Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die von Bund und Ländern beschlossenen neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Die Rolle des Parlaments soll gestärkt werden.
Die SPD-Fraktion unterstützt die neuen Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Meine Fraktion unterstützt die Beschlüsse, die gestern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundesregierung zusammengetroffen haben“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich am Donnerstag im Bundestag, nachdem Kanzlerin Angela Merkel dort eine Regierungserklärung zu dem Thema gegeben hatte.
Die befristeten Maßnahmen seien „dringend erforderlich und verhältnismäßig, wie im Frühjahr müssen wir die Gesundheitsversorgung sichern, und die Infektionsketten unterbrechen. Zugleich schaffen wir große finanzielle Auffanghilfen, die Balance zwischen notwendigen Eingriffen und Hilfen wurde gewahrt“, betonte Mützenich.
Merkel hatte in ihrer Regierungserklärung die beschlossenen Corona-Einschränkungen als «geeignet, erforderlich und verhältnismäßig» verteidigt. Am Mittwochnachmittag hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, im Monat November die Kontakte massiv zu beschränken. So sollen Gastronomiebetriebe sowie Kultureinrichtungen schließen, Schulen und Kitas aber geöffnet bleiben.
Systematische Reduzierung der Kontakte
Der dynamische Anstieg der Infektionszahlen mit seinen dramatischen Folgen für Gesundheit und Leben einer sehr großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern könne entscheidend nur durch eine generelle und systematische Reduzierung der Kontakte verhindert werden, erklärte Merkel.
Der Bund werde betroffenen Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen helfen, über diese schwierige Zeit zu kommen. Er hatte am Mittwoch neue Nothilfen für Unternehmen angekündigt, die wegen der Schließungen im November hohe Umsatzausfälle haben. Dafür sind Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro vorgesehen.
Mit Blick auf die Rolle des Parlaments bei der Corona-Krisenbewältigung machte SPD-Fraktionschef Mützenich den anderen demokratischen Fraktionen das Angebot „zusammen einen Antrag zu stellen, ob und wie wir zusätzliche Bestimmungen brauchen“.
Von Anfang an sei die weitreichende Ermächtigung der Exekutive im Infektionsschutzgesetz eine Möglichkeit auf Zeit gewesen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens sei diese Zeit, in der eine maximale Flexibilität der Exekutive benötigt werde, noch nicht vorbei.
„Gleichwohl ist es richtig, dass wir die Erfahrungen aus der Pandemie auch als Gesetzgeber weiter aufarbeiten und in Gesetze umsetzen müssen“, sagte Mützenich. „Deshalb streben wir nach einer siebenmonatigen Pandemie weitere Konkretisierungen im gesetzgeberischen Bereich an“.
In der SPD-Fraktion gebe es erste Überlegungen, wie diese konkreteren rechtlichen Leitplanken für die Exekutive aussehen können: „Die Präzisierung der Generalklausel im Infektionsschutzgesetz, Voraussetzungen und Grenzen von Standardmaßnahmen ausbuchstabieren, und wenn es bundesländerüberschreitende Verhaltensregeln gibt, wollen wir diese bundeseinheitlich zusammenfassen“.
Zustimmungsvorbehalte für das Parlament
Zusätzlich seien Zustimmungsvorbehalte für das Parlament notwendig, sowie regelmäßige Berichtspflichten des Bundesgesundheitsministers und eine Begründungs- und Befristungspflicht für Rechtsverordnungen. „Im Kern wollen wir eine breitere Legitimität und Flexibilität schaffen“.
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, begrüßte diese Pläne der SPD-Fraktion, das Infektionsschutzgesetz anzupassen. Die gesetzlichen Grundlagen müssten immer wieder kritisch überprüft werden. Die neuen Maßnahmen zu beschließen, sei eine schwere Entscheidung gewesen, diese sei aber ein klares Signal an die Bevölkerung und an den Bundestag, dass die Bundesländer und der Bund gemeinsam Verantwortung übernähmen. Dreyer betonte, dass es „ein ganz wichtiger Punkt“ sei, dass der Bund bereit sei, diejenigen, die am meisten unter den Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung litten, also die Wirtschaft und die Solo-Selbständigen, zu entschädigen. „Wir achten auch auf die sozialen Folgen“, sagte Dreyer.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas bedankte sich bei allen, die sich bisher an die an die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung gehalten haben und die „das Ganze vor Ort“ organisieren, wie Pflegekräfte, Gesundheitsämter und Ärzte. Auch sie verteidigte die neuen Maßnahmen als notwendig, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. „Bei 75 Prozent der Infektionen wissen wir nicht, wo sei entstanden sind“, sagte Dreyer. Die Intensivstationen liefen voll. „Es ist wichtig, diesen Monat zu nutzen“.
Aktuelles
Bund und Land fördern die Freibadsanierung in Waldshut mit 1,8 Millionen Euro
/in Allgemein /von Thomas WursterDer unermüdliche Einsatz vieler Bürger*innen und der Initiative pro Freibad zur Erhaltung des Waldshuter Freibades wird jetzt noch einmal mit Geld aus den Taschen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg belohnt. Die Stadt Waldshut-Tiengen erhält für das wichtige Sanierungsprojekt 1,8 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Investitionspaket für Sportstätten.
Ich freue mich sehr, wenn meine Empfehlung an den Haushaltsausschuss des Bundes dazu beigetragen hat, dass der Bund hier 75 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt und mit dem Waldshuter Freibad eine Sportstätte unterstützt, die in der Stadt seit mehr als 60 Jahren für gesellschaftlichen Zusammenhalt steht, die soziale Integration schafft und Gesundheit stärkt. | Foto: Thomas Schelb
Bundeswehr unterstützt Gesundheitsamt bei der Corona-Kontaktverfolgung
/in Allgemein /von Thomas WursterSeit heute unterstützen zehn Soldaten der Deutsch Französischen Brigade das Gesundheitsamt Waldshut bei der Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten im Kreisgebiet. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes haben sich zuvor bis an die Grenzen des Möglichen eingebracht. Dass sie jetzt Verstärkung erfahren, ist wichtig, um die Qualität der Pandemiebekämpfung in der Region auch in den kommenden Wochen zu sichern.“
Der Einsatz der Bundeswehr im Landkreis Waldshut ist ein konsequenter nächster Schritt in der regionalen Pandemiebekämpfung. Die rasant wachsende Zahl von Covid-19-Infektionen im Landkreis Waldshut hat die Mitarbeiter*innen des Waldshuter Gesundheitsamtes an ihre Kapazitäts- und Belastungsgrenzen gebracht. Sie haben in den zurückliegenden Wochen Enormes geleistet. Dafür danke ich ihnen sehr.
Die Qualität der Kontaktverfolgung darf jetzt aber auf keinen Fall unter den weiter steigenden Fallzahlen leiden. Mit dem Einsatzbeginn der Soldaten bekommt das Waldshuter Landratsamt die Unterstützung, die notwendig ist, um die Infektionsketten auch weiter konsequent zurückzuverfolgen und die gefährdeten Kontaktpersonen gezielt zu informieren.
