Viele Menschen haben ihr Leben lang hart gearbeitet, waren fleißig und ließen sich nicht unterkriegen. Wenn sie dann in Rente gehen, haben sie trotzdem kaum etwas im Portemonnaie, sie kommen kaum über die Runden, weil die Löhne zu niedrig waren. Das ist zutiefst ungerecht. Diese Rentnerinnen und Rentner haben das Land mitaufgebaut, Kinder erzogen, sie verdienen Respekt und Anerkennung. Das muss sich selbstverständlich auch in ihrer Rente widerspiegeln.
Lange hat die SPD-Bundestagsfraktion für eine Solidarrente gekämpft, eine Respektrente wenn man so will. Das bedeutet, dass die Rente klar über der so genannten Grundsicherung liegt (hieß früher Sozialhilfe). Die Bezeichnung hat sich geändert, aber das Versprechen ist gehalten: Nun kommt endlich die Grundrente! Am Sonntag haben sich die Spitzen von SPD und Union auf einen Kompromiss verständigt.
Die Grundrente setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.
Das funktioniert so:
Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist außerdem, dass der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus so genannten „Grundrentenbewertungszeiten“ des gesamten Versicherungslebens zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegt. Es soll außerdem einen Übergangsbereich geben für diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die knapp unter 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Das verhindert eine sozusagen harte Abbruchkante.
Die Grundrente werden 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen erhalten können, davon ein großer Anteil Frauen: Vier von Fünf Berechtigten werden weiblich sein. Denn häufig haben Frauen in Berufen gearbeitet, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird. Es werden auch viele Ostdeutsche profitieren, die oft besonders lange, aber zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben.
Kein Gang zum Amt, auch Bestandsrentner profitieren
Ganz wichtig: Die Verbesserungen werden auch den Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die bereits eine Rente beziehen.
Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Man muss nicht zum Sozialamt. Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung – ganz im Gegenteil: Sie wird durch eigene Leistung erworben. Sie wird nicht geschenkt, sie ist verdient. Wer die nötigen Zeiten erworben und einen Anspruch auf Grundrente hat, bekommt sie als Bestandteil der Rente von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ausgezahlt.
Die Technik
Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird es einen Einkommensfreibetrag geben. Der Einkommensfreibetrag sichert, dass das zu versteuernde Einkommen bis zu 1250 Euro (Alleinlebende) bzw. 1950 Euro (Paare) nicht auf die Grundrente angerechnet wird. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.
Der Einkommensfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, zu dem der steuerfrei gestellte Anteil der eigenen Rente und Kapitalerträge hinzugerechnet wird (Mieteinnahmen usw.). Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel geringer als das Bruttoeinkommen und wird individuell vom Finanzamt festgestellt. Bei der Ermittlung werden von den Gesamteinkünften Sonderausgaben (zum Beispiel für die Kranken- und Pflegeversicherung) sowie außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel für die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger) abgezogen. Der bereits versteuerte Teil der Rente wird nicht angerechnet.
Liegt das Einkommen über dem Einkommensfreibetrag, wird der darüber liegende Betrag abgeschmolzen − und zwar bürgerfreundlich und automatisiert durch einen einfachen Datenabgleich mit dem Finanzamt. Eine Vermögensprüfung, etwa des Wohneigentums, findet nicht statt. Die meisten Grundrentenbezieher erhalten die volle Grundrente.
Freibetrag beim Wohngeld
Verbesserungen beim Wohngeld: Für viele Rentnerinnen und Rentner sind die steigenden Wohnkosten eine große finanzielle Belastung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits durchgesetzt, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. So lässt sich vermeiden, dass Rentnerinnen und Rentner durch Rentenerhöhungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Ein zweiter wirksamer Schritt soll ein Freibetrag beim Wohngeld sein, damit die Grundrente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird. Umsetzen wird das das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Freibetrag bei Grundsicherung
Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderweitigen verpflichtenden Alterssicherungssystemen versichert war, soll zudem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit wird für langjährig Versicherte sichergestellt, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt hat oder nicht – auch im Geldbeutel.
Der Freibetrag soll abhängig von der individuellen Rente berechnet werden und maximal 212 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) betragen.
Finanzierung
Damit die Ausgaben für die Grundrente nicht zu einem höheren Beitragssatz oder zu einem geringeren Rentenniveau in der Rentenversicherung führen, werden die hierfür erforderlichen Gelder insbesondere durch einen höheren Bundeszuschuss zur Rentenversicherung aufgebracht, also durch Steuern. Zudem wird die lange schon nötige Finanztransaktionssteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten.
Die Grundrente ist zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Nach einem langen Arbeitsleben muss man sich – auch bei geringem Einkommen – auf die Rente verlassen können. Dafür sorgt die Koalition jetzt. Die Grundente soll zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.
Aktuelles
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 18 / 2019
/in Allgemein /von ArchivDie Grundrente kommt!
Viele Menschen haben ihr Leben lang hart gearbeitet, waren fleißig und ließen sich nicht unterkriegen. Wenn sie dann in Rente gehen, haben sie trotzdem kaum etwas im Portemonnaie, sie kommen kaum über die Runden, weil die Löhne zu niedrig waren. Das ist zutiefst ungerecht. Diese Rentnerinnen und Rentner haben das Land mitaufgebaut, Kinder erzogen, sie verdienen Respekt und Anerkennung. Das muss sich selbstverständlich auch in ihrer Rente widerspiegeln.
Lange hat die SPD-Bundestagsfraktion für eine Solidarrente gekämpft, eine Respektrente wenn man so will. Das bedeutet, dass die Rente klar über der so genannten Grundsicherung liegt (hieß früher Sozialhilfe). Die Bezeichnung hat sich geändert, aber das Versprechen ist gehalten: Nun kommt endlich die Grundrente! Am Sonntag haben sich die Spitzen von SPD und Union auf einen Kompromiss verständigt.
Die Grundrente setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.
Das funktioniert so:
Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist außerdem, dass der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus so genannten „Grundrentenbewertungszeiten“ des gesamten Versicherungslebens zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegt. Es soll außerdem einen Übergangsbereich geben für diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die knapp unter 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Das verhindert eine sozusagen harte Abbruchkante.
Die Grundrente werden 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen erhalten können, davon ein großer Anteil Frauen: Vier von Fünf Berechtigten werden weiblich sein. Denn häufig haben Frauen in Berufen gearbeitet, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird. Es werden auch viele Ostdeutsche profitieren, die oft besonders lange, aber zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben.
Kein Gang zum Amt, auch Bestandsrentner profitieren
Ganz wichtig: Die Verbesserungen werden auch den Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die bereits eine Rente beziehen.
Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Man muss nicht zum Sozialamt. Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung – ganz im Gegenteil: Sie wird durch eigene Leistung erworben. Sie wird nicht geschenkt, sie ist verdient. Wer die nötigen Zeiten erworben und einen Anspruch auf Grundrente hat, bekommt sie als Bestandteil der Rente von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ausgezahlt.
Die Technik
Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird es einen Einkommensfreibetrag geben. Der Einkommensfreibetrag sichert, dass das zu versteuernde Einkommen bis zu 1250 Euro (Alleinlebende) bzw. 1950 Euro (Paare) nicht auf die Grundrente angerechnet wird. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.
Der Einkommensfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, zu dem der steuerfrei gestellte Anteil der eigenen Rente und Kapitalerträge hinzugerechnet wird (Mieteinnahmen usw.). Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel geringer als das Bruttoeinkommen und wird individuell vom Finanzamt festgestellt. Bei der Ermittlung werden von den Gesamteinkünften Sonderausgaben (zum Beispiel für die Kranken- und Pflegeversicherung) sowie außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel für die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger) abgezogen. Der bereits versteuerte Teil der Rente wird nicht angerechnet.
Liegt das Einkommen über dem Einkommensfreibetrag, wird der darüber liegende Betrag abgeschmolzen − und zwar bürgerfreundlich und automatisiert durch einen einfachen Datenabgleich mit dem Finanzamt. Eine Vermögensprüfung, etwa des Wohneigentums, findet nicht statt. Die meisten Grundrentenbezieher erhalten die volle Grundrente.
Freibetrag beim Wohngeld
Verbesserungen beim Wohngeld: Für viele Rentnerinnen und Rentner sind die steigenden Wohnkosten eine große finanzielle Belastung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits durchgesetzt, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. So lässt sich vermeiden, dass Rentnerinnen und Rentner durch Rentenerhöhungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Ein zweiter wirksamer Schritt soll ein Freibetrag beim Wohngeld sein, damit die Grundrente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird. Umsetzen wird das das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Freibetrag bei Grundsicherung
Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderweitigen verpflichtenden Alterssicherungssystemen versichert war, soll zudem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit wird für langjährig Versicherte sichergestellt, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt hat oder nicht – auch im Geldbeutel.
Der Freibetrag soll abhängig von der individuellen Rente berechnet werden und maximal 212 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) betragen.
Finanzierung
Damit die Ausgaben für die Grundrente nicht zu einem höheren Beitragssatz oder zu einem geringeren Rentenniveau in der Rentenversicherung führen, werden die hierfür erforderlichen Gelder insbesondere durch einen höheren Bundeszuschuss zur Rentenversicherung aufgebracht, also durch Steuern. Zudem wird die lange schon nötige Finanztransaktionssteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten.
Die Grundrente ist zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Nach einem langen Arbeitsleben muss man sich – auch bei geringem Einkommen – auf die Rente verlassen können. Dafür sorgt die Koalition jetzt. Die Grundente soll zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.
Bundestag beschliesst Ende des Soli (für fast alle)
Versprochen, gehalten: Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Abbau des Solidaritätszuschlags beschlossen (Drs. 19/14103).
Der Gesetzentwurf setzt um, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen und versprochen hat: Mehr als 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen von 2021 an keinen Soli mehr bezahlen. Millionen Bürger werden so finanziell deutlich entlastet – insbesondere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen und Familien.
Das Gute: Die dann höheren Nettoeinkommen stärken die Binnenkonjunktur, was für Deutschlands Wirtschaft wiederum von großem Nutzen ist.
Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selb-ständige und Gewerbetreibende, die der Einkommensteuer unterliegen, zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze.
Die reichsten zehn Prozent sollen den Soli aber weiterzahlen – in voller Höhe allerdings nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Sie sollen ihren Beitrag leisten für Zukunftsinvestitionen: in Chancen für unsere Kinder, in Klimaschutz, Forschung und Entwicklung.
Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs:
Wer jährlich weniger als 16.956 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, wird künftig den Soli nicht mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten beträgt die Grenze 33.912 Euro. Nach geltendem Recht wird der Zuschlag erhoben, wenn die tarifliche Einkommensteuer den Betrag von 972 Euro bzw. 1944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) übersteigt. Das wird durch eine entsprechende Anhebung der Freigrenze für die Einkommensteuer erreicht, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt.
Übersteigt die tarifliche Einkommensteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe, also mit 5,5 Prozent der Einkommensteuer, erhoben. Stattdessen wird er für rund 6,5 Prozent der verbleibenden Soli-Zahlenden ebenfalls abgesenkt, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung. Dazu wird die sogenannte Milderungszone angepasst, so dass das Gesetz bis weit in die Mittelschicht wirkt.
Zwei Beispiele:
Für ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer entfällt der Solidaritätszuschlag voll-ständig bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro. Erst ab einem Bruttojahreslohn von 109.451 Euro muss weiterhin der volle Soli entrichtet werden. Ab 73.874 Euro fällt der Solidaritätszuschlag in der Milderungszone nur noch zum Teil an.
Eine Familie mit zwei Kindern (alleinverdienende Arbeitnehmerin bzw. alleinverdienender Arbeitnehmer) muss erst ab einem Bruttojahreslohn von 221.375 Euro den vollen Solidaritätszuschlag entrichten, ab 151.990 Euro wird er in der Milderungszone nur noch zum Teil erhoben. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro zahlt die Familie gar keinen Solidaritätszuschlag mehr.
Wichtig dabei ist aber: Das sind zwei Beispiele unter bestimmten Bedingungen. Denn grundsätzlich kommt es nicht auf das Bruttojahreseinkommen, sondern auf das zu versteuernde Jahreseinkommen an. Das unterscheidet sich natürlich, zum Beispiel durch Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge, Werbungskosten etc.
So gibt es eine deutliche finanzielle Stärkung für die allermeisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Allerdings: Eine Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Soli-Zahlenden, also etwa den Vorstand eines Dax-Konzerns, würde zusätzlich rund 11 Milliarden Euro jährlich kosten und lediglich die Nettoeinkommen von Spitzenverdienern weiter erhöhen. Und für Steuergeschenke an Einkommensmillionäre steht die SPD-Bundestagsfraktion nicht zur Verfügung.
SPD-Fraktionsvizechef Achim Post stellt klar: „Von einer Komplettabschaffung des Soli, so wie es CDU und CSU am liebsten wollen, würden nur noch die absoluten Topverdiener profitieren. Das wäre nicht nur höchst ungerecht, es würde den Staat auch Einnahmen kosten, die wir für Investitionen etwa in Bildung und Klimaschutz dringend gebrauchen. Eine Komplett-Abschaffung des Soli ist und bleibt für die SPD-Fraktion daher nur denkbar, wenn sie mit einer Erhöhung der Reichen- und Einkommensteuer für Topverdiener verbunden ist. Steuerentlastungen dürfen nicht dazu führen, dass die soziale Schere in unserem Land noch weiter aufgeht. Stattdessen muss es das Ziel sein, sie zu schließen.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Wohlstand für viele, nicht nur Reichtum für wenige. Das ist die Voraussetzung, um den Zusammenhalt im Land zu stärken. Auch deshalb schafft die Koalition von 2021 an den Soli ab – für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die reichsten zehn Prozent sollen aber weiterzahlen – in voller Höhe sogar nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat das Parlament am Donnerstag beschlossen.
Kriminelle aufgepasst: Konsequent gegen Geldwäsche
Die Koalition verschärft den Kampf gegen Geldwäsche und Steuervermeidung. Dazu hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung die Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht beschlossen.
Mit der Umsetzung in ein nationales Gesetz (Drs. 19/13827) wird der Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung weiter verstärkt. Die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie adressiert gezielt Themen, die im Nachgang zu den terroristischen An-schlägen von Paris und Brüssel sowie dem Bekanntwerden der so genannten „Panama Papers“ in den Fokus der Aufmerksamkeit gerieten. Es soll Kriminellen erschwert werden, Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken.
Die Koalition schafft Transparenz. Das so genannte Transparenzregister wird zukünftig für die Öffentlichkeit einsehbar. Mit dem Register soll verhindert werden, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können. Bislang hatte nur ein beschränkter Personenkreis Zugang zu dem Register, das Auskunft darüber gibt, wer hinter einem Unternehmen als Käufer steckt – etwa bei einem Immobiliengeschäft.
Außerdem müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete künftig vor neuen Geschäften mit mitteilungspflichtigen Vereinigungen bzw. Rechtseinheiten einen Registrierungsnachweis oder Auszug aus dem Register einholen und ihnen im Transparenzregister auffallende Unstimmigkeiten melden.
Gut ausgestattete Ermittlungseinheiten verhindern Kriminalität und legen illegale Finanzströme trocken. Deswegen stärkt die Koalition die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll, sie ist die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes. Sie bekommt einen erweiterten Zugriff auf relevante Datenbestände im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Mehr Transparenz
Außerdem müssen mehr Berufsgruppen als bisher einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden melden und Vorsorge betreiben. Beispielsweise müssen Notare künftig in mehr Fällen als bislang die Behörden informieren, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche bei Immobilientransaktionen vorliegt. Denn der Immobiliensektor ist besonders anfällig für Geldwäsche.
Im parlamentarischen Verfahren haben die Sozialdemokraten gerade mit Blick auf das hohe Risiko im Immobiliensektor noch weitergehende Verbesserungen erreicht: Künftig müssen ausländische Gesellschaften sich im Transparenzregister eintragen lassen, wenn sie eine Immobilie im Inland erwerben möchten. Außerdem müssen die Eigentumsverhältnisse und die Kontrollstruktur des Vertragspartners bei geplanten Immobilientransaktionen geprüft und dokumentiert werden. Wenn gegen diese Verpflichtungen verstoßen wird, muss der Notar die Beurkundung des Geschäfts ablehnen.
Auch Edelmetallhändler und Auktionshäuser werden zu mehr Transparenz verpflichtet. Das Gesetz sieht vor, dass künftig bereits ab einem Handelswert von 2000 Euro bei Verdacht auf Geldwäsche Meldung zu erstatten ist. Bislang lag die Schwelle bei 10.000 Euro.
Im Finanzsektor sollen künftig auch Anbieter von elektronischen Geldbörsen, in denen Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins verwahrt werden, zum Vorgehen gegen Geldwäsche verpflichtet werden. Das Gleiche gilt für Kunstvermittler und Kunstlagerstätten ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro und für Immobilienmakler bei Mietverträgen mit einer Monatsmiete von mindestens 10.000 Euro.
Das Wichtigste zusammengefasst: Ein neues Gesetz zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll es Kriminellen erschweren, ihr schmutziges Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken. Teilweise werden aus diesen Vermögen auch terroristische Straftaten finanziert. Die Gesetzesvorlage von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verpflichtet mehr Berufsgruppen als bisher, einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden zu melden und Vorsorge zu betreiben. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion noch weitergehende Verbesserungen erreicht, die insbesondere das hohe Risiko für Geldwäsche im Immobiliensektor adressieren sollen.
Bundestag beschliesst Klimaschutzgesetz
Wir haben keine Zeit zu verlieren. Darum haben sich SPD und CDU/CSU nach langen Verhandlungen in der Regierung auf Regeln geeinigt, wie Deutschland seine internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen verlässlich erreichen kann. Am Freitag hat der Bundestag nun das Klimaschutzgesetz (Drs. 19/14337) verabschiedet, ebenso Regelungen zur Einführung einer CO2-Bepreisung durch ein nationales Emissionshandelssystems, den steuerlichen Komponenten sowie Änderungen beim Luftverkehrsgesetz.
Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der Klimapolitik. Die Menschen in diesem Land sollen sich künftig darauf verlassen können, dass die deutschen Klimaziele eingehalten werden. Damit wird die Klimapolitik insgesamt auf eine solide Grundlage gestellt und verbindlich gemacht. Für alle Sektoren (Bereiche), die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 und der europäischen Klimaschutzverordnung ergeben, werden die jährlich definierten Minderungsziele gesetzlich festgeschrieben. Das schafft größtmögliche Transparenz und sichert eine zeitnahe Kontrolle, ob die Klimaziele eingehalten werden.
Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und durch einen unabhängigen Expertenrat für Klimafragen begleitet. Damit wird Objektivität über den Stand und die noch zu realisierenden Minderungen gewährleistet. Kommt ein Sektor von seinem Minderungspfad ab, steuert die Bundesregierung unverzüglich nach. Der zuständige Ressortminister legt dafür innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vor. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Klimaziele zu erreichen.
Änderungen am Gesetz
Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen Änderungen am Klimaschutzgesetz vereinbart. So soll es künftig zum Beispiel eine jährliche Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ geben. Bundestag oder Bundesregierung können den Expertenrat mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen. Darüber hinaus wird die Beteiligung des Bundestages an künftigen Rechtssetzungsvorhaben gestärkt.
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die öffentliche Hand, entfaltet aber keine Rechtswirkung für Private. Dabei geht der Bund selbst mit gutem Beispiel voran: Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen berücksichtigt er künftig das Ziel der Treibhausgasminderung. Darüber hinaus setzt er sich das Ziel, die Bundesverwaltung bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.
Für das Klimapaket nimmt die Koalition mehr als 50 Milliarden Euro in die Hand – zum Beispiel um den öffentlichen Nahverkehr deutlich auszubauen. Das Ziel, 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu schaffen, wird nun Gesetz. Um es zu erreichen, sollen die Stromnetze ausgebaut und eine Millionen Ladepunkte für Elektroautos geschaffen werden. Außerdem soll die derzeit bestehende Begrenzung beim Ausbau für Solarenergie aufgehoben und das Ausbauziel bei Windenergie angehoben werden.
Der CO2-Ausstoß bekommt erstmals einen Preis. Das ist wichtig, weil es Tempo bringen wird in die Entwicklung sauberer Technologien. Gleichzeitig unterstützt die Koalition die Bürgerinnen und Bürger, auf klimafreundliche Autos und Heizungen umzusteigen. Bahnfahren wird günstiger, Fliegen wird teurer.
Änderungen im Steuerrecht
Des Weiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (Drs. 19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe „das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse“, heißt es im Gesetzentwurf.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben darüber hinaus den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drs. 19/14338) eingebracht, „um die Herausforderungen der Kohlendioxid-Reduktion bis 2030 entschlossen und gleichzeitig sozial ausgewogen anzugehen. Umweltfreundliches Verhalten wird dadurch steuerlich stärker gefördert.“ Es müsse „rasch und entschlossen“ gehandelt werden, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen, heißt es in der Vorlage.
Vorgesehen sind unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neues, optionales Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergie-anlagen. Dadurch können Gemeinden und damit auch die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen aus der Windenergie angemessen beteiligt und dadurch motiviert werden, mehr Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen von 2020 an für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.
Vieles förderfähig
Förderfähig sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Zur Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler soll ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ können Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen. Dadurch sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt, also vor allem Menschen mit geringem Einkommen.
Klimaschutz betrifft alle Bereiche des Alltags. Darum hat die Koalition auch ein so umfassendes Klimapaket geschnürt. Die SPD-Abgeordneten haben viele für sie wichtige Punkte gegen teils große Widerstände in den Verhandlungen durchgebracht. Deswegen noch einmal ganz klar: Es gibt nun einen gesetzlich verbindlichen Reduzierungsweg für Treibhausgase, an dem nicht zu rütteln ist. Gleichzeitig ist die SPD-Bundestagsfraktion davon überzeugt, dass es gelingen wird, die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg mitzunehmen. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer innovativen, wirtschaftlich erfolgreichen, sozial gerechten und klimaneutralen Gesellschaft. Weitere Wegmarken werden folgen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind bereit, sie zu setzen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Deutschland bekommt ein Klimaschutzgesetz – mit klaren Verantwortlichkeiten, welches Ministerium was zu tun hat, um die Klimaziele zu erreichen. Vorgesehen sind außerdem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neuer, für die Kommunen optionaler Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen. Die Koalition will die Klimaschutzziele 2030 auf jeden Fall erreichen.
Bundestag beschliesst Preis für Treibhausgas
Am Freitag hat das Parlament das Brennstoffemissionshandelsgesetz verabschiedet (Drs. 19/14746). Hinter dem sperrigen Ausdruck verbirgt sich ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, das die Bundesregierung am 9. Oktober beschlossen hat. Mit dem Gesetz wird ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren eingeführt, die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Das ist die Grundlage für eine CO2-Bepreisung in diesen Sektoren, also Wärme und Verkehr.
In das System werden alle in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe einbezogen – unabhängig davon, in welchem Sektor sie verwendet werden. In den ersten zwei Jahren werden zunächst nur wesentliche Hauptbrennstoffe einbezogen – nämlich Diesel, Benzin, Gas und Heizöl. Ziel ist, das Verbrennen fossiler Brennstoffe im Verkehr und im Wärmebereich schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen.
Preis steigt an
Zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet sind diejenigen Unternehmen, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen, zum Beispiel Gaslieferanten und Raffinerien. Die Unternehmen müssen hierfür Zertifikate erwerben.
In einer Einführungsphase werden die Zertifikate zu einem Festpreis ausgegeben, der von Jahr zu Jahr ansteigt. Dadurch entsteht ein verlässlicher Preispfad, der es Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen.
Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen Änderungen an dem Gesetzentwurf vereinbart: So wurde zum Beispiel einer Forderung des Verbandes Kommunaler Unternehmen entsprochen. Des Weiteren sollen biogene Brennstoffemissionen mit dem Emissionsfaktor Null belegt und geprüft werden, ob das auch für synthetische Kraftstoffe von 2023 an gelten könne. Darüber hinaus wird die Beteiligung des Bundestages an künftigen Rechtssetzungsvorhaben gestärkt.
Das Wichtigste zusammengefasst: Am Freitag hat der Bundestag das Brennstoffemissionshandelsgesetz beschlossen. Künftig werden CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem ansteigenden Preis versehen, kurz CO2-Preis. Dafür wird von 2021 an ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Verlässliche Preise für schädliche Treibhausgase wird es den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen. Das ist ein dicker Baustein, um die Klimaschutzziele von Paris zu erfüllen.
Änderung beim Umweltauditgesetz
Das Umweltauditgesetz, am Donnerstag vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen, umfasst Rechtsänderungen in den Bereichen des Umweltauditrechts, des Atomrechts und des Chemikalienrechts. Die Änderungen erfolgen aufgrund geänderter europarechtlicher Vorschriften.
Worum es genau geht: Im Umweltauditgesetz werden die Voraussetzungen für weitere Kenntnisse der Umweltgutachter im Zusammenhang mit einem Umweltmanagementsystem geschaffen. Zudem wird ein Verweis auf die Energiemanagementnorm ISO 50001 aktualisiert, und es erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich der Anforderungen an die unparteiliche und unabhängige Aufgabenwahrnehmung der Umweltgutachter.
Die Änderungen im Atomrecht ermöglichen öffentlich-rechtliche Verträge unter anderem für die Erhebung von Entsorgungskosten anstelle von jährlichen Kostenbescheiden.
Masern zurückdrängen
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. Bis Ende Mai wurden dem Robert-Koch-Institut bereits 420 Masernfälle in Deutschland für das Jahr 2019 gemeldet. Dabei stehen zur Prävention gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln.
Um die Anzahl der Masernfälle langfristig zu reduzieren, hat der Bundestag am Donnerstag den Gesetzentwurf für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 19/13452, 19/13826). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.
Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis – zukünftig auch in digitaler Form vorhanden – oder durch ein Attest vom Arzt, von der Ärztin. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist. Jeder Arzt, mit Ausnahme des Zahnarztes, soll die Impfung durchführen können. Wer gegen die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung verstößt, dem droht ein Bußgeld. Im Gesundheitsausschuss gab es zum Gesetzentwurf ausführliche öffentliche Anhörungen von Sachverständigen. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.
Weitere gesetzliche Änderungen
In den Beratungen zum Gesetzentwurf hat sich die SPD-Fraktion mit der Union auf einige fachliche und fachfremde Änderungsanträge verständigt: Die Bundesländer sollen beispielsweise bestimmen können, dass nicht die Kita-Leitung die Nachweispflicht kontrollieren muss, sondern diese Aufgabe von einer staatlichen Stelle, zum Beispiel das Gesundheitsamt, wahrgenommen wird. Damit entlastet die Koalition Kita-Leiterinnen und -leiter in dieser unter Umständen sehr schwierigen Situation vor Ort.
Außerdem kann die jeweils zuständige oberste Landesbehörde allgemeine Ausnahmen von der Nachweispflicht zulassen, wenn das Paul-Ehrlich-Institut einen Lieferengpass bei den Masernimpfstoffen bekannt gemacht hat.
Fachfremd regelt die Koalition mit dem Gesetz die Kostenübernahme für Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung bei Misshandlungen und sexualisierter Gewalt (zum Beispiel mittels K.O.-Tropfen) durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das schützt vor allem Frauen, die Furcht haben, eine Strafanzeige zu stellen. Dazu müssen auf Länderebene Verträge zwischen den Ländern, den Krankenkassen und ärztlichen Einrichtungen geschlossen werden.
Außerdem wird es zukünftig regionale Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen in Apotheken geben. Ärztinnen und Ärzte erhalten zudem die Möglichkeit, chronisch kranken Patientinnen und Patienten bei stabilem Gesundheitszustand und gleichbleibender Medikation ein Wiederholungsrezept auszustellen (beschränkt auf dreimal pro Jahr). Und es wird die Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe bei Minderjährigen verboten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Um die Anzahl der Masernfälle langfristig zu reduzieren, hat der Bundestag ein Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschlossen. Es sieht vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager. Außerdem werden Gewaltopfer bei der Kostenübernahme der vertraulichen Spurensicherung besser geschützt.
Strafverfahren werden modernisiert
Das Parlament hat am Freitag den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) beschlossen, mit dem die Arbeit der Gerichte beschleunigt und verbessert werden soll, ohne dabei die Rechte von Beschuldigten einzuschränken.
Unter anderem sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt und die Nebenklagevertretung gebündelt werden können. Das heißt: Bei Strafprozessen mit vielen Geschädigten können Gerichte den Nebenklägern künftig einen gemeinschaftlichen Anwalt beiordnen, wenn diese die gleichen Interessen haben.
In Gerichtsverhandlungen soll für alle Verfahrensbeteiligten das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken (Gesichtsverschleierung); es sei denn, die Verdeckung ist aus Gründen des Zeugenschutzes notwendig Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden.
Auch sollen die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren noch weitreichender genutzt werden können. Zukünftig sollen auch Feststellungen über Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie das Alter der Person getroffen werden können. Das kann unter anderem die Erstellung von Phantombildern erleichtern.
Effektiver und praxistauglicher
Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden: Um Opferzeugen bei Sexualstraftaten belastende Mehrfachvernehmungen zu ersparen, soll ihre Vernehmung bereits im Ermittlungsverfahren durch einen Richter oder eine Richterin erfolgen und audiovisuell (also Video) aufgezeichnet werden.
Um die Fortsetzung von Prozessen auch während der Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes zu ermöglichen und Einschränkungen beim Einsatz von Richterinnen in umfangreichen Strafverfahren entgegenzuwirken, sind die Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung mit den Schutzfristen des Mutterschutzes und der Elternzeit harmonisiert worden.
Wie es in dem Entwurf heißt, wurden die Verfahrensvorschriften zuletzt durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom August 2017 an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Die beschlossene Vorlage knüpfe an diese Regelungsziele an.
Diese Gesetzesänderungen sind sinnvoll, aber nur ein Mittel für moderne und zügige Strafverfahren. Entscheidend ist, dass der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Bundesländern umgesetzt wird und die darin vereinbarten 2000 zusätzlichen Richter und Staatsanwälte tatsächlich von den Ländern eingestellt werden.
Das Wichtigste zusammengefasst: Am Freitag hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Koalition beschlossen, der wichtige Regelungen für ein modernes Strafverfahren und zur Beschleunigung von Strafprozessen enthält, ohne dabei die Rechte von Beschuldigten einzuschränken. Auch der Opferschutz wird verbessert.
Vorstandsgehälter werden gedeckelt
Von 2021 an müssen Vorstandsgehälter in börsennotierten Unternehmen verpflichtend gedeckelt werden. Einem neuen Gesetz der Koalition zufolge muss der Aufsichtsrat in Zukunft eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Darüber hinaus wird der Aktionärsversammlung das Recht eingeräumt, diese Summe noch einmal herabzusetzen. Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören.
Das Parlament hat am Donnerstag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet (Drs. 19/9739). Zentrales Anliegen der Richtlinie ist es, die langfristige Mitwirkung der Aktionärinnen und Aktionäre börsennotierter Gesellschaften und eine höhere Transparenz zwischen Gesellschaften und Anlegern sicherzustellen.
Dazu erhalten unter anderem die Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand und zu Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Personen und Unternehmen, zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern weitergehende Rechte. Dennoch muss das ins deutsche, dualistische System integriert werden, so dass die Entwicklung und die Festlegung der Vergütungspolitik im Unternehmen weiterhin dem mitbestimmten Aufsichtsrat, in dem auch Arbeitnehmervertreter sitzen, obliegen.
Der Aufsichtsrat wird mit dem Umsetzungsgesetz nun verpflichtet ein klar und verständliches Vergütungssystem zu beschließen, das er der Hauptversammlung (Aktionärsversammlung) vorlegen muss. Die Hauptversammlung gibt ein Votum dazu ab, das gegenüber dem Aufsichtsrat grundsätzlich beratenden Charakter besitzt.
Neu und zusätzlich zur Richtlinie haben die Koalitionsfraktionen vereinbart, dass der Aufsichtsrat im Rahmen dieses Vergütungssystems verpflichtet ist, eine Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Das bedeutet, der Aufsichtsrat hat eine Begrenzung der Vorstandsvergütung in den Bericht zwingend aufzunehmen. Bei der konkreten Ausgestaltung ist der Aufsichtsrat aber frei. Es bleibt ihm überlassen, ob er eine Maximalvergütung für den gesamten Vorstand beschließt oder eine gesonderte Obergrenze für jedes einzelne Vorstandsmitglied. Die Kontrolleure können sich dabei zum Beispiel am Deutschen Corporate Governance Kodex orientieren, wie es bereits schon jetzt gemacht wird, oder konkrete Zahlen festlegen, die sich auch an einem Vielfachen der durchschnittlichen Belegschaftsvergütung orientieren können.
Maximalvergütung kann auch herabgesetzt werden
Neu ist außerdem, dass mit dem Gesetzentwurf der Hauptversammlung nunmehr das Recht eingeräumt wird, die Maximalvergütung des Vorstands durch einen Antrag zur Tagesordnung herabzusetzen. Das bedeutet, in diesem Punkt können die Aktionäre verbindlich eine geringere Maximalvergütung des Vorstands festlegen, als es gegenüber im Vergütungssystem des Aufsichtsrates beschlossen wurde. Notwendig ist, dass die Aktionäre ein Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals (also Stimmenanteil) oder des anteiligen Betrages von 500.000 Euro erreichen, um diesen Antrag zu stellen. Damit sollen eine Belastung oder Verzögerung der Hauptversammlung, die oft nur einmal im Jahr stattfindet, vermieden werden.
Mit der Aufnahme der Maximalvergütung in das zu beschließende Vergütungssystem und dem Recht der Aktionäre, die Maximalvergütung durch Beschluss herabzusetzen, will die Koalition die ausufernden Managergehälter beschränken. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass der mitbestimmte Aufsichtsrat nicht in seinen Kompetenzen begrenzt wird. Die Kompetenz über das Vergütungssystem liegt darum ganz klar beim Aufsichtsrat. Gleichwohl sehen die Koalitionsfraktionen aber auch die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre. Mit dem nun beschlossenen Gesetz sind beide Interessen in Einklang gebracht worden.
Mehr Transparenz geschaffen
Neben vielen weiteren Änderungen ist erwähnenswert, dass die Koalitionsfraktionen den Schwellenwert im Hinblick auf Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen auf 1,5 Prozent des Anlage- und Umlaufvermögens herabgesetzt haben. Das bedeutet, dass Geschäfte, die diese Schwelle überschreiten, der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen. Das sorgt neben der Veröffentlichungspflicht dieser Geschäfte für mehr Transparenz.
Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen ebenfalls in die Vorlage aufgenommen, dass sich die Bezüge der Vorstandsmitglieder an einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung des Unternehmens zu orientieren haben.
Eva Högl, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, sagt: „Wir schaffen die gesetzliche Grundlage dafür, Vorstandsvergütungen wirksam begrenzen zu können. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit der Union im Rahmen der Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie darauf verständigt, dass der Aufsichtsrat im Rahmen des Vergütungssystems gesetzlich dazu verpflichtet werden soll, eine Maximalvergütung (Cap) für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Diese Einigung der Koalition ist ein großer Erfolg.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Von 2021 an müssen Vorstandsgehälter in börsennotierten Unternehmen verpflichtend gedeckelt werden. Einem neuen Gesetz der Koalition zufolge muss der Aufsichtsrat in Zukunft eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Darüber hinaus wird der Aktionärsversammlung das Recht eingeräumt, diese Summe noch einmal herabzusetzen. Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören.
