushaltsberatungen die zweite Tranche von 500 Millionen Euro auf die verschiedenen Ressorts aufgeteilt.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt:
Mit mehr als der Hälfte der Ausgaben des Bundeshaushalts leistet die Koalition einen großen Beitrag zu sozialer Sicherheit und gesellschaftlicher Solidarität in unserem Land. Dazu zählen die Zuschüsse zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung genauso wie die gesetzlichen Leistungen und Förderprogramme für Familien, Kinder und Jugendliche sowie die Unterstützung des Bundes für den Sport und für den Erhalt des kulturellen Erbes.
Der Ansatz für das Arbeitslosengeld II wird um 700 Millionen Euro erhöht, der Ansatz für die Kosten der Unterkunft um 800 Millionen Euro. Damit ist Deutschland vorbereitet auf etwas höhere Arbeitslosenzahlen, wie sie sich infolge der Herbstschätzung der Bundesregierung vom Oktober ergeben. Und die Koalition berücksichtigt höhere Erstattungszahlungen an die Kommunen für die vollständige Übernahme der Wohnungskosten anerkannter Asylbewerberinnen und Asylbewerber durch den Bund. Für den Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Elternteile stellt das Parlament 148 Millionen Euro zusätzlich bereit.
Für den Bundesfreiwilligendienst und die weiteren Freiwilligendienste gibt es insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich; damit wird das Niveau des Vorjahres gehalten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bund wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor. Mit dem Haushalt 2020 hat das Parlament Investitionen in Höhe von rund 43 Milliarden Euro beschlossen. Für 2020 bis 2023 stehen insgesamt rund 160 Milliarden zur Verfügung – ein Drittel mehr als in der vergangenen Wahlperiode. Das Geld fließt in den Breitbandausbau und in die digitale Infrastruktur unserer Schulen, in Schienen und Straßen, in den Wohnungs- und Städtebau, in Kinderbetreuung, Bildung, Forschung und Klimaschutz. Um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, hat die Koalition einen Schwerpunkt daraufgelegt, vor allem Gering- und Normalverdienende sowie Familien zu entlasten und die soziale Sicherheit zu verbessern.
Ein Haushalt für Zukunft und Zusammenhalt
Der Bundestag hat in dieser Woche über den Bundeshaushalt für das Jahr 2020 beraten und den Etat am Freitag beschlossen. Die Große Koalition investiert Milliarden in die Zukunft des Landes und in den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Bund wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor – ohne dafür neue Schulden zu machen. Investitionen in Höhe von rund 43 Milliarden Euro sind im Haushalt allein für das Jahr 2020 vorgesehen. Ganz wichtig für die SPD-Bundestagsfraktion: Der Haushalt legt einen klaren Schwerpunkt auf Investitionen, die den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken. Dafür entlastet die Koalition vor allem Gering- und Normalverdienende sowie Familien und verbessert die soziale Sicherheit – vom BAföG bis zum Wohngeld, vom sozialen Arbeitsmarkt bis zur Sicherung des Rentenniveaus. Zugleich stärkt die Koalition damit die Konjunktur: Die höhere Kaufkraft hat einen wesentlichen Anteil am Wirtschaftswachstum.