Die Transparenz der Infektionsverbreitung muss unbedingt weiter gewährleistet bleiben, wenn wir die Corona-Pandemie wirksam bekämpfen und die Krankenhäuser in der Region vor dem Notstand bewahren wollen. Es zeichnet sich ab, dass wir in den kommenden Wochen hier mehr Covid-19-Infektionen, mehr Erkrankungen und mehr Intensivpatienten haben werden als während der ersten Welle im Frühjahr.“
Novemberhilfe 2020 läuft an – Abschlagszahlungen bis Ende November
/in Allgemein /von Thomas WursterAußerordentlich ist sie, die Wirtschaftshilfe der Bundesregierung für den NOVEMBER 2020. Außerordentlich, das muss sie auch sein, denn die aktuellen Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie greifen noch einmal tief in unseren Alltag und die mittelständische Wirtschaft ein. Zehn Milliarden Euro stellt die Bundesregierung zur Verfügung, um die Umsatz- und Verdienstausfälle für diesen Monat weitgehend auszugleichen. Das Geld soll schnell zur Verfügung gestellt werden. Abschläge sollen bis Ende November gezahlt sein.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Wir stehen denen bei, die ihren Geschäftsbetrieb im November wegen der Corona-Maßnahmen einstellen müssen. Ich weiß, wie groß die Sorgen sind, … Ich möchte, dass die Novemberhilfe zügig bei den Betroffenen ankommt. In dieser Krise geht es darum, solidarisch zusammenzustehen, damit wir weiter vergleichsweise gut durch die Pandemie kommen.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein, sondern erweitern nochmals unsere Hilfsangebote für die … besonders betroffenen Selbständigen, Unternehmen und Einrichtungen. Die Bedingungen für die Beantragung der Hilfen haben wir jetzt geklärt. Abschlagszahlungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020.“
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Gesamtvolumen von etwa zehn Milliarden Euro haben. Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die durch die Schließungsverordnung vom 28. Oktober ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
Antragsberechtigt sind auch alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit diesen Unternehmen erzielen. Und Unternehmen mit mehreren Tochterfirmen oder Betrieben sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes entfällt.
Welche Förderung gibt es?
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Schließungswoche in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt – bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro. Zuschüsse über eine Millionen Euro müssen noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Solo-Selbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
Anrechnung von Leistungen
Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.
Anrechnung von Umsätzen im November 2020
Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet.
Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 einen Umsatz von 8.000 Euro im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf erzielt. Sie erhält 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro) und kann im November 2020 deutlich mehr als die zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von insgesamt 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.
Antragsprozedur
Anträge müssen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellte werden. Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, werden ihren Antrag direkt selbst online einreichen können.
Hier geht´s zum Antrag: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Hier gibt´s weitere Informationen: www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe
Die neuen Quarantäneregeln bleiben an der Grenze alltagsgerecht
/in Allgemein /von Thomas WursterSeit dem 8. November 2020 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung zur Einreise-Quarantäne. Eine wesentliche Änderung ist die Verkürzung der Quarantänezeit auf 10 Tage (bisher 14). Im Gegenzug ist die sofortige Quarantänebefreiung durch ein negatives Testergebnis bei der Einreise nicht mehr generell möglich. Dafür gibt es aber die Möglichkeit, die Quarantänedauer mit einem negativen Testergebnis zu verkürzen. Der entsprechende Test darf allerdings frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe alltagsgerechter Ausnahmen von den neuen Regeln, die am Sonntag in Kraft getreten sind.
Die neue Corona-Verordnung zur Einreise basiert auf einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung, die ein möglichst einheitliches Vorgehen an allen Landesgrenzen gewährleisten soll. Die Verkürzung der Quarantänezeit auf 10 Tage wird begründet mit der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass COVID-typische Symptome im Durchschnitt fünf Tage, spätestens jedoch zehn Tage nach der Infektion auftreten.
Bei der Einreise aus einem Corona-Risikogebiet gelten deshalb ab sofort folgende Regeln:
Ausnahmen:
Die Ausnahme von der Quarantänepflicht muss jeweils glaubhaft versichert werden. Für bestimmte Ausnahmen sind Bescheinigungen notwendig, mit der die zwingende Notwendigkeit der Einreise nachgewiesen werden. Beispielsweise müssen Grenzpendler und Grenzgänger (die nicht unter die 24-Stunden-Ausnahme für den Reiseverkehr in/aus den Grenzregionen fallen) eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung vorlegen können.
Hier geht´s zur aktuellen Einreise-Quarantäne-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
Corona-Verordnung „Einreise-Quarantäne“ in der ab 8. November gültigen Fassung (PDF)
Und hier werden die häufigsten Fragen zur neuen Verordnung beantwortet:
FAQ zur Corona-Verordnung „Einreise-Quarantäne“
Corona-Konjunkturpaket: 50 Millionen Euro für Investitionen in den Wald
/in Allgemein /von Thomas WursterDas Förderprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die Forstwirtschaft ist angelaufen. Bezuschusst werden Investitionen in Digitalisierung und moderne Technologie. Gesamtvolumen dieses Wald- und Holzpakets bis Ende 2021: 50 Millionen Euro.
Als zentrales Förderkriterium gilt für dieses Bundesprogramm: Die Waldwirtschaft des Antragstellers muss auf den zukunftsorientierten und nachhaltigen Waldumbau ausgerichtet sein und durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Als förderwürdig gilt beispielsweise auch, dass der Einsatz von Holzrückepferden bodenschonend ist.
Wer wird gefördert?
Anträge können private und kommunale Forstbetriebe stellen, forstwirtschaftliche Gemeinschaften, forstliche Lohnunternehmer und Sachverständige, Forstbaumschulen.
Der Bund gibt jeweils 40 Prozent der Investitionssumme. Der Rest wird über ein günstiges Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziert.
Die massiven Waldschäden durch Klimawandel, Trockenheit, Stürme und Schädlingsbefall haben zu gewaltigen Holzmengen geführt und die Holzmärkte einbrechen lassen, was bei den Forstbetrieben zu erheblichen Liquiditätsproblemen geführt hat. Nachdem die COVID-19-Pandemie diese Situation zusätzlich verschärft hat, wurde die Wald- und Holzbranche von der Bundesregierung im Corona-Konjunkturpaket zusätzlich zu den insgesamt 800 Millionen schweren GAK-Programmen mit insgesamt 700 Millionen Euro ausgestattet. In Summe stehen dem Zukunftswald damit insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zu Programm und Antragstellung:
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/
182 Millionen Euro KfW-Hilfskredite zur Bewältigung der Corona-Folgen
/in Allgemein /von Thomas Wurster598 Kreditzusagen mit einem Volumen von insgesamt 182 Millionen Euro für Unternehmen in den Landkreisen Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald. Das ist die Zwischenbilanz der KfW-Bank für die ersten sechs Monate Corona-Soforthilfe in Deutschland. Bundesweit wurden im gleichen Zeitraum 45 Milliarden Euro zur Stabilisierung von überwiegend mittelständischen Unternehmen bewilligt.