Regeln zur Nichtzulassungsbeschwerde entfristet
Am Donnerstag hat der Bundestag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften beschlossen (Drs. 19/13828).
Zum Hintergrund: Eine Revision ist ein rechtliches Mittel, das das Urteil des Gerichts in der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft und gegebenenfalls aufhebt. Es werden aber nicht alle Revisionsanträge zugelassen. In dem Fall kann mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision Einspruch erhoben werden.
Allerdings ist gesetzlich geregelt, dass der Beschwerdewert in Zivilsachen mehr als 20.000 Euro betragen muss, damit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wird. Diese Regelung ist seit dem Jahr 2002 fortlaufend befristet, zuletzt bis zum 31. Dezember 2019. Dass eine verlässliche Regelung fehlt, ist auf Dauer unbefriedigend.
Darüber hinaus machen der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen und die veränderten Erwartungen an die Justiz gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich, um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern.
Um die Funktionstüchtigkeit des Bundesgerichtshofs dauerhaft zu gewährleisten, sieht der nun beschlossene Gesetzentwurf vor, die Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro dauerhaft festzuschreiben.
Zudem soll die Spezialisierung der Gerichte, was Pressesachen, das Erbrecht, insolvenzrechtliche Streitigkeiten und Beschwerden sowie Anfechtungssachen betrifft, ausgebaut werden. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, landesweit weitere spezialisierte rechtsprechende Organe einzurichten und Rechtsstreitigkeiten an ausgesuchten Gerichten zu konzentrieren.
Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
Die Neuregelung des Rechts der so genannten notwendigen Verteidigung ist Teil eines EU-Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder beschuldigten Personen in Strafverfahren. Bei der Reform, die das Parlament am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen hat, geht es um die Frage, in welchen Fällen Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird (Drs. 19/13829).
Der Gesetzentwurf verlagert den Zeitpunkt der notwendigen Verteidigung vor. Derzeit kann im Ermittlungsverfahren bis auf Ausnahmen nur dann ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft das beantragt. Zukünftig soll ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn der Beschuldigte das beantragt oder wenn dessen Mitwirkung aufgrund der Um-stände des Einzelfalls erforderlich ist.
Daneben enthält der Entwurf Regelungen zur Verteidigerbestellung und -auswahl durch das Gericht in denjenigen Fällen, in denen der Beschuldigte selbst keinen Verteidiger benannt hat. In diesen Fällen sowie zur Durchführung des Revisionsverfahrens soll der Beschuldigte einen Anspruch auf Auswechslung des Pflichtverteidigers haben.
Rechte von Jugendlichen im Jugendstrafverfahren stärken
Jugendliche, gegen die ein Strafverfahren läuft, bedürfen besonderen rechtlichen Schutzes. Um diesen Schutz zu garantieren, hat der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung eine Reform des Jugendstrafverfahrensrechts beschlossen, mit der die EU-Richtlinie 2016/800 zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren umgesetzt werden soll (Drs. 19/13837).
Die Gesetzesvorlage regelt insbesondere die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe bzw. die Ausgestaltung ihrer Aufgaben im Jugendstrafverfahren und die audiovisuelle Aufzeichnung von Vernehmungen jugendlicher Beschuldigter.
Zudem sollen Jugendliche unter 18 Jahren, die in einem Strafverfahren verdächtigt oder beschuldigt werden, mehr Rechte auf professionelle Verteidigung haben. Anders als heute, sollen straffällig gewordene Jugendliche in Fällen der notwendigen Verteidigung künftig schon ab der ersten Stunde von einem Rechtsanwalt vertreten werden.
Denn im Vergleich zu Erwachsenen haben sie oft größere Schwierigkeiten, die Bedeutung eines Strafverfahrens zu erkennen und dessen Abläufe zu verstehen, oder einzuschätzen, welche Tragweite ihre Äußerungen gegenüber Polizisten oder Staatsanwälten haben.
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag werden sie als Heranwachsende bezeichnet. Dann ist eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht möglich. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind noch nicht strafmündig.
Internet Governance Forum. One World. One Internet.
Ein freies und offenes Internet und der weltweite Zugang dazu ist politisches Ziel der SPD-Bundestagsfraktion. Darum unterstützt die Koalition das vom 25. bis 29. November 2019 unter dem Motto „One World. One Net. One Vision“ stattfindende 14. Internet Governance Forum (IGF) der Vereinten Nationen in Berlin. Aus diesem Anlass haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Parlament eingebacht, den die Abgeordneten am Donnerstag erstmals debattiert haben (Drs. 19/15059).
Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig Gastgeber und die Koalition hat die Möglichkeit, ihre Vorstellungen einer gerechten Teilhabe an der Digitalisierung Ausdruck zu verleihen. Denn ursprüngliches Ziel des Forums war es, die „Digitale Divide“ – die digitale Spaltung zwischen den Regionen der Welt, vielfach auch gleichbedeutend mit der Spaltung zwischen Arm und Reich – zu überwinden.
Das Forum birgt die Möglichkeiten, in einem gleichberechtigten gesellschaftlichen Dialog aller Beteiligten, und nicht nur der Regierungen, in den Austausch zu gehen. Denn es ist eine offene Diskussionsplattform zu zentralen rechtlichen, politischen, sozialen und technischen Fragen des Internets. Dieser Multi-Stakeholder-Ansatz bringt alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen an einen Tisch, insbesondere auch bislang unterrepräsentierte Vertreter aus Entwicklungs- und Schwellenländern.
Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, dass Deutschland bis 2025 eine schnelle und flächendeckende Gigabitinfrastruktur bekommt. Um das zu erreichen, hat die Koalition in dieser Wahlperiode viele wichtige Weichen für eine flächendeckenden Netz- und 5G-Ausbau gestellt.
Ausbeuterische Kinderarbeit verhindern
Weltweit müssen ungefähr 152 Millionen Kinder und Jugendliche arbeiten, um das Überleben ihrer Familien zu sichern. Die Hälfte dieser Kinder arbeitet unter ausbeuterischen, gesundheitsschädlichen und gefährlichen Bedingungen. Ein Grund dafür ist, dass solche Kinderarbeit noch immer Bestandteil zahlreicher globaler Lieferketten ist, ob im Bergbau-, in der Textil-, Auto- und Elektronikindustrie oder in der Landwirtschaft.
Ein Antrag der Koalitionsfraktionen, den der Bundestag am Donnerstag debattiert hat, begrüßt das Engagement der Bundesregierung, um Menschenrechte, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Anti-Korruptionsstandards weltweit Geltung zu verschaffen.
Die Fraktionen fordern die Regierung allerdings auf, das Bewusstsein für ausbeuterische Kinderarbeit in Lieferketten zu schärfen und zu prüfen, ob die Einfuhr von Produkten nach Europa bzw. Deutschland, die nachweislich aus ausbeuterischer Kinderarbeit kommen, gesetzlich unterbunden werden kann.
Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene bei der Gestaltung von Freihandelsabkommen und Zollpräferenzsystemen für konkrete Beschwerde-, Überprüfungs- und Reaktionsmechanismen einsetzen. Weiterhin soll sie auf ein Verbot und eine mögliche Sanktionierung von ausbeuterischer Kinderarbeit dringen. Kinderrechte sind Menschenrechte, die immer geachtet werden müssen, überall und für jedes Kind.
Nachhaltige Mobilitätsforschung für die Zukunft: Innovativ, Technologieoffen, Ressortübergreifend
Mobilität ist das Rückgrat unserer Gesellschaften. Sie ermöglicht Produktion, Handel, Zugang zur Arbeitswelt und soziale Teilhabe im urbanen und ländlichen Raum. Deshalb ist die Weiterentwicklung der Mobilität in einer sich wandelnden Welt auch unverzichtbar. Mobilität muss nachhaltiger werden, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Gleichzeitig ist die Mobilitätsforschung ein Treiber von neuen Technologien und Innovationen in Dienstleistungen und Infrastrukturen und stärkt somit den Industriestandort Deutschland.
In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU, am Donnerstag eingebracht, begrüßen die Abgeordneten, dass die Bundesregierung in die Forschung und Erprobung neuer nachhaltiger urbaner Mobilitätssysteme investiert und eine stärkere Kopplung des Mobilitätssektors mit anderen Sektoren wie Energie, Umwelt/Klima, Arbeit, Handel und Produktion, Stadtentwicklung, Big Data und Telekommunikation vorantreibt.
Sie fordern die Bundesregierung aber auch auf, eine ressortübergreifende Strategie „Mobilitätsforschung“ zu erarbeiten, mit der neue Mobilitätskonzepte für städtische und ländliche Räume entwickelt und schnell umgesetzt werden können.
Außerdem sollte sie prüfen, inwiefern Forschung zu Mobilitätskonzepten für ländliche Räume beitragen kann, zum Beispiel mit einem besser ausgestatteten öffentlichen Personennahverkehr und alternativen Angeboten wie Bürgerbussen, Pooling- und Sharing-Modellen.
Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bei den Integrationskosten
Der Bundestag hat am Freitag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021“ beschlossen.
In dieser Wahlperiode hat der Bund bereits zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur.
Auch bei den Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen, etwa bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale und eine Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.
In den kommenden zwei Jahren will der Bund die Kommunen nun vollständig von den Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzbedürftige entlasten. Zudem stellt er den Bundesländern für 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von 700 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung.
Außerdem verbessert die Koalition mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ die Personalausstattung der Justiz. Die Länder sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen und besetzen. Der Bund wird den Ländern zu diesem Zwecke in den nächsten Beiden Jahren insgesamt Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Chancen der Digitalisierung in der Landwirtschaft nutzen
Das Parlament hat am Freitag den Antrag der Fraktionen von SPD und Union „Chancen der Digitalisierung nutzen – offener Zugang und standardisierte Datenformate für eine zukunftsfähige Landwirtshaft 4.0“ beschlossen.
Die Digitalisierung in der Landwirtschaft schreitet voran und bietet Möglichkeiten, die Bürokratie zu bewältigen und effizienter und auch ressourcenschonender zu arbeiten. Für die SPD-Fraktion ist die entscheidende Frage, wer den Zugriff auf die Daten hat und dadurch Einfluss auf wichtige Entscheidungen nehmen kann.
Deshalb müssen Datenmanagementsysteme offen sein und standardisierte Datenformate müssen unabhängig von globalen Großunternehmen sein. Das Ziel ist eine staatlich initiierte Agrar-Masterplattform als zentrale Schnittstelle für Dienstleistungen, die allen Landwirten zur Verfügung gestellt werden, aufzubauen. Diese Forderung ist der Kern des Antrages.
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Bundeshaushalt 2020: 825.000 Euro für Investitionen auf der Schlossinsel Mainau
Bundeshaushalt 2020: 1,5 Millionen Euro für das Kompetenzzentrum Amateurmusik in Trossingen
Kläranlage Altena erhält innovatives biologisches Reinigungsverfahren
Weitgehende Soli-Abschaffung nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll
Bundeshaushalt 2020: 825.000 Euro für Investitionen auf der Schlossinsel Mainau
/in Allgemein /von ArchivNach Abschluss der Beratungen zum Einzelplan der Staatsministerin für Kultur und Medien im Haushaltsgesetz 2020 kommen der Schlossinsel Mainau 825.000 Euro für Investitionen zuteil. Dies hat heute der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung beschlossen.
Die Mainau ist ein kulturelles Wahrzeichen unserer Heimatregion. Ich freue mich, dass die Schlossinsel mit Fördermitteln des Bundes in Höhe von 850.000 Euro fit gemacht wird für die Zukunft. Das nachhaltige Geschäftskonzept auf der Insel beweist eindrucksvoll, dass Tourismus und Umweltschutz Hand in Hand gehen können.
Bundeshaushalt 2020: 1,5 Millionen Euro für das Kompetenzzentrum Amateurmusik in Trossingen
/in Allgemein /von ArchivNach Abschluss der Beratungen zum Einzelplan der Staatsministerin für Kultur und Medien im Haushaltsgesetz 2020 kommen dem Kompetenzzentrum Amateurmusik des Bundesmusikverbandes Chor und Orchester in Trossingen 1,5 Millionen Euro zuteil. Dies hat heute der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung beschlossen.
Das ist eine gute Nachricht für Trossingen. Die Bereitstellung von 1,5 Millionen Euro für die nächsten Jahre ermöglicht den Neubau dieser Einrichtung, die sich perfekt in die Standortgemeinschaft von staatlicher Musikhochschule, Bundesakademie für musikalische Jugendbildung und Musikinstrumentenindustrie einfügen wird.
Kläranlage Altena erhält innovatives biologisches Reinigungsverfahren
/in Allgemein /von ArchivDer Ruhrverband setzt auf der Kläranlage in Altena das Nereda®-Verfahren um. Hierbei wird der Flächenbedarf und der Betriebsaufwand deutlich reduziert, 30 Prozent Energie werden im Gegensatz zu konventionellen Verfahren eingespart. Das Pilotprojekt wird aus dem Umweltinnovationsprogramm mit rund 1,4 Millionen Euro gefördert.
Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: „Klimafreundlich Abwasser reinigen – das ist eine sinnvolle Innovation mit Modellcharakter, die hoffentlich viele Nachahmer findet. So bleiben nicht nur Flüsse und Trinkwasser sauber, sondern es wird auch noch das Klima geschützt: so sehen Projekte der Zukunft aus.“
Der Ruhrverband bereitet derzeit den Umbau seiner Kläranlage im sauerländischen Altena vor. Bislang wird dort das Abwasser nach dem biologischen Belebungsverfahren gereinigt, der Schlamm wird anaerob stabilisiert, dann maschinell entwässert und anschließend thermisch verwertet. In Zukunft wird die Reinigung mit dem neuartigen Nereda®-Verfahren erfolgen, bei dem die abwasserreinigenden Mikroorganismen nicht die sonst übliche Flockenstruktur bilden, sondern sich zu kompakten, kugelförmigen Granulen zusammenschließen. Dadurch wird es möglich, alle biologischen Reinigungsprozesse weitestgehend gleichzeitig in einem Reaktor ablaufen zu lassen. Dass das in den Niederlanden entwickelte Verfahren ohne Nachklärbecken und ohne bewegliche Einbauten auskommt, reduziert den Flächenbedarf und Betriebsaufwand deutlich. Eine softwarebasierte Prozesssteuerung in Kombination mit moderner Mess- und Regeltechnik, Online-Überwachung und Fernzugriff ist Bestandteil des Verfahrens und ermöglicht in Zukunft den Betrieb der Anlage als so genannte Satellitenanlage ohne Stammpersonal.
Mit der Umsetzung des Vorhabens wird eine Energieeinsparung von 30 Prozent im Vergleich zum konventionellen Belebungsverfahren unter Verwendung energieeffizienter Aggregate erwartet. Durch die künftig weitestgehend biologische Phosphorelemination wird zusätzlich der Bedarf an Fällmitteln für die chemische Phosphatfällung um voraussichtlich etwa 75 Prozent verringert. Auch die Ablaufwerte werden sich im Vergleich zum Ist-Zustand voraussichtlich deutlich verbessern. Ein wesentliches Ziel des Vorhabens ist es, die Leistungsfähigkeit und Prozessstabilität des neuen Verfahrens zu demonstrieren. Dabei ist insbesondere die sichere Einhaltung der im internationalen Vergleich als streng geltenden deutschen Überwachungswerte (amtliche Überwachung mittels Stichproben) nachzuweisen. Bislang wird das Nereda®-Verfahren überwiegend in Ländern eingesetzt, in denen für die Überwachung der Einleitungen Mittelwerte herangezogen werden beziehungsweise die Überwachungswerte weniger streng sind als in Deutschland.
Die Inbetriebnahme des Nereda®-Verfahrens auf der komplett sanierten Kläranlage Altena ist für das Jahr 2021 geplant.
Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.
Weitgehende Soli-Abschaffung nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll
/in Allgemein /von ArchivDer Bundestag hat heute das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (Soli) mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.
Im Ergebnis werden wir mit der Reform rund 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler besserstellen. Damit entlasten wir natürlich auch einen Großteil der Menschen hier am Hochrhein und im Hochschwarzwald. Wir stärken damit die Friseurin genauso, wie den Dachdecker oder die Bäcker-Meisterin. Wir entlasten die Polizistin, den Busfahrer oder die Lehrerin. Gerade Familien und Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt bald mehr auf dem Konto. Das war uns als SPD besonders wichtig, denn höhere Nettoeinkommen stärken die Kaufkraft und stärken die Binnenkonjunktur insgesamt. Die reichsten zehn Prozent zahlen ihn aber weiter – davon nur die reichsten 3,5 Prozent in voller Höhe. Sie sollen weiter ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft aller investieren können.
Mit der weitgehenden Soli-Abschaffung hält die Regierung ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Der Solidaritätszuschlag wird in einem ersten Schritt für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent profitieren von der sogenannten Milderungszone, in der der Soli zukünftig nur zum Teil zu zahlen sein wird. In voller Jahreswirkung zahlen die Steuerzahlerinnen und – Zahler von 2021 an voraussichtlich rund 10 Mrd. Euro weniger, bis 2024 steigt der Betrag auf rund 12 Mrd. Euro.
Nehmen wir beispielsweise ein Ehepaar, sie ist Krankenpflegerin mit einem Jahresbruttolohn von 40.800 Euro und er ist angestellter Maurer mit einem Jahresbruttolohn von 33.600 Euro, ohne Kinder. Die beiden zahlen nach derzeitiger Rechtslage den Solidaritätszuschlag in Höhe von 565 Euro jährlich, zukünftig entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig für diese Familie. Oder nehmen wir den alleinstehenden Erzieher ohne Kinder mit einem Jahresbruttolohn von 31.500 Euro. Bisher zahlt er 202 Euro Soli pro Jahr, zukünftig zahlt er keinen Cent mehr. Aber nicht nur für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze. Das Gesetz ist deshalb nicht nur sozial gerecht sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 17 / 2019
/in Allgemein /von ArchivVereinbarte Debatte zu 30 Jahre Mauerfall: „Wir werden es nicht zulassen, dass wieder Mauern aufgebaut werden“
Vor 30 Jahren gingen die Bürgerinnen und Bürger der DDR für Freiheit und Demokratie auf die Straße. Am 09. November 1989 fiel die Mauer. Jahrzehntelang waren zuvor Menschen, die sich für Freiheit und Demokratie engagierten, durch das SED-Regime und die Stasi verfolgt und benachteiligt worden.
