Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 13/2020

Nach dem verheerenden Brand auf der griechischen Insel Lesbos haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, weitere 1553 Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist auch ein Erfolg der SPD-Fraktion.

1553 Geflüchtete können nun nach Deutschland kommen – zusätzlich zu den 150 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, deren Aufnahme Deutschland bereits letzte Woche zugesagt hatte. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Aufnahme eines größeren Kontingentes zunächst abgelehnt, doch am Dienstagabend kam dann die Einigung der Regierungsparteien. Zusammen mit den rund 1.000 Menschen, deren Aufnahme Deutschland bereits vor einigen Monaten zugesagt hatte, nimmt die Bundesrepublik insgesamt ca. 2.750 Personen aus Griechenland auf und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur spürbaren Entlastung der griechischen Inseln.

Vizekanzler Olaf Scholz wertete die Verständigung mit dem Koalitionspartner Union als Erfolg: Die Forderung nach einer schnellen Aufnahme von Flüchtlingen sei nun Regierungsposition. Die 1553 Menschen, die nun Schutz in Deutschland finden sollen, stammen aus 408 Familien auf den griechischen Inseln.

„Wir haben als Regierung eine Verständigung darüber herbeigeführt, was zu tun ist“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz. Dies sei ein „großer, riesiger Fortschritt“, der Griechenland in der konkreten Situation Linderung bringe. Scholz bezeichnete das Aufnahmeprogramm als „eigenständigen Beitrag“ Deutschlands, der einer angestrebten europäischen Einigung vorausgehen solle. Der nächste Schritt sei dann eine europäische Vereinbarung zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge – auch daran wolle sich Deutschland beteiligen, sagte Scholz. Auch die SPD-Fraktion wirbt weiter um Unterstützung für eine gemeinsame Initiative aufnahmebereiter europäischer Partnerländer.

Gleichzeitig arbeiten das Technische Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen auf Lesbos weiter, damit die Menschen vor Ort rasch besser versorgt werden. Zur umfangreichen humanitären Hilfe vor Ort zählen bereits etwa 1028 Zelte, 7000 Schlafsäcke, 1400 Feldbetten, 22 Sanitärcontainer, Decken und Schlafunterlagen.

Für die SPD-Fraktion ist außerdem klar: Eine grundsätzliche Lösung gelingt nur mit einer Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik und des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die SPD-Bundestagsabgeordneten haben dazu schon im Sommer klare Vorschläge beschlossen – weg vom Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreisestaates und hin zu einer gerechten und solidarischen Verteilung geflüchteter Menschen auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-menschlich-solidarisch-20200616neu.pdf

Der Bundestag diskutiert in der Nachhaltigkeitswoche, wie man das Prinzip auf alle Politikbereiche anwenden kann. Dabei darf der SPD-Fraktion zufolge das Soziale nicht vernachlässigt werden. 

Nachhaltige Politik kann man in allen Bereichen machen: im Klima- und Umweltschutz natürlich, der Finanzpolitik oder auch bei der Art und Weise, wie Unternehmen mit Ressourcen und Beschäftigten umgehen. „Nachhaltigkeit hat drei Dimensionen: die soziale, die ökonomische und die ökologische“, sagt die stellvertretende SPD-Bundestagsvorsitzende Katja Mast. „Diese drei Dimensionen müssen wir in die Balance bringen“. Leider werde das Soziale oft vergessen.  Es ist ein komplexes Thema, dem der Bundestag sich diese Woche gewidmet hat: Erstmals diskutierten die Abgeordneten analog zur Haushaltsdebatte in den einzelnen Fachbereichen den Aspekt der Nachhaltigkeit. Die Einrichtung dieser Nachhaltigkeitswoche geht zurück auf die Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes.

„Wir leben in einer Welt, die mehr und mehr an ihre planetaren Grenzen stößt. Umso wichtiger ist es, unsere Umwelt zu schützen, national und weltweit für ein gerechtes Miteinander zu sorgen und den nachfolgenden Generationen eine gesunde Welt zu hinterlassen“, sagt SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Nachhaltigkeit sei kein Modewort, sondern „eine politische Verpflichtung die wir international eingegangen sind“. Sie gelte für alle Politikbereiche. Zum ersten Mal haben die Abgeordneten „Nachhaltigkeit und Klima“ ressort- und themenübergreifend in einer Plenarwoche ausbuchstabiert und dabei deutlich gemacht, was sie unter nachhaltiger Politik verstehen. „Uns geht es dabei nicht vorrangig um ausgeglichene Haushalte, sondern darum, dass sowohl die Gesellschaft als auch unser Planet intakt bleiben“, so Mützenich.

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol zufolge haben viele Beschäftigte Angst vor dem Strukturwandel, der auch aufgrund des Klimaschutzes erforderlich sein wird. Es müsse sichergestellt werden, dass diese Menschen sehen, „sie stehen im Mittelpunkt“. Deshalb müsse massiv  investiert werden, in Infrastruktur, Verkehr, Bildung – und einen Transformationsfonds in der Autoindustrie. Der Staat müsse den Strukturwandel aktiv begleiten.

Kritik an Peter Altmaier und Andreas Scheuer

Starke Defizite bei der Umsetzung bereits beschlossener nachhaltiger Politik sieht die SPD-Fraktion an CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier und CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer: „Nur konkretes Handeln wird uns weiterbringen. Die Ausrufung von immer neuen Zielen und Punkten hilft nicht weiter, wenn man den Weg dahin gar nicht erst antritt. Das gilt vor allem für die Minister Altmaier und Scheuer, die wichtige Zukunftsentscheidungen im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Mobilitätswende blockieren und verschleppen. „Wir erwarten Gesetze und nicht bloß schöne Worte“, sagt Fraktionsvize Matthias Miersch.

SPD-Fraktionschef Mützenich sieht auch in der Wirtschaft Handlungsbedarf: „Arbeitsplätze, die grundlegende Menschenrechte einhalten – auch das bedeutet nachhaltiges Wirtschaften. Noch setzen zu viele Unternehmen entlang ihrer Lieferketten vor allem auf ihren Profit – und stellen sich nicht ihrer Verantwortung für menschenwürdige Arbeitsbedingungen“.

Da eine freiwillige Verantwortungsübernahme nicht in ausreichendem Maße erfolgt sei, wolle die SPD-Fraktion Unternehmen gesetzlich verpflichten, Verantwortung für die Produktionsbedingungen ihrer Waren zu übernehmen. „Das geht aber nur, wenn die Firmen auch bei Verstößen zivilrechtlich in Haftung genommen werden können. Denn wir haben gesehen: Freiwillige Selbstverpflichtungen sind ein stumpfes Schwert“, so Mützenich. Die SPD-Fraktion kämpft derzeit für die Durchsetzung eines wirksamen Lieferkettengesetzes, das im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, CSU und SPD

Anlässlich der Nachhaltigkeitswoche haben die Fraktionen von CDU, CSU und SPD einen Antrag erarbeitet, der das Thema Nachhaltigkeit als Grundprinzip politischer Entscheidungen würdigt. Es müsse noch viel stärker gelingen, die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales in Einklang zu bringen sowie die Wechselwirkungen zwischen ihnen zu betrachten, heißt es darin. Auch COVID-19 dürfe nicht dazu führen, dass die Anstrengungen der Umwelt- und Klimaschutzpolitik nachließen. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Konjunkturpaket beinhalte ein umfangreiches Klima- und Zukunftspaket. Mit diesem Paket werden rund 50 Milliarden Euro in innovative und klima-freundliche Technologien sowie in Forschung und Entwicklung investiert – das sei ein wichtiges Signal. Das Wirtschaften müsse langfristig im Kreislauf stattfinden.