Seit Beginn der KfW-Corona-Finanzhilfe am 23. März 2020 sind knapp 52 Millionen Euro (180 Kredite) in den Landkreis Waldshut geflossen und mehr als 130 Millionen (418 Kredite) in die Region Breisgau-Hochschwarzwald. „Ich hoffe, dass dieses Geld die Corona-bedingten Umsatzausfälle wirksam ausgleicht, die Liquidität und Arbeitsplätze sichert, und den Unternehmen durch die Pandemiezeit hilft“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter mit Blick auf die aktuelle KfW-Statistiken. „Diese Zahlen zeigen, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfsprogramme funktionieren. Die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz aufgelegten Finanzhilfen mildern die Folgen der teilweise massiven Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung seit Beginn der Pandemie zielgerichtet ab.“
Im Detail weist die KfW-Bilanz für den Kreis Waldshut folgende Werte aus: 146 Unternehmerkredite mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 33,23 Mio. Euro gingen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), 20 Schnellkredite in Höhe von insgesamt 6,27 Mio. Euro wurden ausgezahlt und 14 Gründerkredite in Höhe von 2,19 Mio. bewilligt. Mit einem Kreditvolumen von insgesamt 10,19 Mio. wurden große Unternehmen im Kreisgebiet unterstützt.
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurden für 328 KMU-Betriebe insgesamt 72,17 Mio. Euro bewilligt, Schnellkredite wurden in Höhe von 15,34 Mio. ausbezahlt, 28 Gründerkredite wurden mit einem Volumen von 9,8 Mio. Euro vergeben und 20 Großunternehmen erhalten in dieser Region insgesamt 33 Mio. Euro.
Vor allem der Mittelstand profitiert von der KfW-Corona-Hilfe. Bis zum Ende des 3. Quartals sind bei der KfW insgesamt 90.000 Kreditanträge auf Corona-Hilfe eingegangen, 97 Prozent davon kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In 99 Prozent dieser Fälle wurden Kredite mit einem Volumen von bis zu drei Millionen Euro beantragt. Bundesweit zugesagt wurde im gleichen Zeitraum ein Kreditvolumen von 45,4 Milliarden Euro.
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 17/2020
/in Allgemein /von Thomas WursterEINDEUTIGE UND EINHEITLICHE REGELN FÜR CORONA-MASSNAHMEN
Der Bundestag soll die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in der Corona-Pandemie gesetzlich präzisieren.
Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich mit der Bundesregierung auf eine Präzisierung der Gesetzesgrundlagen für die Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Dazu soll durch ein Drittes Bevölkerungsschutzgesetz, über das der Bundestag am Freitag erstmals beraten hat, ein neuer Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz eingeführt werden.
Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt die Länder, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie festzulegen. Diese Maßnahmen greifen teilweise erheblich in Freiheitsrechte ein. Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch länger andauern könnte, soll der Bundestag die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nun gesetzlich präzisieren. Dafür hatte sich die SPD-Bundestagsfraktion gegenüber der Union eingesetzt.
So sollen in dem Gesetz mögliche Schutzmaßnahmen beispielhaft konkretisiert werden, die von den Regierungen der Länder ergriffen werden können, solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, die Anordnung eines Abstandsgebots, eine Maskenpflicht oder die Einschränkung des Betriebs bestimmter Einrichtungen. Zugleich sollen Schwellenwerte (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern) gesetzlich definiert werden, die entsprechenden Maßnahmen rechtfertigen. Dadurch soll ein klarer und bundesweit einheitlicher Rahmen für Grundrechtseingriffe zum Schutz der Gesundheit geschaffen werden.
„Wir werden die notwendigen Maßnahmen auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen und im Hinblick auf die Rechtsprechung fortwährend prüfen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Dabei gelte es aber auch sehr deutlich zu betonen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen notwendig und auch verhältnismäßig seien.
SPD-Fraktion kann sich weitere Schritte vorstellen
Die SPD-Fraktion hatte am Dienstag ein Positionspapier beschlossen, in dem sie weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorschlägt, um die Rolle des Parlaments zu stärken. Konkret schlagen die Abgeordneten vor, dass der Bundestag Rechtsverordnungen der Bundesregierung zustimmen muss, wenn diese wesentlich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Die Bundesregierung soll zudem regelmäßig über die Wirksamkeit und Notwendigkeit solcher Rechtsverordnungen berichten. Regelungen, die etwa das Reisen zwischen verschiedenen Bundesländern betreffen, sollten vom Bund deutschlandweit einheitlich geregelt werden.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese kündigte an, dass die SPD-Fraktion in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen „insbesondere die Beteiligung des Parlaments in den Fokus nehmen“ wird. Auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, sagte: „Wir können uns darüber hinausgehend weitere Schritte vorstellen.“ Dies könne ein Zustimmungsvorbehalt für das Parlament und das Recht sein, Verordnungen per Bundesgesetz wieder aufzuheben. Darüber habe man sich in der Kürze der bisherigen Beratungszeit noch nicht mit der Union einigen können.
Nach einer Anhörung im Bundestag soll das Gesetz in der Woche vom 16. November vom Parlament verabschiedet werden.
Das Positionspapier und der Gesetzentwurf zum Download:
http://drupal.spd.frak/system/files/documents/fraktionsbeschluss_rechtssicher_corona-krise_20201103.pdf
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf
ETAPPENSIEG FÜR MIETERINNEN UND MIETER
Die SPD-Fraktion hat sich mit Erfolg für die Rechte der Mieter eingesetzt. Das im Kabinett verabschiedete Baulandmodernisierungsgesetz enthält wichtige Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen.
Die Bundesregierung hat entscheidende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter und Kommunen auf den Weg gebracht. Ein Entwurf zum Baulandmodernisierungsgesetz wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Dieses gibt Kommunen dringend nötige Instrumente an die Hand, damit sie mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in den Ballungsgebieten und in den Städten und Gemeinden, in denen die Wohnungslage angespannt ist.
Um dies möglich zu machen, hat die SPD-Bundestagsfraktion in zahlreichen Gesprächen, beim Wohngipfel, in der Baulandkommission und dem Koalitionsausschuss mit dem Koalitionspartner gerungen.
Im August 2019 waren die Pläne eigentlich schon in trockenen Tüchern: „Die Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket, und einigt sich auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums“, hieß es auf der Webseite des von Horst Seehofer geführten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Zu den zahlreichen für die SPD-Fraktion zentralen Maßnahmen wie etwa der Verlängerung der Mietpreisbremse zählte auch die Änderung des Baugesetzbuchs, um die Handlungsempfehlungen der Baulandkommmission umzusetzen: So sollten die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Außerdem sollte die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt werden.
Mieter werden oft verdrängt
Doch als Horst Seehofer den Gesetzentwurf im Oktober vorlegte, hatte er diese zwei wichtigen SPD-Vorhaben – die Erleichterung von Baugeboten und einen verbesserten Umwandlungsschutz durch einen Genehmigungsvorbehalt der Kommunen – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt. Er begründete dies mit einem vermeintlichen Widerstand aus den Ländern. Dabei bedarf das Baulandmobilisierungsgesetz nicht der Zustimmung durch die Länder.