Das hat der Bundestag am Freitag in einer Vereinbarten Debatte gewürdigt. Denn der unermüdliche Einsatz vieler aktiver Bürgerinnen und Bürger ebnete dem Fall der Mauer, der friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung unseres vormals geteilten Landes den Weg.
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten vergessen auch jene nicht, die jahrzehntelanges Unrecht durch das SED-Regime und Stasi erlitten haben und verbessern die Unterstützung von Opfern der politischen Verfolgung: Die Koalition erhöht die Opferrenten und Ausgleichsleistungen, gibt mehr Betroffenen einen Anspruch darauf, entschädigt die sogenannten Heimkinder und rehabilitiert Opfer von staatlichen Zersetzungsmaßnahmen. Und sie ehrt diejenigen, die Demokratie und Freiheit solidarisch und mit hohem persönlichem Einsatz erkämpft haben. Den Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR gelten unser Dank und unsere Anerkennung.
Die Sachsen-Anhaltinische SPD-Abgeordnete Katrin Budde erinnerte in der Debatte an die Stimmung rund um den 09. November 1989. Viele hätten gestaunt, andere seien überwältigt gewesen, manche auch skeptisch. Dürfe man zum Beispiel zurück, wenn man in den Westen gehe?
Budde machte deutlich darauf aufmerksam, dass das damals geborene Wort ‚Wende‘ dem Denken von Egon Krenz entsprochen habe. Budde: „Es gab keine Wende, es gab eine friedliche Revolution“. Deshalb seien so mache Parolen von heute dumm und irreführend, denn sie stünden ein der Tradition von Krenz. Die Menschen hätten Demokratie gewollt, auch Wohl-stand. Denn die DDR sei auch eine Mangelwirtschat gewesen, zum Beispiel wenn es darum gegangen sei, einen OP-Termin zu bekommen. Auch das Bildungssystem habe hergehalten für Kontrolle und Indoktrination. Budde stellte klar: „Die Mauer ist nicht gefallen, sie wurde von innen eingedrückt, sie wurde gestürzt.“
Sie betonte, dass die DDR eine Diktatur gewesen sei; nicht zuletzt deshalb sage sie heute über das vereinte Deutschland: „Das ist mein Staat, den verteidige ich. Wir werden es nicht zulassen, dass wieder Mauern aufgebaut werden.“
„Wir dürfen nicht nachlassen“
Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Mützenich setzte in seiner Rede den Mauerfall in einen internationalen Zusammenhang und erklärte, was er für die internationale Ge-sichte bedeutete, etwa für die Hoffnungen in Afrika oder die Rückkehr von Solidarność in Polen, aber auch für den Unfrieden, zum Beispiel die Konsequenzen aus den Ereignissen auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking.
Dennoch sei es die „Anziehung der Demokratie“ gewesen, die weltweit Friedenspolitik und Abrüstung gefördert habe, bin hin zur Charta von Paris. Mützenich appellierte an die Politik, gemeinsam eine europäische Friedenspolitik aufzubauen.
Im Mauerfall seien Antworten zu finden auf die Fragen und Herausforderungen unserer Zeit. „Mauern beginnen in Köpfen“, so Mützenich. Deshalb sei es so wichtig, die Zivilgesellschaft hervorzuheben. „Wir dürfen nicht nachlassen in dem, was wir uns für die Zukunft wünschen“.
Christoph Matschie, SPD-Abgeordneter aus Thüringen, bezeichnete den Mauerfall als Urerfahrung der Demokratie. Wenn sie zusammenstehen, könnten Menschen Geschichte bewegen. Er verurteilte die „groteske“ Behauptung der AfD, sie würde die friedliche Revolution weiterführen. Alles was sie täte, sei jammern und spalten.
Matschie machte auch deutlich, dass es bei vielen Ostdeutschen nach der Wiedervereinigung Brüche und Enttäuschungen gegeben habe. Manche hätten das Gefühl gehabt, die Kontrolle, den Boden unter den Füßen zu verlieren. Matschie: „Diese Narben bleiben“. Und sie prägten durch Erzählungen auch jüngere Generationen.
Außerdem gebe es noch immer Unterschiede zwischen Ost und West die schmerzten, zum Beispiel das Fehlen von Ostdeutschen in Vorständen oder in den Medien. Allerdings müsse der Osten auch gar nicht so sein, wie der Westen; er müsse nur „genauso ernst genommen werden“. Schließlich verbinde beide Landesteile viel mehr als sie trenne: „Gemeinsam sind wir ein unglaublich starkes Land!“
Der Bundestag hat am Donnerstag dazu den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen „30 Jahre nach der friedlichen Revolution – Aufbauleistungen würdigen, gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen stärken“ beschlossen (Drs. 1)/14748).
Hasskriminalität konsequent verfolgen
Morddrohungen und Angriffe von Rechtsextremen auf Politikerinnen und Politiker nehmen zu. In einer Aktuellen Stunde hat der Bundestag am Donnerstag auf Antrag der Koalitionsfraktionen über die zunehmende Hasssprache und Hasskriminalität debattiert.
Immer häufiger kommt es zu Morddrohungen gegen Politikerinnen und Politiker – zuletzt gegen Cem Özdemir und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Michael Roth (SPD). Diese Morddrohungen sind Zeichen einer gesellschaftlichen Verrohung. Und sie zielen immer auch auf die vielen tausend Engagierten in Kommunen und Zivilgesellschaft. Für die SPD-Fraktion ist daher klar: Wir brauchen mehr Schutz für Bedrohte – etwa durch Nicht-Herausgabe privater Adressen – und eine Öffentlichkeit, die sich klar gegen die Verrohung des Diskurses wendet.
Die Bundesregierung hat deshalb Eckpunkte zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg gebracht. Sie sollen unter anderem die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu verpflichten, Morddrohungen oder Volksverhetzung den Behörden zu melden, verschärfen das Strafgesetzbuch, um besser gegen Hass und Beleidigungen vorgehen zu können und sollen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser schützen.
In einer Aktuellen Stunde im Bundestag debattierten die Abgeordneten das Thema am Donnerstag unter dem Titel „Gegen Hassrede und Hasskriminalität – Für eine offene und freiheitliche Gesellschaft“.
Meinungsfreiheit endet, wo Strafrecht beginnt
Rechtsextremistische Gewalttaten wie der Terroranschlag von Halle oder der Mord an Walter Lübcke seien keine Einzelfälle, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Christian Lange (SPD). „Sie sind die Spitze eines Eisbergs rechtsterroristischer Hasskriminalität.“ Die Zahl rechter Gewaltdelikte liege bei durchschnittlich zwei pro Tag. Für ihn ist klar: „Rechte Hasskriminalität ist aktuell eine der größten Bedrohungen unserer Sicherheit.“
Vor allem Hass und Hetze im Netz sieht Lange als zentrales Problem: Rechtsextremisten missbrauchten soziale Plattformen, um die Stimmung anzuheizen und Andersdenkende einzuschüchtern. „Wir müssen dafür sorgen, dass Hasskriminalität konsequent strafrechtlich verfolgt wird.“ Denn die Meinungsfreiheit ende dort, wo das Strafrecht beginne. Das müsse der Rechtsstaat auch im Netz durchsetzen.
AfD: Hass als Geschäftsmodell
Die Hasskriminalität komme eindeutig von rechts, betonte Uli Grötsch (SPD). „Morddrohungen und Hasskriminalität mehren sich in diesem Land, seitdem Rechtsextreme in den Parlamenten ihr Gift versprühen.“ Die AfD bereite dabei nicht nur den Nährboden, der Hass sei ihr Geschäftsmodell. Die allermeisten Straftaten gegen Politikerinnen und Politiker seit 2016 seien in Deutschland rechtsmotiviert – allein 2016 mehr als 800. „Das sind Angriffe auf alle Demokratinnen und Demokraten in diesem Land und deshalb müssen wir uns alle wehren“, stellte Grötsch klar.
Helge Lindh (SPD) forderte eine Entwaffnung der Feinde unserer Verfassung. In Form von ganz konkreten Maßnahmen: Zum Beispiel dadurch, dass bekannte Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen keinen Zugang zu Waffen bekommen. Aber auch eine Entwaffnung der Sprache sei dringend notwendig, sagte Lindh. Denn auch die Hassrede sei eine Waffe in Bild und Wort, gerichtet gegen die Schwächsten in diesem Land. „Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit, einfach alles sagen zu dürfen. Meinungsfreiheit ist nicht Regelfreiheit.“
Susanne Rüthrich (SPD) machte in ihrer Rede klar: „Meinen Hass bekommen die Hassenden nicht. Und auch nicht meine Redezeit.“ Sie nutzte ihre Rede, um all denjenigen zu danken, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen. Es gebe überall im Land Aktive und Initiativen, die Unterstützung brauchten, betonte Rüthrich. Sie forderte deshalb ein Demokratiefördergesetz, das diese Initiativen dauerhaft unterstützt. „Wir brauchen eine dauerhafte Förderung für eine dauerhafte Aufgabe.“
Mehr Unterstützung für Angehörige pflegebedürftiger Menschen
Ein Pflegefall in der Familie stellt Angehörige vor schwierige Herausforderungen. Neben der Arbeit und oft auch parallel zur Kindererziehung müssen Eltern oder pflegebedürftige Kinder versorgt und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische und oft auch finanzielle Belastung dar. Diese Menschen verdienen Respekt und Unterstützung. Darum hat sich die Koalition zum Ziel gesetzt, diese Menschen noch in der laufenden Wahlperiode finanziell zu entlasten.
Der Deutsche Bundestag hat nun am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes beschlossen (Drs. 19/13399). Eltern und Kinder werden demnach künftig erst bei Überschreitung eines Jahreseinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Im Klartext: Auf ihr Einkommen wird erst ab diesem Jahreseinkommen zurückgegriffen. Es kommt dabei nicht auf Vermögen, sondern das Einkommen an. Diese Regelung gilt übrigens künftig auch für die anderen Sozialhilfeleistungen.
Um der besonderen Lebenslage der Betroffenen im Sozialen Entschädigungsrecht angemessen Rechnung zu tragen, ist auch dort eine entsprechende Regelung vorgesehen. Insgesamt werden von Januar 2020 an die Familien (Eltern bzw. Kinder) von rund 275.000 betroffenen Leistungsempfängern von dieser Regelung erreicht.
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar vollständig entfallen.
Außerdem wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiter verbessert: Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie ihre Angehörigen wird entfristet und zukünftig flächendeckend gesichert. Es werden dafür mehr finanzielle Mittel bereitgestellt.
Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen.
Die Koalition sorgt damit für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommt dem sozialdemokratischen Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.
Kerstin Tack, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, verdeutlicht: „Das Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt Inklusion voran und unterstützt Angehörige ganz gezielt. So geht moderne, sozialdemokratische Sozialpolitik.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition entlastet unterhaltsverpflichtete Menschen, deren Kinder oder Eltern die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. Die Koalition schafft zudem Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Von der dauerhaften Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung profitieren auch die Träger der Beratungsangebote mit ihren Beschäftigten. Es entsteht mehr Inklusion in der beruflichen Bildung, was Schritt für Schritt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt führt.
Verbessertes soziales Entschädigungsrecht
Opfer von Gewalttaten sollen künftig bessere Unterstützung und höhere Entschädigungszahlungen vom Staat erhalten. Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 19/13824).
Opfer von Terroranschlägen oder anderer Gewalttaten benötigen schnelle und umfassende Hilfe. Im neuen Sozialgesetzbuch XIV sind höhere monatliche Opferrenten vorgesehen. Nach einer Gewalttat ist schnelle Unterstützung gefragt: Mit dem neuen SER werden Leistungen in Traumaambulanzen – so genannte Schnelle Hilfen – gesetzlich garantiert und flächendeckend Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich gemacht – dank eines erleichterten Verfahrens niedrigschwellig und unbürokratisch. Sie bieten Unterstützung bereits kurz nach der Tat.
Verschiedene Geldleistungen werden erhöht und Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne Einkommensprüfung erbracht. Das gilt beispielsweise für die Waisenrenten. Inländische und ausländische Gewaltopfer werden gleichgestellt.
Erstmals bekommen auch Opfer von psychischen Gewalttaten einen Anspruch auf Leistungen. Für Opfer sexualisierter Gewalt wird es im neuen SER ebenfalls zahlreiche Verbesserungen geben. So wird eine Regelung zur Beweiserleichterung eingeführt, die insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugutekommt. Für sie ist es nicht immer einfach nachzuweisen, dass die gesundheitlichen Schädigungsfolgen auf eine oft schon Jahre zurückliegende Schädigung zu-rückzuführen sind.
Ziel der SPD-Fraktion sind bessere Leistungen für die Opfer von Gewalttaten, damit sich Betroffene in den schweren Stunden die sie durchleben, nicht allein gelassen fühlen. Staatliche Entschädigung, schnelle Hilfen schnell nach der Tat und Anerkennung körperlicher wie seelischer Verletzungen sind für die SPD-Abgeordneten unabdingbar, um die Betroffenen bei der Aufarbeitung des Durchlebten und bei ihrer Genesung bestmöglich zu unterstützen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Opfer von Gewalttaten sollen künftig bessere Unterstützung und höhere Entschädigungszahlungen vom Staat erhalten. Im neuen Sozialgesetzbuch XIV sind höhere monatliche Opferrenten vorgesehen. Erstmals bekommen auch Opfer von psychischen Gewalttaten einen Anspruch auf Leistungen.
Schub für die Digitalisierung des Gesundheitswesens
Die Digitalisierung schreitet auch in der Gesundheitsbranche weiter voran – und macht das Leben für Patientinnen und Patienten einfacher und auch sicherer. Es liegen in innovativen Versorgungsstrukturen große Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung für die Versicherten.
Auch heute schon nutzen viele Patienten und Patientinnen Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren.
Mit dem am Donnerstag vom Parlament beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetz sollen Ärzte und Ärztinnen geprüfte Apps künftig als Kassenleistung verschreiben können. Außerdem schafft das Gesetz die Voraussetzungen, dass die digitale Infrastruktur für den Gesundheitsbereich weiterwachsen kann: Damit Patientinnen und Patienten digitale Angebote möglichst bald flächendeckend nutzen können, werden beispielsweise Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich bis Ende September 2020 bzw. Januar 2021 an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Videosprechstunden werden gefördert.
Schutz sensibler Gesundheitsdaten
Im parlamentarischen Verfahren wurden mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beschlossen. So sollen Patientendaten, die von den Krankenkassen zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) zur Prüfung übermittelt werden, schon von hier aus nur pseudonymisiert verschickt werden. Die Ergänzung zielt darauf ab, den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten noch weiter zu erhöhen.
Bärbel Bas, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, bekräftigt: „Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten hat oberste Priorität und wird gesichert. Das gilt auch für die Versorgungsforschung. In einem staatlichen Forschungsdatenzentrum werden pseudonymisierte Abrechnungsdaten künftig schneller und umfangreicher zusammengeführt. Von dort gehen sie nur in anonymisierter Form zur medizinischen Forschung an Hochschulen und Unikliniken. Unser Ziel ist eine Versorgungsforschung, die insbesondere Menschen mit chronischen oder seltenen Erkrankungen zugutekommt und Erkenntnisse für eine bessere Versorgung liefert.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat am Donnerstag das Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen. Es sieht im Kern vor, dass sich Patienten künftig geprüfte Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen können. Darüber hinaus soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Apotheken und Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Videosprechstunden werden gefördert.
Mehr Unabhängigkeit und Transparenz beim Medizinischen Dienst
Auch bei den Krankenversicherungen will der Bundestag für organisatorische Entlastung und für noch mehr Rechtsklarheit sorgen. Deshalb hat das Parlament jetzt das so genannte MDK-Reformgesetz verabschiedet, mit dem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in seinen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen neu strukturiert werden soll (Drs. 19/13397).
Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.
Um die Fachlichkeit im Medizinischen Dienst sicherzustellen, streicht das Gesetz die Unvereinbarkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsorgan einer Krankenkasse oder ihrer Verbände mit einer solchen im Medizinischen Dienst. Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung können also auch Mitglied im Verwaltungsrat eines medizinischen Dienstes sein.
Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung
Mit dem Gesetz reformiert der Bundestag auch das System der Krankenhausabrechnungsprüfung. Durch finanzielle Sanktionen werden Anreize für korrektes Abrechnen bei den Krankenhäusern geschaffen. In welchem Umfang Krankenhäuser von Krankenkassen geprüft werden, ist künftig von der Qualität der Abrechnungen abhängig.
Außerdem werden viele Einzelprüfungen in einem Strukturprüfungsverfahren gebündelt. Durch eine neue bundesweite Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter. Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken sollen künftig durch einen Schlichtungsausschuss auf Bundesebene schneller gelöst werden.
Um der zunehmenden Leiharbeit bei der Pflege im Krankenhaus zu begegnen, begrenzt der Gesetzgeber zudem die Vergütungen der Krankenhäuser für solche Arbeitskräfte auf das Niveau der Tarifverträge.
Außerdem können von 2020 an nun statt bislang drei bis zu vier Prozent des Pflegebudgets bei jedem Krankenhaus zusätzlich für pflegeentlastende Maßnahmen vereinbart werden. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel digitalisierte Anwendungen oder Pflegehilfsmittel Das erhöht den Spielraum für Pflegeentlastung um 150 Millionen Euro pro Jahr.
