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„Wir müssen die Infektionsketten flächendeckend unterbrechen“

Corona ist keine Privatsache! Wenn wir Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie treffen, dann treffen wir sie für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung, zum Schutz unserer Familien, Freunde und Nachbarn – und vor allem auch zum Schutz der Risikogruppen und der Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Die gerade drastisch steigenden Infektionszahlen zeigen uns vor allem eins: Es gibt zu viele Kontakte zwischen Menschen, bei denen das Corona-Virus übertragen wird. Und besonders erschreckend ist, dass wir bei 75 Prozent dieser Infektionen inzwischen nicht mehr nachverfolgen können, wie sie zustande gekommen sind.

Bund und Länder haben deshalb für den November flächendeckend massive Kontaktbeschränkungen beschlossen, um genau diese unkontrollierten Infektionsketten zu unterbrechen. Die verschärften Regeln gelten ab Montag und sind diesmal bundesweit einheitlich. Das schafft Klarheit – auch für uns in der Grenzregion. Denn die Pandemiebekämpfung darf nicht an Grenzen Halt machen.

Ich danke allen, die bisher durch konsequente Einhaltung der AHAL-Regeln zur Eindämmung der Pandemie beigetragen haben. Ich danke allen, die mit ausgefeilten Hygienekonzepte beigetragen haben, dass Wirtschafts- und Alltagsleben nach der ersten Covid-19-Welle wieder Fahrt aufgenommen haben.

Und ich bitte SIE ALLE, jetzt noch einmal mit einer gemeinsamen Anstrengung eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern. Die Regeln, die vom 2. November an gelten, greifen wieder tief in unseren Alltag ein. Auch wenn es dem einzelnen schwerfallen mag, wir müssen jetzt noch einmal Solidarität zeigen, #mehrwir beweisen und vier Wochen lang zusammenhalten, um die aktuelle Infektionsdynamik wirkungsvoll zu durchbrechen. Flächendeckende Kontaktbeschränkungen machen das möglich. Das wissen wir aus der ersten Covid-19-Welle.

Im Vergleich zur ersten Pandemiewelle bleiben uns aber wichtige Säulen des Alltags wie Schulen und Kindergärten, aber auch weite Teile der Wirtschaft erhalten. Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen, wo immer das machbar ist. Groß- und Einzelhandel bleiben unter Auflagen geöffnet. Besonders hart trifft es allerdings noch einmal die Hotels und Gaststätten, die Freizeit-, Unterhaltungs- und Veranstaltungsbranche. Mit der Entscheidung, ihren Umsatzausfall für November zu 75 Prozent kompensieren, werden die Folgen der Schließungen nicht weniger hart, aber vertretbar.

Ein vollständiger Lockdown ist vermieden worden – zwischen dem Notwendigen und der Wucht des neuen Einschnitts gibt es eine Balance, die für einen Monat tragbar sein sollte. Aus den Erfahrungen der ersten Covid-19-Welle wissen wir aber auch, dass wir jetzt noch einmal sehr genau darauf achten müssen, dass durch unsere Grenzlage keine zusätzliche und besondere Härte für die Menschen und die Wirtschaft entsteht. Um das sicherzustellen,  braucht es kurzfristig eine gute Abstimmung mit den Schweizer Nachbarn, damit wir gleiche Ziele mit gleichen Mitteln verfolgen.

Und auch wenn wir jetzt erst einmal weniger Kontakt haben werden – wir brauchen nach wie vor dringend die länderübergreifende Verbindung der deutschen und der schweizerischen Corona-Warn-Apps. Jetzt, und vor allem für die Zeit nach den Kontaktbeschränkungen.

  • Kontakte reduzieren. Um die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren, ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes und maximal mit 10 Personen gestattet. Größere Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden mit Blick auf die ernste Lage nicht mehr akzeptiert. Bayern hat inzwischen die Regelung 2 Haushalte / 10 Personen bereits ins Private ausgedehnt.
  • Bildung gewährleisten. Kindergärten und Schulen bleiben geöffnet. Die Regeln zur Hygienevorsorge  und zur Maskenpflicht werden von den Bundesländern bestimmt.
  • Groß- und Einzelhandel bleiben offen.  Beim Einkauf müssen Hygieneauflagen eingehalten und Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden. Der Zutritt zum Geschäft muss so gesteuert werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhält.
  • Lieferung und Abholung erlaubt. Ab dem 2. November werden alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Absagen und Schließungen. Ab dem 2. November werden alle Kinos, Theater- und Konzerthäuser sowie ähnliche Einrichtungen geschlossen. Unterhaltungs- und Freizeitveranstaltungen werden untersagt.
  • Reisen und Übernachten einschränken. Bund und Länder haben die Bürger*innen aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
  • Arbeitsplätze sicher machen. Unternehmen sind verpflichtet, auf Basis der aktuellen Gefährdungslage und ihrer jeweiligen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umzusetzen, das alle nicht erforderlichen Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeidet und darüber hinaus alle Infektionsrisiken durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimiert. Dazu gehört auch, dass die Unternehmen Heimarbeit ermöglichen, wo immer das machbar ist.
  • Risikogruppen schützen. Kranke oder pflegebedürftige Menschen, Senioren und Menschen mit Behinderung sind besonders gefährdet. Deshalb haben Bund und Länder vereinbart, dass für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzmaßnahmen gelten sollen. Damit die Besuchsbeschränkungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen, ist wiederholter Besuch durch eine definierte Person erlaubt, solange es keine Covid-19-Fälle in der Einrichtung gibt.

Lärmschutz: Für SBB-Doppelspur gilt zwischen Lottstetten und Jestetten deutsches Recht

In Lottstetten wird befürchtet, dass mit einem Doppelspurausbau der SBB zwischen Jestetten und Lottstetten der  Lärm erheblich zunehmen könnte. Auf Nachfrage hat das zuständige Regierungspräsidium Freiburg erklärt, dass hierzu keine Planungen bekannt seien. Auf mein Drängen hat das Regierungspräsidium Kontakt mit dem Schweizer Bundesamt für Verkehr aufgenommen. Beide Behörden bestätigen, dass ein Genehmigungsverfahren nach deutschem Recht durchgeführt werden würde, wenn der Ausbau wirklich kommen sollte.

Die Schweizer Bahnstrecke Eglisau-Neuhausen führt zwischen Lottstetten und Jestetten-Altenburg auf rund acht Kilometern über deutsches Gebiet. Die dortigen Bahnhöfe werden von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bedient.

Im „Strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur Ausbauschritt 2035“ der Schweiz ist die Einführung eines Halbstundentakts auf der S-Bahnlinie Zürich-Schaffhausen (S9) auch im Abschnitt Rafz-Schaffhausen geplant. Heute verkehrt die S9 auf diesem Streckenabschnitt nur in der Hauptverkehrszeit im Halbstundentakt. Um das erweiterte Angebot zu realisieren, wäre laut Schweizer Bundesamt für Verkehr ein Doppelspurausbau erforderlich. Auch wenn die beiden Gemeinden Lottstetten und Jestetten von einem verbesserten S-Bahn-Angebot profitieren würden, muss der Lärmschutz in diesem Fall gewährleistet werden.

Laut Regierungspräsidium Freiburg befindet sich das Projekt in der Studienphase. Zum jetzigen Zeitpunkt sei noch nicht absehbar, wann das Planfeststellungsverfahren anlaufen würde. Für die Umsetzung auf deutschem Hoheitsgebiet würde dann deutsches Recht gelten. Auf  meine Nachfrage hat das Regierungspräsidium Freiburg bestätigt, dass damit auch alle Rechtsvorschriften zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unzulässigen Schallemissionen gelten. Die Öffentlichkeit würde umfassend über Inhalt und Umfang der Planungen sowie deren Auswirkungen informiert.

Das Schweizer Bundesamt für Verkehr rechnet nach einem Doppelspur-Ausbau nicht mit einer Zunahme des Güterverkehr auf der Strecke. Die Verbindung Zürich-Schaffhausen-Stuttgart sei allerdings von deutscher Seite als Ausweichstrecke vorgesehen, falls es auf der Rheintalbahn Basel-Karlsruhe zu einer Unterbrechung kommen sollte.

Schweizer TV-Sender fürs Grenzgebiet – Kooperationen könnten es möglich machen

Die Stadtwerke Konstanz haben einen Weg gefunden, die im deutschen Grenzgebiet beliebten Schweizer Sender SRF1 und SRF2 ins eigene Glasfasernetz einzuspeisen und ihren Kabelkunden wieder zur Verfügung zu stellen. Möglich macht es eine Kooperation mit der österreichischen Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG. Dieses Geschäftsmodell sollten deutsche  Kabelnetzbetreiber in der Region nun ebenfalls prüfen.