Nun sind sie wieder in dem Gesetzentwurf enthalten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einer „guten Nachricht für Mieterinnen und Mieter“ und einem «großen Erfolg der SPD-Seite in der Bundesregierung“. „Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden, droht Mieterinnen und Mietern schnell eine Eigenbedarfskündigung“, erklärte Lambrecht. „In ohnehin angespannten Wohnungsmärkten ist dies ein Riesenproblem für alteingesessene Mieterinnen und Mieter.“ Sie fänden häufig keine neue Wohnung in ihrer Nachbarschaft und würden aus ihren Vierteln verdrängt.
Ein ausreichender Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen sei erforderlich, um eine ausgewogene Bewohnerstruktur in Städten und Quartieren zu erhalten, betonte Lambrecht. „Unsere Städte sind bunt und bilden die Vielfalt unserer Gesellschaft ab – das soll auch künftig so bleiben.“ Die Ministerin forderte, den Gesetzentwurf jetzt zügig im Parlament zu beraten und zu verabschieden. „Die Union darf hier nicht weiter auf der Bremse stehen.“
Bauen, bauen, bauen
Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen Mietwohnungen künftig in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten nur noch in engen Ausnahmefällen und wenn die Kommune es genehmigt in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Länder bestimmen diese Gebiete in einer Rechtsverordnung, die – wie die Mietpreisbremse – zunächst bis Ende 2025 befristet ist.
Zudem können laut dem Entwurf Städte und Gemeinden künftig in angespannten Wohnungsmärkten ein Baugebot leichter erlassen. Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brach liegen gelassen werden, kann die Stadt den Eigentümer mit Hinweis auf den Wohnungsmangel dazu verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Wenn der Eigentümer nicht bauen möchte, kann die Stadt das Grundstück übernehmen – auch zugunsten einer gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft, die dort bauen will.
Baugebot und Umwandlungsschutz sind aber nicht die einzigen beiden erfreulichen Neureglungen des Baulandmobilisierungsgesetzes: Wenn ein Bedarf an Wohnungen besteht, wird klargestellt, dass Städte und Gemeinden ein Vorkaufsrecht haben, um Bauland für den Bau preiswerter Wohnungen erwerben zu können.
Die neuen Regelungen erleichtern es, vor Ort flexible Lösungen für Nachverdichtungen zu ermöglichen. Und sie sorgen im Baurecht unter anderem dafür, dass die Kommunen die Instrumente erhalten, um auch in den Innenstädten mehr sozialen Wohnungsbau bei Neubauvorhaben durchzusetzen.
Der stellvertretende SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Sören Bartol bezeichnete das Gesetz als „wichtigen Etappensieg für die Mieterinnen und Mieter“. Ziel der SPD-Fraktion sei, zügig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Dazu müssen wir einerseits bauen, bauen, bauen, andererseits müssen wir das Gemeinwohl wieder stärker auf dem Wohnungsmarkt verankern“.
Mit dem nun vorgelegten Baulandmobilisierungsgesetz werde genau das erreicht und die von einem breiten Bündnis getragenen Beschlüsse des Wohngipfels und der Baulandkommission endlich umgesetzt, so Bartol.
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ MUSS DEM MENSCHEN DIENEN
Nach zweijähriger Arbeit hat die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ (KI) ihren rund 800 Seiten starken Bericht vorgelegt. Für die SPD-Fraktion ist klar: Der „Mehrwert“ von KI muss sozial sein.
Der Deutsche Bundestag hat vor zwei Jahren die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt, um sich mit den gesellschaftlich und ethisch relevanten Aspekten von KI zu beschäftigen. Neben den Chancen, die KI bietet, darf nicht vergessen werden, dass KI bei vielen Menschen auch Ängste auslöst. Es ging in der Enquete-Kommission demnach auch um eine Versachlichung des Themas. Denn letztlich ist KI – und so steht es im Bericht – nichts anderes als „die nächste Stufe der Digitalisierung“.
Nunmehr hat die Enquete-Kommission KI ihren rund 800 Seiten starken Bericht vorgelegt. In den vergangenen zwei Jahren haben insgesamt 38 Bundestagsabgeordnete und Sachverständige debattiert, analysiert und manchmal auch gestritten. Da kaum ein Lebensbereich in naher Zukunft vom Einsatz von KI unberührt bleiben wird, waren die Themenschwerpunkte der Enquete-Kommission auch sehr breit gefächert: Es ging um das Verhältnis von KI und Arbeit, Wirtschaft, Gesundheit, Staat, Forschung, Mobilität und Medien.
Arbeit human gestalten
Für die SPD-Bundestagsfraktion war die durch KI veränderte „Arbeitswelt von morgen“ ein elementarer Aspekt in der Enquete-Kommission. Der „Mehrwert“ von KI muss sozial sein. René Röspel, Sprecher der Arbeitsgruppe KI der SPD-Fraktion: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass KI zu besserer, humaner und selbstbestimmter Arbeit beiträgt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht allein gelassen werden. Die Instrumente dabei heißen: Mitbestimmung, Transparenz und Qualifizierung. Wir wollen sicherstellen, dass Menschen, deren Tätigkeit verändert wird, qualifiziert werden, damit sie weiterhin einen Arbeitsplatz haben, auch wenn der vielleicht etwas anders aussieht“.
Die SPD-Fraktion konnte unter anderem folgende Empfehlungen in der Enquete-Kommission erreichen:
Gute Arbeit mit und trotz KI
Die smarte, intelligente Nutzung von Daten kann „unsere Welt ein bisschen besser machen“. Aber viele Menschen fürchten auch, von KI „ersetzt“ zu werden. Klar ist, dass viele Tätigkeiten zukünftig wegfallen werden, dafür werden neue entstehen. „Es unsere Aufgabe als Politik, dafür zu sorgen, dass der technologische Fortschritt auch zu sozialem Fortschritt führt“, sagt Daniela Kolbe, die Vorsitzende der Enquete-Kommission. Für die SPD-Fraktion bedeutet das: Gute Arbeit mit und trotz KI.
Der Bericht zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923700.pdf
MONATLICH 45 EURO MEHR FÜR JUGENDLICHE
Die Regelsätze in der Grundsicherung werden an die Lebenshaltungskosten angepasst. 14-17-jährige und Kinder unter sechs Jahren erhalten höhere Sätze, Mobilfunkkosten werden anerkannt.
Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021, das in dieser Woche verabschiedet wurde, werden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Damit wird sichergestellt, dass niemand abgehängt wird.
Auf der Grundlage der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenso deutlich aus. Die Regelbedarfsstufen liegen dann bei 373 Euro für die 14- bis 17-Jährigen und 283 Euro für die unter Sechsjährigen. Und: Künftig werden auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant anerkannt. Bisher galt dies nur für eine Doppelflatrate für Internet und Festnetztelefonie.
SCHLANKERE PLANUNGSVERFAHREN FÜR INVESTITIONEN
Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz werden Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. Der Standort Deutschland wird wettbewerbsfähiger gemacht.