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung heißt künftig nur noch Medizinischer Dienst und soll organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden. Außerdem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. So sollen strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert werden.
Treibhausgas bekommt einen Preis
Am Freitag hat sich der Bundestag in erster Lesung mit einem Entwurf für das so genannte Brennstoffemissionshandelsgesetz befasst (Drs. 19/14746).
Hinter dem sperrigen Ausdruck verbirgt sich ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, das die Bundesregierung am 9. Oktober beschlossen hat. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz ist sozusagen der Zwilling des Klimaschutzgesetzes.
Mit der Gesetzesvorlage soll ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren eingeführt werden, die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfasst sind. Damit wird also die Grundlage für eine CO2-Bepreisung in diesen Sektoren (Wärme und Verkehr) geschaffen.
In das System werden alle in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe einbezogen – unabhängig davon, in welchem Sektor die Brennstoffe jeweils verwendet werden. In einer Startphase in den ersten beiden Jahren werden zunächst nur wesentliche Hauptbrennstoffe einbezogen – nämlich Diesel, Benzin, Gas und Heizöl. Ziel ist, das Verbrennen fossiler Brennstoffe im Verkehr und im Wärmebereich schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen.
Zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet sind diejenigen Unternehmen, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen zum Beispiel Gaslieferanten und Raffinerien. Die Unternehmen müssen hierfür Zertifikate erwerben.
In einer Einführungsphase werden Zertifikate zu einem Festpreis ausgegeben, der von Jahr zu Jahr höher wird. Dadurch entsteht dann ein verlässlicher Preispfad, der es Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Am Freitag hat der Bundestag mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz einen wesentlichen Baustein beraten, um die Klimaschutzziele von Paris zu erfüllen. Künftig werden CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem ansteigenden Preis versehen, kurz CO2-Preis. Dafür wird von 2021 an ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Verlässliche Preise für schädliche Treibhausgase wird es den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen.
Steuerliche Förderung der Elektromobilität
In der letzten Sitzungswoche wurde es noch verschoben, weil Detailfragen zu klären waren, nun hat der Bundestag am Donnerstag das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften in 2./3. Lesung beschlossen. Damit einher gehen viele weitere steuerrechtliche Anpassungen, weswegen es auch Jahressteuergesetz 2019 genannt wird.
Im Jahr 2018 wurde eine Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung eingeführt. Die Regelung ist bisher auf drei Jahre befristet. Auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Bundesregierung, die Klimaziele von Paris einzuhalten, soll die Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge nun in zwei Stufen bis zum Jahr 2030 verlängert werden: Von 2022 bis 2024 werden nur Elektro- und Hybridfahrzeuge begünstigt, die eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 60 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km haben. Von 2025 bis 2030 werden nur Elektro- und Hybridfahrzeuge begünstigt, die eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 80 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km haben. Diese technischen Mindestanforderungen sollen verschärft werden, wenn sich die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes in Zukunft verändern.
Stärkere Begünstigung für reine Elektrofahrzeuge
Die Koalitionsfraktionen haben in den Gesetzesberatungen eine stärkere Begünstigung für reine Elektrofahrzeuge beschlossen. Die private Nutzung muss demnach nur noch mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert werden.
Weitere steuerliche Anpassungen betreffen beispielsweise die Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Elektrolieferfahrzeuge, die Steuerbefreiung für die private Nutzung betrieblicher Fahrräder und Elektrofahrräder, die Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom bis 2030, die Steuerbefreiung von Jobtickets oder Absenkungen bei der Gewerbesteuer, wenn Elektrofahrzeuge gemietet oder geleast werden.
Insgesamt beinhaltet das Jahressteuergesetz 2019 rund 30 Anpassungen, die in der Regel zum 1. Januar 2020 in Kraft treten sollen.
Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde die Sonderabschreibung auf große Elektrolieferfahrzeuge ausgeweitet. Außerdem wurden E-Lastenfahrräder in die Förderung aufgenommen.
Mit dem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung zudem unter anderem vorgeschlagen, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neu zu regeln. Das Ziel war ausdrücklich nicht, die Umsatzsteuerbefreiung einzuschränken, sondern durch eine Anpassung des Wortlauts an das verbindliche EU-Recht für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Die Neuregelung ist gleichwohl in die Kritik der betroffenen Bildungsträger geraten. Im Gesetzgebungsverfahren ist es nicht gelungen, die Bedenken zweifelsfrei auszuräumen. Um Raum für weitere Diskussionen auch mit den Betroffenen zu lassen, wurde die Regelung vor diesem Hintergrund aus dem Gesetzentwurf herausgenommen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Schwerpunkt der Vorlage ist die steuerliche Förderung von umweltfreundlicher Mobilität: Die Steuervorteile für privat genutzte betriebliche Elektrofahrzeuge oder extern aufladbare Hybridfahrzeuge sollen bis zum Jahr 2030 verlängert werden, ebenso E-Lastenfahrräder. Außerdem sollen Beschäftigte steuerliche Erleichterungen erhalten.
Koalition will Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen
Das Parlament hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Koalition beraten, demzufolge künftig grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden müssen (Drs. 19/146558). Dadurch kann der Staat schneller auf ungewollte Steuerspar-Praktiken reagieren und mögliche Lücken schließen.
Die neuen Meldepflichten ergänzen ein ganzes Bündel von Maßnahmen, mit denen die Koalition Transparenz und Steuergerechtigkeit stärkt und Steuerbetrug und Steuerumgehung bekämpft.
Die Akzeptanz des Steuersystems ist grundsätzlich hoch, denn es sorgt für den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Insbesondere international tätige Konzerne versuchen jedoch, ihre Steuerschuld erheblich zu verringern, indem sie Gewinne ins Ausland verlagern oder andere (legale) Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen. Das widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger.
Außerdem entgehen Deutschland und anderen Staaten dadurch wichtige Einnahmen, die dem Gemeinweisen dann nicht mehr zur Verfügung stehen, um eine gute Verkehrsinfrastruktur, moderne Schulen, Polizei, Justiz und Kultur zu finanzieren. Solche Praktiken benachteiligen auch viele Selbständige, Handwerker und Firmen, die solche Steuervermeidungstricks nicht nutzen.
Ziel der Koalition ist es, die Steuerpflicht durchzusetzen – so gebietet es das Grundgesetz und so erwarten es die Bürgerinnen und Bürger.
Graubereiche und Gesetzeslücken werden schneller geschlossen
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf verpflichtet vor allem Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder sozusagen verkauft haben.
Auf diese Weise können Gesetzeslücken und Graubereiche, die ungewollte, aber legale Steuerumgehungen ermöglichen, künftig schneller erkannt und geschlossen werden. Mit dieser vorgesehenen Mitteilungspflicht fügt die Bundesregierung ihrem Einsatz für mehr Steuergerechtigkeit ein wichtiges Instrument hinzu.
Nach dem Gesetzentwurf sind Steuergestaltungen vor allem dann mitteilungspflichtig, wenn erkennbar ist, dass eine bestimmte Struktur nur deshalb gewählt wurde, um Steuern zu sparen.
Die neuen Mitteilungspflichten ergänzen die verschiedenen internationalen und nationalen Maßnahmen der Koalition, um Steuerbetrug und Steuerumgehung wirksam zu bekämpfen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einem neuen Gesetzentwurf sollen vor allem Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer verpflichtet werden, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder quasi verkauft haben. Auf diese Weise können Gesetzeslücken und Graubereiche künftig schneller erkannt und geschlossen werden. Mit dieser vorgesehenen Mitteilungspflicht fügt die Koalition ihrem Einsatz für mehr Steuergerechtigkeit ein wichtiges Instrument hinzu.
Unterstützung für forschende Unternehmen
Unternehmen, die in Forschung und die Entwicklung neuer Produkte investieren, sollen künftig steuerlich gefördert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat (19/10940, 19/11728).
Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) sind der Schlüssel für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Sie führen zu einer weiteren Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.
Deshalb haben die Koalitionspartner schon 2018 vereinbart, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Entwicklung aufwenden soll.
Um dieses Ziel zu erreichen, will die Bundesregierung künftig Unternehmen auch steuerlich fördern, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren. Zusätzlich soll dadurch der Unternehmensstandort Deutschland attraktiver werden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Personal in der Forschung wird gefördert
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Unternehmen in Deutschland von 2020 an mit jährlich bis zu 500.000 Euro steuerlich unterstützt werden, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren.
Geplant ist eine steuerliche Forschungszulage, die in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe oder Branche gelten soll.
Ansetzen soll die unbefristete Förderung bei den Personalkosten. Das heißt, Unternehmen können künftig die Lohnkosten für die in Forschung und Entwicklung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltend machen.
Das eröffnet nebenbei auch mehr Beschäftigungsperspektiven für Forscherinnen und Forscher. Das Finanzministerium rechnet mit Gesamtkosten von jährlich etwa 1,3 Milliarden Euro. Die Kosten sollen sich Bund und Länder teilen.
Im parlamentarischen Verfahren wurde sichergestellt, dass die Förderung die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission erfüllt – es ist nun vollständige Rechtssicherheit hergestellt. Dabei bleibt die Auftragsforschung erhalten, wird aber nun beim Auftraggeber angeknüpft, nicht mehr beim Auftragnehmer.
Das Wichtigste zusammengefasst: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Unternehmen in Deutschland von 2020 an mit jährlich bis zu 500.000 Euro steuerlich unterstützt werden, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren. Personalkosten im Forschungsbereich können steuerlich geltend gemacht werden.
Koalition will Strafverfahren modernisieren
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben am Donnerstag dem Parlament den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) zur ersten Beratung vorgelegt, mit dem die Arbeit der Gerichte beschleunigt und verbessert werden soll, ohne dabei die Rechte von Beschuldigten einzuschränken.
Unter anderem sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt und die Nebenklagevertretung gebündelt werden können. Das heißt: Bei Strafprozessen mit vielen Geschädigten können Gerichte den Nebenklägern künftig einen gemeinschaftlichen Anwalt beiordnen, wenn diese die gleichen Interessen haben.
In Gerichtsverhandlungen soll das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken (Gesichtsverschleierung); es sei denn, die Verdeckung ist aus Gründen des Zeugenschutzes notwendig Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden.
Auch sollen die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren noch weitreichender genutzt werden können. Zukünftig sollen auch Feststellungen über Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie das Alter der Person getroffen werden können. Das kann unter anderem die Erstellung von Phantombildern erleichtern.
Höherer Opferschutz
Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden. Der Entwurf sieht dazu unter anderem vor, die audiovisuelle (also Video) Aufzeichnung von richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren von zur Tatzeit erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten verpflichtend vorzuschreiben.
Um die Fortsetzung von Prozessen auch während der Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes zu ermöglichen und Einschränkungen beim Einsatz von Richterinnen in umfangreichen Strafverfahren entgegenzuwirken, haben wir die Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung mit den Schutzfristen des Mutterschutzes und der Elternzeit harmonisiert.
Wie es in dem Entwurf heißt, wurden die Verfahrensvorschriften zuletzt durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom August 2017 an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Der vorliegende Entwurf knüpfe an diese Regelungsziele an.
Diese Gesetzesänderungen sind sinnvoll, aber nur ein Mittel für moderne und zügige Strafverfahren. Entscheidend ist, dass der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Bundesländern umgesetzt wird und die darin vereinbarten 2000 zusätzlichen Richter und Staatsanwälte tatsächlich von den Ländern eingestellt werden.
Das Wichtigste zusammengefasst: Am Donnerstag hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Koalition beraten, der wichtige Regelungen für ein modernes Strafverfahren und zur Beschleunigung von Strafprozessen enthält, ohne dabei die Rechte von Beschuldigten einzuschränken.
Schulen in sozialen Brennpunkten besser fördern
Die Abgeordneten haben am Freitag einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU beschlossen. Er trägt den Titel „Gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration“ (Drs. 19/7027).
Worum es geht: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in gesellschaftlich benachteiligten Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration explizit fördert. Diese Schulen stehen vor großen Herausforderungen, weil dort ein besonders hoher Anteil an Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Haushalten unterrichtet wird, die mit nur geringem sozialem, kulturellem und ökonomischem Kapital ausgestattet sind. Diese Kinder und Heranwachsenden haben oft schon bei der Einschulung hohe Lernrückstände.
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden.
Mehrere Bundesländer unterstützen bereits genau diese Schulen in Form von auf sie zugeschnittenen Programmen zur Verbesserung des Lehr-Lern-Umfeldes. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern kann aber noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schülerinnen und Schüler zu reduzieren.
Mit dem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung jetzt unter anderem auf
Das Wichtigste zusammengefasst: Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in sozial benachteiligten Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration explizit fördert. Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, ein Konzept für die Förderung von solchen Schulen zu entwickeln und für die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen und diese spätestens im vierten Quartal 2019 zu beschließen.
Debatte: „Berufsbildung ist Bildung“
Wie stellen wir die berufliche Bildung auf zukunftsfeste Beine – auch mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt? Über diese Frage hat der Bundestag am Donnerstag in einer Vereinbarten Debatte diskutiert.
Die berufliche Bildung in Deutschland ist ein Erfolgsmodell. Genauso wie die gesamte Arbeitswelt stellt die Digitalisierung aber auch das Aus- und Weiterbildungssystem vor große Herausforderungen. Wie erhalten wir das Erfolgsmodell der Berufsbildung in einer digitalisierten Arbeitswelt? Wie sichern wir ihre Qualität für den Arbeitsmarkt der nächsten Jahre? Um diese Fragen zu beantworten, hat der Bundestag im Juni 2018 die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ eingesetzt. Sie erarbeitet Handlungsempfehlungen dafür, die berufliche Bildung für den Arbeitsmarkt der Zukunft aufzustellen.
Digitalisierung ist ein sozialer Gestaltungsprozess
„Nirgendwo auf der Welt ist die Berufliche Bildung besser als in Deutschland“, sagte Yasmin Fahimi bei der vereinbarten Debatte im Bundestag. Sie ist die Sprecherin der Arbeitsgruppe zur Enquete-Kommission in der SPD-Fraktion. Die Digitalisierung und der Wandel der Arbeitswelt seien für sich genommen noch keine Zukunftsversprechen, im Gegenteil: „Sie machen den Menschen Angst.“ Für Fahimi geht es bei der Frage nach der Digitalisierung der beruflichen Bildung daher nicht um technische Fragen. „Die Digitalisierung ist zuallererst ein sozialer Gestaltungsprozess“.
Yasmin Fahimi betonte den Wert der beruflichen Bildung auch über das rein Wirtschaftliche hinaus. Bei der beruflichen Bildung gehe es nicht in erster Linie um die Bereitstellung von Fachkräften. „Berufsbildung ist Bildung“, sagte die SPD-Abgeordnete. Persönlichkeiten formen, soziale Anerkennung und Perspektiven schaffen, das seien die wahren Ziele der Berufsbildung. Sie warnte davor, Reformen bei der beruflichen Bildung zu Deregulierungen zu nutzen. Man dürfe die Ausbildung nicht entwerten. „Wo haben weniger Regeln und weniger Vereinbarungen jemals dazu beigetragen, Qualität zu sichern?“
Motor der Wirtschaft
„Die berufliche Bildung ist der Motor unserer Wirtschaft, ein weltweiter Exportschlager und eine enorme Sicherheit für individuelle Zukunftsplanung“, sagte Marja-Liisa Völlers (SPD), stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission. Demgegenüber fehle es aber an ihrer Anerkennung im Vergleich zur akademischen Bildung. Es gebe ein fehlendes Verständnis dafür, dass eine Ausbildung den Weg zu einer erfolgreichen Karriere ebnet. „Unsere Volkswirtschaft wartet nicht nur auf den nächsten Betriebswirt oder Sozialwissenschaftler, sondern auch auf die nächste anständig ausgebildete Fachkraft“, sagte Marja-Liisa Völlers.
Für sie ist daher klar: „Wir brauchen beides – Akademiker und gut ausgebildete Fachkräfte.“ Um die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung zu fördern, gab sie drei Handlungsempfehlungen: Mehr Berufselemente an allgemeinbildenden Schulen, mehr Kooperation zwischen berufsbildenden und weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und eine besser Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit und der Jugendberufsagenturen.
Deutsches Auslandschulwesen weiter stärken und auf breiter Basis entwickeln
In einer Welt, die aus den Fugen geraten scheint, in der alte Ordnungen sich auflösen und Populismus und Nationalismus auch im Herzen Europas auf dem Vormarsch sind, kommt der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) eine wachsende Bedeutung zu, die Hoffnung macht und Wege aufzeigt. Sie betont die verbindende Qualität eines Austausches auf Augenhöhe und schafft Räume, die den offenen Dialog mit den Zivilgesellschaften fördert.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der schulischen Bildung. Schule prägt die Schülerinnen und Schüler für ihr ganzes Leben. Das deutsche Auslandsschulwesen hat daher zu Recht in den vergangenen zehn Jahren einen grundlegenden Wandel vollzogen und sich zu einem System des gemeinsamen Lernens entwickelt. An erster Stelle stehen dabei die Deutschen Auslandsschulen. Ursprünglich gedacht als Schule für sogenannte „Expatriates“, sind heute über 90 von 140 Schulen sogenannte Begegnungsschulen, das heißt, sie werden überwiegend von einheimischen Schülerinnen und Schülern besucht.
Hinzu kommt: Die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland wird in den kommenden Jahrzehnten zunehmen. Auch mit Blick auf die Möglichkeiten, die das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet, sind die derzeit mehr als 80.000 Schülerinnen und Schüler der Deutschen Auslandsschulen in besonderem Maße qualifiziert, an deutschen Hochschulen zu studieren, eine duale Berufsausbildung zu absolvieren sowie einen Teil des Berufslebens oder das gesamte Berufsleben bei uns zu verbringen. Darüber hinaus können sie die in Deutschland erworbenen Kenntnisse auch bei der Rückkehr in ihre Herkunftsländer anwenden und dadurch neue Impulse für Entwicklung vor Ort setzen. Die Deutschen Auslandsschulen leisten einen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung Deutschlands und weltweit.