Nach der Abschaltung des terrestrischen Antennensignals (DVB-T) durch die Schweizer Rundfunkgesellschaft (SRG) im Juni 2019 waren SRF1 und SRF2 nicht mehr in ausländischen Kabelnetzen zu empfangen. Die SRG verschlüsselte stattdessen ihre TV-Signale via Satellit und begrenzte damit die Reichweite auf die Schweiz. Eine Kabeleinspeisung war nicht mehr möglich.

Die Firma Lampert in Rankweil/ Vorarlberg beantragte beim Schweizer Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Bewilligung zur Nutzung einer Schweizer DVB-T-Frequenz. Über den Funkturm auf dem Hohen Kasten, einem rund 1.800 Meter hohen Berg in den Appenzeller Alpen, darf das Unternehmen damit die SRG-Programme unverschlüsselt verbreiten. Weil das Signal auf diesem Weg auch Österreich erreicht („Overspill“), können dortige Kabelnetzbetreiber die SRG-Sender wieder in ihre Netze aufnehmen. Obwohl die Bakom-Lizenz schon im Jahr 2019 bewilligt wurde, ging der Senders laut Lampert erst am 8. Juli 2020 in Betrieb. Als Gründe wurden  Wartungsarbeiten und allgemeine Verzögerungen durch die Corona-Krise genannt.

Die Stadtwerke Konstanz hatten im Januar 2020 zunächst meinen Vorschlag, einen vergleichbaren Senderstandort für die Region zu betreiben, wegen hoher Kosten und rechtlicher Bedenken abgelehnt. Jetzt ist es den Stadtwerken offenbar gelungen, das Signal anderweitig einzuspeisen und lizenzrechtliche Fragen zu klären. Auf Nachfrage hat mir die Firma Lampert erklärt, dass der auf dem Hohen Kasten erzeugte Overspill via UHF-Antenne (Ultrahochfrequenz) am Bodensee empfangbar sei.

Da das Angebot wohl nur zahlenden Kunden der Stadtwerke Konstanz zugute kommen wird, hoffe ich auf weitere Kooperationen. Die Stadtwerke Konstanz sind offenbar bereits mit einem kleinen Netzbetreiber in der Region in Kontakt. Ich wünsche mir für die Bürgerinnen und Bürger am Hochrhein, dass weitere Unternehmen auf den Zug aufspringen und so die Versorgung mit den Schweizer Sendern auch bei uns wieder möglich  wird. Gerade die Erfahrungen mit dem Corona-Virus haben uns noch einmal spüren lassen, wie sehr uns das Fernsehen für den kulturellen Austausch mit unseren Schweizer Nachbarn fehlt.

SÄK hat wieder einen Platz im Straßenverkehr

SÄK hat seinen Platz im Straßenverkehr zurück. Der Waldshuter Kreistag hat am 14. Oktober 2020 entschieden, das frühere Säckinger Kreis-Kennzeichen wieder einzuführen. Die Entscheidung ist mit klarer Mehrheit gefallen. Damit geht ein lange gehegter Wunsch aus dem westlichen Teil des Landkreises Waldshut in Erfüllung. Und der ist damit jetzt um eine liebenswerte Facette reicher.

Schon seit einigen Jahren gab es Bestrebungen aus Bad Säckingen, das SÄK-Kennzeichen, das bis 1973 für den damaligen Landkreis Säckingen stand, wieder einzuführen. Möglich macht es eine Regelung aus dem Jahr 2012, nach der auslaufende Kennzeichen beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur wieder angemeldet werden können.

Bereits im März sollte das Anliegen vom Kreistag beraten und entschieden werden. Allerdings musste die Kreistagssitzung aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen. Jetzt, ein halbes Jahr später, hat es mit dem Votum für SÄK dann doch geklappt. Für mich ist das eine kleine und liebenswerte Hommage an den Altkreis Säckingen – und keine Frage von West und Ost innerhalb des Landkreises Waldshut. Auf Kreisebene müssen wir angesichts der bestehenden Herausforderungen vielmehr noch stärker zusammenarbeiten.

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 15/2020

 

Ab Januar 2021 werden fossile Brennstoffemissionen für Verkehr und Wärme mit einem CO2-Preis belegt. Im Gegenzug sinkt die sogenannte EEG-Umlage.

Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Sie befürwortet die globale Erderwärmung deutlich unter zwei Grad zu halten und auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzen. Die SPD-Fraktion hat schon 2010 in einem Antrag im Deutschen Bundestag ein Klimaschutzgesetz gefordert, um die Klimaziele verbindlich zu machen. In der Großen Koalition sind die SPD-Abgeordneten die treibende Kraft für weitreichende klimapolitische Maßnahmen. Die SPD-Fraktion hat 2019 das Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht, das umfangreiche Maßnahmen enthält, die den CO2-Verbrauch senken und klimafreundliches Verhalten fördern sollen.

Ein wesentlicher Baustein des Klimaschutzprogramms ist die CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme ab 2021. Damit werden in Deutschland sämtliche fossile Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Er umfasst alle Wirtschaftsbereiche, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Damit soll erreicht werden, dass sich klimaschonendes Verhalten lohnt. Die Einführung des CO2-Preises erfolgt über das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das der Bundestag im November 2019 beschlossen hat. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens haben Bundestag und Bundesrat Ende 2019 eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Zertifikatspreise vereinbart.

Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ hat der Bundestag nun die vereinbarten Regelungen am Donnerstag beschlossen. Demnach wird die Tonne CO2 zu Beginn des Zertifikathandels am 1. Januar 2021 25 Euro statt 10 Euro kosten und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Ab 2027 erfolgt eine freie Preisbildung, analog zum EU-Emissionshandel.

Sozial gerechter Umbau zur klimaneutralen Gesellschaft

Das nationale Bepreisungssystem soll dazu beitragen, dass die deutschen und europäischen Klimaschutzziele erreicht werden, indem es CO2-Emissionen sukzessive verteuert und Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen schafft. Damit ist ein Anfang gemacht auf dem Weg zu einem sozial-ökologischen Umbau unserer Gesellschaft.

Der SPD-Fraktion zufolge kann der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft jedoch nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und er ausgewogen und sozial gerecht ist. Die SPD-Abgeordneten sind davon überzeugt, dass Klimaschutz nur gelingen kann, wenn er auf breite Akzeptanz stößt und möglichst alle Menschen mitgehen. Darum haben sie sich in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern erfolgreich gegenüber der Union, der FDP und den Grünen dafür eingesetzt, dass die zusätzlichen Einnahmen aus dem höheren Startpreis der Zertifikate an die Verbraucher*innen zurückgegeben werden.

Die CO2-Bepreisung ist daher an eine schrittweise Reduzierung der EEG-Umlage aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung geknüpft. Davon profitieren auch die Unternehmen. Außerdem wird ab dem 1. Januar 2024 die zusätzliche Entfernungspauschale für Fernpendler angehoben.

Zur zusätzlichen Regelung der Lastenverteilung der CO2-Bepreisung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen haben die SPD-geführten Ministerien ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Wenn der CO2-Preis ab 2021 das Heizen mit Öl und Gas verteuert, sollten aus Sicht der SPD-geführten Ministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz Vermieter die Hälfte der zusätzlichen Kosten tragen.

Verlagerungen ins Ausland verhindern

Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen oder europäischen Wettbewerb stehen, kann die CO2-Bepreisung zum Problem werden. Sie könnten in die Lage geraten, dass sie die zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen. In diesen Fällen könnte es dazu kommen, dass die Produktion möglicherweise ins Ausland abwandert („Carbon Leakage“). Damit aber gewährleistet wird, dass bei einem höheren Einstiegspreis betroffene Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben, wurde im Vermittlungsverfahren auch vereinbart, bereits mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von „Carbon Leakage“ zu regeln.

Zwar ist die CO2-Bepreisung Teil einer notwendigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, aber Deutschland muss gleichzeitig auch ein attraktiver Wirtschaftsstandort für alle Branchen bleiben. Denn von einer Verlagerung der Produktion ins Ausland wären nicht nur Arbeitsplätze betroffen, sondern es wäre auch für den Klimaschutz nichts gewonnen – die CO2-Emissionen entstünden lediglich woanders, möglicherweise käme es sogar zu insgesamt höheren Emissionen.