Viele elementare Projekte zur Umsetzung der Klimaschutzziele wurden in der Vergangenheit durch langatmige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat, werden bessere Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. Der Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland wird flexibler und wettbewerbsfähiger gemacht.
Die Veränderungen werden in drei Bereichen greifen: Im Bereich Schiene müssen Digitalisierungs- und Elektrifizierungsmaßnahmen sowie Umbautätigkeiten zur Barrierefreiheit nicht mehr genehmigt werden.
Auch das Raumordnungsverfahren soll grundlegend verändert werden. Wer ein Vorhaben plant und Bedenken bezüglich raumbedeutsamer Konflikte hat, kann das Verfahren effizient nutzen – bald auch digital. Liegen allerdings keine Bedenken vor, werden in Zukunft diese Kosten und Mühen gespart.
Schließlich werden im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit die gerichtlichen Instanzenwege entschlackt – insbesondere bei Planfeststellungsverfahren. So sollen Streitigkeiten künftig direkt vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden. Das ist insbesondere für die Energiewende entscheidend, da so die Genehmigung von Windenergie- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erleichtert wird.
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Der Bund fördert die Klettgauer Nachbarschaftshilfe
/in Allgemein /von Thomas WursterDie Initiative „Nachbarschaftshilfe“ des Vereins Soziales Netzwerk Klettgau e.V. freut sich über einen Bundeszuschuss in Höhe von 2.030,00 Euro. Das Geld stammt aus dem Förderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“. Über die gute Nachricht von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner freut sich auch die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Gerade jetzt, mit Blick auf die aktuelle Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen, werde noch einmal ganz deutlich, was das Ehrenamt für uns alle leiste.
„Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ wird aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung finanziert. Ziel der Förderung ist es, ehrenamtliche Initiativen zu unterstützen, die sich in ländlichen Räumen bei der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagieren und durch die COVID-19-Pandemie vor besonderen Herausforderungen stehen. Die aktuellen Auflagen führen zu erheblichen Einschränkungen in der Arbeit und zusätzlichen Aufwänden, deren Kosten der Bund durch die Förderung abfedern möchte.
„Ich danke den engagierten Bewohner*innen von Klettgau, die großartige Nachbarschaftshilfe leisten und ihren Mitbürger*innen Einkaufsdienste anbieten, beispielsweise für Lebensmittel oder Medikamente. Es ist wichtig, dass wir in der kommenden Zeit weiter zusammenhalten. Deshalb freue ich mich über die Wertschätzung, die der Verein „Innovatives Dorfleben – einladend & effektiv“ durch die Bundesförderung erfährt“, erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter. Eben eine wirklich gute Idee.
Die Schulgemeinschaft muss sich Digitalisierung zur Aufgabe machen
/in Allgemein /von Thomas WursterBesuch an der Justus-von-Liebig-Schule Waldshut (JLS): Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter diskutierte an der beruflich bildenden Schule mit Vertretern der Schulgemeinschaft über aktuelle Hygienemaßnahmen, die voranschreitende Digitalisierung und den schwächelnden Ausbildungsmarkt. Am Ende stellte sie fest: „Gerade während des Lockdowns wurde klar, wie wichtig digitale Formen des Lernen sind. Von heute auf morgen mussten Schulen diese Herausforderungen annehmen und Voraussetzungen dafür schaffen.“
Der Bund unterstützt Schulen mit dem Digitalpakt in Höhe von fünf Milliarden Euro und zwei Corona-Hilfspaketen. Aber auch wenn die Justus-von-Liebig-Schule vom Digitalpakt finanziell profitiert hat, ohne den vollen Einsatz vor Ort wäre nichts umgesetzt worden. „Mein Besuch hat mir eindrücklich gezeigt, dass die Justus-von-Liebig-Schule ihre Hausaufgaben gemacht hat, indem Schulleitung, LehrerInnen und SchülerInnen gemeinsam an einem Strang ziehen und das digitale Lernen an ihrer Schule gemeinsam voran bringen“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.
Begonnen hatte die Diskussion mit einem Blick zurück: Schulleiter Thomas Gehr schilderte die technischen Herausforderungen des Lockdowns, die fehlenden Endgeräte, die schlechten Internetverbindungen. Im Notfall seien Lehrerinnen und Lehrer im Einzugsgebiet der Schule umhergefahren, um die Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsmaterialien zu versorgen – eine Aktion, die auch Sabine Vlad tief beindruckt hat. Die Schülersprecherin ergänzt, dass digitaler Unterricht ganz nach Stundenplan auch sehr anstrenge. Glücklicherweise sei diese Phase vorerst überwunden.
Noch nicht bewältigt sind indes Probleme bei der Ausstattung: Mit den Mitteln aus dem Digitalpakt hat die Schule Endgeräte bestellt, doch wie Vanessa Wiesmann erläutert, bestünden derzeit große Lieferschwierigkeiten. Außerdem verwies die Digitalisierungsbeauftragte der JLS auf ungelöste Fragen bei der Zuteilung von Leihgeräten, während der Vorsitzende des örtlichen Personalrats, Dr. Peter Schallmayer, grundsätzlich auf die Folgekosten bei der Technik und im Kollegium verwies, über die sich derzeit noch niemand Gedanken mache. Es sei unverantwortlich, den Kolleginnen und Kollegen immer mehr Aufgaben aufzubürden, ohne sie an anderer Stelle zu entlasten.
In diesem Zusammenhang sprach sich die stellvertretende Schulleiterin Sandra Bihlmaier-Müller für die Einstellung eines ‚digitalen Hausmeisters‘ aus. Dieser könne doch beispielsweise die Einrichtung und Wartung der Geräte übernehmen. Diesen Gedanken webte Rita Schwarzelühr-Sutter weiter: „Warum nicht Verträge mit regionalen Unternehmen schließen, wie zum Beispiel Veranstaltungstechnikern, gerade jetzt in der Krise? Beide Seiten könnten davon profitieren.“
Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 16/2020
/in Allgemein /von Thomas WursterEIN STRATEGE, EIN GESTALTER, EIN FEINER KERL
Der Bundestag nahm mit einer Trauerfeier Abschied von seinem Vizepräsidenten Thomas Oppermann. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich würdigte ihn als angesehenen Sozialdemokraten.
Nach dem plötzlichen und völlig unerwarteten Tod von Thomas Oppermann hat der Bundestag am Mittwoch mit einer Trauerfeier von seinem Vizepräsidenten Abschied genommen. „Wenn wir vom Tod eines nahestehenden Menschen erfahren, fühlt es sich an, als würde die Zeit einfrieren. So erging es uns“, sagte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich. „Die Nachricht, dass Thomas Oppermann am Sonntag verstorben ist, war ein Schock. Mit ihm verlieren wir einen angesehenen Sozialdemokraten, einen leidenschaftlichen Abgeordneten, und eine bedeutende politische Persönlichkeit. Er war ein Stratege, ein Gestalter, ein Energiebündel, ein feiner Kerl. Er wird uns fehlen“.