Vertrauen der Eltern wichtig
Eltern, die ihre Kinder an eine Deutsche Auslandsschule senden, gehen langfristige Bindungen ein. Sie müssen das Vertrauen haben können, dass die Auslandsschule über die gesamte Schullaufbahn ihrer Kinder hinweg stabil und auf hohem Qualitätsniveau arbeitet. Diese langfristige Orientierung muss mit einer stabilen Förderung der Auslandsschulen korrespondieren. Daher war es folgerichtig, mit dem Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (ASchulG) einen gesetzlichen Anspruch der Schulen auf eine Förderung einzuführen.
Die Koalitionsfraktionen haben am Donnerstag einen gemeinsamen Antrag (Drs. (19/14818) in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird,
Das Wichtigste zusammengefasst: Deutsche Auslandschulen sind ein besonders wichtiger und erfolgreicher Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Die Qualität der deutschen Auslandschulen muss sichergestellt werden durch angemessene Bezahlung der Lehrkräfte sowie deren Fortbildung. Das fordern die Koalitionsfraktionen in einem gemeinsamen Antrag.
Sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte weltweit stärken
Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zum Thema „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte von Mädchen und Frauen weltweit stärken“ debattiert (Drs. 19/14749).
Vor nunmehr 25 Jahren beriefen die Vereinten Nationen (VN) in Kairo die Weltbevölkerungskonferenz ICPD ein. Dort wurde ein Aktionsprogramm von 179 Staatenverabschiedet – ein historischer Meilenstein, der einen Wendepunkt der Bevölkerungspolitik verkörperte: Erstmals rückte die Staatengemeinschaft ausdrücklich von der Idee ab, Regierungen sollten von oben herab Zielgrößen für das Bevölkerungswachstum bzw. seine Verringerung setzen. Stattdessen stehen seit Kairo Menschenrechte, Selbstbestimmung und die Stärkung des Individuums im Zentrum der internationalen Bevölkerungspolitik. Erstmals wurden sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte als Teil des fundamentalen Menschenrechts auf Gesundheit festgeschrieben.
Viele Menschen können ihr Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte jedoch nur eingeschränkt oder gar nicht wahrnehmen. Die Möglichkeiten, selbstbestimmt über die eigene Familienplanung zu entscheiden, bleibt insbesondere Mädchen und Frauen verwehrt. Nach Schätzungen der VN haben immer noch 214 Millionen Mädchen und Frauen in Entwicklungsländern keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu modernen, sicheren und wirksamen Familienplanungsmethoden .Schwangerschaften bei Minderjährigen und Komplikationen während der Schwangerschaft und Geburt sind in Entwicklungsländern unter den häufigsten Todesursachen für Mädchen bzw. junge Frauen zwischen 15 und 19 Jahren. Die Mütter- und Säuglingssterblichkeit ist in dieser Altersgruppe hoch.
Situation der 10- bis 14-Jährigen in den Blick nehmen
Wenig bekannt und somit nahezu unberücksichtigt bleibt die Situation der 10- bis 14-Jährigen. Der fehlende bzw. eingeschränkte Zugang zu Aufklärung und Verhütungsmitteln führt dazu, dass sich Mädchen und Frauen nicht ausreichendvor Geschlechtskrankheiten schützen können. Drei von vier Neuinfektionen mit HIV/Aids in der Altersgruppe der 15- bis 19-jährigen in Afrika südlich der Sahara betreffen Mädchen und junge Frauen. Aids zählt daher in Entwicklungsländern auch bei dieser Personengruppe zu einer der häufigsten Todesursachen. In Krisen- und Notsituationen wächst noch einmal die Gefahr, dass sexuelle und reproduktive Rechte missachtet und der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit verwehrt werden.
Wenn Mädchen und Frauen in Ländern mit hohen Geburtenraten selbstbestimmt leben können und die Mittel haben, gemäß der eigenen Wünsche und Vorstellungen über Familienplanung zu entscheiden, entscheiden sie sich meist für weniger Kinder.
Gleichberechtigung ist ebenso wie Bildung wesentlich dafür, dass Mädchen und Frauen autonom und selbstbestimmt über die Frageentscheiden können, mit wem, wann und wie viele Kinder sie bekommen.
In den letzten Jahren wurden 1 Prozent der deutschen öffentlichen Entwicklungsgelder (Official Development Assistance/ODA) für Projekte gezielt zur Stärkung von Mädchen und Frauen ausgegeben, für die Förderung politischer Teilhabe von Mädchen und Frauen waren es 0,13 Prozent. Auch Jungen und Männern muss eine wesentliche Rolle zukommen, um die Gesundheit, Rechte und Autonomie von Mädchen und Frauen zu verwirklichen und ihre sexuellen und reproduktiven Rechte in vollem Umfang zu ermöglichen.
Mit dem gemeinsamen Antrag fordern die Regierungsfraktionen die Bundesregierung nun auf, im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze
Das wichtigste zusammengefasst: Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte umfassen unter anderem die freie Entscheidungsmöglichkeit über die eigene Sexualität und Familienplanung sowie den Zugang zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Wenn Mädchen und Frauen in Ländern mit hohen Geburtenraten selbstbestimmt leben können und die Mittel haben, über Familienplanung zu entscheiden, entscheiden sie sich meist für weniger Kinder. Gleichberechtigung ist ebenso wie Bildung wesentlich dafür, dass Mädchen und Frauen autonom und selbstbestimmt über die Frage entscheiden können, mit wem, wann und wie viele Kinder sie bekommen. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen fordert die Bundesregierung auf, diese Rechte der Mädchen und Frauen stärker zu unterstützen.
Tourismusstandort Deutschland stärken
Die Tourismusbranche in Deutschland ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mit einer nationalen Tourismusstrategie wollen die Fraktionen von SPD und CDU/CSU diese Entwicklung fördern und ausbauen. Dazu hat der Bundestag am Freitag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Deutschland steht weltweit bei den beliebtesten Reisezielen auf Platz acht, mit insgesamt 477 Millionen Gästeübernachtungen im Jahr 2018. Fast drei Millionen Beschäftigte arbeiten hierzulande in der Tourismusbranche.
Als personalintensive Dienstleistungsbranche schafft sie zudem Arbeitsplätzen sowie gute Einstiegs- und Aufstiegschancen auch für gering qualifizierte Arbeitskräfte. Insbesondere im Gastgewerbe haben bereits viele Geflüchtete Arbeits- und Ausbildungsplätze gefunden. Und: Diese Arbeitsplätze sind an den Standort Deutschland gebunden und nicht exportierbar. Tourismus leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung vor Ort und zur Sicherung der kommunalen und regionalen Infrastruktur.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, CDU und CSU deshalb vereinbart, die touristische Entwicklung in Deutschland nachhaltig zu stärken. Die Bundesregierung hatte im April ihre Eckpunkte für eine nationale Tourismusstrategie vorgelegt und einen bundesweiten Dialogprozess gestartet. Ziel ist es, die inländische Wertschöpfung zu erhöhen, die Lebensqualität der Menschen nachhaltig zu steigern und einen Beitrag zur internationalen Stabilität zu leisten.
Nachhaltige Tourismusförderung
In dem nun beschlossenen Antrag machen die Koalitionsfraktionen Vorschläge für eine echte Strategie in Sachen Tourismus. Dabei geht es vor allem um eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Tourismusförderung.
Denn auch die Tourismusbranche steht vor großen Herausforderungen: Klimawandel, Digitalisierung, demografischer Wandel vor allem auf dem Land oder der Fachkräftemangel betreffen die Branche ebenso wie andere Wirtschaftszweige. Dem wollen die Fraktionen Abgeordneten von SPD und Union mit einem ganzheitlich wirtschaftspolitischen Ansatz begegnen.
Die im Antrag genannten Maßnahmen zielen unter anderem darauf, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der Tourismuswirtschaft zu vertiefen, um so die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland zu verbessern.
Außerdem soll der Tourismus besser gefördert werden: mit vereinfachten Förderverfahren und besserer Information und Beratung zu öffentlichen Förderinstrumenten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Tourismusbranche ist eine Schlüsselbranche mit vielen sicheren Arbeitsplätzen. Die Koalitionsfraktionen machen sich deshalb mit einem gemeinsamen Antrag für eine nationale Tourismusstrategie stark. Bund, Länder und die Akteure der Tourismusbranche sollen gemeinsam daran arbeiten, die Branche unter sozialen, ökologischen und nachhaltigen Aspekten weiter zu stärken.
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Bagatellgrenze im Deutschen Bundestag beschlossen
Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet
Bagatellgrenze im Deutschen Bundestag beschlossen
/in Allgemein /von ArchivAm heutigen Donnerstag wurde das Jahressteuergesetz beschlossen, in dem die Einführung einer Wertobergrenze von 50 Euro für Umsatzsteuer-Erstattungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a Nr. 3 –neu- UStG-E) geregelt ist, die sog. Bagatellgrenze. Dieser Kompromiss von 50 Euro wird sowohl dem für unsere Region so wichtigen Einzelhandel als auch den Zollabfertigungsstellen, die Entlastung brauchen, gerecht. Der ursprüngliche Vorschlag von 175 Euro hätte den Namen Bagatellgrenze nicht verdient. Entscheidend ist, dass die neue Regelung evaluiert wird und nur übergangsmäßig bis zum Ende des Jahres gelten soll, in dem ein elektronisches Verfahren für die Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmernachweise in Deutschland eingeführt wird.
Hier geht’s zur: Berichterstattung des Südkuriers zur Einführung der sog. Bagatellgrenze vom 8. November 2019
Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet
/in Allgemein /von ArchivLaut Schweizerischer Radio- und Fernsehgesellschaft hat die Firma Kabel-TV Lampert aus dem österreichischen Rankweil einen DVB-T-Sender auf dem Hohen Kasten in Betrieb genommen, der die Schweizer Sender SRF 1 und SRF zwei nach Vorarlberg weiterverbreitet. Solche privatrechtlichen Regelungen wären auch für das deutsche Grenzgebiet denkbar.
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG hatte im Juni 2019 u.a. aus Kostengründen die Ausstrahlung der Schweizer TV-Sender über DVB-T (Terrestrik) abgeschaltet. Seit Juli 2019 sendet jedoch der Streaming-TV-Sender MagentaTV im österreichischen Bundesland Vorarlberg wieder die Sender SRF1 und SRF zwei. Weil in der dortigen Grenzregion ein neuer DVB-T-Sender in Betrieb genommen wurde, ist der technische Overspill („Überfließen“ von Antennensignalen jenseits des eigenen Rundfunkgebiets bzw. der Landesgrenze) wieder gegeben, der die Weiterverbreitung von der Schweiz nach Österreich ermöglicht.
Daher habe ich mich an die SRG gewandt mit der Bitte um Stellungnahme, warum ein DVB-T-Sender mit empfangbaren Signalen in Richtung Österreich wieder in Betrieb genommen wurde, nicht aber nach Deutschland.
In seiner Antwort erklärt der Verwaltungsratspräsident der SRG, Jean-Michel Cina, inwiefern die Weiterverbreitung mit DVB-T in der Schweiz durch Dritte möglich ist: Privatrechtliche Unternehmen könnten in der Schweiz frei empfangbare TV-Programme ohne Zustimmung der Programmveranstalter über Kabel oder über DVB-T weiterverbreiten, wobei das beabsichtigte Versorgungsgebiet in der Schweiz liegen müsse. Für eine Weiterverbreitung über DVB-T würden die Betreiber eine Funkkonzession des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) benötigen und sie müssten eine Sendeanlage auf eigene Kosten betreiben. Für das Weitersenden sei zudem eine Abgabe an die Urheberrechtestelle Suissimage fällig. Die Firma Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG würde diese Kriterien erfüllen.
Laut SRG prüfen derzeit außerdem private Investoren in der Region Genf die Inbetriebnahme von einem oder zwei DVB-T-Sendern zur Weiterverbreitung der Schweizer Sender RTS 1 und RTS 2. Diese Entwicklung verdeutlicht aus meiner Sicht noch einmal, dass so ein Geschäftsmodell durchaus interessant sein könnte für deutsche Kabelnetzbetreiber, die die Region Südbaden versorgen.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 16 / 2019
/in Allgemein /von ArchivDer Soli fällt weg (für fast alle)
Versprochen gehalten: Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Abbau des Solidaritätszuschlags beraten (Drs. 19/14103). Der Gesetzentwurf setzt um, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen und versprochen hat: Mehr als 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen von 2021 an keinen Soli mehr bezahlen. Millionen Bürger werden so finanziell deutlich entlastet – insbesondere Menschen mit geringem oder mittleren Einkommen und Familien.
Das Gute: Die dann höheren Nettoeinkommen stärken die Binnenkonjunktur, was für Deutschlands Wirtschaft wiederum von großem Nutzen ist. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende, die der Einkommensteuer unterliegen, zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze.
Die reichsten zehn Prozent sollen den Soli aber weiterzahlen – in voller Höhe allerdings nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Sie sollen ihren Beitrag leisten für Zukunftsinvestitionen: in Chancen für unsere Kinder, in Klimaschutz, Forschung und Entwicklung.
Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs:
Wer jährlich weniger als 16.956 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, wird künftig den Soli nicht mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten beträgt die Grenze 33.912 Euro. Nach geltendem Recht wird der Zuschlag erhoben, wenn die tarifliche Einkommensteuer den Betrag von 972 Euro bzw. 1944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) übersteigt. Das wird durch eine entsprechende Anhebung der Freigrenze für die Einkommensteuer erreicht, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt.
Übersteigt die tarifliche Einkommensteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe, also mit 5,5 Prozent der Einkommensteuer, erhoben. Stattdessen wird er für rund 6,5 Prozent der verbleibenden Soli-Zahlenden ebenfalls abgesenkt, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung. Dazu Anpassung wird die sogenannte Milderungszone angepasst, so dass das Gesetz bis weit in die Mittelschicht wirkt.
Zwei Beispiele:
Für ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer entfällt der Solidaritätszuschlag voll-ständig bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro. Erst ab einem Bruttojahreslohn von 109.451 Euro muss weiterhin der volle Soli entrichtet werden. Ab 73.874 Euro fällt der Solidaritätszuschlag in der Milderungszone nur noch zum Teil an.
Eine Familie mit zwei Kindern (alleinverdienende Arbeitnehmerin bzw. alleinverdienender Arbeitnehmer) muss erst ab einem Bruttojahreslohn von 221.375 Euro den vollen Solidaritätszuschlag entrichten, ab 151.990 Euro wird er in der Milderungszone nur noch zum Teil erhoben. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro zahlt die Familie gar keinen Solidaritätszuschlag mehr.
Wichtig dabei ist aber: Das sind zwei Beispiele unter bestimmten Bedingungen. Denn grundsätzlich kommt es nicht auf das Bruttojahreseinkommen, sondern auf das zu versteuernde Jahreseinkommen an. Das unterscheidet sich natürlich, zum Beispiel durch Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge, Werbungskosten etc.
So gibt es eine deutliche finanzielle Stärkung für die allermeisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Allerdings: Eine Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Soli-Zahlenden, also etwa den Vorstand eines Dax-Konzerns, würde zusätzlich rund 11 Milliarden Euro jährlich kosten und lediglich die Nettoeinkommen von Spitzenverdienern weiter erhöhen. Und für Steuergeschenke an Einkommensmillionäre steht die SPD-Bundestagsfraktion nicht zur Verfügung.
SPD-Fraktionsvizechef Achim Post stellt klar: „Von einer Komplettabschaffung des Soli, so wie es CDU und CSU am liebsten wollen, würden nur noch die absoluten Topverdiener profi-tieren. Das wäre nicht nur höchst ungerecht, es würde den Staat auch Einnahmen kosten, die wir für Investitionen etwa in Bildung und Klimaschutz dringend gebrauchen. Eine Komplett-Abschaffung des Soli ist und bleibt für die SPD-Fraktion daher nur denkbar, wenn sie mit einer Erhöhung der Reichen- und Einkommensteuer für Topverdiener verbunden ist. Steuerentlastungen dürfen nicht dazu führen, dass die soziale Schere in unserem Land noch weiter aufgeht. Stattdessen muss es das Ziel sein, sie zu schließen.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Wohlstand für viele, nicht nur Reichtum für wenige. Das ist die Voraussetzung, um den Zusammenhalt im Land zu stärken. Auch deshalb schafft die Koalition von 2021 an den Soli ab – für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die reichsten zehn Prozent sollen aber weiterzahlen – in voller Höhe sogar nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat das Parlament am Donnerstag in erster Lesung beraten.
Deutschland bekommt ein Klimaschutzgesetz
Wir haben keine Zeit zu verlieren. Darum haben sich SPD und CDU/CSU nach langen Verhandlungen in der Regierung auf Regeln geeinigt, wie Deutschland seine internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen verlässlich erreichen kann. Am Freitag hat der Bundestag das so genannte Klimaschutzgesetz (Drs. 19/14337) erstmals debattiert, ebenso die Regelungen zu den steuerlichen Komponenten sowie Änderungen beim Luftverkehrsgesetz.
Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der Klimapolitik. Die Menschen in diesem Land sollen sich künftig darauf verlassen können, dass die deutschen Klimaziele eingehalten wer-den. Damit wird die Klimapolitik insgesamt auf eine solide Grundlage gestellt und verbindlich gemacht. Für alle Sektoren (Bereiche), die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 und der europäischen Klimaschutzverordnung ergeben, werden die jährlich definierten Minderungsziele gesetzlich festgeschrieben. Das schafft größtmögliche Transparenz und sichert eine zeitnahe Erfolgskontrolle, ob die Klimaziele eingehalten werden.
Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und durch einen unabhängigen Expertenrat für Klimafragen begleitet. Damit wird Objektivität über den Stand und die noch zu realisierenden Minderungen gewährleistet. Kommt ein Sektor von seinem Minderungspfad ab, steuert die Bundesregierung unverzüglich nach. Der zuständige Ressortminister legt dafür innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vor. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Klimaziele zu erreichen.
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die öffentliche Hand, entfaltet aber keine Rechtswirkung für Private. Dabei geht der Bund selbst mit gutem Beispiel voran: Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen berücksichtigt er künftig das Ziel der Treibhausgasminderung. Darüber hinaus setzt er sich das Ziel, die Bundesverwaltung bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.
Für das Klimapaket nimmt die Koalition mehr als 50 Milliarden Euro in die Hand – zum Beispiel um den öffentlichen Nahverkehr deutlich auszubauen. Das Ziel, 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu schaffen, wird nun Gesetz. Um es zu erreichen, sollen die Stromnetze ausgebaut und eine Millionen Ladepunkte für Elektroautos geschaffen werden. Außerdem soll die derzeit bestehende Begrenzung beim Ausbau für Solarenergie aufgehoben und das Ausbauziel bei Windenergie angehoben werden.
Der CO2-Austoß bekommt erstmals einen Preis. Das ist wichtig, weil es Tempo bringen wird in die Entwicklung sauberer Technologien. Gleichzeitig unterstützt die Koalition die Bürgerinnen und Bürger, auf klimafreundliche Autos und Heizungen umzusteigen. Bahnfahren wird günstiger, Fliegen wird teurer.
Änderungen im Steuerrecht
Des Weiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (Drs. 19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe „das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse“, heißt es im Gesetzentwurf.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben darüber hinaus den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drs. 19/14338) eingebracht, „um die Herausforderungen der Kohlendioxid-Reduktion bis 2030 entschlossen und gleichzeitig sozial ausgewogen anzugehen. Umweltfreundliches Verhalten wird dadurch steuerlich stärker gefördert.“ Es müsse „rasch und entschlossen“ gehandelt werden, um den An-stieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen, heißt es in der Vorlage.
Vorgesehen sind unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neues, optionales Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergie-anlagen. Dadurch können Gemeinden und damit auch die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen aus der Windenergie angemessen beteiligt und dadurch motiviert werden, mehr Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen von 2020 an für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.
Vieles förderfähig
Förderfähig sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld ab-gezogen werden können.
Zur Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler soll ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ können Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen. Dadurch sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt, also vor allem Menschen mit geringem Einkommen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Deutschland bekommt ein Klimaschutzgesetz – mit klaren Verantwortlichkeiten, welches Ministerium was zu tun hat, um die Klimaziele zu erreichen. Vorgesehen sind außerdem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neuer, für die Kommunen optionaler Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen. Die Koalition will die Klimaschutzziele 2030 auf jeden Fall erreichen.
Besserer Schutz für Paketboten
Wir schätzen die Vorteile des Versandhandels und bestellen gerne Waren im Internet. Dieses Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Jeder, der eine Online-Bestellung aufgibt, Geburtstag hat oder kurz vor dem Weihnachtsfest Geschenke bestellt, freut sich, wenn die Paketbotin oder der Paketbote klingelt.
Der Boom in der Paketbranche darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Aus diesen und aus vielen anderen guten Gründen ist es inakzeptabel, wenn schwarz gearbeitet wird, keine Meldung an die Sozialversicherung erfolgt, Sozialversicherungsbeiträge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer genau dazu genutzt wird.
Dass dies leider häufig der Fall ist, haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt. Am 18. September hatte das Bundeskabinett daher auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht. Am Donnerstag hat der Bundestag dieses zentrale sozialdemokratische Vorhaben in 2./3. Lesung beschlossen.
Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer in Branche übernehmen. Das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten akzeptiert die SPD-Fraktion nicht. Deswegen werden die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen und die Nachunternehmerhaftung in dieser Branche eingeführt.
Damit werden diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Sie können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen. Das sichert Arbeitnehmerrechte und sorgt für fairen Wettbewerb in der Paketbranche.
Gegen Sozialversicherungsbetrug
Ziel des Gesetzes ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für Paketbotinnen und Paketboten auch durch alle Subunternehmen abgeführt werden, indem der einen Auftrag vergebende Hauptunternehmer im Falle von Sozialversicherungsbetrug haftbar gemacht werden kann. Vorbild sind bestehende Regelungen in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft.
In einem Änderungsantrag haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine Abgrenzung zu Speditionsunternehmen verständigt. Speditionen sind demnach vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Die gesetzliche Regelung gilt für die Beförderung adressierter Pakete mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 Kilogramm, soweit diese mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen erfolgt. Die gesamte Kette, auch die stationäre Bearbeitung von Paketen, gehört zum Geltungsbereich des Gesetzes.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin, und Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, erklären: „Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz schützen wir die Solidargemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und sorgen für die soziale Absicherung der Beschäftigten sowie für einen fairen Wettbewerb. Besonders wichtig war uns, dass das Gesetz noch vor dem Beginn des Weihnachtsgeschäfts in Kraft tritt. Denn dann sind statt der üblichen 240.000 eine halbe Million Zusteller unterwegs. Und besonders viele Paketdienste greifen dann auf Subunternehmen zurück.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Sich Waren nach Hause liefern zu lassen, ist bequem. Aber die Arbeitsbedingungen in Teilen der Paketbranche sind nicht akzeptabel. Auf Druck der SPD-Fraktion schiebt die Koalition der Ausbeutung von Paketzustellerinnen und Paketzustellern per Gesetz einen Riegel vor. Paketdienstleister haften künftig dafür, wenn ihre Subunternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen. Damit werden die Beschäftigten rechtzeitig vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts besser geschützt und es entsteht mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Bessere Löhne in der Pflege
Donnerstag hat das Parlament in 2./3. Lesung das so genannte Pflegelöhneverbesserungsgesetz. Damit schafft die Koalition die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Pflegekräfte sollen mehr verdienen. Dafür kommen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zwei Wege in Frage: ein branchenweit erstreckter Tarifvertrag oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.
Um spürbare Verbesserungen durchzusetzen, wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Paragraf 7a A-EntG), also eine Tarifvertragslösung, die bessere Variante. Das Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der stark vertretenen Religionsgesellschaften in der Pflegebranche geregelt.
Ziel der SPD-Fraktion sind bessere Arbeitsbedingungen, sodass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/West-Unterschiede beendet werden.
Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die Gründung des entsprechenden Arbeitgeberverbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden nun verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.
Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Sie spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (zum Beispiel Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden.
Das Wichtigste zusammengefasst: Wer in der Pflege arbeitet, für andere Menschen da ist, leistet einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Diese Arbeit muss mehr Wertschätzung erfahren. Mit einem neuen Gesetz schafft die Koalition die Grundlage für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege – möglichst nach Tarif. Diese wichtige Initiative von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat der Bundestag jetzt beschlossen.
Bundestag beschließt Mindestvergütung für Azubis
Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe in unserem Land. Sie lernen und packen mit an. Ihre Leistung verdient deshalb Respekt und eine ordentliche Bezahlung. In den Koalitionsverhandlungen hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Mindestvergütung für Azubis durchgesetzt.
Jetzt ist es soweit: Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur „Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ (BBiG) in 2./3. Lesung beschlossen.
Mit dem Gesetz geht die Koalition auf wichtige Trends und Herausforderungen in der beruflichen Bildung ein und schafft so den rechtlichen Rahmen, um die duale Berufsausbildung fit für die Zukunft zu machen.
Die Mindestausbildungsvergütung (MAV) ist die größte Verbesserung dieser Reform, denn gut ausgebildete Fachkräfte brauchen eine sichere finanzielle Grundlage – schon während ihrer Ausbildung.
Vergütungen steigen an
Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Und trotzdem bekommen Auszubildende in manchen Betrieben und Regionen eine sehr geringe Vergütung. Das macht einige Ausbildungen unattraktiv und spiegelt nicht die Leistung der Auszubildenden in ihrem Betrieb wider.
Mit der MAV wird diese Verpflichtung für „angemessene Ausbildungsvergütungen“ endlich konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Die Mindesthöhe der Vergütung für eine Ausbildung wird zunächst von 2020 an auf 515 Euro für das 1. Lehrjahr festgelegt und sich bis ins 3. Lehrjahr um 35 Prozent auf 695 Euro erhöhen.
Die MAV definiert, was der Ausbildungsbetrieb dem Azubi mindestens zu zahlen hat. Die SPD-Fraktion hat darüber hinaus erreicht, dass die Vergütungen mit fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 erhöht sich demnach die MAV im 1. Lehrjahr in weiteren Schritten von 550 Euro über 585 Euro bis auf 620 Euro. Durch die prozentuale Anpassung wird sie dann im 3. Ausbildungsjahr 2025 schlussendlich 837 Euro betragen. Diese Beträge werden auch in Zukunft weiter fortgeschrieben und erhöhen sich entsprechend.
Wichtig ist dabei: Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die MAV sichert künftig aber eine untere Grenze. Nur tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können ihren Auszubildenden die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen, wenn diese noch unter den oben genannten Sätzen liegen. Sie sollten bis zum Jahr 2024 an die Sätze der gesetzlichen MAV herangeführt werden. Maßgeblich ist die tarifliche Ausbildungsvergütung.
Ohne den engagierten Einsatz des DGB und der Gewerkschaften insgesamt und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA wäre dieses Ergebnis nicht zu Stande gekommen. Damit wird auch deutlich, dass die Arbeitgeber eigentlich wissen, dass es dringend an der Zeit ist, ihre Azubis besser zu bezahlen – und dazu auch bereit sind.
Da Jugendliche in der Ausbildung aktuell nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke. Die SPD-Bundestagsfraktion ist stolz darauf, dass sie gegen Widerstände des Wirtschaftsministeriums und die Untätigkeit der Bildungsministerin die MAV durchsetzen konnte und dieses wichtige Gesetz nun in die parlamentarischen Beratungen geht.
Weitere wichtige Neuerungen
Neben der Mindestausbildungsvergütung bringt der Gesetzentwurf noch andere Neuerungen auf den Weg. So wird beispielsweise jetzt die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung auf alle Auszubildenden ausgeweitet. Das ist insbesondere eine Chance für lernbeeinträchtigte Personen, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat außerdem im parlamentarischen Verfahren wichtige zusätzliche Verbesserungen auf den Weg gebracht, die am Donnerstag ebenfalls im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der beruflichen Bildung vom Bundestag beschlossen wurden. Sie beinhalten den gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der betrieblichen Arbeit an einem Berufsschultag für alle Auszubildenden und eine gesetzliche Freistellung für einen zusätzlichen Lerntag am Vortag einer Prüfung. Heißt: Nach der Berufsschule muss man nicht noch im Betrieb antanzen, sondern kann sich aufs Lernen konzentrieren, vor wichtigen Prüfungen ebenso. Darüber hinaus muss zukünftig der Arbeitgeber die Kosten für ausbildungsrelevante Fachliteratur übernehmen.
Um dem Mangel an Prüferinnen und Prüfern im dualen Ausbildungssystem entgegenzuwirken, hat die Koalition den Freistellungsanspruch für Prüferinnen und Prüfer nun im Gesetz verankert. Gleichzeitig fordern die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag das Bundesinstitut für Berufsbildungsbildung (BiBB) und die Kultusministerkonferenz (KMK) auf, eine Analyse und Handlungsempfehlungen für die rechtliche Absicherung aller dualen Studiengänge vorzulegen.
Der Wunsch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, neue Bezeichnungen für Fortbildungsstufen einzuführen, ist auf Kritik von zahlreichen Verbänden und den Ländern gestoßen. Deshalb hat sich die SPD-Fraktion erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle bisherigen und bekannten Berufsbezeichnungen ohne zusätzliche rechtliche Voraussetzungen im Ordnungsverfahren und damit unter Beteiligung der Sozialpartner trotzdem erhalten bleiben und vor die neuen Berufsbezeichnungen vorangestellt werden können.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einem Gesetz zur Modernisierung der Berufsausbildung wird endlich eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt – eine langjährige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Vergütungshöhe steigt in Abhängigkeit vom Beginn der Ausbildung und dem Ausbildungsjahr an. Außerdem soll eine Teilzeitberufsausbildung für alle Azubis möglich werden. Am Vortag einer wichtigen Prüfung wird es einen zusätzlichen Lerntag geben.
Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel wird ausgeweitet
Der Bundestag hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beraten (Drs. 19/14245). Im Klartext heißt das, dass steigende Mieten begrenzt werden sollen, indem der Betrachtungszeitraum beim so genannten Mietspiegel ausgeweitet wird.
Zum Hintergrund: Von den rund 41 Millionen Wohnungen in Deutschland sind mehr als 19 Millionen vermietet. Ein ganz erheblicher Teil der Menschen wohnt zur Miete.
Um sie vor willkürlichen Mieterhöhungen und dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen, wurde vor mehr als 45 Jahren das Verbot der Änderungskündigung eingeführt. Das bedeutet: Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Wohnraum nicht beliebig und nicht zum Zweck der Mieterhöhung kündigen, sondern nur aus berechtigtem Interesse (zum Beispiel bei Eigenbedarf oder bei nicht unerheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen des Mieters).
Zugleich wollte man jedoch, insbesondere bei lang andauernden Mietverhältnissen, dem Vermieter eine wirtschaftliche Nutzung seines Eigentums auch angesichts steigender Kosten weiterhin ermöglichen. Darum wurde ihm das Recht eingeräumt, in bestimmten zeitlichen Abständen vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu verlangen.
Als Maßstab dafür, bis zu welcher Höhe der Mieter zustimmen muss, wurde das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete entwickelt. Sie wird derzeit aus den üblichen Entgelten gebildet, die in einer Gemeinde in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum verein-bart oder geändert wurden.
Das Problem inzwischen ist: In den großen Städten hat die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen zu einem extrem hohen Anstieg der Angebotsmieten geführt. Er liegt deutlich über dem Anstieg der Bestandsmieten. Wegen der Beschränkung des Betrachtungszeit-raums auf vier Jahre bilden – relativ betrachtet – sehr viele jüngere und damit teure Angebotsmieten die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das hat zu erheblichen Steigerungen in den Ballungszentren geführt, die deutlich über der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes lagen.
Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch
Bei einem Treffen vor rund einem Jahr (der so genannte Wohngipfel) hat sich die Bundesregierung dann darauf verständigt, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von derzeit vier auf sechs Jahre zu verlängern. Und diesen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Parlament jetzt diskutiert.
Die SPD hatte bereits während der Koalitionsverhandlungen für diese Maßnahme geworben, konnte sich damals aber nicht gegen die Union durchsetzen. Es ist gut, dass die Union jetzt zugestimmt hat. Denn seit Abschluss des Koalitionsvertrags hat sich die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt weiter verschärft. Es müssen deshalb Maßnahmen ergriffen werden, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen.
Durch die Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch können nun mehr ältere und damit günstigere Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. So werden kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten wird das zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen.
Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird, da die positive Rücklaufquote im Rahmen der Befragung und Datenerhebung im Vorfeld erhöht werden kann und auf diese Weise mehr Mietverhältnisse im Mietspiegel berücksichtigt wer-den können.
Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bereits erstellte Mietspiegel oder solche, die gerade erstellt werden, auch nach der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, wird eine großzügige Übergangsregelung eingeführt.
Durch die zeitliche Beschränkung des Betrachtungszeitraums auf die letzten sechs Jahre bleibt der Marktbezug der ortsüblichen Vergleichsmiete gewahrt.
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt: „Das ist auch ein großer Erfolg für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die das Thema Mietrecht zur Chefinnensache erklärt hat. Wir dämpfen damit nicht nur künftige Mietpreissteigerungen. Vielmehr wird das auch spürbare Auswirkungen auf Vergleichsmieten haben, die Grundlage für die Regelungen zur Kappungsgrenzen und zur Mietpreisbremse sind. Das senkt am Ende auch Mieten im Bestand. Menschen haben ein Recht auf bezahlbare Wohnungen. Diese Reform trägt dazu erneut bei.“
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition will Mietspiegel reformieren: Der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Dadurch können mehr Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. Kurzfristige Änderungen der Angebotsmieten werden einen geringeren Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichs-miete haben. Sie werden dementsprechend auch geringere Auswirkungen haben auf die Möglichkeit zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird.
Ehrenamt und Engagement werden durch BundesStiftung gestärkt
Millionen von Menschen sind freiwillig für das Gemeinwohl aktiv – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt, z. B. in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Stiftungen, Hilfsorganisationen des Bevölkerungsschutzes und Freiwilligen Feuerwehren, Migrantenorganisationen, Umweltorganisationen, Kultureinrichtungen den Freiwilligendiensten und der Wohlfahrts-pflege. Insbesondere auf dem Land sind Engagement und Ehrenamt tragende Säulen eines lebendigen und funktionierenden Gemeinwesens, die nachhaltig zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Dieses Engagement für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung.
Allerdings zeigt sich, dass es bundesweit betrachtet nicht in allen Regionen gleich stark aus-geprägt und besonders in den ostdeutschen Ländern zunehmend brüchig ist. Auch sind die bestehenden Strukturen vor allem in wirtschaftlich schwächeren Gegenden durch den demografischen Wandel bedroht. Die Abwanderung, besonders junger Menschen, vom Land in die Stadt verstärkt das Wegbrechen von bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragenen Strukturen auf dem Land. Vereine beklagen immer öfter einen Nachwuchsmangel. Das bedarf einer gezielten Förderung, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.
Die Rahmenbedingungen und Formen des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements haben sich in den letzten Jahren zunehmend gewandelt. Neben den traditionellen und in festen Strukturen verankerten Formen des Engagements haben sich neue Formen, etwa im informellen oder digitalen Bereich, herausgebildet und verfestigt. Gleichzeitig stellt der digitale Wandel die zivilgesellschaftlichen Organisationen vor erhebliche Herausforderungen.