„Investieren an allen Ecken und Enden“
Die SPD-Fraktion sei in die Haushaltsberatung mit einem klaren Kompass gegangen, sagte ihr Vorsitzender Rolf Mützenich am Mittwoch in der Generalaussprache im Bundestag. „Wir wollen, dass es gerecht zugeht, wir begegnen den Menschen mit Respekt und nehmen ihre Sorgen ernst.“ Die gesamte Gesellschaft stehe vor großen Herausforderungen, betonte Mützenich. „Die internationale Lage, die Erschütterung festgeglaubter Werte, die Beschleunigung vieler Lebensbereiche und ausdrücklich auch die Klimaveränderungen – das alles können wir nur mit einem starken, demokratischen und sozialen Staat bewältigen.“ Die Menschen müssten sich auf einen Staat verlassen können, der investiert und die nötigen Rahmenbedingungen schafft. „Genau das haben wir in diesem Haushalt mit einer großen, aber auch realistischen Summe verankert.“
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Achim Post betonte: „Wir investieren an allen Ecken und Enden, allein im nächsten Jahr 43 Milliarden Euro – ein Rekordwert für die Bundesrepublik.“ Es könne sich sehen lassen, was dieser Bundesfinanzminister auf den Weg gebracht hat. Die Koalition kümmere sich mit den Investitionen direkt um die Nöte der Menschen. „Diese Große Koalition hat einen Markenkern: Das ist der soziale Fortschritt.“
Klare Kante gegen Geschichtsvergessenheit
Johannes Kahrs, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, zeigte sich zufrieden damit, dass ein Schwerpunkt des Haushaltes auf der Förderung der Erinnerungskultur liege. „Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass man eine klare Kante gegen Geschichtsvergessenheit und Rechtsradikalismus und Extremismus fährt.“ Daneben verwies Kahrs auf die Ausweitung des Kulturetats. „Kultur funktioniert und wirkt, auch in dieser Großen Koalition.“
„Heute ist ein guter Tag für die Kultur- und Medienschaffenden in diesem Land“, sagte auch der kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Martin Rabanus. Ziel der SPD-Fraktion sei es immer, die Situation von Kulturschaffenden zu verbessern. Außerdem werde mit dem Haushalt vor allem die Kultur im ländlichen Raum gestärkt. „Wir wollen die Lebensverhältnisse in Stadt und Land in allen Bereichen angleichen.“
Für eine bessere digitale Welt
„Wir verabschieden heute einen Zusammenhaushalt“, sagte Svenja Stadler. „Zusammen für den Klimaschutz, zusammen für Gerechtigkeit, für gleichwertige Lebensverhältnisse, zusammen für Demokratie und Vielfalt, zusammen für Europa und gegen Gewalt an Frauen.“ Bezogen auf den letzten Punkt sei es richtig und wichtig, dass der Bund für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ viel Geld in die Hand nehme – erstmalig 120 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren.
Jens Zimmermann, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, verwies vor allem auf die hohen Investitionen in der Digitalisierung. „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen eine Welt, in der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor den Interessen der großen Unternehmen stehen.“ Der Haushalt sei ein „starker Schritt hin zu einer besseren digitalen Welt, in der unsere europäischen Werte eine Rolle spielen.“
Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten
Die Koalition hat sich auf eine Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Krankenkassenbeiträgen geeinigt: Sie werden um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet. Erreicht wird das durch einen dynamisierten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Für jede Betriebsrentnerin und jeden Betriebsrentner gibt es also rund 300 Euro Entlastung im Jahr. Die Regelung gilt auch für Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Direktversicherungen. Die Koalition hat den entsprechenden Gesetzentwurf am Donnerstag zur 1. Lesung in den Bundestag eingebracht (Drs. 19/15438).
Wer wird entlastet?
Entlastet werden alle Empfänger von Betriebsrenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sowie Empfänger von Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung ändert sich nichts.
Wie funktioniert die Entlastung?
Bisher gibt es eine Freigrenze für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die an die Entwicklung der Durchschnittseinkommen gekoppelt ist. Wessen Betriebsrente unterhalb der Freigrenze liegt, der muss keinen Beitrag bezahlen. Wer darüber liegt, muss seine gesamte Betriebsrente verbeitragen.
Im Jahr 2019 liegt die Freigrenze bei 155,75 Euro, im Jahr 2020 liegt sie bei 159,25 Euro. Diese Freigrenze wird durch einen Freibetrag ergänzt. Wessen Betriebsrente geringer ist, der zahlt auch in Zukunft keinen Krankenversicherungsbeitrag. Wessen Betriebsrente höher ist, für den bleibt dieser Freibetrag in Zukunft beitragsfrei, d. h. nur der Betrag, der oberhalb des Freibetrages liegt, muss verbeitragt werden. Auch der Freibetrag wird in Zukunft im selben Maße angepasst, wie die Durchschnittseinkommen sich verändern.
Beispiel 1: Betriebsrente in Höhe von 160 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 160 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 24,80 Euro. Der Auszahlbetrag würde durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 135,20 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 0,75 Euro verbeitragt werden (160 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 0,12 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 159,88 Euro vermindert.
Beispiel 2: Betriebsrente in Höhe von 400 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 400 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 62,00 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 338,00 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 240,75 Euro verbeitragt werden (400 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 37,32 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 362,68 Euro vermindert.
Wie hoch ist die Entlastung bei einer monatlichen Rente?
Wer eine Betriebsrente von mehr als 159,25 Euro im Monat bekommt, der wird um rund 25 Euro entlastet. Das entspricht dem Beitrag, der bisher für den Freibetrag bezahlt werden musste. Also 24,68 Euro bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent für den Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro. Da jeder diese Entlastung bekommt, ist das auch unabhängig von der Höhe der Betriebsrente. Also: Rund 300 Euro Entlastung im Jahr, egal ob die Betriebsrente 200 Euro im Monat oder 2000 Euro im Monat beträgt.
Wie hoch ist die Entlastung bei einer Einmalauszahlung?
Betriebsrenten können auch, je nach Vertragsgestaltung, statt in monatlichen Beträgen in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden. Bei Einmalauszahlungen wird der Krankenversicherungsbeitrag berechnet, indem der Auszahlungsbetrag rechnerisch auf 120 Monate, bzw. zehn Jahre verteilt wird. Bei einem Auszahlungsbetrag von 120.000 Euro ergibt sich rechnerisch eine monatliche Rente von 1000 Euro. Daraus wird der Krankenversicherungsbeitrag errechnet. Die Entlastung beträgt deshalb auch hier 300 Euro pro Jahr bzw. insgesamt knapp 3.000 Euro. Auch hier ist es egal, wie hoch der Auszahlungsbetrag ist. Auch Betriebsrentner die ihre Einmalauszahlung bereits erhalten haben, profitieren für den Restlaufzeit ihrer Beitragspflicht von dem neuen Freibetrag.
Signal für die betriebliche Altersversorgung
Es wird keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Das ist insgesamt ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition hat sich auf die Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern verständigt. Die Einigung sieht vor, einen Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge einzuführen. Für jeden Beziehenden gibt es 300 Euro Entlastung pro Jahr.
SPD-Fraktion will Rüstungsexporte deutlich einschränken
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Montag auf ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Schärfung der Kontrolle und Genehmigung von Rüstungsexporten – europäische Abstimmung intensivieren“ beschlossen. Die Produktion und der Export von Rüstungsgütern sind kein Mittel der Wirtschaftspolitik, sondern eine Frage der Sicherheits- und Außenpolitik, die eng einhergehen muss mit einem stärkeren Engagement für internationale Abrüstung und Verteidigung der Menschenrechte. Sie sind kein strategisches Instrument, mit dem Wirtschaftswachstum und Wohlstand in Deutschland und der EU geschaffen werden sollen.
Die SPD-Bundestagsfraktion will:
• den Export deutscher Rüstungsgüter in Drittstaaten außerhalb von EU-, Nato- und gleichgestellten Ländern weiter einschränken. Für Staaten, die weder Mitglied der EU noch der Nato sind, ist eine Ratifizierung des ATT und dessen konsequente Umsetzung zwingende Voraussetzung für jede Form der Rüstungskooperation. Davon kann es im begründeten Einzelfall absolute Ausnahmen geben;
• eine Genehmigungsdauer von maximal zwei Jahren in den Rüstungsexportrichtlinien bzw. in einem Rüstungsexportgesetz verankern, damit die Bundesregierung auf veränderte außen- und sicherheitspolitische Bedingungen in den Empfängerländern reagieren kann;
• eine verpflichtende Beteiligung aller Unternehmen, die Rüstungsgüter aus Deutschland exportieren wollen, an einem gemeinschaftlichen Risikoausfall-Fonds zur Diskussion stellen;
• die Regelungslücke, die es deutschen Herstellern ermöglicht, über die Auslagerung von Rüstungsproduktionen ins Ausland die strengen Exportrichtlinien zu umgehen, durch eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung schließen;
• die Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament gesetzlich fixieren. Darüber hinaus sollen nach dem Vorbild Großbritanniens alle abschließenden Rüstungsexportgenehmigungen des Bundessicherheitsrates transparent im Internet veröffentlicht werden;
• die parlamentarische Begleitung von Rüstungsexportentscheidungen verbessern, indem die Bundesregierung neben den bisherigen Informationen gegenüber dem Parlament auch Auskunft geben soll, nach welchen Kriterien Genehmigungen des Bundesssicherheitsrats erteilt beziehungsweise versagt wurden;
• das Instrument der nachträglichen Kontrollen des Endverbleibs (Post-Shipment-Kontrollen), ob also in Drittländer exportierte Rüstungsgüter nachprüfbar in der Verfügungsgewalt des Empfängers sind, fortsetzen und auf jegliche Rüstungsexporte einschließlich militärischer Großgeräte ausweiten, da es sich bei Kleinwaffen bewährt hat. Dem Parlament soll die Regierung einen regelmäßigen Post-Shipment-Bericht vorlegen.
Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik verbinden
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Montag in ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Sozialdemokratische Industriepolitik: Wachstum für gute Arbeit fördern“ beschlossen. Die Sozialdemokratie in Deutschland setzt sich für einen starken, aktiven Staat im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft ein. Die SPD-Fraktion erkennt die Leistung der Unternehmen und ihrer Beschäftigten sowie der Betriebsräte und Gewerkschaften an. Sie fordert, dass der Staat im Rahmen der marktwirtschaftlichen Regeln aktiv und gestaltend auftritt und nicht passiv verharrt, wenn seine Unterstützung benötigt wird.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Eine moderne Wirtschafts- und Industriepolitik kann nur Erfolg haben, wenn Transformations- und Innovationsprozesse aktiv von den Sozialpartnern begleitet werden. Tarifbindung, Mitbestimmung und gute Arbeit sind Wettbewerbsvorteile. Ziel ihrer Wirtschafts- und Industriepolitik ist deshalb inklusives Wachstum, also die Verbindung von Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, um Teilhabe aller Gruppen am Wohlstand zu ermöglichen. Technischer Fortschritt, Innovation und wirtschaftliches Wachstum müssen immer den Menschen zugutekommen und zu gesellschaftlichem Fortschritt führen.
Aus diesen Gründen fordert die SPD-Fraktion:
Erstens: Bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen
Das beginnt bei einer gut ausgebildeten Fachkräftebasis und einer modernen Infrastruktur, darunter auch Verkehrsinfrastruktur, einer verlässlichen Investitionspolitik in allen Bereichen und betrifft im Weiteren eine ausgewogene Balance zwischen Planungsgeschwindigkeit und Rechtssicherheit sowie eine angemessene Steuer- und Abgabenquote und gilt letztlich für eine hoch entwickelte Forschungs- und Förderstruktur sowie eine aktive Handelspolitik.
Zweitens: Erforschung, Entwicklung und die Markteinführung neuer Technologien vorantreiben
Das ist insbesondere dort notwendig, wo die kommerzielle Nutzung neuer Technologien noch nicht wettbewerbsfähig ist. Der Staat ist dabei nicht der bessere Unternehmer. Doch kann er – gemeinsam mit den Unternehmen und der Wissenschaft – technologische Entwicklungen frühzeitig antizipieren und gezielt sowohl in die Grundlagenforschung als auch in die Anwendungsforschung investieren. Außerdem geht es darum, Forschungsergebnisse schnell in die Wirtschaft zu überführen. Insbesondere in den disruptiven (stark verändernden) Technologiebereichen muss der Staat auch bei der Markteinführung unterstützen. Beispielsweise ist Deutschland im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) gut aufgestellt; der Transfer in die Wirtschaft gelingt jedoch nur schleppend. Die SPD-Fraktion ist überzeugt: Nur mit bestmöglichen Rahmenbedingungen und Investitionen in die Erforschung und Entwicklung zukunftsträchtiger Technologien kann Deutschland seine starke Industrie auch in Zukunft erhalten.
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