Oppermann gehörte seit 2005 dem Deutschen Bundestag an und war seit 2017 Vizepräsident des Parlaments. In der vorigen Legislaturperiode war er Vorsitzender der SPD-Fraktion. Seinen Erfolg verdanke Oppermann seinen geschliffenen Formulierungen und seiner professionellen Arbeitsweise, sagte Mützenich. Er habe es verstanden, unterschiedliche Meinungen zusammenzuführen und faire Kompromisse auszuhandeln. „Er wollte mehr Lebenschancen für mehr Menschen schaffen und einen starken, vorsorgenden Sozialstaat, der Menschen hilft, auf eigenen Füßen zu stehen“.
Oppermann sei der Überzeugung gewesen, dass um Freiheit und Demokratie zu erhalten, das Vertrauen der Menschen in den Staat nötig sei. Deshalb habe er sich für innere Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Als die AfD in den Bundestag einzog, habe er gemahnt: Im Parlament sei scharfe inhaltliche Kritik erlaubt, nicht aber die Verachtung parlamentarischer Arbeit. „Er hat sich um unser Land und unsere Demokratie verdient gemacht. Er wird in unseren Herzen und Taten weiterleben“, sagte der SPD- Fraktionsvorsitzende.
Auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) würdigte den Verstorbenen. Oppermann habe sich um den Parlamentarismus und die Demokratie in Deutschland große Verdienste erworben. „Seine besonnene Art, sein Sachverstand, seine Kollegialität werden uns schmerzlich fehlen.“ Er beschrieb ihn als „streitbar in der Sache, doch kompromissfähig, wenn es galt, pragmatische Lösungen zu finden. Pointiert und schlagfertig in der politischen Auseinandersetzung, und herzlich im zwischenmenschlichen Umgang.“
Tiefe Erschütterung in der SPD-Fraktion
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich am Montag tief erschüttert über den Tod Oppermanns gezeigt und ihre Trauer geäußert, unter anderem über Twitter. „Ein großer Sozialdemokrat ist viel zu früh verstorben. Als 1. PGF, Fraktionsvorsitzender und Bundestags-Vize hat Thomas Oppermann die SPD-Bundestagsfraktion geprägt. Ein kluger Kopf mit klarem Kompass, rhetorisch brillant und voller Energie. Unfassbar. Meine Gedanken sind bei seiner Familie“, schrieb der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider auf Twitter. „Eine unfassbare Nachricht, die sehr traurig macht“, twitterte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Mast. „Thomas Oppermann war Klartext-Politiker. Als Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und als Vizepräsident des Bundestages hat er die Werte unserer Demokratie stets verteidigt. Mein tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie. Er wird uns sehr fehlen“.
Langjähriger Parlamentarier
Oppermann wurde 1954 in Freckenhorst in Nordrhein-Westfalen geboren. Als einziges von vier Kindern des Molkereimeisters Wilhelm Oppermann und seiner Frau Elisabeth machte er das Abitur. Danach reiste er in die USA, wo er als freiwilliger Helfer der Aktion Sühnezeichen unter anderem Gewerkschaftsarbeit machte. Mit nach Hause brachte er die Erkenntnis, dass soziale Gerechtigkeit politische Einmischung erfordert. Oppermann studierte dann in Göttingen Jura. Sein Studium finanzierte sich der Friedrich-Ebert-Stipendiat auch als Bauarbeiter und Nachtwächter. Von 1986 bis1990 arbeitete er als Richter an den Verwaltungsgerichten in Hannover und Braunschweig.
In die SPD trat Oppermann 1980 ein, 1985 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des SPD-Unterbezirks Göttingen gewählt, seit 1989 stand er an dessen Spitze. 1990 wurde er Mitglied des niedersächsischen Landtags und übernahm die Aufgabe des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion. Es war Gerhard Schröder, der Oppermann 1998 als Ministerpräsident zum Minister für Wissenschaft und Kultur in Niedersachsen machte. Oppermann setzte sich in seinem Amt für die konsequente Entbürokratisierung und Modernisierung der Hochschulen ein. Nach dem Wechsel der SPD in die Opposition im Jahr 2003 übernahm er den Posten des wirtschaftspolitischen Sprechers der Landtagsfraktion.
Bei den vorgezogenen Bundestagswahlen 2005 gewann Oppermann im Wahlkreis Göttingen mit 46,8 Prozent der Erststimmen das Direktmandat, das er in den folgenden drei Legislaturen verteidigen konnte. 2007 wurde er zum Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion gewählt, nachdem Amtsinhaber Olaf Scholz an die Spitze des Arbeitsministeriums gewechselt war.
Nach der Bundestagswahl 2009 wurde Oppermann dann erneut 1. PGF. Außerdem wurde er Mitglied und dann Vorsitzender des für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums. 2013 wählte die SPD-Bundestagsfraktion Oppermann zu ihrem Vorsitzenden und damit zu einer zentralen Figur der Großen Koalition. In dieser Zeit konnte die SPD-Fraktion einige für sie sehr wichtigen Projekte umsetzen, wie die Rente ab 63, den gesetzlichen Mindestlohn, eine Mietpreisbremse, eine Frauenquote für Aufsichtsräte und die „Ehe für alle“.
Als sich am 24. Oktober 2017 der neue Bundestag konstituierte, wurde Oppermann zu einem der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) gewählt.
Thomas Oppermann war Vater von drei Töchtern und einem Sohn.
"WIR SCHAFFEN GROSSE FINANZIELLE AUFFANGHILFEN"
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die von Bund und Ländern beschlossenen neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Die Rolle des Parlaments soll gestärkt werden.
Die SPD-Fraktion unterstützt die neuen Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Meine Fraktion unterstützt die Beschlüsse, die gestern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundesregierung zusammengetroffen haben“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich am Donnerstag im Bundestag, nachdem Kanzlerin Angela Merkel dort eine Regierungserklärung zu dem Thema gegeben hatte.
Die befristeten Maßnahmen seien „dringend erforderlich und verhältnismäßig, wie im Frühjahr müssen wir die Gesundheitsversorgung sichern, und die Infektionsketten unterbrechen. Zugleich schaffen wir große finanzielle Auffanghilfen, die Balance zwischen notwendigen Eingriffen und Hilfen wurde gewahrt“, betonte Mützenich.
Merkel hatte in ihrer Regierungserklärung die beschlossenen Corona-Einschränkungen als «geeignet, erforderlich und verhältnismäßig» verteidigt. Am Mittwochnachmittag hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, im Monat November die Kontakte massiv zu beschränken. So sollen Gastronomiebetriebe sowie Kultureinrichtungen schließen, Schulen und Kitas aber geöffnet bleiben.
Systematische Reduzierung der Kontakte
Der dynamische Anstieg der Infektionszahlen mit seinen dramatischen Folgen für Gesundheit und Leben einer sehr großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern könne entscheidend nur durch eine generelle und systematische Reduzierung der Kontakte verhindert werden, erklärte Merkel.
Der Bund werde betroffenen Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen helfen, über diese schwierige Zeit zu kommen. Er hatte am Mittwoch neue Nothilfen für Unternehmen angekündigt, die wegen der Schließungen im November hohe Umsatzausfälle haben. Dafür sind Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro vorgesehen.