Die Bundesregierung hat deshalb am 23. September 2020 die von der Bundesumweltministerin vorgelegten Eckpunkte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industrieunternehmen beschlossen. Unternehmen erhalten künftig auf Grundlage der sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung einen finanziellen Ausgleich, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen.

Betrieben die nötige Zeit geben

Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag die Notwendigkeit eines angemessenen Carbon-Leakage-Schutzes unterstrichen und konkrete Forderungen zur Ausgestaltung der Rechtsverordnung formuliert: „Wir müssen Unternehmen bei der Transformation hin zu mehr Klimaschutz unterstützen und ihnen die nötige Zeit geben. Betriebe, die es nicht mehr gibt, können wir auch nicht mehr transformieren“, sagt Klaus Mindrup, Mitglied im Umweltausschuss.

Die Bunderegierung muss die Carbon-Leakage-Verordnung noch im laufenden Jahr dem Deutschen Bundestag zuleiten und bei der Ausgestaltung der Beihilferegelungen verstärkt die nationalen Besonderheiten berücksichtigen.

Zudem haben die parlamentarischen Beratungen verdeutlicht, dass bei der Umsetzung des Brennstoffemissionshandels in vielen Bereichen noch Klärungs- und Regelungsbedarf besteht. Dies betrifft unter anderem die Ausweitung der einbezogenen Brennstoffe ab dem Jahr 2023. So soll für den Bereich der Abfallverbrennung eine Verschiebung des Beginns der CO2-Bepreisung auf 2024 geprüft werden. Darüber hinaus haben sich die Koalitionspartner verständigt, die Verbrennung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserwirtschaft künftig mit einem Emissonsfaktor Null zu beziffern.

Das Gesetz zum Download:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/199/1919929.pdf

Der Bundesinnenminister hat zwei für die SPD-Fraktion zentrale Vorhaben aus der Novelle des Baugesetzes entfernt, die Mieter schützen sollen. Die SPD-Abgeordneten halten das für inakzeptabel.

Im August 2019 waren die Pläne eigentlich schon in trockenen Tüchern: „Die Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket, und einigt sich auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums“, hieß es auf der Webseite des von Horst Seehofer geführten Innenministeriums, das auch für das Thema Bau zuständig ist.

Unter zahlreichen Maßnahmen wie etwa der Verlängerung der Mietpreisbremse standen auch diese für die SPD-Fraktion zentralen Vorhaben: Bis zum Ende des Jahres werde die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenze. Zudem werde sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken sollen verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots.

Es dauerte zwar viel länger als angekündigt, aber jetzt endlich stand die Novelle des Baugesetzbuchs nach einem guten ersten Entwurf aus dem Juni auf der Zielgeraden, um zeitnah im Kabinett verabschiedet werden zu können. Doch Horst Seehofer hatte am Dienstag einen neuen Entwurf an die anderen Ministerien versandt, in dem eine in einer früheren Version enthaltene Passage gestrichen worden war. In diesem neu vorgelegten Entwurf zur Baugesetzbuchnovelle waren die zwei wichtigen SPD-Vorhaben – Baugebote und Umwandlungsverbote – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt worden.

Entsprechend groß ist die Empörung in der SPD-Fraktion: Es sei „inakzeptabel“, dass Bauminister Seehofer vor dem Druck der Immobilienlobby und deren Vertretern in der Unionsfraktion eingeknickt sei, schreibt Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher, in einer Stellungnahme. „Unser Koalitionspartner zeigt sich ein Jahr vor der Bundestagswahl einmal mehr als Anti-Mieter-Parte. Das wird die SPD-Bundestagsfraktion nicht mittragen.“

Die Zeit drängt

Auch Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte Kritik. So wie das Gesetz von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in die Ressortabstimmung gegeben worden sei, könne es nicht bleiben, sagte er. „Niemand kann die Augen verschließen vor der schwierigen Lage am deutschen Wohnungsmarkt. In den Ballungsräumen unseres Landes steigen die Mieten“, sagte Scholz. Diese Lage werde sich erst entspannen, wenn viel mehr und bezahlbare Wohnungen gebaut würden. „Dafür braucht es ein modernes Baurecht, das auch die Möglichkeit für die Städte enthält, Baugebote auszusprechen und die Umwandlung von Mietwohnungen zu beschränken“, so Scholz. Die Zeit dränge, die lange erwarteten Reformen duldeten „keinen Aufschub“ mehr.

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in angespannten Wohnungsmärkten zum Geschäftsmodell geworden. Sie hat oft zur Folge, dass Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Meist werden die Häuser vor dem Verkauf aufwändig saniert und aufgewertet, damit steigt die Wahrscheinlichkeit von Mieterhöhungen. Die wenigsten Mieter haben die finanziellen Möglichkeiten, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Nach drei Jahren können die neuen Eigentümer Eigenbedarf anmelden.

Deshalb hat die SPD-Fraktion durchsetzen können, dass der Bund hier aktiv wird. Auf dem Wohngipfel 2018 im Kanzleramt, im Koalitionsausschuss im August 2019, in der Baulandkommission sowie auf Ministerebene konnte sie den Koalitionspartner mehrfach dazu bringen, einer gesetzlichen Regelung gegen diese völlig unsoziale Praxis gegen Mieter zuzustimmen. Auf wiederholten Druck der SPD-Fraktion und -Minister legte der verantwortliche Bauminister Seehofer im Juni 2020 einen Entwurf zur BauGB-Novelle vor, der diese Vereinbarung auch endlich umsetzt. Damit sollen, wie es auch in der Gesetzesbegründung heißt, Mieter vor Verdrängung durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden.

Nicht nur diese Einigung wurde nunmehr eigenständig vom Bauminister entfernt. Auch bei der enthaltenen Regelung zur Erleichterung der Anwendung von Baugeboten wurde der Koalitionspartner wortbrüchig. Horst Seehofer hat in der Novelle genau die Regelungen gegen Spekulation im Wohnungsbau gestrichen. Das ist das Gegenteil der sozialen Versprechungen des CSU-Parteivorsitzenden, Markus Söder. Beim Wohngipfel im September 2018 von Bund, Ländern und Kommunen war vereinbart worden: „Der Bund strebt an, unter Einbeziehung von Ländern und Kommunen die Möglichkeiten zu reduzieren, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Ausnahmen sollen nur in Einzelfällen geltend gemacht werden dürfen.“

Das Innenressort hatte dazu am Mittwoch erklärt, in der Länder- und Verbände-Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz habe sich gezeigt, dass die dort ursprünglich enthaltene Regelung zur Wohnungsumwandlung „unter den Ländern derzeit streitig“ sei. „Daher ist diese Regelung aus dem aktuellen Gesetzentwurf ausgeklammert worden.“

„Die Anwältin der Mieter ist und bleibt die SPD-Fraktion“, so Daldrup. Gemeinwohl und Stadtentwicklung stünden für die Abgeordneten der SPD immer vor Rendite und Spekulation. „Wir verlangen von der Union, den gemeinsamen Koalitionsbeschluss umzusetzen. Ein Scheitern wäre ein fatales Versagen des Bauministers“, fordert Daldrup. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef, Sören Bartol, sagte: „Ohne ein Umwandlungsverbot und ein Baugebot wird es mit der SPD-Fraktion im Bundestag keine Novelle des Baugesetzbuches geben.“

Der Bundestag hat am Freitag einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung des Gedenkens an die Opfer der deutschen Vernichtungskriege verabschiedet.

In dem Antrag „Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskriegs stärken und bisher weniger beachtete Opfergruppen des Nationalsozialismus anerkennen“  ist die Realisierung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte vorgesehen, die sich mit der Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft auseinandersetzt. Damit schließt der Deutsche Bundestag eine Lücke in der deutschen Erinnerungskultur. Es werden Informationen bereitgestellt, die historischen Zusammenhänge vermittelt, über das geschehene Leid in Europa wie Deutschland aufgeklärt und den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung gegeben.

„Mit dem heute verabschiedeten Antrag setzen wir einen Meilenstein für die Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Marianne Schieder, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion. Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Ausmaße der Verbrechen der Nationalsozialisten im Osten und Südosten Europas viel zu wenig im kollektiven Bewusstsein der Deutschen verankert seien und „wir damit den Millionen Opfern in keiner Weise gerecht wurden und werden“.