Deutschland sollte mindestens europaweite Standards erreichen und diese in allen Bereichen umsetzen – denn Abfall entstehe überall. Für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland sei das auch eine wirtschaftliche Voraussetzung. Genauso fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, sich für eine ambitionierte globale Biodiversitätsstrategie einzusetzen. Das bedeute zum Beispiel, dass Anbaumethoden weiterentwickelt werden müssten, um biologische Vielfalt zu erhalten und nachhaltige Produktivität zu steigern. Wo weniger verbaut sei, könne die Natur zurückkehren. Dazu sollte die Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland reduziert werden.

Der Antrag zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922506.pdf

Der Bund entlastet die Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe. Damit sollen die Folgen der Corona-Pandemie auf die Kommunen abgefedert und die Konjunktur durch kommunale Investitionen angekurbelt werden. 

Städte und Gemeinden müssen ihre Aufgaben auch in Zukunft stemmen können – damit die Menschen vor Ort gute Lebensbedingungen vorfinden. Doch allein in diesem Jahr haben die Kommunen wegen der Corona-Krise rund zwölf Milliarden Euro weniger Gewerbesteuer eingenommen. Diese Einbußen will die Koalition gemeinsam mit den Ländern ausgleichen. Damit die Wirtschaft wieder in Schwung kommt, gute Arbeit und hohe Lebensqualität gesichert ist.

Zusätzlich übernimmt der Bund auf Drängen der SPD-Fraktion hin einen höheren Anteil bei den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung. Sie belasten Kommunen gerade in Ballungsgebieten. Das sind nochmal 3,4 Milliarden Euro – dauerhaft, jedes Jahr.

Die Unterstützung der Kommunen war der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zum Konjunkturpaket ein ganz besonderes Anliegen. Städte und Gemeinden sichern die Daseinsvorsorge und ermöglichen gute Lebensbedingungen vor Ort. Sie müssen handlungsfähig sein und investieren können. Deshalb werden sie mit dem Konjunkturprogramm in Milliardenhöhe entlastet. Am Donnerstag hat der Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen beschlossen, mit denen wesentliche Entlastungsmaßnahmen umgesetzt werden:

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzlage der Kommunen abzumildern, erhalten sie einen pauschalen Ausgleich für die Ausfälle bei der Gewerbesteuer. Der Bund übernimmt davon die Hälfte in Höhe von 6,134 Milliarden Euro. Die andere Hälfte tragen die Länder.

Um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet sie der Bund bei den Kosten für Sozialausgaben. Konkret werden künftig bis zu 74 (statt 50 Prozent) der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Das entlastet die Kommunen mittelfristig um etwa 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Der Bund stärkt die Haushalte der neuen Länder. Konkret übernimmt der Bund künftig 50 (statt 40) Prozent an den Kosten der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR. Dadurch sollen finanzielle Spielräume entstehen, um kommunale Investitionen zu stärken.

Mit diesen Entlastungen werden bei den Kommunen wichtige Investitionsspielräume geschaffen und damit wichtige Impulse für die Konjunktur gegeben. Denn Städte und Gemeinden tätigen rund zwei Drittel der öffentlichen Investitionen. Mit einem der beiden Gesetzentwürfe werden dafür die einfachgesetzlichen Grundlagen geschaffen. Der andere Gesetzentwurf sieht Änderungen des Grundgesetzes vor, um die erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Darüber hinaus setzt sich die SPD-Fraktion weiter dafür ein, Kommunen von Altschulden zu entlasten. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich: „Die Union steht hier bedauerlicherweise weiter auf der Bremse. Aber wir werden hartnäckig bleiben, denn auf Dauer ist Kaputtsparen teuer.“

Der Gesetzentwurf zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920595.pdf

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz reduziert das Konfliktpotenzial zwischen Eigentümern und erleichtert ihnen die Modernisierung. Ihre Macht gegenüber Verwaltern wächst.

In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Eigentumswohnungen. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde, wird die Rechtslage für die Eigentümer und Mieter dieser Wohnungen deutlich verbessert. Das WEMoG erleichtert Investitionen in Modernisierungen, stärkt die Rechte der Eigentümer und vermeidet Rechtsstreit.

Wer selbst in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft lebt, weiß, wieviel Streit in der Nachbarschaft auch über Verwaltungsfragen oder geplante Baumaßnahmen entstehen kann. Nicht selten werden Vorhaben von einzelnen Parteien über Jahre blockiert oder vom Verwalter verschleppt. Dies führt zu Unfrieden in der Gemeinschaft und einem baulichen Standard, der dem durchschnittlicher Mietobjekte stark hinterherhinkt.

Bauliche Anpassungen werden erleichtert

Gerade mit Blick auf die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (demografischer Wandel, Klimaziele, Digitalisierung) steigt aber der Bedarf nach baulichen Anpassungen. Dabei sind Wohnungseigentümer künftig nicht mehr so stark wie bisher auf das Wohlwollen der anderen Eigentümer angewiesen. Privilegierte Maßnahmen können in Zukunft immer gebaut werden: Nach dem WEMoG können die anderen Wohnungseigentümer den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss nicht mehr verweigern – sofern der Antragsteller die Kosten selbst trägt. Früher bedurfte es in diesen Fällen häufig der Einstimmigkeit.

Auch alle anderen baulichen Maßnahmen können in Zukunft mit 50 Prozent der abgegebenen Stimmen auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Diese starke Vereinfachung der Beschlussfassung wird wiederum auf der Kostentragungsseite ausgeglichen. In Zukunft zahlen also nur diejenigen, die dafür gestimmt haben („Koalition der Sanierungswilligen“).

Auch nach dem WEMoG gibt es allerdings Maßnahmen, an deren Kosten alle Eigentümer beteiligt werden sollten. Es widerspräche dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn nur ein Teil der Eigentümer eine Sanierung bezahlen müsste, von der dann alle profitieren. Das Gesetz sieht darum eine Umlegung der Kosten auf alle Eigentümer vor, wenn sich die Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren (zum Beispiel der Einbau einer neuen Heizungsanlage). Dies ist entsprechend der BGH-Rechtsprechung im Regelfall bei einem Zeitraum von zehn Jahren der Fall.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf enthielt darüber hinaus eine Regelung, nach der alle Eigentümer auch dann zahlen müssen, wenn es sich um eine Veränderung handelt, die „der Anpassung an einen Zustand dient, der bei Anlagen vergleichbarer Art in der Umgebung üblich ist“. Diese Formulierung war den SPD-Abgeordneten zu weitreichend. Sie hatten große Sorge, dass die schwammigen Rechtsbegriffe zu Luxussanierungen in Wohnvierteln mit ohnehin schon hohen Wohnkosten führen könnten, an denen dann auch finanzschwächere Wohnungseigentümer sich hätten beteiligen müssen.