Mit Blick auf die Rolle des Parlaments bei der Corona-Krisenbewältigung machte SPD-Fraktionschef Mützenich den anderen demokratischen Fraktionen das Angebot „zusammen einen Antrag zu stellen, ob und wie wir zusätzliche Bestimmungen brauchen“.
Von Anfang an sei die weitreichende Ermächtigung der Exekutive im Infektionsschutzgesetz eine Möglichkeit auf Zeit gewesen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens sei diese Zeit, in der eine maximale Flexibilität der Exekutive benötigt werde, noch nicht vorbei.
„Gleichwohl ist es richtig, dass wir die Erfahrungen aus der Pandemie auch als Gesetzgeber weiter aufarbeiten und in Gesetze umsetzen müssen“, sagte Mützenich. „Deshalb streben wir nach einer siebenmonatigen Pandemie weitere Konkretisierungen im gesetzgeberischen Bereich an“.
In der SPD-Fraktion gebe es erste Überlegungen, wie diese konkreteren rechtlichen Leitplanken für die Exekutive aussehen können: „Die Präzisierung der Generalklausel im Infektionsschutzgesetz, Voraussetzungen und Grenzen von Standardmaßnahmen ausbuchstabieren, und wenn es bundesländerüberschreitende Verhaltensregeln gibt, wollen wir diese bundeseinheitlich zusammenfassen“.
Zustimmungsvorbehalte für das Parlament
Zusätzlich seien Zustimmungsvorbehalte für das Parlament notwendig, sowie regelmäßige Berichtspflichten des Bundesgesundheitsministers und eine Begründungs- und Befristungspflicht für Rechtsverordnungen. „Im Kern wollen wir eine breitere Legitimität und Flexibilität schaffen“.
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, begrüßte diese Pläne der SPD-Fraktion, das Infektionsschutzgesetz anzupassen. Die gesetzlichen Grundlagen müssten immer wieder kritisch überprüft werden. Die neuen Maßnahmen zu beschließen, sei eine schwere Entscheidung gewesen, diese sei aber ein klares Signal an die Bevölkerung und an den Bundestag, dass die Bundesländer und der Bund gemeinsam Verantwortung übernähmen. Dreyer betonte, dass es „ein ganz wichtiger Punkt“ sei, dass der Bund bereit sei, diejenigen, die am meisten unter den Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung litten, also die Wirtschaft und die Solo-Selbständigen, zu entschädigen. „Wir achten auch auf die sozialen Folgen“, sagte Dreyer.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas bedankte sich bei allen, die sich bisher an die an die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung gehalten haben und die „das Ganze vor Ort“ organisieren, wie Pflegekräfte, Gesundheitsämter und Ärzte. Auch sie verteidigte die neuen Maßnahmen als notwendig, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. „Bei 75 Prozent der Infektionen wissen wir nicht, wo sei entstanden sind“, sagte Dreyer. Die Intensivstationen liefen voll. „Es ist wichtig, diesen Monat zu nutzen“.
KAMPF GEGEN DIE SEXUALISIERTE GEWALT
Mit ihrem Gesetzentwurf gegen sexualisierte Gewalt will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Taten „ohne Wenn und Aber“ als Verbrechen einstufen und die Strafen verschärfen.
In Deutschland registrierte die Polizei im vergangenen Jahr rund 13.700 Missbrauchstaten gegen Kinder. Auch im Internet steigt die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen besonders stark. Daher muss die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zentrale Aufgabe des Staates sein. Dabei darf die wachsende Bedeutung des Internets als Tatort nicht aus dem Auge verloren werden. Umso dringender ist es, die einschlägigen Straftatbestände sachgerecht nachzuschärfen.
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, sieht höhere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung, mehr Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden vor. „Wir nehmen den Kampf gegen diese widerlichen Straftaten auf“, so Lambrecht. Die Taten würden „ohne Wenn und Aber“ als Verbrechen eingestuft. Jedem Täter müsse klar sein, dass es keine Einstellungen mehr geben werde, sagte sie.
Damit bereits der Begriff das Unrecht der Tat aufzeigt, wird der Tatbestand des „sexuellen Missbrauchs“ im Strafgesetzbuch künftig als „sexualisierte Gewalt“ bezeichnet.
Mit dem Gesetzentwurf soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Zudem sollen auch die Verbreitung und der Besitz von Aufnahmen sexualisierter Gewalt künftig mit Freiheitsentzug zwischen einem Jahr und 15 Jahren geahndet werden. Vorher drohte Tätern eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Der Kauf und Besitz von Sexpuppen, die Kindern nachgebildet sind, ist künftig strafbar.
Das Gesetz umfasst weitere Änderungen, um Kinder besser zu schützen. Eintragungen über sexuelle Übergriffe im Führungszeugnis bleiben 20 Jahre stehen und damit doppelt so lange wie bisher, damit potenzielle Täter nicht beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern arbeiten. Familienrichter sollen besser geschult und Strafverfahren mit minderjährigen Opfern beschleunigt werden.
Um die Strafverfolgung zu optimieren, sollen den Behörden im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie bei der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, etwa die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.
Die SPD-Fraktion will den Gesetzentwurf rasch beraten und verabschieden. Er sei „die richtige Antwort auf schreckliche Missbrauchsfälle, weil er neben deutlichen Strafmaßverschärfungen auf Prävention setzt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner.
Wenn ein Kind missbraucht werde, müsse der Staat effektiv und konsequent gegen die Täter vorgehen. „Wir werden Polizei und Gerichten die rechtlichen Möglichkeiten geben, Taten schnell und effektiv abzuurteilen und verurteilte Täter nicht aus dem Blick zu verlieren“, so Fechner.
Der Gesetzentwurf zum Download:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923707.pdf
SCHNELLERER AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN
Der Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zur Reform des EEG-Gesetzes geht der SPD-Fraktion nicht weit genug. Sie will nun mit dem Koalitionspartner verhandeln.
Deutschland steigt als einziges Land weltweit gleichzeitig aus der Atom- und Kohle-Energieversorgung aus. Wir sind in einem neuen Zeitalter angekommen – dem der erneuerbaren Energien. Strom kommt nicht mehr aus dem Kraftwerk, sondern von Solarpanels auf den Dächern und Windrädern auf den Feldern und auf dem Meer. Nur so können wir die Voraussetzungen für die Einhaltung der Klimaziele und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam schaffen.
Damit das gelingt, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert werden. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, sollen jährliche Ausbauziele für die einzelnen Sektoren definiert und durch ein Bund-Länder-Gremium überprüft und gegebenenfalls nachjustiert werden.
Denn die großen Linien – Treibhausneutralität in 2050 und der steigende Anteil von Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bis 2030 – müssen in Einzelschritten angegangen und überwacht werden. Außerdem wird der Bau von Wind- und Solaranlagen für Industrie, Mittelstand, aber vor allem für Kommunen und Bürger*innen attraktiver gemacht, um sowohl den Klimaschutz voranzubringen als auch die Jobs im Bereich Erneuerbare Energien zu sichern.