Der besonderen Betroffenheit der Opfernationen der grausamen NS-Besatzungspolitik wird der SPD-Fraktion zufolge in angemessener Weise Rechnung getragen. „Wir schaffen damit auch einen Ort des Dialogs und öffnen den Raum für eine transnationale Geschichtssicht. So wirken wir einer um sich greifenden populistischen Instrumentalisierung von Geschichte entgegen“, sagte Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Unter der Einbeziehung der Expertise der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas soll durch eine Arbeitsgruppe aus fachlich einschlägig ausgewiesenen Wissenschaftler*innen ein Umsetzungsvorschlag erarbeitet werden, der die Gedenkstättenkonzeption des Bundes ebenso berücksichtigt wie die Arbeit der Gedenkstätten und Dokumentationszentren und die einschlägigen Angebote der Geschichtsmuseen in Deutschland.

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer solchen Einrichtung vorzulegen. Die Bundesregierung soll den Abgeordneten zufolge bis zum 31.12.2020 einen Zeit- und Maßnahmenplan vorlegen und kontinuierlich über den Arbeitsstand berichten.

Der Antrag zum Download:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/231/1923126.pdf

Mit der Änderung des Bundeswahlrechts soll die Vergrößerung des Bundestags begrenzt werden. Bei der Bundestagswahl 2025 wird die Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert. 

Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten angenommen, eine weitere Erhöhung der Sitzzahl ist nicht ausgeschlossen. Dies könnte den Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, den der Bundestag am Freitag beschlossen hat, soll der weiteren Vergrößerung der Institution entgegenwirken.

Er hält am Wahlsystem der „personalisierten Verhältniswahl“ fest.  Wähler in Deutschland haben eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen sie eine bestimmte Person ihres Wahlkreises, es ist der „personalisierte“ Teil des Wahlsystems. Mit der Zweitstimme werden Parteien gewählt, sie entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Nach der Wahl werden die Zweitstimmen der Parteien proportional nach Wahlerfolg auf die Länder aufgeteilt. Dort wird die Anzahl dieser Mandate mit der Anzahl der dort gewonnenen

Direktmandate verrechnet. Gibt es mehr Direktmandate als über die Zweitstimme gewonnenen Mandate, entstehen sogenannte „Überhangmandate“. Das ist ein Grund für die steigende Zahl der Abgeordneten.

2013 wurde das Wahlrecht geändert, um diese Überhangmandate auszugleichen, mit sogenannten Ausgleichsmandaten. Keine Partei sollte durch die Überhangmandate einen Vorteil erhalten. Anfallende Überhangmandate werden durch die Ausgleichsmandate mit Blick auf den bundesweiten Zweitstimmenproporz vollständig ausgeglichen. Die Gesamtzahl der Sitze wird so lange vergrößert, bis die Überhangmandate für eine Partei keinen relativen Vorteil mehr darstellen und so eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleistet wird. Auch diese Praxis führte zur Vergrößerung des Bundestags.

Kommission soll bis 2023 weitere Reformen empfehlen

Um der Bundestagsvergrößerung entgegenzuwirken, soll nach der Änderung des Bundeswahlgesetzes ab der Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf künftig 280 reduziert werden. Bereits für die nächste Bundestagswahl soll gelten, dass mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen wird. Zudem sollen Überhangmandate, die einem Bundesland entstehen, wenn eine Partei dort mehr Direktmandate erringt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden.  Bezogen auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 wäre damit eine Absenkung der Gesamtsitze auf bis zu 682 Abgeordnete möglich gewesen, heißt es in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

Dem Deutschen Bundestag wurde zudem aufgegeben, eine Reformkommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu bis zum 30. Juni 2023 Empfehlungen erarbeitet. Die Kommission soll sich mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten sowie weitere Fragen des Wahlrechts erörtern. Außerdem soll sie Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen. Dieser Punkt ist der SPD-Bundestagsfraktion besonders wichtig.

Die SPD-Fraktion hatte im März Vorschläge zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgelegt. Kernpunkt war, die Größe des Bundestages bereits bei den Bundestagswahlen 2021 auf maximal 690 Abgeordnete zu begrenzen und Kandidatenlisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen.

Die SPD-Fraktion sieht das jetzt beschlossene Gesetz laut Fraktionschef Rolf Mützenich „nicht mit Euphorie“, trägt den in der Koalition ausgehandelten Kompromiss aber dennoch mit.

Corona-Notfallregelung für die Bundestagswahlen

In einer weiteren Änderung des Bundeswahlgesetzes streben CDU/CSU und SPD eine Corona-Notfallregelung für die Vorbereitung der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 an. Dieses Gesetz hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Konkret geht es um das Verfahren zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten. Dazu müssen die Parteien bislang zwingend Parteitage oder vergleichbare Versammlungen einberufen. Nach der aktuellen Fassung des Bundeswahlgesetzes gibt es im Falle einer Pandemie keine Möglichkeit, aus infektionsschutzrechtlichen Gründen auf die Durchführung der Kandidat*innenaufstellung in Versammlungen zu verzichten. Dies könnte aber bei einer erneuten Verschärfung der Infektionslage schwierig bis unmöglich werden.

In Ausnahmesituationen soll dies laut dem Entwurf auch durch eine Mischung aus Briefwahl und elektronischem Verfahren ermöglicht werden. Bedingung ist, dass der Bundestag vorab feststellt, dass Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerber*innen ganz oder teilweise unmöglich sind.

Das Bundesinnenministerium wird in diesem Fall ermächtigt, qua Rechtsverordnung, die ebenfalls der Zustimmung des Bundestages bedarf, Abweichungen von den Bestimmungen zur Aufstellung der Wahlbewerber*innen zuzulassen – dies jedoch nur als letztes Mittel, um die Durchführung der Wahlen zu sichern.

Die Gesetze zum Download:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922504.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920596.pdf

Das sogenannte „P-Konto“ ermöglicht Schuldnern den Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte. Nun soll es weitere Erleichterungen geben.

Im Juli 2010 trat das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes mit Einführung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) in Kraft. Dieses „P-Konto“ eröffnet Inhabern eines Girokontos ein unbürokratisches Verfahren, um während der Kontopfändung Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte zu behalten und so weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Bevor das P-Konto im Juli 2010 eingeführt wurde, führte die Pfändung eines Girokontos zur kompletten Blockade. Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie die Begleichung von Mieten, Energiekosten oder Versicherungen konnten nicht mehr über das Konto abgewickelt werden.

Das Pfändungsschutz-Konto sichert eine angemessene Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Jede*r Berechtigte kann ein separates P-Konto errichten und von dessen Schutz profitieren. Das P-Konto wirkt sich auch positiv auf die Belange der Gläubiger aus. Denn wer weiter arbeiten und mit seinen pfandfreien Einkünften wirtschaften kann, wird am Ende auch seine Schulden tilgen können. Weil die Verwaltung von Kontopfändungen beim P-Konto weniger aufwändig und bürokratisch ist, profitieren überdies Banken und Sparkassen von den angepassten Regelungen.

Der Pfändungsschutz soll Schuldnerinnen und Schuldnern in der Zwangsvollstreckung ein Leben ermöglichen, das ihren Lebensunterhalt sichert.

Grundsätzlich hat sich das P-Konto bewährt, soll nun aber in Teilen weiterentwickelt werden. Das Gesetz, das diese Woche vom Bundestag beschlossen wurde, sieht unter anderem Neuregelungen zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor. Erstmalig werden Vorschriften für die Pfändung eines gemeinsamen Zahlungskontos und für den Kontenwechsel geschaffen. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz Regelungen eingeführt, die Schutz von Guthaben bei Pfändung eines Gemeinschaftskontos sichern.

Ist das pfändungsgeschützte Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, konnte der verbleibende Guthabenrest bisher einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Diese Möglichkeit des sogenannten Ansparens wird verbessert, so dass künftig die Übertragung des nicht verbrauchten pfändungsfreien Guthabens bis zu drei Monate verlängert werden kann. Weitere Änderungen erfolgen bei der Verkürzung des Anpassungszeitraums für die Pfändungsfreigrenzen auf ein Jahr, beim Pfändungsschutz von Kulturgegenständen, die der Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit dienen, der Sicherstellung des Vollstreckungsschutzes für Sachen Privater, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind.

Das Gesetz zum Download:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/198/1919850.pdf

Auf Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates werden neue Ordnungsgelder bei Verstößen gegen die Transparenzregeln eingeführt.

Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf, der am Mittwoch beschlossen wurde, werden – teilweise auf Grundlage der Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) – die Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete reformiert.

Bisher können lediglich Verstöße gegen die Anzeigepflicht von anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften mit einem Ordnungsgeld sanktioniert werden. Für Verstöße gegen die Anzeigepflicht von anzeigepflichtigen Spenden oder gegen das Annahmeverbot von unzulässigen Zuwendungen oder Vermögenvorteilen waren Ordnungsgelder bisher nicht vorgesehen sind. Diese Regelungslücke wird jetzt geschlossen.

Ordnungsgelder dürfen künftig auch dann verhängt werden, wenn Mitarbeiter*innen von Abgeordneten unzulässig beschäftigt sind, etwa im Falle des rechtswidrigen Mitarbeitereinsatzes im Wahlkampf – eine Maßnahme, die auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2017 zurückgeht.

Eine weitere Änderung betrifft die Lebensläufe von Abgeordneten: Bei beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten darf eine Mitgliedschaft im Bundestag nicht angegeben werden. Um jedoch größere Lücken in den Lebensläufen der Abgeordneten zu vermeiden, soll künftig nur der missbräuchliche Hinweis unzulässig sein. Zudem soll die Druckversion des Amtlichen Handbuchs des Deutschen Bundestages abgeschafft werden.

Das Gesetz zum Download:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913507.pdf

Multinationale Unternehmen profitieren von Doppelbesteuerungsabkommen, weil sie so nur in einem Land ihre Steuerlast begleichen. Manche nutzen Lücken in den Abkommen jedoch für Betrug aus.

Von einer wirtschaftlich globalisierten Welt profitieren nicht zuletzt weltweit agierende, multinationale Unternehmen, indem sie ihre Produktionsstätten ins Ausland verlagern und ihre Produkte weltweit verkaufen können. Jedes Unternehmen muss dafür seinen fairen Steueranteil zahlen – entweder dort, wo es ansässig ist, oder dort, wo es wirtschaftlich aktiv ist.

Damit die Besteuerungsrechte der betreffenden Staaten eindeutig ausgestaltet sind, weisen die nationalen Regierungen im Rahmen von so genannten Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht einem der beteiligten Staaten zu, um eine Doppelbesteuerung – oder auch Nichtbesteuerung – von Unternehmen zu vermeiden.

Die aktuell bestehenden Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen werden jedoch auch für Gewinnkürzungen und -verlagerungen ausgenutzt – insbesondere von multinationalen Unternehmen. Diese haben Lücken in den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen genutzt, um sich ihren steuerlichen Verpflichtungen zu entziehen. Diesem Missbrauch muss stärker begegnet werden.

Mit dem Gesetz, das in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde, wird deshalb ein Mindeststandard zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch angelegt. Gleichzeitig soll die Wirksamkeit der in Doppelbesteuerungsabkommen verankerten Streitbeilegungsmechanismen verbessert werden. Damit werden wichtige Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“, BEPS) umgesetzt. In einem späteren Schritt werden die betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen durch ein Anwendungsgesetz konkret geändert.“

Das Gesetz zum Download:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920979.pdf

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

 


 

 

Zur Bundestagskandidatin ’21 für den Wahlkreis 288 nominiert

Mit mehr als 95 Prozent der Stimmen haben mir die Delegierten des Wahlkreises Waldshut-Hochschwarzwald (288) am 10. Oktober  in Bonndorf das Vertrauen ausgesprochen, das ich brauche, um 2021 im Bundestagswahlkampf um jede einzelne Stimme für die SPD zu kämpfen. Ich danke dafür – sehr. Dieses Votum der Ortsvereine und das vitalisierende Motivationspaket, das mir meine […]

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 14/2020

In dieser Woche hat der Bundestag den Haushaltsentwurf 2021 beraten. Finanzminister Olaf Scholz will das Land mit einer Investitionsoffensive fit für die Zukunft machen.

Den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie setzt die Regierung eine Investitionsoffensive entgegen. Im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr sind 55 Milliarden für Investitionen vorgesehen – deutlich mehr als vor der Krise. „Wir nehmen sehr viel Geld in die Hand, um die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie mit aller Kraft abzumildern“, sagt Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Der Entwurf trage eine klar erkennbare soziale Handschrift, mit einem Staat als starken Partner in dieser schwierigen Zeit. Ziel sei es am Ende einen Haushalt zu formen, der „massiv in die Zukunft und den sozialen Zusammenhalt unseres Landes investiert, damit wir stärker aus der Krise kommen, als wir reingegangen sind“, so Rohde.

Dafür will der Bund 96,2 Milliarden Euro an Krediten aufnehmen für das kommende Jahr. Aufgrund des Einbruchs des Wirtschaftswachstums infolge der Pandemie hat der Staat massive Steuermindereinnahmen zu verkraften (in 2021: 42,2 Milliarden Euro, von 2021 bis 2024: 127,7 Milliarden Euro). Für 2020 wird die Schuldenquote in Deutschland auf rund 75 Prozent ansteigen. Damit liegt das Land zwar über den europäischen Fiskalregeln von 60 Prozent Neuverschuldung, schneidet im Vergleich zu anderen Ländern aber immer noch deutlich besser ab.

Nicht zuletzt die verantwortungsvolle, sparsame Finanzpolitik der letzten Jahre hat Deutschland eine starke und konsequente Antwort auf den wirtschaftlichen Einbruch ermöglicht. „Die Haushaltspolitik der vergangenen Jahre ist Grundstein dafür, dass wir heute und morgen weiter aus dem Vollen schöpfen können“, sagt Dennis Rohde.

Für das Jahr 2021 wie bereits 2020 sieht die Bundesregierung eine Ausnahme von der Schuldenregel im Grundgesetz vor. Wenn sich die Wirtschaft so erhole wie derzeit prognostiziert sei es realistisch, dass die Schuldenbremse ab 2022 wieder eingehalten werden könne, so Rohde.

Die Regierung will 2021 rund 55 Milliarden Euro investieren, insgesamt sieht sie im Zeitraum 2020 bis 2024 Investitionen in Höhe von 270,5 Milliarden Euro vor. Gerade in Zeiten der Krise zeigt sich das Gebot eines starken Sozialstaats, der diese abfedert, etwa durch die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus oder den verlängerten erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis Ende 2021. „Was uns jetzt durch die Krise führt, ist die Wirtschaftskraft dieses Landes“, sagte Olaf Scholz im Bundestag bei der Vorstellung seines Haushalts, aber „auch ein tragfähiges Gemeinwesen und ein guter Sozialstaat, der in der Lage ist, in einer solchen Situation Kraft zu verleihen und die Bürgerinnen und Bürger zu beschützen“.

Mit den Investitionen soll aber auch Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit von morgen gesichert werden, mit Investitionen in Schiene, Straße und Wasserstraße, in Zukunftsbereiche wie Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie und Wasserstoffstrategie, der Gestaltung der Digitalisierung, und auch den Kampf gegen den Klimawandel, also ganz im Interesse zukünftiger Generationen.

Die Investitionsausgaben von heute seien die Steuereinnahmen von morgen, so Olaf Scholz. „Wir stärken die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und stützen so die Konjunktur und damit Beschäftigung“.

In welche Bereiche fließen die Zukunftsinvestitionen, wie wird der Sozialstaat gestärkt, und warum können wir uns das alles leisten?

Wie hoch ist die Investitionsoffensive?

Den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie setzt die Regierung eine Investitionsoffensive entgegen. Sie will 2021 rund 55 Milliarden Euro investieren – deutlich mehr als vor der Krise. Insgesamt sieht der Regierungsentwurf im Zeitraum 2020 bis 2024 Investitionen in Höhe von 270,5 Milliarden Euro vor.  Die Investitionsausgaben seien von heute seien die Steuereinnahmen von morgen, argumentiert das Finanzministerium. „Wir stärken die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und stützen so die Konjunktur und damit Beschäftigung“, so Olaf Scholz. „Zum anderen sichern wir Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit von morgen und machen unser Land fit für die anstehenden Herausforderungen, insbesondere die Gestaltung der Digitalisierung und den Kampf gegen den Klimawandel“. Dies sei ganz im Interesse zukünftiger Generationen.

Wie hoch verschuldet sich der deutsche Staat genau?

Für 2020 wird die Schuldenquote in Deutschland auf rund 75 Prozent ansteigen. Damit liegt das Land zwar über den europäischen Fiskalregeln von 60 Prozent Neuverschuldung, schneidet im Vergleich zu anderen Ländern aber immer noch deutlich besser ab.

Die Bundesregierung plant für 2021 rund 47 Milliarden Euro sowie für 2021 bis 2024 rund 91 Milliarden Euro an Mehrausgaben. Gleichzeitig sind gegenüber der bisherigen Finanzplanung aufgrund des Einbruchs des Wirtschaftswachstums aufgrund der Pandemie massive Steuermindereinnahmen zu verkraften (in 2021: 42,2 Milliarden Euro, von 2021 bis 2024: 127,7 Milliarden Euro). Der Bund plant deshalb zur Finanzierung seiner Mindereinnahmen und Mehrausgaben für das kommende Jahr rund 96,2 Milliarden Euro an neuen Krediten aufzunehmen.

Ist diese hohe Verschuldung verfassungsgemäß?

Es ist möglich, von der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse unter bestimmten Bedingungen abzuweichen. Aufgrund der historischen Herausforderungen durch die Pandemie empfiehlt die Bundesregierung, für das Jahr 2021 wie bereits 2020 eine Ausnahme von der Schuldenregel vorzusehen. Denn das Ausmaß der Krise erfüllt aus Sicht der Bundesregierung auch 2021 die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes. Sie schlägt die Rückführung der die zulässige Kreditobergrenze überschreitenden Verschuldung im Zeitraum von 2026 bis 2042 vor. In den kommenden Jahren soll die Neuverschuldung weiter deutlich zurückgefahren werden, bis sie im Jahr 2024 nur noch 5,2 Milliarden Euro betragen soll. Wenn sich die Wirtschaft so erhole wie derzeit prognostiziert sei es realistisch, dass die Schuldenbremse ab 2022 wieder eingehalten werden könne, sagt Haushaltsexperte Dennis Rohde.

Können wir uns diese hohen Ausgaben leisten?

Die Haushaltslage ist dem Finanzministerium zufolge trotz der historischen Herausforderung durch die Pandemie zu bewältigen. Nicht zuletzt die verantwortungsvolle, sparsame Finanzpolitik der letzten Jahre habe Deutschland eine starke und konsequente Antwort auf den wirtschaftlichen Einbruch ermöglicht. Zum Vergleich: In Folge der internationalen Finanzkrise 2008/2009 haben die gesamtstaatlichen Schulden ihren bisherigen Höchstwert von 82,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts erreicht – diese Schuldenquote ist bis Ende 2019 auf unter 60 Prozent reduziert worden, den europäischen Referenzwert. „Die Haushaltspolitik der vergangenen Jahre ist Grundstein dafür, dass wir heute und morgen weiter aus dem Vollen schöpfen können“, sagt Dennis Rohde.

Auch international stehe das Land mit seiner kraftvollen fiskalischen Reaktion gut da, berichtet das Finanzministerium. Deutschland habe gleichzeitig die niedrigste Schuldenquote der G7-Staaten. „Wir haben die öffentlichen Finanzen im Griff. Wir ergreifen die notwendigen Maßnahmen mit Augenmaß und großer haushalterischer Verantwortung. Und stellen gleichzeitig die Weichen, um unser Land, unsere Wirtschaft und die Beschäftigten gut für die Zukunft zu wappnen“, schreiben die Experten aus dem Bundesfinanzministerium.

In welchen Bereichen wird wieviel investiert?

Um das Land  für die Zukunft zu rüsten, werden Künstliche Intelligenz und Quantentechnologie mit jeweils zwei Milliarden Euro gefördert, für den Krankenhaus-Zukunftsfonds sind drei Milliarden Euro vorgesehen. Im Bereich der digitalen Infrastruktur ist es wichtig, die Kommunikationstechnologie am Puls der Zeit zu halten. Der Bund wird in den Jahren 2021 bis 2024 mindestens zwei Milliarden Euro in den Roll-Up von 5G, perspektivisch 6G, investieren.

Auch der Bereich Verkehr soll in den kommenden Jahren umgebaut werden, er ist der größte Investitionsblock im Haushalt 2021: Ganze 18,6 Milliarden Euro werden in die Schiene, Straße, Wasserstraße fließen. Der Fokus wird dabei auf die klimafreundliche Schiene gerichtet. Dabei soll nicht nur mit dem Schnellläuferprogramm „Digitale Schiene“ die Digitalisierung der Stellwerke beschleunigt, sondern auch der Mobilfunk-Ausbau entlang der Schiene mit einem höheren Etat vorangetrieben werden.

In der Wirtschafts- und Energiepolitik sollen auch in Zukunft Ökonomie, Ökologie und Soziales miteinander vereint werden. Bis 2024 werden 1,5 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie sowie für innovative Forschung und Entwicklung bereitgestellt. Wissenschaft und Wirtschaft sollen bei ihrer Gemeinschaftsaufgabe unterstützt werden, die notwendigen Transformationsprozesse anzukurbeln und Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Wasserstoffstrategie stellt die Weichen für den Aufbau einer ökonomisch erfolgreichen und nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft, die beispielsweise für eine nachhaltige Stahl- und Chemieproduktion entscheidend sein wird. In den Jahren 2021 bis 2024 wird unsere Strategie mit 6,8 Milliarden Euro umgesetzt.

Gerade in Zeiten der Krise zeigt sich das Gebot eines starken Sozialstaats. Den Zugang zum Kurzarbeitergeld deutlich zu erleichtern, war goldrichtig. Denn so konnten Millionen von Arbeitsplätzen gerettet werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch künftig handlungsfähig bleibt, muss sie schuldenfrei in das Jahr 2022 starten können. Der Bund wird deswegen der BA das gewährte Darlehen am Jahresende 2021 erlassen bzw. unterjährige Liquiditätshilfen in einen Zuschuss umwandeln, sofern die BA nicht über genug eigene finanzielle Ressourcen verfügt.

Für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ist bezahlbarer Wohnraum die Voraussetzung. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Länder bis 2024 mit jährlich einer Milliarde Euro beim Sozialen Wohnungsbau. Außerdem sind im kommenden Jahr knapp 900 Millionen Euro für das Baukindergeld vorgesehen, mit dem der erstmalige Erwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern gefördert wird. Bis ins Jahr 2024 wachsen die Mittel auf jährlich 970 Millionen Euro an.

Und auch an anderer Stelle werden Familien und Alleinerziehende unterstützt. Neben dem Kinderbonus und der Erhöhung des Zuschlags für Alleinerziehende wird auch eine erstklassige Kinderbetreuung gefördert: Für das Programm Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung sind in den Einzelplänen des Bundesfamilien- sowie des Bundesbildungsministerium im Jahr 2021 erneut jeweils 500 Millionen Euro Zuführung in ein noch zu errichtendes Sondervermögen veranschlagt. Weitere 500 Millionen Euro sind für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau vorgesehen.

Gerade in Zeiten der Krise müssen die Kommunen handlungsfähig bleiben – trotz ihrer massiven Gewerbesteuerausfälle in diesem Jahr, die Bund und Länder 2020 ausgleichen. Zusätzlich wird sich der Bund dauerhaft in stärkerem Maße an den Kosten der Unterkunft (KdU) für Arbeitssuchende beteiligen. Die entsprechenden Ausgaben für den Bund werden im Jahr 2021 insgesamt 34,4 Milliarden Euro betragen und bis 2024 auf jährlich 36,1 Milliarden Euro anwachsen.

Für die innere Sicherheit steigen die Mittel gegenüber dem bisherigen Finanzplan erneut an: auf rund 6,9 Milliarden Euro im Jahr 2021. Wesentlich für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land sind Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Sie aktiv zu fördern muss uns etwas wert sein. Die Mittel hierfür wollen wir deshalb mit 151 Millionen Euro mehr als verdoppeln.

Mit dem europäischen Wiederaufbaupaket ist es gelungen, eine neue Phase der Solidarität in Europa einzuläuten. In den kommenden Jahren erhält der Bund aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität Einnahmen in Höhe von knapp 23 Milliarden Euro. Mit dem Ziel eines ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten Aufschwungs will die Regierung diese Mittel für Reformen und öffentliche Investitionen verwenden. Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Mittel für die digitale und klimafreundliche Transformation der Wirtschaft im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zu nutzen. In den kommenden Wochen wird die Bundesregierung hierzu einen nationalen Aufbauplan erarbeiten.

Und auch jenseits der europäischen Grenzen übernimmt Deutschland Verantwortung: Mit zusätzlichen Mitteln von insgesamt rund 3,85 Milliarden Euro für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe werden die Ausgaben im Jahr 2021 gegenüber der bisherigen Finanzplanung deutlich erhöht. Damit steigt der Beitrag aus dem Bundeshaushalt an den direkten deutschen Aufwendungen für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ein weiteres Mal an.

Der Verteidigungshaushalt wird gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 1,6 Milliarden Euro aufgestockt und verstetigt. Hinzu kommen im Jahr 2021 insgesamt 1,2 Milliarden Euro der insgesamt mit dem Konjunkturprogramm vorgesehenen 3,7 Milliarden Euro für konjunkturstützende Maßnahmen.

In einer zweistündigen Debatte würdigte der Bundestag die Erfolgsgeschichte der deutsch-deutschen Wiedervereinigung. Politische Priorität der SPD-Abgeordneten ist, die bleibenden Unterschiede bei Löhnen, Renten und beruflichen Chancen zu verringern.

„Nur miteinander werden wir die Zukunft gewinnen“ – so lautet eine der zentralen Lehren, die Vizekanzler Olaf Scholz zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit zieht. Es gehe darum, dass man wisse, dass man Veränderungen nicht mit sich allein ausmachen müsse, sondern dass „diese uns gemeinsam berühren“, mit Blick auf die großen Umbrüche, die die Ostdeutschen nach der Wende erfahren mussten, sagte Scholz bei der Debatte im Bundestag zu dem Thema.

Ostdeutschland habe einen „riesigen ökonomischen Strukturwandel“ erlebt, und die Bürgerinnen und Bürger hätten ihre Zuversicht dennoch nicht in Frage gestellt. Diese Erfahrung des Strukturwandels müssten die Deutschen insgesamt als gemeinsame Erfahrung in Erinnerung behalten. Deutschland habe auch aufgrund des technologischen Wandels noch viele Strukturbrüche vor sich, die alle gemeinsam bewältigen müssten.

Die deutsche Einheit sei eine Erfolgsgeschichte. Wenn jemand nach Deutschland reise, werde er zwischen Osten und Westen keinen Unterschied feststellen. „Wir sind ein Land, das ist geglückt“, sagte Scholz.

Auch wirtschaftlich sei die Einheit ein Erfolg, dennoch gebe es noch Dinge zu tun, bei Unterschieden bei den Löhnen und Gehältern, den beruflichen Perspektiven, oder auch der Rente. Es sei ein großer Fortschritt, dass es nun die Grundrente gebe. Der Vizekanzler und würdigte auch den Mut der Ostdeutschen. Die Einheit sei „von unten gekommen, sie ist vom Volk erkämpft worden». Das sei außergewöhnlich. «Es ist ein demokratischer Akt in Deutschland, einer der seltenen in unserer Geschichte.»

Aus der Wiedervereinigung erwachse auch eine besondere Verantwortung der Bundesrepublik für die Europäische Union, sagte Scholz. Die anderen europäischen Länder hätten die Einheit akzeptiert, weil sie gewusst hätten, dass Deutschland ein verlässlicher Partner war.

Nun, mit dem bevorstehenden Brexit, stehe Deutschland als bevölkerungsreichstes Land mit einer enormen Wirtschaftskraft in der Verantwortung, dazu beizutragen, dass die Union in Europa gelinge.

Auch die SPD-Abgeordnete Daniela Kolbe aus Leipzig findet, Deutschland könne auf „30 Jahre Erfolgsgeschichte blicken“. „Diese historische Aufgabe haben wir megagut gemeistert, trotzdem bleibt noch etwas zu tun, um die innere Einheit herzustellen“, sagt Kolbe. „Viele Ostdeutsche haben sich in ihrer Verletztheit eingerichtet, viele Westdeutsche in der Gleichgültigkeit. Lasst uns mehr erzählen und mehr zuhören“, wünscht sich Kolbe. „Die Leute wollen in Ost und West, dass ihre Leistungen anerkannt werden. Politisch kann ich das als Sozialdemokratin auf den Wert der Arbeit vor und nach der Wiedervereinigung zuspitzen“, sagte die Politikerin. Die Löhne im Osten seien noch viel zu niedrig im Vergleich zum Westen. Die Grundrente und der Mindestlohn, die zwei größten sozialpolitischen Projekte der vergangenen Legislaturen, würden dabei helfen, ostdeutsche Biografien besser zu wertschätzen und Unterschiede zu verringern. Doch die SPD-Fraktion bleibe da nicht stehen, sie wolle 12 Euro Mindestlohn und mehr Tarifverträge im Osten.

Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, selber an der Grenze groß geworden, betont, dass der Mauerfall auch im Westen sehr viel Freude ausgelöst habe. „Das ist nicht nur ein Schatz für die Menschen in Ostdeutschland“, sagt Roth. Es müsse nun in mehr gesellschaftlichen Bereichen gelingen, auch ostdeutsche Biografien hervorzuheben.  In der Einheit müsse es nicht Einfalt, sondern Vielfalt und Weltoffenheit geben. „Dann würde es uns auch besser gelingen, in einem geeinten Deutschland für ein geeintes Europa einzutreten“, so Roth.

Der Abgeordnete Eberhard Brecht, der 1990 Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR für die SPD war, wies in seiner Rede auf die Gefahr des Rechtsextremismus hin: „Wo ist der Stolz des Herbstes 1989 geblieben?“ fragte er. Die Wertschätzung der demokratischen Strukturen scheine in Ostdeutschland zu erodieren. Das äußere sich in einer verklärenden DDR-Nostalgie, mitunter auch in Form einer rechtsradikalen Protestkultur. Brecht appelliert: „Wir müssen denjenigen energisch entgegentreten, die unsere demokratische Revolution von 1989 heute in eine nationalistische Erhebung umzudeuten versuchen“.

Die Union blockiert beim Lieferkettengesetz, doch die SPD-Fraktion kämpft weiter: Globale Konzerne sollen dafür haften, wenn ihre Zulieferer die Menschenrechte nicht achten.    

Als Frank Schwabe, Sprecher für Menschenrechte der SPD-Fraktion, jüngst nach Bangladesch reiste, erlebte er Bedrückendes: Er wurde Zeuge von Kinderarbeit. Bei einer Stadtführung durch Dakar war er in eine Fabrikruine geführt worden. In der heruntergekommenen Halle hausten mehrere 12-bis 13-jährige Kinder neben den Nähmaschinen, die sie den ganzen Tag bedienen mussten. Es war dunkel, heiß und feucht. „Die Kinder schnüffelten alle Klebstoff“, erzählt der SPD-Abgeordnete, der sich schon lange gegen ausbeuterische Kinderarbeit einsetzt.

Schwabe ist überzeugt davon, dass auch Unternehmen, die global produzieren, die Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass die Menschenrechte entlang ihrer gesamten Produktions- und Lieferkette gewahrt werden, und kämpft deshalb für ein Lieferkettengesetz. Ein solches Gesetz soll in Deutschland ansässige, international produzierende Unternehmen in die Pflicht nehmen, dass die Menschenrechte auch in den Unternehmen gewahrt werden, die im Ausland entweder direkt für sie produzieren oder ihnen Rohstoffe zuliefern. Das würde auch helfen, die Kinderarbeit einzudämmen, die sich gerade jetzt infolge der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Wirtschaftskrise wieder auszuweiten droht.

„Unternehmen tragen eine große gesellschaftliche Verantwortung, um ausbeuterische Kinderarbeit nachhaltig zu bekämpfen“, schreibt das UN-Kinderhilfswerk Unicef. 152 Millionen Mädchen und Jungen – fast jedes zehnte Kind – sind nach aktueller Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)  Kinderarbeiter – das heißt, sie müssen unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben. Fast die Hälfte der Kinderarbeiter – 73 Millionen – leidet unter Arbeitsbedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind – zum Beispiel in Goldminen in Burkina Faso, als Textilarbeiter in Bangladesch, auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste oder auf Farmen in Lateinamerika. Laut Unicef können Unternehmen eine zentrale Rolle dabei spielen, unter anderem Kinderrechte zu schützen und zu fördern, indem sie dafür sorgen, dass in der gesamten globalen Lieferkette keine Kinderarbeit vorkommt.

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat dafür gesorgt, dass eine nationale gesetzliche Regelung zu den Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen entlang ihrer globalen Lieferketten im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Doch nun, auf den letzten Metern, blockiert die Union. Nicht akzeptabel, findet die SPD-Fraktion: „Natürlich müssen global tätige Unternehmen ihren Teil beitragen, dass Menschenrechte geachtet werden. Dass keine Kinderarbeit etwa und moderne Formen von Sklaverei in ihren Produkten stecken. Diese Verantwortung müssen sie wahrnehmen“.

SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatten bereits Eckpunkte zu einem solchen Gesetz vorgelegt. Denen zufolge sollen in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten dazu verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Menschenrechte bei all ihren Aktivitäten gewahrt sind. Das würde zum Beispiel für einen Schokoladehersteller bedeuten, dass dies auch auf den Kakaoplantagen der Fall ist. Dort darf keine Kinderarbeit stattfinden, es müssen Arbeitsschutzregelungen eingehalten werden und Arbeiter müssen sich gewerkschaftlich organisieren dürfen. Vernachlässigen die Unternehmen diese Sorgfaltspflicht, müssten sie dafür haften. So haben Betroffene die Möglichkeit, ein Unternehmen bei Verstößen zur Rechenschaft zu ziehen.

In der Bevölkerung genießen diese Pläne großen Rückhalt: So befürworten nach einer aktuellen repräsentativen Umfrage von Infratest dimap drei von vier Befragten ein Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verpflichtet. Selbst unter den Anhängern der Union spricht sich eine ebenso große Mehrheit für das Gesetz aus.

Doch Teile der Union blockieren trotzdem. Strittig sind vor allem zwei Punkte: Die Unternehmensgröße, ab der das Gesetz gelten soll, und die Haftungsfrage – in der Union gibt es große Vorbehalte gegenüber einer zivilrechtlichen Haftung für die Unternehmen.

Die SPD-Fraktion hält dagegen: „Die Blockadehaltung der Union muss ein Ende haben. Ein Lieferkettengesetz ohne Haftungsregelung entfaltet ebenso wenig eine gewünschte Wirkung wie die Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, erklären die Abgeordneten.

Auch Arbeitsminister Hubertus Heil will weiter für ein Gesetz kämpfen, das wirksam ist: „Wir wollen kein Alibi-Gesetz beschließen. Wir haben die Wahl zwischen Tiger und Bettvorleger“. Schließlich gehe es um nicht weniger als die Achtung der Menschenrechte, den Kampf gegen Sklaverei, Kinderarbeit, oder Menschrechtsverletzungen, die aus Umweltzerstörung resultieren. „Das ist kein Kokolores“.  Es gehe auch darum, dass die Unternehmen, die sich bereits jetzt um die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette kümmerten, wie etwa Ritter Sport, deshalb nicht im Wettbewerb benachteiligt werden dürften.

Strittig ist nicht nur die grundsätzliche Frage, ob Unternehmen überhaupt haften müssen, sondern auch die sogenannte „Haftungstiefe“. Dabei geht es darum, wie weit die Lieferkette reicht, für die die Sorgfaltspflicht gilt. Ob es zum Beispiel nur um die Arbeitsbedingungen der in China produzierenden Firmenniederlassung geht, oder auch um den Rohstofflieferanten dieser Niederlassung. „Wir sagen, es muss um die ganze Lieferkette gehen“, so Arbeitsminister Heil. Kinderarbeit findet meist in den unteren Lieferketten statt, also ganz am Anfang des Produktionsprozesses, wie etwa auf Kakaoplantagen, bei der Haselnussernte in der Türkei oder auch in Kobaltminen im Kongo. Heil beharrt auch darauf, dass das Gesetz für alle Branchen gelten muss, während etwa Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dafür plädiert, die Dienstleistungsbranche auszunehmen.

Bisher kümmern sich die wenigsten Unternehmen darum, ob die Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette eingehalten werden: Nur 13 bis 17 Prozent der Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten halten sich an die im „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ formulierten Vorgaben. Die große Koalition hatte vereinbart, gesetzliche Regelungen zu erlassen, wenn nicht mindestens die Hälfte der Unternehmen freiwillig eine menschenrechtliche Sorgfalt in ihrer globalen Lieferkette walten lässt.

Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich nun weiter für wirksames Lieferkettengesetz stark. „Viele Unternehmen sehen in einem Lieferkettengesetz einen Wettbewerbsvorteil und sind viel weiter als ihre teilweise rückwärtsgewandten Interessensverbände“, heißt es in einem Statement. „Angesichts von schuftenden Kindern in lebensgefährlichen Steinbrüchen, von Näherinnen, die mit ihrem Lohn nicht mal ihre Kinder ernähren können und Arbeitern, die bei ihrer Arbeit in giftiger Brühe stehen, um Leder für Schuhe und Kleidung zu gerben, brauchen wir ein wirksames Lieferkettengesetz – und zwar jetzt.“

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

 


Erwartungen übertroffen

Abschiedsbesuch im Ministerium. Maurice Kreider aus Küssaberg-Rheinheim hat mich in den zurückliegenden Wochen zusammen mit meinem Team im Berliner Bundestagsbüro tatkräftig unterstützt. Jetzt weiß er, wie aufregend mein Alltag zwischen Wahlkreis, Bundestag und Umweltministerium sein kann. Jedenfalls hat er mir am Ende seines Praktikums verraten, dass es eine tolle Zeit für ihn war, die seine Erwartungen übertroffen hat. Danke Maurice. Und alles Gute für Dich!

 

Wir wollen die sicherste Lösung und volle Transparenz

Ich war immer eine Gegnerin der Atomkraft. Aber nun müssen wir 100-prozentig Verantwortung übernehmen und mit voller Transparenz nach einem deutschen Standort für ein Endlager von hochradioaktiven Abfällen suchen. Angesichts der Risiken für Menschen und Umwelt, die von einer solchen Lagerstätte für einen unvorstellbar langen Zeitraum – eine Million Jahre – ausgehen, müssen wir alle über Partei- und Regionengrenzen hinweg die sicherste Lösung anstreben.

Die Bekanntgabe der 90 Teilgebiete, die in Deutschland zur weiteren Untersuchung vorgesehen sind, ist nur ein allererster Schritt in diese Richtung. Weite Teile des Wahlkreises Waldshut-Hochschwarzwald (288) sind aus seismischen Gründen kein ausgewiesenes Teilgebiete. An seinen nördlichen und östlichen Rändern wird die Region allerdings von kristallinem Wirtsgestein berührt, das eine der drei geologischen Formationen ist, die in den nächsten Stufen der Standortauswahl tiefergehend untersucht werden.

Nach diesem ersten Schritt in Phase 1 wissen wir eigentlich erst einmal nur, welche Gebiete ausgeschlossen sind. Aber eben auch nicht viel mehr – alle jetzt festgestellten Teilgebiete müssen intensiv weiter untersucht und bewertet werden.

Wichtig ist mir, dass wir das Auswahlverfahren so transparent durchführen, dass uns die Bürger*innen auch noch am Ende – nach der Entscheidung für einen Endlagerstandort – immer noch abnimmt, dass wir die beste Lösung gesucht und gefunden haben für unsere und für alle nachfolgenden Generationen. Dazu ist es notwendig, jede einzelne Verfahrensstufe über fundierte wissenschaftliche Untersuchungen und Erkenntnisse abzusichern. Weiterlesen

Deutsche und Schweizer Corona-Warn-App sprechen noch nicht miteinander

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Länder ergänzen die drei AHA-Präventionsregeln, mit denen die Ansteckungen  durch Corona bekämpft werden sollen, unter anderem um ein C, das für die Corona-Warn-App steht. Nach Abstandhalten, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken soll jetzt die App stärker in die Risikoabwehr eingebunden werden. Für die Menschen am Hochrhein ist das keine Hilfe, solange die deutsche App ihre Informationen nicht mit der Schweizer App austausche und umgekehrt.

Wenn die Corona-Warn-App jetzt zu einem der wichtigsten Instrumente bei der Bekämpfung der Pandemie erklärt wird, muss Bundesgesundheitsheitsminister Jens Spahn jetzt endlich dafür sorgen, dass die Apps grenzüberschreitend funktionieren. Ansonsten läuft am Hochrhein jeder Appell an die Bevölkerung, die App zu nutzen, weitgehend ins Leere. Ich erinnere an unsere 60.000 Grenzgänger und die für die regionale Wirtschaft wichtigen Einkäufer*innen aus der Schweiz.

Die EU-weite Verknüpfung der Corona-Apps schließt bislang die Schweiz aus, obwohl die deutsche und die eidgenössische App technologisch auf einer gemeinsamen Basis aufsetzen. Zuletzt waren auf der europäischen Ebene ungeklärte Datenschutzthemen und das Fehlen eines Rahmenabkommens über gesetzliche Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern maßgeblich für die ausbleibende Zusammenarbeit in der App-Frage verantwortlich gemacht worden. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Es geht schließlich immer noch um die Gesundheit und das Leben der Menschen hier in der Region.

Die grenzüberschreitende Bekämpfung der Pandemie muss absoluten Vorrang haben, die Zusammenarbeit der beiden Länder in dieser Frage darf keinesfalls anderen Interessen untergeordnet werden. Wir sollten nicht die weitreichenden Folgen des ersten Lockdowns vergessen, der zur Grenzschließung hin zur Schweiz geführt hat. Eine Wiederholung dieser Situation muss unter allen Umständen vermieden werden. Die Corona-Warn-App kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.