Gesetzentwurf für Stiftung debattiert
Die Koalition nimmt sich diesen Entwicklungen nun an. Am Freitag hat deshalb der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition für eine „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ debattiert (Drs. 19/14336). Ziel des Entwurfs ist es, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken und zu fördern, indem auf Bundesebene eine zentrale Anlaufstelle errichtet wird, die bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte bei den unterschiedlichen und vielfältigen Herausforderungen unterstützt.
Durch die Arbeit der Stiftung sollen die Kompetenzen in der Zivilgesellschaft dahingehend gestärkt werden, dass die digitalen Herausforderungen eigenständig gemeistert und die Chancen zur Weiterentwicklung und Festigung der eigenen Existenz genutzt werden können.
Über einen Servicebereich als zentralem Bestandteil der Stiftung sollen vielfältige und bedarfsgerechte Informationsangebote zur Qualifizierung und Weiterbildung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte entwickelt und umgesetzt werden. Auf diese Weise soll ihnen das nötige Rüstzeug für den Umgang mit den unterschiedlichen Herausforderungen innerhalb ihres Engagements für die Gesellschaft vermittelt werden.
Die besseren Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt beschränken sich jedoch nicht allein auf reaktive Maßnahmen. Die Stiftung soll als Kompetenz-zentrum vielmehr auch soziale und digitale Innovation im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, um die Möglichkeiten des Engagements aktiv voranzubringen.
Gleichzeitig soll die Stiftung auch die Bundesregierung beraten und mit Expertise und auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse unterstützen. Das Fachwissen der Stiftung soll auch zum Abbau von bürokratischen Hindernissen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt beitragen.
Weiterhin soll die Stiftung konkrete Maßnahmen umsetzen, um die Strukturen vor Ort zu stärken, soweit das nicht bereits durch Bundesgesetze oder -programme erfolgt Dabei liegt ein besonderer Fokus auf strukturschwachen Regionen und Landstrichen.
Damit dauerhaft sichergestellt wird, dass die Stiftung ihre Arbeit an den Bedarfen der ehren-amtlich und bürgerschaftlich Engagierten vor Ort ausrichtet, wird sie begleitende Forschung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamtes unterstützen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition zur Errichtung einer „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ beraten. Sie soll insbesondere in strukturschwächeren Gegenden die Kompetenzen in der Zivilgesellschaft stärken und soziale und digitale Innovationen so fördern, dass dadurch bürgerschaftliches Engagement besser unterstützt und stärker verbreitet wird.
Wiedereinführung der Meisterpflicht
Am Freitag hat er Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften beraten (Drs. 19/14335).
Das Handwerk ist eine der tragenden Säulen des deutschen Mittelstands. Es ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene.
Im Jahr 2003 wurde die Handwerksordnung neu ausgerichtet, um in einer wirtschaftlich an-gespannten Lage das Handwerk zu stärken und neue Impulse für Unternehmensgründungen, für Beschäftigung und Ausbildung zu geben. Ein wesentlicher Regelungskern dieser Reform des Handwerksrechts war die Aufteilung in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke. Bis Ende 2003 waren in der Anlage A zur Handwerksordnung 94 zulassungspflichtige Handwerke verzeichnet. Durch die Novelle 2004 wurde die Zulassungspflicht dann in 53 Handwerken abgeschafft. Damit besteht die Zulassungspflicht seit 2004 nur noch in 41 Handwerken fort (Anlage A). Die aus der Anlage A herausgenommenen Handwerke bilden seither die Gruppe der zulassungsfreien Handwerke im Ersten Abschnitt der Anlage B (Anlage B1).
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zulassungspflicht für einzelne Handwerke der Anlage B1 wiedereingeführt werden. Denn seit der Novelle 2004 haben sich das Berufs-bild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und grundlegend verändert. Diese Veränderungen sind so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit und zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machen.
Auch dem Ausbildungsmangel wird entgegengewirkt
Gleichzeitig haben sich die Ausbildungszahlen und die Meisterprüfungen in den Handwerken der Anlage B1 stärker reduziert als in den Handwerken der Anlage A. Durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht als Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb der betroffenen Handwerke soll deshalb auch bei der Ausbildungsleistung gegengesteuert werden.
Durch den Gesetzentwurf werden zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder zulassungspflichtig. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter bzw. -leiterin in der so genannten Handwerksrolle eingetragen ist. Eingetragen in die Handwerksrolle wird, wer die Vorausset-zungen der Paragrafen 7 ff. der Handwerksordnung erfüllt, d. h. insbesondere die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden oder eine Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat.
Die erfolgreich bestandene Meisterprüfung oder eine erteilte Ausübungsberechtigung wird aber nur für solche Handwerke wieder Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb des Handwerks, wenn es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet oder um solche Handwerke und Handwerkstechniken, die besonders relevant im Umgang mit Kulturgütern sind oder deren Techniken ganz oder teilweise als immaterielles Kulturerbe anzusehen sind und daher ein Transfer von besonderem Wissen und Können notwendig ist.
Wichtig: Für alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks ausüben, für das künftig die Eintragung in der Handwerksrolle Voraus-setzung zum selbstständigen Betrieb sein wird, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.
In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht wieder eingeführt:
Die SPD-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.
Das Wichtigste zusammengefasst: Im Zuge einer Anpassung der Handwerksordnung wurden 2004 etliche Handwerksberufe zulassungsfrei, heißt, eine Meisterprüfung war nicht mehr zwingend. Das soll sich bei zwölf Handwerksberufen nun aus Sicherheitsgründen wieder ändern. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter bzw. -leiterin in der so genannten Handwerksrolle eingetragen ist, also insbesondere die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden oder eine Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat.
Öffentlicher Dienst soll attraktiver werden
In den nächsten Jahren hat der Bund einen wachsenden Personalbedarf; vor allem wegen des altersbedingten Ausscheidens. Der Wettbewerb um Personal und Fachkräfte ist schwieriger geworden. Allein die Bundesministerien erhielten in jüngster Vergangenheit fast 2000 neue Stellen, die Bundespolizei wird es auf über 20.000 bringen, ebenso die Bundeswehr. Um gut ausgebildetes Personal für diese Stellen im öffentlichen Dienst zu gewinnen, zu binden und dauerhaft zu motivieren, will die Koalition den Bund als Arbeitgeber noch attraktiver machen.
Deshalb hat der Bundestag am Donnerstag den Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes verabschiedet. Er beinhaltet eine umfassende Strukturreform, mit der das Besoldungs-, Umzugskosten und Versorgungsrecht des Bundes an die heutige Lebensrealität angepasst und modernisiert werden soll. Einerseits hat die Zunahme von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie der zunehmende Bedarf an Fachkräften im Bereich der IT-Sicherheit eine Reform erforderlich gemacht, aber auch die bereits erfolgten erheblichen Verbesserungen für die Bundeswehr durch das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz und das Siebte Besoldungsänderungsgesetz 2015 bei den Stellen- und Erschwerniszulagen ziehen Folgeänderungen nach sich.
Das Gesetz sieht deshalb unter anderem die Anpassung von Stellenzulagen, die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung/-bindung, die Reform der Bundesbesoldung B und die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft vor.
Weniger Verwaltungsaufwand
Außerdem soll das Gesetz dem Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und mit weniger Verwaltungsaufwand zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten, zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung des monatlich gezahlten Personalgewinnungszuschlags zu einer Personalgewinnungsprämie (Einmalzahlung) oder die Bindungsprämie für herausgehobenes Personal, um zu verhindern, dass es aus dem Bundesdienst ab-wandert.
Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, erklärt die Notwendigkeit der Reform: „Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz könnte auch ‚Attraktiver-Öffentlicher-Dienst-Gesetz‘ heißen und ist ein wichtiger und entscheidender erster Schritt, um den Öffentlichen Dienst nicht zuletzt auch für die dringend benötigen Fachkräfte wie IT-Spezialisten attraktiver machen.
Wir haben eine zunehmende Konkurrenz durch die Privatwirtschaft im IT-Bereich, zunehmende Auslandseinsätze von Bundeswehr und Polizei. Wir wollen die Leistungen von Polizei-beamtinnen und -beamten, Soldatinnen und Soldaten für diesen Staat würdigen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Personalgewinnung und -bindung. Im parlamentarischen Verfahren wurde unter anderem im Verteidigungsbereich die Einführung einer angemessenen Führungszulage und die Erhöhung des Ausnahmetatbestandszuschlag vorgesehen.“
Lindt macht auch deutlich: „Nach der Reform ist vor der Reform. Die im ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehene Reform des Familienzuschlags soll aufgegriffen und in einem separaten Verfahren weiterentwickelt werden. Das hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Dabei wird für uns der Fokus auf Familien mit Kindern unabhängig vom Familienstand liegen.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat ein Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz beschlossen. Der Wettbewerb um Personal und Fachkräfte ist schwieriger geworden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Personalgewinnung und -bindung für den öffentlichen Dienst, etwa für Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten und Polizistinnen und Polizisten.
Digitaler Krankenschein und weitere Entlastung von Bürokratiekosten
Am Donnerstag hat das Parlament den Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, das Entlastungen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro vorsieht.
Kern des Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Papiervorgänge möglichst abzuschaffen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei den Krankenkassen: Durch ein elektronisches Meldeverfahren sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgeber zukünftig über den Beginn und die Dauer der Krankschreibung informieren.
Außerdem soll es beispielsweise weitere Erleichterungen bei der Datenverarbeitung für steuerliche Zwecke oder bei der Anmeldung bei Hotelübernachtungen geben. Auch für Gründerinnen und Gründer verringert sich der Aufwand bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Statt wie bisher zwölfmal im Jahr, müssen sie diese zukünftig nur noch viermal im Jahr abgeben.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass insbesondere der Mittelstand von Bürokratiekosten entlastet werden soll. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetzt werden viele wichtige Änderungen in diesem Bereich vorgenommen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Im Rahmen eines Bürokratieentlastungsgesetzes wird ein digitaler Krankenschein eingeführt, den der Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse abrufen kann – man muss nicht mehr zum Briefkasten rennen. Die Wirtschaft, zum Beispiel das Hotelgewerbe, wird zudem bei papiernen Dokumentationspflichten und Statistik entlastet.
„Moped mit 15“
Am Donnerstag hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung abschließend das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Die Änderungen ermöglichen es den Bundesländern, zukünftig das Mindestalter für den Erwerb des Moped-Führerscheins (Klasse AM) von 16 auf 15 Jahre senken zu können.
Der Gesetzesänderung war ein Modellversuch in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorausgegangen. Das Modellprojekt „Moped mit 15“ ermöglichte es Jugendlichen seit 2013, nach Vollendung des 15. Lebensjahres, einen Moped-Führerschein zu erwerben.
Mit dem niedrigeren Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis sollte die Mobilität von Jugendlichen, insbesondere auf dem Land, verbessert werden. Nachdem die Evaluation des Modellprojekts abgeschlossen ist und die Ergebnisse zum Fahrverhalten und Nutzung sehr unterschiedlich ausgefallen sind, wird es zukünftig den Bundesländern freigestellt sein, ob sie den Jugendlichen die Möglichkeit des Fahrens ab 15 bieten.
Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut
Die Oppositionsfraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Ein-setzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit den Vorgängen um die gescheiterte Pkw-Maut. Ein gemeinsamer Antrag (Drs. 19/14290) der Fraktionen ist am Frei-tag vom Bundestag debattiert worden.
Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), habe Betreiberverträge über die Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) abgeschlossen, bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) abschließend über die Rechtmäßigkeit der Maut geurteilt hatte, heißt es in dem Antrag. Der EuGH habe schließlich in seinem Urteil vom 18. Juni 2019 festgestellt, dass die Maut gegen EU-Recht verstoße, da gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen war. Im Anschluss an die ausgesprochene Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe bestehe nun ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts, schreiben die Fraktionen.
Nach den Vorstellungen von FDP, Linken und Grünen soll der Untersuchungsausschuss unter anderem klären, welche Entscheidungen durch die Bundesregierung, „insbesondere durch das BMVI sowie durch den jeweiligen Bundesverkehrsminister persönlich“, im Hinblick auf die geplante Infrastrukturabgabe aus welchen Gründen gefällt wurden. Weiter soll geklärt werden, welche finanziellen und politischen Verpflichtungen und Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut durch wen seitens der Bundesregierung eingegangen wurden und inwieweit der Bundestag darüber jeweils umfassend, zutreffend und zeitnah unterrichtet wurde.
Ob europarechtliche, verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und untergesetzliche Vorschriften einschließlich des Haushaltsrechts bei der Vergabe der Erhebung und der Kontrolle der Infrastrukturabgabe seitens der Bundesregierung, insbesondere des BMVI, eingehalten wurden, soll auch ermittelt werden.
Den Ablauf des Vergabeprozesses soll der Ausschuss demnach ebenfalls unter die Lupe nehmen, wird gefordert. Unter anderem interessiert die Abgeordneten, inwiefern die Bundesregierung die Bedingungen während des Vergabeprozesses verändert hat und aus welchen Gründen das geschah. Ob die Bundesregierung jederzeit im Vergabeprozess einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sichergestellt hat, werde ebenfalls zu klären sein. Eine weitere Fragestellung ist laut Antrag, aus welchen Sachverhalten sich die verschiedenen Kündigungsgründe begründen und welche alternativen Szenarien zur getätigten Kündigung bestanden.
Dem gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes einzusetzenden Untersuchungsausschuss sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller neun ordentliche Mitglieder (CDU/CSU drei Mitglieder, SPD zwei Mitglieder, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.
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/in Allgemein /von ArchivMannheim. Der Deutsche Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) ist zum 27. Mal vergeben. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und die DBU-Kuratoriumsvorsitzende und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, überreichten ihn heute in Mannheim der Bodenwissenschaftlerin Prof. Dr. Ingrid Kögel-Knabner (60, Technische Universität München) und dem Unternehmer Reinhard Schneider (51, Mainz). Schneider setzt mit seiner Firma Werner & Mertz in der Wasch- und Reinigungsmittelbranche auf ganzheitliche nachhaltige Produktion. Der Preis ist mit insgesamt 500.000 Euro dotiert und der größte, unabhängige Umweltpreis Europas. Die DBU würdigte die Preisträger als Schrittmacher im Umweltschutz. Sie würden Zukunftslösungen liefern für die enormen ökologischen Herausforderungen der Gegenwart. Fundamentale ökonomische, politische und technologische Veränderungsprozesse auf allen Ebenen seien für eine nachhaltige Entwicklung unerlässlich.
Zentrale Rolle des Umweltmediums Boden im Blick
Die DBU betonte, Kögel-Knabner sei es als einer der renommiertesten und einflussreichsten Bodenwissenschaftlerinnen der Welt gelungen, die zentrale Rolle des im Vergleich zu Luft und Wasser in seiner Bedeutung fatal unterschätzten Umweltmediums Boden in den Fokus zu rücken. Sie liefere Antworten auf die Frage, auf welchen Böden eine Kohlenstoffspeicherung nachhaltig möglich sei, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Denn Böden seien wichtig für das Klima – und den Verlauf des Klimawandels. Aber auch für die Nährstoffdynamik, die weltweite Ernährungssicherung, den Bodenschutz und die Biodiversität seien Kögel-Knabners Arbeiten bedeutsam. Ihre Forschungserkenntnisse zu Qualität und Steuerungsmechanismen, Humus im Boden zu stabilisieren, erlaubten es, über ein modifiziertes Management Umweltveränderungen im Boden zu überwachen, frühzeitig zu erkennen und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Ökologische Produkte in Massenmarkt mehrheitsfähig gemacht
Schneider habe mit seiner unternehmerischen Rundum-Nachhaltigkeitsstrategie und hohem persönlichen Engagement den Weg dafür geebnet, dass in einer kompletten Wirtschaftsbranche Umweltinnovationen auf immer höherem Standard hätten etabliert werden können. Er habe konsequent ökologische Produkte in einem Massenmarkt mehrheitsfähig gemacht, lebe Nachhaltigkeit in seinen unternehmerischen Entscheidungen und sichere sich so das Vertrauen der Verbraucher. Mit zahlreichen Initiativen zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung habe er Neuland betreten: konsequentes Wiederverwerten von Altplastik etwa aus dem Gelben Sack für neue Verpackungen, umwelt- und gesundheitsfreundlich bedruckte Etiketten, heimische Pflanzenöle für seine Wasch- und Reinigungsmittel statt des umstrittenen Palmkernöls aus tropischen Regionen, freiwillige Umweltbetriebsprüfungen des Unternehmens nach den Vorgaben der Europäischen Union – der gelebte Nachhaltigkeitsgedanke sei national wie international sichtbar.
Zum Hintergrund: Mit dem 2019 zum 27. Mal verliehenen Deutschen Umweltpreis der DBU – dem unabhängigen, mit 500.000 Euro höchstdotierten Umweltpreis Europas – werden Leistungen von Personen ausgezeichnet, die vorbildlich zum Schutz und Erhalt der Umwelt beigetragen haben oder in Zukunft zu einer deutlichen Umweltentlastung beitragen werden. Es können Projekte, Maßnahmen oder Lebensleistungen einer Person prämiert werden. Kandidaten für den Deutschen Umweltpreis werden der DBU vorgeschlagen. Berechtigt dazu sind etwa Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Kirchen, Umwelt- und Naturschutzverbände, wissenschaftliche Vereinigungen und Forschungsgemeinschaften, Medien, das Handwerk und Wirtschaftsverbände. Selbstvorschläge sind nicht möglich. Eine vom DBU-Kuratorium ernannte Jury, besetzt mit unabhängigen und herausragenden Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und gesellschaftlichen Gruppen, empfiehlt dem DBU-Kuratorium die Preisträger für das jeweilige Jahr. Das DBU-Kuratorium fällt die Entscheidung.
Quelle: DBU