Finanzschwache Eigentümer im Blick

Dies haben die Abgeordneten abgelehnt. Stattdessen sollen (neben den Maßnahmen, die sich amortisieren) nur die Maßnahmen von allen gezahlt werden, die von einer kritischen Masse (zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile) beschlossen wurden, es sei denn, die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Hiermit wurde ein ausgewogener Kompromiss geschaffen zwischen finanzschwächeren Eigentümern und Eigentümern, die modernisieren wollen.

Das Gesetz beinhaltet auch Verfahrensänderungen für die Eigentümerversammlung: Sie wird als willensbildendes Organ gestärkt: Die Einberufungsfrist der Versammlung wird von zwei auf drei Wochen verlängert, damit sich Eigentümer besser vorbereiten und eine Teilnahme ermöglichen können. Auch besteht in Zukunft ein Anspruch der Wohnungseigentümer, online an einer Eigentümerversammlung teilnehmen zu können. Darüber hinaus können Eigentümer in Zukunft beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand auch im Umlaufverfahren die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf sieht das Gesetz auch weiterhin die Beibehaltung der Beschluss-Sammlung vor.

Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Verwalter mehr Befugnisse bekommen sollen, um das Objekt effizienter verwalten zu können. Diese Ausweitung ging der SPD-Fraktion zu weit. Der Verwalter ist und bleibt nun lediglich ausführendes Organ der WEG. Hierzu wurden seine Befugnisse präzisiert: Ohne gesonderten Beschluss der Eigentümerversammlung ist er lediglich berechtigt, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der WEG führen. Erstmals sieht das Gesetz auch die Möglichkeit für Eigentümer vor, selbst ganz konkrete Rechte und Pflichten der Verwalter zu definieren.

Sachkundenachweis für Verwalter

Auch ist eine einfachere Abberufung des Verwalters möglich. Diese ist nicht mehr länger vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig. Sein Vertrag läuft spätestens sechs Monate nach Abberufung aus. Sollte ein Eigentümer einen Schaden durch einen Fehler des Verwalters erleiden, hat er weiterhin einen eigenen Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter. Weil der Hausverwalter für die WEG wichtige Aufgaben erfüllt, ist es besonders wichtig, dass nur kompetente Personen dieses Amt übernehmen können. Deshalb wurde die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter durchgesetzt. In Zukunft hat jeder Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Eine Zertifizierung erhält nur, wer eine entsprechende Prüfung bei der IHK abgelegt hat.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte viele Verbesserungen an dem Gesetz erzielen: So wurde eine ausgewogene Regelung zur Beschlussfassung und Kostentragung gefunden und ein Sachkundenachweis für Verwalter eingeführt, um die Anzahl an „schwarzen Schafen“ auf dem Markt zu reduzieren. Die SPD-Abgeordneten haben die Aufgaben und Pflichten des Verwalters präzisiert und seine Vertretungsbefugnis bei Grundstücks- und Kreditgeschäften beschränkt. Sie haben für Klarstellungen im Gesetz gesorgt, dass Wohnungseigentümer weiterhin ihre Ansprüche aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auch unmittelbar gegen den Verwalter geltend machen können und den Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter ausgestaltet.

Konfliktanfällige Regelungen, wie die Möglichkeit, eine Art Vertragsstrafe durch die WEG beschließen lassen zu können, wurden gestrichen. Zudem hat die Fraktion erfolgreich für die Beibehaltung der übersichtlichen Beschlusssammlung gekämpft. Durch all diese Verbesserungen konnten die Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer massiv gestärkt und das Konfliktpotential innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften minimiert werden.

„Unsere grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird für weniger Zoff und mehr Klimaschutz in Wohnungseigentümergemeinschaften sorgen. Wir vereinfachen Beschlüsse zu Investitionen, ohne dabei finanzschwache Eigentümer zu überfordern. Weil die Eigentumswohnung oft die günstigste Möglichkeit für den Immobilienerwerb ist, wollen wir Wohneigentum auf Dauer attraktiv erhalten“, sagt Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion.

Das Gesetz zum Download:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918791.pdf

Der Bund stellt Kliniken drei Milliarden Euro zur Modernisierung und Digitalisierung sowie für Personalkosten zur Verfügung. Zudem erhalten Eltern mehr Krankentage für ihre Kinder. 

Mehr Geld für die Stärkung der Krankenhäuser: Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität in deutschen Kliniken profitieren. Das Gesetz, das am Freitag im Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen wurde, setzt das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aus dem Konjunkturpaket um. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung vor allem in Krankenhäusern ist.

Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung der Krankenhäuser werden insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen geschaffen, um coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen.

Teil des Gesetzes ist auch, dass Eltern von erkrankten Kindern unterstützt werden: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 wird von 10 auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Und auch diejenigen, die coronabedingt Angehörige pflegen, werden unterstützt: Bis zum Ende des Jahres werden die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld verlängert. Viele Maßnahmen des Schutzschirms für die Pflege werden über den 30. September hinaus verlängert. So kann beispielsweise das Pflegeunterstützungsgeld weiterhin bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Mit dem Gesetz „leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine leistungsfähige Krankenhausstruktur – im Normalbetrieb genauso wie in Krisenzeiten“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas.

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes im Überblick:

Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem Fonds durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den Fonds finanziert werden.

Unterstützungen für Eltern und Pflegende

Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt. Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert.

Das Krankenhauszukunftsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Das Gesetz zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Mit der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union werden Abfallproduzenten stärker in die Verantwortung genommen. Die Recyclingquoten müssen steigen.

Mit der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union werden die Produktverantwortung der Hersteller ausgeweitet, das Recycling gefördert und die Rechte der Kommunen gestärkt werden. Der Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Damit werden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere wichtige Abfallgesetze novelliert. Fortschritte im Recycling und der Abfallvermeidung stehen dabei im Fokus.

Der Gesetzentwurf setzt auf die Verschärfung und Dynamisierung der Recyclingquoten für bestimmte Abfallströme. Produzenten werden stärker in die Verantwortung genommen, für Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte zu sorgen. Zum einen führen wir eine Obhutspflicht ein, um die Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen deutlich zu begrenzen. Zum anderen müssen sich Hersteller von Einwegprodukten, die typischerweise Straßen und Parks vermüllen – wie Kaffeebecher und Zigarettenkippen – an den Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Bisher zahlen die Bürgerinnen und Bürger diese Kosten über ihre Gebühren. Bund und Länder werden verpflichtet, künftig anspruchsvollere Abfallvermeidungsprogramme als bislang zu entwickeln. Des Weiteren müssen die Beschaffungsstellen des Bundes Erzeugnisse aus recycelten Materialien bevorzugen. Damit jedoch insgesamt weniger Abfälle entstehen, werden auch Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisiert.

Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Fraktion gelungen, die Rolle der öffentlich-rechtlichen Entsorger zu stärken. Es wurde klargestellt, dass sie ein Klagerecht haben, sollten die geltenden Bestimmungen bei gewerblichen Sammlungen nicht eingehalten werden. Mit diesem Gesetz kommt die Fraktion ihrem Ziel „Raus aus der Wegwerfgesellschaft“ ein gutes Stück näher.

Das Gesetz zum Download;
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919373.pdf

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

 


 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 12/2020

Die Corona-Krise hat die schon lange herrschenden Missstände beim Arbeitsschutz in der Fleischindustrie offengelegt. Ein neues Gesetz soll Werk- und Zeitarbeit verbieten und die Kontrollen verbessern.

Das Verbot von Leih- und Werkarbeit in der Fleischindustrie rückt näher: Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde am Donnerstag in Erster Lesung vom Bundestag beraten.  Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen und legt bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.

Damit reagiert die Bundesregierung auf die alarmierenden Missstände in der Fleischindustrie, die während der Corona-Pandemie die Öffentlichkeit schockierten. Beschäftigte in den Schlachterbetrieben arbeiteten trotz Corona-Schutzmaßnahmen dicht an dicht zusammen, die Identität der Mitarbeiter war in vielen Fällen nicht oder nur schwer nachverfolgbar, weil sie nicht in dem Unternehmen direkt angestellt waren, sondern von einem anderen Unternehmen über einen Werkvertrag entsandt und eingesetzt worden waren. Zudem waren sie oft in überfüllten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, in denen die Corona-Hygieneregeln nicht eingehalten werden konnten. Zahlreiche Beschäftigte steckten sich mit dem Corona-Virus an. Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und das Gebot einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit wurden zum Teil grob missachtet.

Die Branche steht schon lange in der Kritik. „Schon vor der Pandemie hat sich in Teilen der Branche ein System von organisierter unternehmerischer Verantwortungslosigkeit etabliert“, sagt SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil. Wenn am gleichen Fließband Beschäftigte mit vielen verschiedenen Werkverträgen arbeiteten, sei am Ende kaum noch nachvollziehbar, wer die Verantwortung für faire Bezahlung, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und für eine menschenwürdige Unterbringung trage. „Wir müssen daher dem Prinzip der unternehmerischen Verantwortung, das die Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft ist, in der Fleischindustrie wieder Geltung verschaffen. Aus diesem Grund werden wir das System undurchsichtiger Werkverträge beenden, die Arbeitgeber zu Auskünften über die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen verpflichten und diese häufiger und effektiver kontrollieren“, so der Arbeitsminister.

Der Gesetzentwurf sieht konkret folgende Schritte vor:

Werk- und Leihverträge

Im Kerngeschäft der industriellen Fleischverarbeitung, dem Schlachten, Zerteilen und Verarbeiten von Tieren, dürfen künftig nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein. Insoweit ist der missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie nicht mehr möglich. Diese Regelungen gelten für Werkverträge ab dem 1. Januar 2021 und für Leiharbeit ab dem 1. April 2021. Für Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten diese Regeln nicht. Gleichzeitig schafft die Koalition Regeln über Mindestanforderungen bei der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften sowie eine Auskunftspflicht der Betriebe, wie Beschäftigte untergebracht werden.

Arbeitszeit

Die Pflicht zur Aufzeichnung und Aufbewahrung der geleisteten Arbeitszeit im Bereich der Fleischindustrie wird verschärft. Arbeitgeber in der Fleischindustrie werden verpflichtet, eine elektronische Arbeitszeitkontrolle einzuführen. So kann auch die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften besser kontrolliert werden. Zudem wird der Höchstbetrag für das Bußgeld für Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften von 15.000 auf 30.000 Euro verdoppelt.

Arbeitsschutz

Die Koalition schafft bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Kontrollen der Arbeitsschutzaufsicht der Länder. Die Anzahl der besichtigten Betriebe soll schrittweise deutlich erhöht werden. In Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Ein Kernelement des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ist daher die Einführung einer verbindlichen schrittweise zu erfüllenden jährlichen Mindestbesichtigung von fünf Prozent der im jeweiligen Land vorhandenen Betriebe. Darüber hinaus soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales künftig auch in außergewöhnlichen Notlagen wie der aktuellen Pandemie zeitlich befristet besondere Arbeitsschutzanforderungen festlegen können.

Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte

Um die Unterbringungssituation der Beschäftigten zu verbessern, wird gesetzlich klargestellt, dass die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes Mindestanforderungen genügen muss. Diese werden ebenfalls von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert.

Fachstelle Sicherheit und Gesundheit

Um bundesweit die Transparenz hinsichtlich des staatlichen Aufsichtshandelns zu erhöhen, wird bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Fachstelle „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ eingerichtet. Sie wird die Datenlage zu den durchgeführten Kontrollen in den Betrieben verbessern.

Download des Gesetzentwurfes (PDF-Datei)

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921978.pdf

Der faire Wettbewerb wird gestärkt: Künftig soll die Praxis von Abzockern, kleine Unternehmen missbräuchlich mit Abmahnungen zu überhäufen und dafür Gebühren zu kassieren, unterbunden werden.  

Jetzt endlich kommen Mechanismen zur Verhinderung von missbräuchlichen Abmahnungen gegenüber kleinen Online-Händlern oder Handwerkern – mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Abmahnungen sind ein Rechtsinstrument, um Streitigkeiten im Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht kostengünstig, schnell und außergerichtlich beizulegen. Von missbräuchlichen Abmahnungen wird unter anderem gesprochen, wenn sie lediglich den Zweck verfolgen, Abmahngebühren und Vertragsstrafen zu kassieren.

Solche Abmahnungen sind insbesondere für viele kleine Unternehmen ein großes Problem, teils sogar existenzgefährdend. Dabei durchsuchen Abzocker mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen wie etwa Fehler auf der Website und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief, um die Kostenerstattung und hohe Vertragsstrafen zu kassieren. Diesen Abmahnern geht es also mitnichten um sauberen Wettbewerb. „Diese Masche wird sich künftig nicht mehr lohnen“, sagt Dirk Wiese, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender. Das neue Gesetz, dem der Bundestag am Donnerstag zustimmte, soll die Praxis unterbinden. „Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat“, sagt Wiese.

Verbraucherverbände oder die Wettbewerbszentrale können ebenso wie andere Organisationen, deren Redlichkeit nun vom Bundesamt für Justiz überprüft wird, weiter kostenpflichtig abmahnen. Von diesen ist aber kein Missbrauch zu erwarten und die erhobenen Kosten sind immer moderat.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei den Verhandlungen dafür gesorgt, dass die Klagebefugnis der Gewerkschaften erhalten bleibt. Zudem konnte die SPD-Fraktion eine Regelung durchsetzen, nach der Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten eingetragen werden, nicht mehr dem Designschutz unterliegen und somit deutlich preiswerter werden. „Die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Co wird endlich aufgebrochen“, sagt Fraktionsvize Wiese. Zum Schaden vieler Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch der Wirtschaft und kommunaler Unternehmen, habe die Union es aber vehement abgelehnt, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden. Die SPD-Bundestagsfraktion werde sich weiterhin dafür einsetzen.

Der Gesetzentwurf zum Download (PDF-Datei):

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/120/1912084.pdf

Die Hartnäckigkeit der SPD-Fraktion beim Lobbyregister hat sich ausgezahlt: Die CDU hat ihren Widerstand gegenüber einer Registrierungspflicht für Interessensvertreter bei der Bundesregierung aufgegeben.

Das Unbehagen der Öffentlichkeit gegenüber dem Ausmaß des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Politik hat sich verstärkt. Mit dem Begriff des „Lobbyismus“ werden in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich illegitime Einflussversuche von Interessenorganisationen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter verbunden. Dieser Eindruck ist geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen .Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters, der am Freitag in Erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird, beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen transparenter zu machen.
Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Es wird eine Registrierungspflicht für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Interessenvertreter und-vertreterinnen werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit einem Ordnungsgeld sanktioniert.
„Ich bin sehr zufrieden“, sagt der Abgeordnete Matthias Bartke. „Die SPD kämpft seit zehn Jahren für ein Lobbyregister. Jetzt endlich haben wir es geschafft. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt!“
Ganz zum Schluss haben die Koalitionspartner auch noch den letzten Streitpunkt aus dem Weg geräumt. Die SPD wollte das Lobbyregistergesetz nicht nur auf den Bundestag sondern auch auf die Bundesregierung angewendet wissen. Die Kanzlerin lehnte dies in ihrer Sommer-Pressekonferenz noch ab.
Vizekanzler Olaf Scholz machte in der Regierungsbefragung vom Mittwoch allerdings noch einmal deutlich, dass es hier einen Dissens in der Bundesregierung gab. Nun aber hat die Union eingelenkt. Das Lobbyregister wird künftig neben dem Bundestag auch Anwendung auf die Bundesregierung finden.

Matthias Bartke: „Jetzt ist der Gesetzentwurf rund. Ein Lobbyregister, das lediglich für den Bundestag Geltung hätte, wäre nur ein halbes Lobbyregister!“.

Download des Gesetzentwurfes (PDF-Datei):

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf

Der Bund stellt Kliniken drei Milliarden Euro zur Modernisierung und Digitalisierung sowie für Personalkosten zur Verfügung. Zudem erhalten Eltern mehr Krankentage für ihre Kinder.  

Mehr Geld für die Stärkung der Krankenhäuser: Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität in deutschen Kliniken profitieren. Das Gesetz, das am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten wird, setzt das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aus dem Konjunkturpaket um. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung vor allem in Krankenhäusern ist.

Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung der Krankenhäuser stellt die Koalition insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen geschaffen, um coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen.

Teil des Gesetzes ist auch, dass Eltern von erkrankten Kindern unterstützt werden: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 wird von 10 auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Und auch diejenigen, die coronabedingt Angehörige pflegen, hat die SPD-Fraktion im Blick: Bis zum Ende des Jahres werden die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld verlängert. Viele Maßnahmen des Schutzschirms für die Pflege werden über den 30. September hinaus verlängern. So kann beispielsweise das Pflegeunterstützungsgeld weiterhin bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Mit dem Gesetz „leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine leistungsfähige Krankenhausstruktur – im Normalbetrieb genauso wie in Krisenzeiten“ , sagte die stellvertretende Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas.

Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs im Überblick:

Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem Fonds durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den Fonds finanziert werden.

Unterstützungen für Eltern und Pflegende

Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt. Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert.

Das Krankenhauszukunftsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Download des Gesetzentwurfes (PDF-Datei):

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Familien sollen über eine Erhöhung des Kindergeldes und Steuererleichterungen entlastet werden. Sie profitieren auch über die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge.

Familien werden ab dem kommenden Jahr finanziell bessergestellt: Nach dem Gesetzentwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz, der am Donnerstag in erster Lesung von den Abgeordneten beraten wurde, bekommen Familien ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Mit dieser zweiten Erhöhung geht die Bundesregierung über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus und setzt sich nachhaltig gegen Kinderarmut ein. Das Geld kommt direkt bei den Familien an. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro.

Zusätzlich sorgt das Gesetz dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs werden die Effekte der „kalten Progression“ ausgeglichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. Auch der Grundfreibetrag wird erhöht. So werden die verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Familien gestärkt.

Der SPD-Fraktion ist es wichtig, Familien finanziell zu stärken – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Der Regierungsentwurf reiht sich in zahlreiche familienpolitische Maßnahmen der vergangenen Jahre ein. Insgesamt zwölf Milliarden Euro jährlich plant die Bundesregierung für die Entlastung der Steuerzahler. Insbesondere Familien und Bezieher mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz unterstützt werden.

Darüber hinaus sollen auch weiterhin Menschen mit Behinderung finanziell unterstützt werden. Deshalb soll die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und steuerliche Nachweispflichten für den Erhalt der Beträge verschlankt werden.

Der Gesetzentwurf zum Download (PDF-Datei):

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

Es gelte, das zu erhalten und zu stärken, was sich in der Krise bewährt hat und gleichzeitig den Sozialstaat fit zu machen für die Herausforderungen der Zukunft, hat die SPD-Bundestagsfraktion beschlossen.

Die SPD-Fraktion setzt weiter auf einen starken Sozialstaat: „Die Lehre aus der Krise und die Konsequenz für die Transformation der Arbeitswelt kann nur lauten: Der Sozialstaat und eine starke Sozialpartnerschaft sind wichtiger denn je“, heißt es in einem Positionspapier, das die SPD-Fraktion vergangene Woche auf ihrer Fraktionsklausur beschlossen hat.

„Jetzt gilt es, das zu erhalten und zu stärken, was sich in der Krise bewährt hat und gleichzeitig den Sozialstaat fit zu machen für die Herausforderungen der Zukunft. Der neue Sozialstaat ist unsere Antwort auf den rasanten Wandel der Arbeitswelt“, schreiben die Abgeordneten in dem Papier „Lehren aus der Krise: Auf den Sozialstaat kommt es an“.

Es würden immer wieder Stimmen laut, die den Rotstift an den Sozialstaat und damit den Zusammenhalt ansetzen wollen: Die Forderungen nach einer Kürzung des Mindestlohns, die Diffamierung des Sozialstaats als Kostentreiber und Wachstumshindernis und die massiven Widerstände bei der Grundrente zeigten, dass trotz völlig veränderter Rahmenbedingungen bei vielen kein Umdenken stattgefunden habe. Dieser Weg zurück sei nicht nur für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land brandgefährlich, er sei auch ökonomisch unsinnig. „Für die Sozialdemokratie ist klar: Investitionen in den Sozialstaat sind Investitionen in die Zukunft“, heißt es in dem Papier.

Konkret planen die Abgeordneten folgende Maßnahmen:

Wer viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, soll einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und danach nicht sofort das Ersparte offenlegen müssen.

Die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) will die Fraktion durch ein neues Bürgergeld ersetzen, verbunden mit einem Anspruch auf Absicherung und Teilhabe. Dazu werde als erster Schritt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und Leistungskürzungen im ALG-II-Bezug von mehr als 30 Prozent ausgeschlossen. Auch die strengeren Sanktionen für unter 25-Jährige sollen abschafft werden.

Darüber hinaus setzt sich die Fraktion für eine solidarische Arbeitsversicherung ein. Sie soll durch ein Recht auf geförderte Weiterbildung dafür sorgen, dass Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht erst entsteht. Tritt Arbeitslosigkeit dennoch ein, soll es ein Arbeitslosengeld-Q für gezielte Weiterbildung geben, durch das sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsprechend verlängert.