Vorschläge für eine weitreichendere Reform
Der SPD-Fraktion geht der Entwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) jedoch nicht weit genug. Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für die Bereiche Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Energie, hat bereits Vorschläge für eine weiterreichende Reform skizziert. „Als SPD-Fraktion sehen wir uns in besonderer Verantwortung. Wir sind die Fraktion, die in Regierungsverantwortung die gesetzlichen Voraussetzungen für den Atom- und Kohleausstieg geschaffen und vor Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf dem Weg gebracht hat“, sagt der Umwelt- und Energiepolitiker.
„Wir können jetzt mit der Reform des EEG die Weichen stellen und bieten dem Koalitionspartner eine viel weitergehende Beschlussfassung an, als es der unzureichende Gesetzentwurf von Peter Altmaier vorsieht. Wir wollen deshalb sofort mit einer breit aufgestellten Verhandlungsdelegation in die Koalitionsgespräche einsteigen, um ein den großen Herausforderungen gerecht werdendes Gesetz zu erreichen“, schlägt Miersch vor.
Der SPD-Abgeordnete fordert einen „viel umfangreicheren und schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien durch einen verbindlichen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden“.
Die Ökostrom-Umlage zur Förderung von Windrädern und Solaranlagen, die Bürger mit der Stromrechnung zahlen, soll Miersch zufolge komplett abgeschafft werden. Die Förderung soll stattdessen über eine höhere Stromsteuer, den Abbau klimaschädlicher Subventionen und die Einnahmen aus dem neuen CO2-Preis auf Diesel-Benzin, Heizöl und Erdgas bezahlt werden. Dadurch soll die Finanzierung der Förderung der Erneuerbaren gerechter werden. Von der Umlage sind bereits heute die energieintensiven Unternehmen befreit. Dadurch erhöht sich die Umlage für alle übrigen Verbraucher.
Zudem fordert der Umweltpolitiker eine „konsequente und verpflichtende Nutzung“ geeigneter Flächen für Ökostrom-Anlagen, „mindestens alle geeigneten Dächer öffentlicher Gebäude und privater Neubauten müssen für Erneuerbare genutzt werden“. Bürger sollen stärker an der Energiewende beteiligt werden, zum Beispiel über kommunale Beteiligungsmodelle und Grünstrom-Anleihen. Das System von Abgaben samt seinen Ausnahmen solle weniger bürokratisch werden.
Es müsse die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger geben, sich an der Wertschöpfung im Bereich der Erneuerbaren beteiligen zu können „und zwar egal, ob mit großem oder kleinem Geldbeutel sowie unabhängig davon, ob man auf dem Land oder in der Stadt wohnt“, fordert Miersch.
Der Gesetzentwurf zum Download:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923482.pdf
AUF DAS KURZARBEITERGELD BLEIBT VERLASS
Das Kurzarbeitergeld sichert Arbeitsplätze. Auch im nächsten Jahr gilt: Kurzarbeitergeld kann einfacher und länger in Anspruch genommen werden. Wer länger in Kurzarbeit ist, bekommt mehr Geld.
Das Kurzarbeitergeld sichert Millionen Arbeitsplätze in Zeiten der Pandemie. Es baut sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen Brücken über die Zeit der Krise. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die SPD-Bundestagsfraktion haben gleich zu Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass das Kurzarbeitergeld leichter in Anspruch genommen werden kann. Außerdem wurde der Bezug auf bis zu 24 Monate verlängert, das Kurzarbeitergeld erhöht und Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
Nachdem die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit im April 2020 eine Höchstmarke von rund sechs Millionen erreicht hatte, nahm der Arbeitsausfall über die Sommermonate wieder ab und lag im August bei 2,58 Millionen. Doch der Anteil an Beschäftigten in Kurzarbeit ist immer noch hoch. Und auch angesichts wieder steigender Infektionszahlen ist klar, dass wir das Kurzarbeitergeld weiterhin brauchen. Da die Sonderregelungen Ende 2020 ausgelaufen wären, hat der Bundestag mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz nun Anschlussregelungen für das nächste Jahr beschlossen. Beschäftige und Unternehmen erhalten damit Planungssicherheit über den Jahreswechsel hinaus.
Konkret sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:
Parallel dazu wird über Verordnungen geregelt, dass Kurzarbeitergeld auch im nächsten Jahr leichter in Anspruch genommen und länger bezogen werden kann.
Das Gesetz zum Download:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2020/0558-20.pdf
DAS KINDERGELD STEIGT
Familien werden durch eine Erhöhung des Kindergeldes und Steuererleichterungen stärker unterstützt. Damit werden auch Impulse für die Binnenkonjunktur ausgelöst.
Familien werden ab dem kommenden Jahr finanziell bessergestellt. Der Bundestag hat das Zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen. Familien erhalten damit ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro zusätzlich.
Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Das Geld kommt direkt bei den Familien an. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro.
Zusätzlich sorgt das Gesetz dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs werden die Effekte der „kalten Progression“ ausgeglichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. Auch der Grundfreibetrag für Erwachsene wird erhöht: für das Jahr 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9.984. So bleibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Lohn.
Durch die Maßnahmen des Familienentlastungsgesetzes werden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und insbesondere Familien insgesamt um knapp 12 Milliarden Euro jährlich entlastet.
Der SPD-Fraktion ist es wichtig, Eltern und Kinder finanziell zu stärken. Bereits 2019 hatte die Koalition das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge angehoben. Außerdem wurde der Kinderzuschlag erhöht. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpakets der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu.
Zudem entfällt zum 1. Januar 2020 der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – außer bei Spitzenverdienst. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise. Familien mit zwei Kindern beispielsweise werden bis zu einem Bruttolohn von etwa 151.000 Euro keinen Soli mehr zahlen. Dies stärkt die Kaufkraft für die übergroße Mehrheit um weitere 11 Milliarden Euro pro Jahr.
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie werden so nicht nur Familien, sondern auch die Binnennachfrage gestärkt – und damit wichtige Impulse für die Konjunktur ausgelöst.
Der Gesetzentwurf zum Download:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf
HÖHERE BEHINDERTEN- UND PFLEGE-PAUSCHBETRÄGE
Die SPD-Bundestagsfraktion will Behinderten und Pflegebedürftigen konkret im Alltag helfen, indem sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlastet werden.
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedet. Damit werden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt, ein neuer behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt und der Pflege-Pauschbetrag verbessert.
„In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Personen mit Behinderungen und circa 1,7 Millionen Pflegebedürftige, die ausschließlich von ihren Angehörigen betreut werden. Diesen Menschen will die SPD-Bundestagsfraktion konkret im Alltag helfen, indem sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlastet werden. Der SPD-Fraktion war es dabei besonders wichtig, dass die Pauschbeträge in Zukunft evaluiert werden. Die Betroffenen sollen nicht noch einmal über vier Jahrzehnte auf eine steuerliche Besserstellung warten müssen.
Die Behinderten-Pauschbeträge werden auf sämtlichen Stufen verdoppelt und die Systematik aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behinderung unter 50 Prozent soll zudem auf die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.
Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt wird.
Schließlich wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht. Erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro eingeführt.
Die Änderungen sollen ab Anfang 2021 gelten.
Das Gesetz zum Download:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf
Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald