Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union (EU) ist am 31. Januar 2020 Realität geworden. Das ist ein bislang einmaliger und tiefer Einschnitt in der Geschichte der europäischen Integration. Der Bundestag bedauert diesen Austritt, begrüßt aber, dass er auf Basis des Austrittsabkommens in geregelter Art und Weise erfolgt.
Nun stehen die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der nun 27 Mitglied-staaten umfassenden EU und dem Vereinigten Königreich an, das seit dem 1. Februar 2020 ein Drittstaat ist, auch wenn noch die vereinbarte Übergangsphase gilt.
Am Donnerstag hat das Parlament über einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen diskutiert, in dem es um ein Verhandlungsmandat für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit geht. Die Partnerschaft soll „fair und eng“ sein (Drs. 19/17122).
Die Verhandlungen werden nicht einfacher sein als die Verhandlungen zum Austrittsabkommen. Die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich werden sich aufgrund von dessen volkswirtschaftlicher Größe und zugleich geografischer Nähe von anderen Partnerschaften unterscheiden.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem auf, bei den Beratungen im Rat über das Verhandlungsmandat zu den künftigen Beziehungen darauf hinzuwirken, dass
die Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich auch in Zukunft so eng und reibungslos wie möglich ausgestaltet werden, wobei die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen als Grundlage zu verankern sind;
einseitige Wettbewerbsvorteile für das Vereinigte Königreich vermieden werden, bestehende Standards nicht abgesenkt werden sowie, soweit erforderlich, die Möglichkeit zu dynamischen Anpassungen geschaffen wird;
die EU die Kontrolle über ihren Binnenmarkt und ihre Autonomie in der Beschlussfassung sowie in der Auslegung des Unionsrechts behält;
die Kooperation bei der inneren Sicherheit möglichst weitgehend und ohne Sicherheitslücken fortgeführt werden kann, ein adäquater Rechtsschutz weiterhin gewähr-leistet ist und sichergestellt wird, dass Zugriffe auf EU-Datenbanken nachvollzogen werden können und die ausschließlich vereinbarungsgemäße Nutzung effektiv kontrolliert werden kann;
im Bereich der Außen- und Verteidigungspolitik eine sehr enge Partnerschaft der EU-Institutionen und der EU-Mitgliedstaaten mit dem Vereinigten Königreich angestrebt wird, wobei die Entscheidungsautonomie der EU gewahrt bleiben muss.