Zudem setzt sich die Fraktion die perspektivische Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum Ziel. Dafür wolle Arbeitsminister Hubertus Heil das Gesetz weiterentwickeln und eine zweite Leitplanke für die Entscheidungen der Kommission einziehen: Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch ein angemessenes Lohnniveau sollte im Gesetz deutlicher verankert werden.

Alle Kinder sollen eine unbeschwerte Kindheit und die besten Chancen für ihre Zukunft haben. Als nächstes wollen die Abgeordneten Kinderrechte im Grundgesetz verankern und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einführen. Darüber hinaus machen sie sich für eine eigenständige und unbürokratische Kindergrundsicherung stark. Mit ihrem Konzept der Familienarbeitszeit will die Fraktion dafür sorgen, dass Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen sind. Sie will Familien gezielt unterstützen, wenn sie Zeit brauchen.

Das Positionspapier zum Download (PDF-Datei):

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_lehren-aus-der-krise_20200904.pdf

Die deutsche Automobilindustrie muss weiter Leitindustrie bleiben. Über Zukunfstinvestitionen und den Ausbau von Infrastruktur soll der Strukturwandel begleitet werden, hat die SPD-Fraktion in einem Positionspapier beschlossen.

Die SPD-Fraktion im Bundestag stellt sich ganz klar hinter die Automobilindustrie und ihre Beschäftigten. Sie will die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze im Land halten und den Strukturwandel in der Branche aktiv gestalten. Dazu braucht es einen aktiven Staat, der lenkt, unterstützt und seine Industrien schützt. Ein Wandel, der allein vom Markt gesteuert wird, droht unsere Schlüsselindustrie nachhaltig zu schädigen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland würde das ein enormes Risiko bedeuten. Das wird die Sozialdemokratie nicht hinnehmen.

Darum will die SPD-Fraktion einen Zukunftspakt Automobil, der sich der schwierigen Übergänge bewusst ist, der sich aber klar zu alternativen Antrieben bekennt und für einen Angebots- und Nachfrageschub vor allem für E-Autos sorgt. Der Verbrenner wird die kommenden Jahre noch eine wichtige Rolle spielen, aber in Zukunft fahren unsere Autos elektrisch. Um beim E-Auto ebenfalls hohe Wertschöpfung zu erreichen, fördert die SPD-Fraktion den weiteren Aufbau von Knowhow in den Zukunftsbereichen der Batteriezellproduktion, der Brennstoffzelle und auch dem autonomen Fahren.

Deutschland und Europa müssen ihre strategischen Interessen künftig noch besser durchsetzen. In Europa nimmt die SPD-Fraktion den Klimaschutz sehr ernst, sie verlangt unseren heimischen Unternehmen sehr viel ab. Darum ist es nur fair, wenn unsere Industrie vor billiger und schlechter Konkurrenz aus dem Ausland künftig besser geschützt wird. Wenn unsere Autos klimaneutral gebaut werden, Importe aus dem Ausland aber weiter aus dreckigen Stahl gefertigt sind, ist das unfair. Wir brauchen einen Mechanismus, der deutsche Produkte vor schlechter Billigkonkurrenz schützt, wie zum Beispiel eine CO2-Steuer an den Grenzen Europas.

Das Positionspapier zum Download (PDF-Datei):

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_industriepolitik_20200903_0.pdf

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

 


Geld für den Wald ist da – jetzt muss es eingesetzt werden

Die Folgen des Klimawandels belasten den Wald, die Forstbetriebe und den Holzmarkt. Derzeit geht die Forstwirtschaft davon aus, dass durch Trockenheit und Borkenkäfer in Deutschland insgesamt 178 Millionen Kubikmeter Schadholz anfallen und eine Fläche von 285.000 Hektar – das ist vergleichbar mit der Größe des Saarlandes – neu bewaldet werden müssen. Der Bund investiert über zwei Förderprogramme insgesamt 1,5 Milliarden Euro in die Zukunft der Wälder. Das ist dringend notwendig, damit unser Wald langfristig wieder stabil als Ökosystem, Wirtschaftsfaktor und Lebensraum funktioniert.

Das Geld aus den beiden Programmen soll möglichst rasch dort ankommen, wo es gebraucht wird – im kommunalen wie auch im privaten Wald. Mit dem GAK-Hilfspaket (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) haben Bund und Länder bereits 2019 ein 800 Millionen Euro schweres Förderprogramm für Forstwirtschaft und Holzmarkt auf den Weg gebracht.

Im Juni hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ermittelt, dass der von den Ländern bis dahin gemeldete Mittelabruf bei rund 31 Millionen Euro liegt. Für das zweite Halbjahr sind bereits jetzt deutlich mehr Maßnahmen mit einem deutlich größeren Volumen angemeldet. Der Bund hat für 2020 insgesamt 138 Millionen Euro zusätzlich zur Bewältigung von Extremwettereignissen im Wald und für die naturnahe Waldbewirtschaftung bereitgestellt. Mit der Kofinanzierung der Länder summieren sich diese Mittel auf 230 Millionen Euro.

Weitere 700 Millionen Euro werden jetzt mit dem Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Folgen bereitgestellt. 500 Millionen davon sollen in Prämien für besonders nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder fließen, die durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden muss. Ziel ist ein unbürokratischer Teilausgleich von Schäden durch extreme Wetterereignisse, die durch die globale Corona-Pandemie und deren negative Auswirkungen auf die Holzmärkte verstärkt wurden.

Mit einem 50 Millionen Euro umfassenden Zuschussprogramm sollen Forstbetriebe und Forstdienstleister bei der Investition in moderne Bewirtschaftungstechnik und Prozessdigitalisierung unterstützt werden. Das Programm soll noch in diesem Jahr starten.

Die Grundlage für eine zukunftsfähige Holzwirtschaft sollen weitere 150 Millionen Euro schaffen, mit denen Investitionen bezuschusst werden sollen, die auf das Überangebot an Schadenholz und das verstärkte Aufkommen von Laubholz reagieren. Gleichzeitig ist die Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz als wichtiges Marktsegment vorgesehen.

Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, mit resilienten Baumarten und Mischwäldern ein nachhaltig funktionierendes Waldsystem aufzubauen. Geld, das dabei helfen kann, steht zur Verfügung. Wir müssen die Gesellschaftsfunktion wieder in den Boden des Waldes bekommen. Deshalb sollten die Waldbesitzer nicht nur kurzfristig bei der Pflanzung neuer Bäume unterstützt werden, sondern auch mittelfristig bei der Kulturpflege. Ihre Arbeit für den Wald ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, sie erhalten für uns alle seine Funktionen als Erholungsraum und Klimafaktor.

EU Ratspräsidentschaft2020: Mehr Wir nach Europa

Im Süden von Deutschland und im Herzen von Europa liegt mein Wahlkreis Waldshut-Hochschwarzwald. Mit der EURatspräsidentschaft2020 haben wir in Deutschland die große Aufgabe übernommen, mit unseren Partnerländern #mehrwir nach Europa zu bringen und Brücken zwischen den Menschen zu bauen, denn Antworten auf die wichtigen Fragen unserer Zeit wie beispielsweise den Klimaschutz können wir nur gemeinsam geben.

Lasst uns über Europa und den EuropeanGreenDeal reden, die notwendigen Beschlüsse fassen und konsequent handeln. Gute Beispiele dafür gibt es schon, einige davon sind in der Grenzregion Deutschland-Schweiz entstanden. Meinem #Wahlkreis288. 

 

Sommergespräche 2020

Feldberger Hof, Thomas Banhardt, Jennifer Sühr, Rita Schwarzelühr-Sutter

Mit Hygienekonzepten Vertrauen zurückgewinnen

Der „Feldberger Hof“ ist das erste klimaneutrale Hotel in Deutschland. Um dieses Qualitätsziel zu erreichen, hat die Inhaberfamilie Banhardt  1, 4 Millionen Euro in die energetische Sanierung der Fassade und Infrastruktur des Hauses investiert. Dann führte Corona zum Lockdown. Mit den ersten Lockerungen kam eine neue Herausforderung auf die Hoteliers zu. Jetzt müssen sie mit Hygienemaßnahmen das Vertrauen der Gäste zurückgewinnen.

 Ein durchdachtes Hygienekonzept hat die Klimaneutralität auf der Liste der Argumente nach hinten verdrängt, mit denen das Familienhotel Gäste in die Erholungslandschaft auf den Feldberg holt. Im Juli lag die Auslastung wieder bei 80 Prozent, aber für Herbst und Winter sind die Buchungen bisher noch  verhalten. „Wir müssen den Menschen die Angst nehmen“, sagt Thomas Banhardt, der nicht nur Maskenpflicht und Hygieneregeln konsequent umsetzt, sondern im gesamten Haus durch Vernebelung von Desinfektionsmitteln die Aerosolbelastung reduzieren lässt.

Wo Regelungen notwendig waren, wurden Teilnehmerzahlen begrenzt und Zeitfenster bestimmt, beispielsweise in der Kinderbetreuung, im Schwimmbad, in der Sauna. Manches habe sich aber auch ganz von selbst geregelt, so Banhardt weiter, beispielsweise, dass die Familien vertstärkt nach draußen an die frische Luft gehen. „Das ist so neu“, sagt er, damit werde die Kinderbetreuung unkompliziert entzerrt.

Wie schnell Thomas Banhardt die weiteren Zukunftspläne für den „Feldberger Hof“ umsetzen kann, wird maßgeblich von der Reaktivierung der Gäste nach Corona abhängen. Auf der Agenda steht ein neuer Bebauungsplan für den Parkplatz hinter dem Hotel. Statt Autos soll es dort Outdooraktivitäten für Kinder geben, der Wellnessbereich des Hotels soll erneuert werden, die Gemeinde plant eine Neuordnung des Geländes um die Lifte auf den Feldberg. Und zur Mitarbeiterbindung würde Banhardt gerne eine neue Unterkunft errichten. Ob es dazu wohl einen Zuschuss gibt?

Für energieeffiziente Wohngebäude sieht das Klimaschutzpaket Fördermaßnahmen vor.  Für mich stellt sich vor allem die Frage, wie man den Tourismus am Feldberg vor dem Hintergrund des Klimawandels verantwortungsvoll entwickeln kann. Das ist schon seit einiger Zeit nicht mehr nur das Erholungsgebiet für ältere Menschen. Die Verantwortlichen in der Region sollten diese Chance für den Schwarzwald gemeinsam nutzen und die Tradition so mit der Moderne verknüpfen, dass der Urlaub in Deutschland wieder als echte Alternative zur Kreuzfahrt oder Flugreise wahrgenommen wird. Ein beispielhafte Initiative ist das „Bauwerk Schwarzwald“, das sich der heimischen Baukultur verschreibt.

„Diese Sensibilisierung kommt noch“, sagt dazu Hotelier Thomas Banhardt.  Corona habe die Prioritäten neu gesetzt. Er macht sich im Moment gerade mehr Sorgen um die Zukunft der Hochschwarzwald-Card. Dass dieses Gästeinstrument ausgerechnet jetzt auf den Prüfstand gestellt werde, verunsichert aus meiner Sicht die Gäste zusätzlich. Das beschädigt möglicherweise die Marke.

 

Neue Technik auf der Mülldeponie Tiengen – 300.000 Euro kommen vom Bund

Auf der Mülldeponie Tiengen werden demnächst oberirdische Gasfackeln durch eine Saugbelüftung ersetzt. Zur Finanzierung dieses Umbaus erhält der Landkreis Unterstützung vom Bund. Die Hälfte der Kosten in Höhe von rund 300.000 Euro werden über die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums bezahlt. Was mit dem Geld in Tiengen finanziert wird, hat sich die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter am ersten Tag ihrer Sommergespräche`20 an Ort und Stelle zeigen lassen. Der Baubeginn ist noch für dieses Jahr geplant.

Der Landkreis Waldshut hatte in den 60er Jahren kreisweit alle kommunalen Deponien in seine Regie übernommen. Heute ist davon nur noch der Lachengraben im Betrieb. Die Verfüllung der Tiengener Deponie wurde 1991/92 beendet. 150.000 Kubikmeter Müll waren bis zu diesem Zeitpunkt im Gipsvorkommen unterhalb des Vitibucks eingelagert worden. Die Abfalldeponie wurde abgedeckt, begrünt und zeitweise auch beweidet. Inzwischen ist das Grün über der Müllhalde weitgehend sich selbst überlassen. Zuletzt wurde dort noch eine Umladestation der Abfallwirtschaft im Landkreis betrieben.

Mit dem Verschluss des Deponiegeländes begann gleichzeitig die Entgasung der eingelagerten Müllmasse. Mit 40 Jahren war damals die Nachsorgezeit  veranschlagt worden. Bisher wurden die Faulgase an der Oberfläche mit Gasbrennern abgefackelt. Das Methan-Aufkommen sei inzwischen weit zurückgegangen , berichten Hansjörg Rotzinger und Elmar Weißenberger, die Leiter der Abfallwirtschaft beim Landratsamt Waldshut. Das ist eine Restgröße, für die es nach einer Potentialstudie von 2017 die Empfehlung gab, auf Erdfilter umzustellen. Das Projekt ist mit ingesamt 670.000 Euro veranschlagt.

Ziel der Potentialstudie war es gewesen, die Treibhausgas-Emissionen der Deponie zu minimieren. Die Studie war ebenfalls vom Bundesumweltministerium mit 50 Prozent der Kosten gefördert worden. Die Studie war zum Ergebnis gekommen, dass die Saugbelüftung im Vergleich zur klassischen Methode den Gasanteil um 94 Prozent reduziert und unkontrollierte Emissionen weitgehend verhindert. Daraus resultierte die Förderfähigkeit des Projekts. Methan gilt als 25-mal schädlicher wie CO2.

An der Oberfläche wird das Deponiegelände bis auf einen sommerlichen Grünschnitt inzwischen sich selbst überlassen. Das hat über die Jahre die Biodiversität des Areals deutlich erhöht. Die Vielfalt der Insekten und der Vögel ist kontinuierlich gewachsen. Ein schöner Nebeneffekt, den die Umweltpolitikerin gerne in ihrem Wahlkreis sieht. Sie würde es auch gerne sehen, wenn das entweichende Gas irgendwie verwertet werden könnte. Aber dafür ist inzwischen die Menge zu gering.

Für die Nachsorge und den Betrieb der vier Mülldeponien im Kreisgebiet stehen jährlich insgesamt bis zu 400.000 Euro im Budget des Landkreises. Die Summe verteilt sich nach Bedarf auf die Anlagen, der Löwenanteil geht in den noch im Betrieb befindlichen Lachengraben, der gerade für fünf Millionen Euro um 350.000 Kubikmeter erweitert wurde – mit jetzt noch einer prognostizierten  Laufzeit von 15 Jahren.

Der finanzielle Aufwand für die Tiengener Deponie wird sich erst nach den jetzt anstehenden Maßnahmen reduzieren. Dann geht die Betreuung in ein Monitoring und die abschließende Nachsorge über.

 

 

Gefahrgut in Efringen-Kirchen: Forderung nach Abstellgleis auf der Rheintalbahn

Erneut habe ich mich persönlich an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt, um eine dauerhafte Lösung für die Gefahrgutsituation in Efringen-Kirchen zu finden. Als Chance sehe ich dabei den Ausbau der Rheintalbahn mit dem Projekt „Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe-Basel“, die um zwei Gleise erweitert werden soll.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Herrn Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zu prüfen, ob ein zusätzliches Abstellgleis neben die Neubaustrecke und außerhalb bewohnter Gebiete gelegt werden kann, welches der Gefahrgutsituation Abhilfe schaffen könnte.

Im Rheintalbahnhof Efringen-Kirchen werden immer wieder Güterzüge mit Gefahrgut tagelang, ungesichert und in direkter Nähe zu Wohngebieten abgestellt. Nach Rechtsauffassung des Bundesverkehrsministeriums gelten die Vorschriften der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter RID 1.10 („ordnungsgemäße Sicherung“) nicht, weil sich das „zeitweilige Abstellen während der Beförderung“ nur auf regelmäßige und beabsichtigte Unterbrechungen bezieht. Dies sei in Efringen-Kirchen nicht der Fall; es handele sich stets um Ausnahmen aufgrund des Betriebsablaufes.

Trotzdem sehe ich angesichts nahezu 20 solcher von Bürgern vor Ort dokumentierten Zugaufenthalte seit dem Jahr 2017 dringend Handlungsbedarf. Die Sorgen der Menschen in der Region wegen der sehr realen Gefahren eines chemischen Unfalls müssen endlich ernst genommen werden.

 

 

Verbot von Werkverträgen mit Ausnahme kleiner Fleischhandwerksbetriebe

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf gebilligt, demzufolge Fleischbetriebe – mit Ausnahme kleiner Handwerksbetriebe – ab dem 1. Januar 2021 in ihrem Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werksvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigen dürfen. Hintergrund sind zahlreiche COVID-19-Fälle in mehreren Fleischfabriken.

Es geht nicht darum, Werkverträge generell abzuschaffen. Sondern wir gehen zielgenau gegen den Missbrauch von Werkverträgen vor, wie er in hohem Maße durch Subunternehmen geschieht. Deshalb werden wir Werkverträge, Zeitarbeit und Leiharbeit im Kernbereich des Schlachtens und Zerlegens in der Fleischindustrie verbieten.

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer (Hersteller) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung (Werklohn) durch den Auftraggeber (Besteller, z.B. der Fleisch verarbeitende Betrieb) herzustellen. Werkverträge können mit Einzelpersonen oder mit Subunternehmen abgeschlossen werden. Ein Subunternehmer wiederum kann das Werk selbst erbringen oder ein weiteres Subunternehmen beauftragen. So können ganze Subunternehmerketten entstehen. Der Auftraggeber hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten, die die Leistung ausführen. Es liegt allein bei dem Unternehmen, das den Auftrag ausführt, wie viele Mitarbeiter es dafür abstellt, wie viel Arbeitszeit beansprucht wird und wie viel Lohn gezahlt wird.
Die großen Fleischverarbeiter wie Tönnies und Westfleisch haben sich verpflichtet, nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Das ist schon mal gut. Die Arbeitskräfte kommen dann zum Beispiel aus Rumänien oder Bulgarien, sind aber bei einem deutschen Subunternehmen angestellt. Anders sieht es aus, wenn es kein deutsches Subunternehmen ist. Gibt es Probleme, zum Beispiel mit dem Zoll oder Probleme mit der Sozialversicherung, dann gibt es das Subunternehmern morgen einfach nicht mehr. Oder diese Subunternehmen Tricks wenden Tricks an, um den Lohn zu drücken. So werden geringere Stundenzahlen vereinbart als die, die die Beschäftigten tatsächlich arbeiten. Für Urlaub oder Krankheit wird nur der geringere vertragliche Lohn ausgezahlt. So sparen die Subunternehmen Lohnzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge.
Hinzu kommt oftmals die enge Unterbringung in Sammelunterkünften, deren Mietkosten den Werksarbeitern oftmals zusätzlich vom Lohn abgezogen werden. Für die Behörden ist es schwer, die Unmengen an Subunternehmen in der Branche zu kontrollieren, da sich diese schnell auflösen können.
Bei Verstößen drohen künftig Bußgelder. Es wird außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung eingeführt, die Höchstbußgelder bei Arbeitszeitverstößen sollen von 15.000 auf 30 000 Euro verdoppelt werden. Die Behörden sollen zudem künftig öfter Arbeitsschutzkontrollen in Betrieben durchführen, und es werden Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte festgelegt.

Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten, z.B. Metzgereien. Damit nehmen wir Rücksicht auf kleine Unternehmen, wie es sie auch in unserer Region gibt.

Nach Berechnungen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten würde das Kilogramm Schweinefleisch nur 10 bis 20 Cent teurer, wenn in den Schlachthöfen vernünftige Arbeitsbedingungen eingehalten würden. Das sollte es der Gesellschaft mehr als wert sein.

Genauso wichtig wie das Tierwohl sind auch gute Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Fleischindustrie. Um dem Fachkräftemangel tatsächlich entgegenzuwirken, muss die Attraktivität der Branche erhöht werden. Dazu gehören sowohl faire Löhne als auch betriebliche Mitbestimmung, somit eine Stärkung von Tarifverträgen.

Karstadt in Singen gerettet!

Ich freue mich sehr für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt wieder eine Zukunft haben. Die Argumente gegen die Schließung lagen auf der Hand- der politische Druck aus der Region hat sich gelohnt!

Ich hatte die Beschäftigten persönlich vor Ort unterstützt und dem Geschäftsführer der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, Miguel Müllenbach, einen Brief geschrieben, indem ich mich für den Erhalt der profitablen Karstadt-Filiale in Singen ausgesprochen habe. Denn trotz der Beschränkungen durch das Corona-Virus, wie das Ausbleiben der kaufkräftigen Schweizer Kundschaft, und obwohl in der Fußgängerzone eine Dauerbaustelle besteht, die den Zugang zum Gebäude erschwert, hat es die Karstadt-Filiale in Singen geschafft, schwarze Zahlen zu schreiben.

© Foto: Büro Schwarzelühr-Sutter