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Urlaub im Sommer möglich – Chance für den nachhaltigen Tourismus

Der Sommerurlaub in Europa ist wieder möglich. Das freut mich sehr. Wenn uns die Krise aber eins lehrt, dann, dass es nicht so weiter gehen kann wie bisher. Dieses ‚neue‘ Reiseerlebnis mit Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sollte uns grundsätzlich verdeutlichen, dass wir beim Reisen achtsam mit unseren Mitmenschen sein sollen. Das gleiche gilt auch für die Natur. Intakte Natur und Landschaft stellen attraktive Angebote für Tourismus und Erholung dar, die zunehmend genutzt werden. Umgekehrt kann der Tourismus durch bewusstes Reise- und Freizeitverhalten zum Schutz der Natur beitragen. Wir haben jetzt die Chance für einen nachhaltigen Tourismus.

Die Bundesregierung will die weltweite Reisewarnung für Touristen ab dem 15. Juni für 29 europäische Staaten aufheben. Das hat das Kabinett heute in einem Eckpunktepapier beschlossen. Danach soll die am 17. März für alle Länder der Welt verhängte Warnung vor touristischen Reisen durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden, mit denen über die landesspezifischen Risiken informiert wird.

Die Tourismusbranche hat indes schwer mit den Auswirkungen des Coronavirus zu kämpfen. Ich befand mich im engen Austausch mit den Reisebüros in der Region, die von einer doppelten Belastung durch keinerlei Einnahmen und zusätzliche Rückzahlungen für stornierte Reisen berichteten. Aber auch strukturell steht die Reisewirtschaft vor großen Veränderungen. Aus meiner Sicht bieten Nachhaltigkeit, Komfort, Genuss und Gesundheit ein völlig neues Geschäftsmodell mit hohem Wachstumspotential.

Nachhaltiger Tourismus ist eine große Chance für diese Zeit, in der wir lernen, mit dem Coronavirus zu leben. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch Urlaub in Deutschland machen. Intakte Natur und Landschaft sind nur einen Katzensprung entfernt. Hierzu bietet sich unsere wunderschöne Heimat zwischen Schwarzwald und Hochrhein an. Aktivtourismus wie Wandern oder Fahrradfahren schützt nicht nur das Klima, sondern nützt auch der lokalen Wirtschaft, die nach Monaten der Zwangspause dringend unsere Unterstützung braucht.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 09 / 2020

Die Unterstützung für berufstätige Eltern ohne Kinderbetreuung wird verlängert. Außerdem wird die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Gastronomiebetrieben wird durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen geholfen. Das sind die Kernpunkte des Corona-Steuerhilfegesetzes, das der Bundestag beschlossen hat.

Bund und Länder haben in den letzten Wochen bereits steuerliche Erleichterungen in Milliardenhöhe beschlossen, um Unternehmen und Beschäftigte bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz werden weitere Maßnahmen umgesetzt.

Viele Eltern, deren Kinder derzeit noch keinen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen. Wer in dieser Situation keine Möglichkeit hat, ortsunabhängig zu arbeiten, Überstunden abzubauen oder seine Kinder anderweitig betreuen zu lassen, soll weiter Geld bekommen. Für sie wurde bereits im März ein Anspruch auf Entschädigung im Infektionsschutzgesetz geschaffen. Der Entschädigungsanspruch gilt für Eltern, deren Kinder höchstens 11 Jahre alt sind oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Die Eltern können einen Lohnersatz in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten, monatlich maximal 2.016 Euro. Die Erstattung erfolgt über den Arbeitgeber. Dieser erhält die Entschädigung über die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde. Bislang ist dies allerdings auf höchstens sechs Wochen begrenzt.

Um Eltern auch weiterhin zu unterstützen, wird der Anspruch auf Entschädigung für jeden Elternteil auf zehn Wochen verlängert, für Alleinerziehende auf 20 Wochen. Die Entschädigungszahlung kann auch tageweise aufgeteilt werden. So können Eltern, deren Kinder nur tageweise in Kita oder Schule betreut werden, die Zahlung über einen längeren Zeitraum beziehen. Dies entspricht den Gegebenheiten der erweiterten Notbetreuung in Kitas und Schulen in vielen Ländern und Kommunen. Und wenn Kitas oder Schulen wegen regional auftretender Infektionsschwerpunkte zeitweise schließen müssen, haben Eltern mehr Flexibilität.

Die Ausweitung bei der Lohnfortzahlung gilt künftig auch für Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderungen. Damit werden Verdienstausfälle von Eltern abgemildert, deren Kinder derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen (Werkstätten, Tagesförderstätten) betreut werden können.

Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird steuerfrei

Des Weiteren wird die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei gestellt. Beschäftigte bekommen von der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des letzten Nettogehalts (bzw. 67 Prozent für Haushalte mit Kindern). Künftig erhöht sich das Kurzarbeitergeld bei längerem Bezug auf bis zu 80 (bzw. 87) Prozent. Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten auf, manche auf Grundlage eines Tarifvertrags, andere freiwillig. Diese Praxis wird dadurch unterstützt, dass Aufstockungen bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Gehalts steuerfrei bleiben und nicht mehr wie bisher als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Schon jetzt müssen auf eine Aufstockung bis auf 80 Prozent keine Sozialabgaben gezahlt werden. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Außerdem wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgesenkt. Gastronomiebetriebe, die derzeit von hohen Umsatzeinbußen betroffen sind, sollen so nach der schrittweisen Öffnung einen Teil ihrer Einbußen ausgleichen können. Die Maßnahme ist befristet, weil sie als Anschub für die Zeit nach der Krise gedacht ist.

Schließlich wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit soll Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung der neuen Vorschriften gegeben werden.

In den parlamentarischen Beratungen haben die Koalitionsfraktionen eine gesetzliche Regelung für die Steuerbefreiung von Corona-Gratifikationen von Arbeitgebern für Beschäftigte bis zu 1.500 Euro geschaffen. Diese Steuerbefreiung wurde vom Bundesfinanzministerium kurzfristig auf dem Verwaltungswege eingeführt. Um keinerlei Rechtsrisiken einzugehen, wird die Steuerbefreiung nunmehr auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Städte, Dörfer und Gemeinden überall in Deutschland hart: Ausgaben steigen, Einnahmen sinken. Die SPD-Fraktion fordert einen Solidarpakt für Kommunen, damit wieder investiert werden kann – in Schulen und Kitas, in Sportvereine, Schwimmbäder und Bibliotheken. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen damit Vorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren auch in den Haushalten der Städte und Gemeinden. Die Gesundheitskosten steigen, Ausgaben für soziale Leistungen wachsen, während eigene Einnahmen aus kommunalen Einrichtungen wegfallen. Gleichzeitig brechen die Steuereinnahmen ein. Allen voran sinkt die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen dramatisch. Die Steuerschätzung prognostiziert allein für dieses Jahr Ausfälle in Höhe von 12 Milliarden Euro.

Wenn die Kommunen deutlich weniger Einnahmen haben, bleibt ihnen ohne Hilfe von außen keine andere Möglichkeit, als den Rotstift anzusetzen: bei Kitas und Schulen, beim örtlichen Busverkehr, bei Wohnungen, Straßen, Schwimmbädern oder der kulturellen Infrastruktur. Ebenso fallen die Kommunen als Impulsgeber für einen konjunkturellen Aufschwung aus.

Für die SPD-Fraktion steht fest: Um die Investitionskraft aller Kommunen zu stärken, die Bedingungen guter Lebensqualität zu sichern und gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland zu ermöglichen, muss der Staat handeln. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern deshalb, die Corona-bedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer durch Bund und Länder kurzfristig auszugleichen und diese Maßnahme mit einer Entschuldung finanzschwacher Kommunen zu verknüpfen. Die SPD-Fraktion unterstützt damit Vorschläge von Bundesfi-nanzminister Olaf Scholz für einen Kommunalen Solidarpakt 2020.
Konkret fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf:

Den vorgeschlagenen Rettungsschirm für Kommunen zur Entlastung für Gewerbesteuerausfälle und Hilfe für überschuldete Kommunen unverzüglich auf den Weg zu bringen, um die Kommunen mit liquiden Mitteln auszustatten, ihre Handlungsfähigkeit sicherzustellen und damit die Wirtschaft durch ihre Investitionen deutlich zu unterstützen.
Gemeinsam mit den betroffenen Ländern die Altschulden der finanzschwachen Kommunen abzulösen, um so die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen und die notwendigen Investitionen aller Kommunen in Deutschland zu verstärken.
Einen eigenen Beitrag zur Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer zu leisten und sich hälftig an den Finanzierungskosten der Lasten aus Zusatzversorgungssystemen der DDR zu beteiligen, um auch hier die erforderlichen Investitionen zu mobilisieren.
Die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken, indem kommunale Zukunftsinvestitionen weiter hochgefahren werden – im Zuge des Konjunkturprogramms ebenso wie im Rahmen der auf längere Sicht notwendigen gesamtstaatlichen Investitionsoffensive. Mit Blick auf die soziale Infrastruktur und die Herausforderungen der energetischen und ökologischen Modernisierung müssen dabei Konjunktur- und Innovationsimpulse sinnvoll miteinander verbunden werden.

„Es ist unstrittig, dass die Ausweitung öffentlicher Investitionen die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stärkt“, sagt der kommunalpolitische Sprecher Bernhard Daldrup. „Fast 60 Prozent aller öffentlichen Aufträge kommen von den Kommunen. Deshalb ist es folgerichtig, Kommunen in das Zentrum eines Konjunkturpaketes zu rücken. So gelingt der Neustart aus der Krise.“

Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion kann hier heruntergeladen werden (PDF-Datei):
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-kommunen-jetzt-staerken-20200526_0.pdf

Seit Jahren kämpfen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verbessern und Rechte für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durchzusetzen. In der vergangenen Woche ist ein wichtiger Durchbruch für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche gelungen.

Die Corona-Infektionen Hunderter osteuropäischer Arbeitsmigrantinnen und -migranten haben wie unter einem Brennglas die unhaltbaren Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie offengelegt: Unbezahlte Überstunden, überteuerte und miserable Unterkünfte, mangelnde Hygiene, Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz – in der Fleischwirtschaft sind diese Missstände seit Langem bekannt. Besonders davon betroffen sind Beschäftigte, die aus dem Ausland stammen.

Das soll sich nun ändern: Mit den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Bundeskabinett durchgesetzten Eckpunkten zum „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ plant die Bundesregierung entscheidende Maßnahmen, um gegen die Missstände wirksam vorzugehen. So sollen künftig nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Betriebes Tiere schlachten und das Fleisch verarbeiten dürfen. Ab Januar 2021 sollen Werkvertrags- und Leiharbeit hier nicht mehr möglich sein. Außerdem sollen stärkere Kontrollen die Arbeitgeber zwingen, Gesundheits- und Hygienestandards einzuhalten.

Die SPD-Fraktion stellt sich hinter die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil. In einem Fraktionsbeschluss bekräftigen die sozialdemokratischen Abgeordneten den Handlungsbedarf für gute Arbeit in der Fleischindustrie und für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. „Mehr Arbeitsschutz, bessere Kontrollen und Hygiene und nicht zuletzt das Ende organisierter Verantwortungslosigkeit in Sub-Unternehmerkonstruktionen sind der richtige Weg“, heißt es in dem Positionspapier. Jetzt gelte es, die Eckpunkte zügig eins zu eins umzusetzen.

Neben starken Arbeitnehmerrechten und guten Arbeitsbedingungen fordert die Fraktion auch mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Denn nur so kann an der Theke eine wirkliche Entscheidung für mehr Tierwohl, Umweltschutz und Arbeitnehmerschutz getroffen werden.

Das Positionspapier steht hier zum Download bereit (PDF-Datei): https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-arbeitsbedingungen-fleischwirtschaft-20200526.pdf

Wenn Beschäftigte zum Arbeiten in andere EU-Länder geschickt werden, darf das kein Einfallstor für Lohndumping, schlechte Arbeitsbedingungen und unfaire Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt sein. Die EU hat deshalb Änderungen der Entsenderichtlinie beschlossen, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Das Ziel: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.

Arbeit in anderen Ländern der Europäischen Union ist heute längst selbstverständlich. Betriebe übernehmen immer häufiger Aufträge in anderen EU-Staaten und entsenden dann ihre Beschäftigten dorthin. Dabei muss es fair, verlässlich und sozial gerecht zugehen. Das wurde 1996 mit der sogenannten Entsenderichtlinie erstmals EU-weit geregelt. Dabei wurden Mindestbedingungen festgelegt: Mindestlöhne, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten sowie Mindestruhezeiten und andere Arbeitsschutzvorschriften.

Seither hat die Anzahl der Entsendungen weiter stark zugenommen. Das hat die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Lage in der EU verändert. Teilweise kam es zu unfairem Wettbewerb, Rechtsunsicherheiten und unlauteren Geschäftspraktiken. Deshalb hat die EU die Entsenderichtlinie geändert, um faire Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen und Lohndumping wirkungsvoll zu bekämpfen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Entsenderichtlinie, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat, sollen die neuen europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Demnach werden der Schutz und die Rechte der Beschäftigten deutlich ausgeweitet. Was hier gesetzlich oder in bestimmten Tarifverträgen für die Entlohnung gilt (verschiedene Lohnstufen, Zulagen oder Sachleistungen, die Teil der Entlohnung sind), muss auch für alle gezahlt werden, ob hier beschäftigt oder hierher entsandt. Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.

Wenn die im Gesetz aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, sollen sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten − und zwar in allen Branchen. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe. Unabhängig davon, ob der Entleihbetrieb im In- oder Ausland ansässig ist, werden zudem alle grenzüberschreitend eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erfasst.

Außerdem sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für eine lange Zeit entsandt werden, von allen in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen profitieren. Das gilt sowohl für Arbeitsbedingungen, die gesetzlich festgelegt sind, als auch für solche, die sich aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ergeben. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen dann wie Betriebe in Deutschland den anwendbaren allgemeinverbindlichen bundesweiten oder auch regionalen Tarifvertrag einhalten.

Schließlich sollen die Kontrollen wirksamer werden: Mit rund 1.000 neuen Stellen beim Zoll soll dafür gesorgt werden, dass die Regeln auch eingehalten werden.

Finanzschwache EU-Länder sollen in der Corona-Krise durch günstige Kredite der Europäischen Union dabei unterstützt werden, Kurzarbeit zu finanzieren und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass sich Deutschland an der Absicherung des Programms mit einer Bundesgarantie beteiligt.

Das neue EU-Instrument zur „vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen“ (SURE – Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Die finanzielle Unterstützung soll sich auf insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro belaufen und den Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden. Solche Darlehen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, der mit Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen einhergeht. Dazu können etwa die Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige gehören, die in Reaktion auf die derzeitige Corona-Pandemie ergriffen werden.

Zur Finanzierung sind von allen Mitgliedstaaten Garantien nötig. Deren Höhe bemisst sich am jeweiligen Anteil an der Wirtschaftskraft. Für den deutschen Anteil wird eine Bundesgarantie in Höhe von rund 6,4 Mrd. Euro benötigt. Der Entwurf für das SURE-Gewährleistungsgesetz sieht vor, diese Garantie zu übernehmen.

Das Instrument ist ein wichtiger Beitrag für eine gemeinsame und solidarische europäische Antwort auf die Corona-Pandemie. Weitere Bausteine, auf die sich die Eurogruppe im April verständigt hat, sind zum einen ein neuer Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank, mit dem kleinen und mittleren Unternehmen geholfen wird. Zum anderen dient eine vorsorgliche Kreditlinie (ECCL) aus dem bereits bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) der Stärkung von Gesundheitssystemen.

Reha-Leistungen sollen künftig einfacher und schneller in Anspruch genommen werden können. Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Klinik intensiv gepflegt werden müssen, sollen besser versorgt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag in erster Lesung beraten hat.

Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege sollen neu geregelt werden. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Außerklinische Intensivpflege bedeutet, dass die schwerstpflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege leben. Die Patientinnen und Patienten werden beatmet und müssen dauerhaft überwacht werden, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann.

Der Gesetzentwurf macht erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. Die bisherigen Regelungen sollen in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege überführt werden. Nur besonders qualifizierte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen die Leistungen verordnen. Nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste sollen außerklinische Intensivpflege erbringen dürfen.

Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann muss das möglich sein. Deshalb muss außerklinische Intensivpflege weiterhin zu Hause oder etwa in einer Wohngruppe stattfinden können. Die SPD-Fraktion wird im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten, dass die Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen gewährleistet ist und sich ihre Situation nicht verschlechtert.

Die Eigenanteile, die Versicherte bei Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen tragen müssen, sollen erheblich reduziert werden. Dadurch soll auch die Wahlmöglichkeit für die Patientinnen und Patienten verbessert werden, indem sie unabhängiger von den eigenen finanziellen Rahmenbedingungen wird.

Verbesserungen bei Reha-Leistungen

Verbesserungen sieht der Gesetzentwurf auch bei den Leistungen der medizinischen Rehabilitation vor, in dem die Inanspruchnahme erleichtert und das Wahlrecht der Versicherten gestärkt wird. So soll es bei der geriatrischen Rehabilitation künftig ausreichen, wenn der Arzt diese Leistungen verordnet. Die Prüfung der Krankenkasse entfällt. Dadurch sollen Leistungen schneller und einfacher in Anspruch genommen werden können. So wird der Grundsatz „Reha vor Pflege“ gestärkt. Die geriatrische Rehabilitation unterstützt ältere Menschen nach einer schweren Erkrankung dabei, ihre Selbständigkeit im Alltag zurückzuerlangen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Bei anderen Reha-Leistungen soll die Krankenkasse von einer ärztlichen Verordnung künftig nur aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes abweichen können. Zudem soll das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung gestärkt werden. So sollen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Versicherte eine andere als die von der Kasse bestimmte Einrichtung wählen, nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte getragen werden.

Die Corona-Pandemie verdeutlicht, dass Gesundheitsrisiken nicht nur auf nationaler Ebene begegnet werden kann. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen eine wirksame, ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung für Globale Gesundheitspolitik.

Bis vor kurzem wurde Gesundheitspolitik vor allem als nationale Aufgabe wahrgenommen. Spätestens seit der Corona-Krise zeigt sich, dass den Gefahren für die menschliche Gesundheit – seien es Epidemien, zunehmende Antibiotikaresistenzen oder der Klimawandel – nicht allein mit nationalstaatlichen Mitteln begegnet werden kann. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb einen umfassenden Antrag vorgelegt, der die Herausforderungen und Handlungsnotwendigkeiten in allen Politikfeldern benennt und eine effektive, ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung für Globale Gesundheitspolitik einfordert.

Mit dem Antrag sprechen sich die Fraktionen dafür aus, Gesundheitsaspekte künftig in allen Politikfeldern intensiver zu berücksichtigen. Über gesundheitsförderliche Lebensbedingungen wird zum Beispiel auch in den Bereichen Landwirtschaft, Bildung und Forschung, Handel oder Sicherheit entschieden. Damit soll ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, das Nachhaltigkeitsziel drei der Vereinten Nationen zu erreichen: Gesundheit und Wohlergehen für alle Menschen (SDG-3).

Die Bundesregierung arbeitet seit einiger Zeit an der Aktualisierung ihrer Strategie zur Globalen Gesundheitspolitik. Diese muss zeitnah vorgelegt werden und vollständig in den Umsetzungsprozess der UN-Nachhaltigkeitsagenda eingebunden sein. Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung dazu auf, einen deutlichen Schwerpunkt auf die Stärkung der Gesundheitssysteme weltweit zu legen. Eine leistungsfähige Basisgesundheitsversorgung ist die zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die einzige international legitimierte, normgebende Autorität in Gesundheitsfragen. In ihrer Rolle als Krisenmanager ist sie zuletzt in die Kritik geraten. Sie soll gestärkt und besser finanziert werden. Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU erwarten deshalb von der Bundesregierung, sich international für eine Erhöhung der Pflichtbeiträge stark zu machen.

Ein möglicher Covid-19-Impfstoff muss ein globales öffentliches Gut sein. Er muss allen Menschen zur Verfügung stehen, die ihn brauchen und geimpft werden wollen. In dem Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich insgesamt für einen gerechten Zugang zu Arzneimitteln, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, sowie für mehr Transparenz im Pharmabereich einzusetzen. Der Bundestag hat den Antrag am Donnerstag angenommen.

Die Koalition will Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verbieten. Zudem sollen künftig auch für nikotinfreie E-Zigaretten Werbeverbote und strengere Vorgaben für Inhaltsstoffe gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor.

Schon heute ist es in Deutschland verboten, im Internet und in gedruckten Medien sowie in Radio- und Fernseh-Spots für Tabakprodukte zu werben. Künftig soll auch Außenwerbung untersagt werden, ebenso die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten außerhalb von geschlossenen Räumen. Außerdem sollen nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichgestellt werden. Damit gelten künftig für alle E-Zigaretten die gleichen Vorgaben und Werbeverbote wie für Tabak. Inhaltsstoffe, die für nikotinhaltige E-Zigaretten verboten sind, dürfen dann auch in nikotinfreien Produkten nicht mehr eingesetzt werden. Die gesundheitlichen Risiken der nikotinfreien E-Zigaretten sind inzwischen belegt. Für die SPD-Fraktion steht bei dem Gesetzesvorhaben der Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie insbesondere von Jugendlichen im Vordergrund.

Familien werden bei Adoptionen künftig besser unterstützt und umfassender beraten. Das Adoptionshilfe-Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, soll gewährleisten, dass Adoptionen gut gelingen und adoptierte Kinder gut aufwachsen.

Rein statistisch werden in Deutschland jeden Tag zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei so bunt wie das Leben: Kinder werden von einem neuen Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt.

Ziel des Adoptionshilfe-Gesetzes ist es, das Gelingen von Adoptionen zu fördern, damit adoptierte Kinder gut aufwachsen und sich gut entwickeln. Das Wohl der Kinder steht dabei im Mittelpunkt. Dafür bedarf es einer fachlich fundierten Begleitung und Beratung sowohl der Adoptiv- als auch der Herkunftsfamilien – und zwar auch über die Adoption hinaus. Daher geht es bei den Neuregelungen vor allem auch um eine moderne Struktur der Adoptionsvermittlung, die sich durch mehr Offenheit und mehr Beratung auszeichnet.

Um Eltern vor, bei und nach der Adoption besser zu unterstützen, wird ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung sowie eine verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen eingeführt. Außerdem soll ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden. Das unterstützt die Entwicklung der Kinder und trägt dazu bei, dass sie ihr Adoptiertsein gut in ihr Selbstbild integrieren können.

Auch ein Informationsaustausch und ggf. Kontakt zwischen Adoptivfamilie und Herkunftsfamilie kann eine stabile Persönlichkeit des Kindes fördern. Daher soll vor Beginn der Adoptionspflege die Adoptionsvermittlungsstelle mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Herkunftseltern erhalten einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle. Voraussetzung ist immer das Einverständnis aller Beteiligten.

Auslandsadoptionen, die ohne Begleitung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, werden untersagt. Denn ohne eine solche Begleitung bestehen erhebliche Risiken des Scheiterns, da die Adoptierenden nicht ausreichend auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet sind und eine Überprüfung des
Kindeswohls nicht erfolgt. Zudem müssen international vereinbarte Schutzstandards bei allen Adoptionsvermittlungen aus dem Ausland eingehalten werden.

Die Strukturen der Adoptionsvermittlung werden gestärkt, indem Zuständigkeiten und Verfahrensfragen klarer geregelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv dafür eingesetzt, dass Zwei-Mütter-Familien von der Beratungspflicht ausgenommen werden. Diese Familien sind immer noch auf den Weg der Stiefkindadoption angewiesen, auch wenn das Kind in eine bestehende Familie hineingeboren wird.

„Wir bedauern sehr, dass unser Koalitionspartner dies vehement abgelehnt hat“, sagen die Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Susann Rüthrich, und der familienpolitische Sprecher, Sönke Rix. „Denn Zwei-Mütter-Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, sind keine Adoptions- sondern Herkunftsfamilien.“ Damit wächst nun der Druck, das Abstammungsrecht im Sinne dieser Familien zu verändern. Dafür werden die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Druck machen.

Deutschland ist eines der innovationsstärksten Länder der Welt. Soziale Innovationen gewinnen da-bei immer mehr an Bedeutung. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen, Sozi-alunternehmen und Soziale Innovationen besser zu fördern.

Wie können wir unser Verpackungsproblem in den Griff bekommen? Wie kann Menschen in lebensbedrohlichen Situationen schnell geholfen werden? Solche und ähnliche Fragen stellen sich Sozialunternehmer. Sie konzentrieren sich darauf, ökologische und soziale Probleme im Sinne der Gesellschaft mit innovativen Ideen und Geschäftsmodellen anzugehen. Damit setzen sie einen wichtigen, gesellschaftlichen Schwerpunkt: Gemeinwohl kommt vor rein monetärem Gewinn. Von den Ideen dieser Sozialunternehmen können alle profitieren. Daher sollen Sozialunternehmen und Soziale Innovationen gestärkt werden.

Sozialunternehmen heben sich aber nicht nur durch ihren besonderen Blickwinkel von anderen Unternehmen ab, son-dern auch durch die für sie bestehenden erschwerten Bedingungen. Denn auch wenn es heißt, ein Förderprogramm sei ‚offen für Sozialunternehmen‘, zeigt sich in der Praxis oft das Gegenteil. Die Koalitionsfraktionen fordern daher eine rechtssichere Definition von Sozialunternehmen, die für mehr Klarheit sorgt. Im nächsten Schritt müssen entsprechende Förderprogramme aufgesetzt und effektiv überwacht werden. Zudem brauchen Sozialunternehmer stärkere Netzwerke, mehr Öffentlichkeit und bessere Infrastrukturen.

Aber auch die Basis für das soziale Unternehmertum, nämlich die Sozialen Innovationen, sollen stärker gefördert wer-den. Diesbezüglich werden in dem Antrag ein ressortübergreifendes Konzept der Bundesregierung und mehr koordiniertes Vorgehen der verschiedenen Akteure gefordert. Insbesondere müssen Forschung und Entwicklung in diesem zukunftsträchtigen Bereich vorangetrieben werden.

Krisen, wie die aktuelle Corona-Pandemie, zeigen, wie wichtig ein gutes gesellschaftliches Miteinander ist. Deshalb ist es nötig, an klugen Ideen zu arbeiten, um Herausforderungen zu bewältigen. Soziale Innovationen und Sozialunternehmen leisten hier einen zunehmend wichtigen Beitrag.

Deutsche Soldatinnen und Soldaten beteiligen sich an zwei internationalen Missionen, mit denen sich die Vereinten Nationen und die Europäische Union für Sicherheit und Stabilität in Mali und der Sahel-Region engagieren. Beide Bundeswehreinsätze werden nun um ein Jahr verlängert.

Die Sicherheitslage in Mali und der Sahel-Region ist besorgniserregend. Immer häufiger gibt es Meldungen von gewaltsamen Angriffen auf die Sicherheitskräfte der Sahel-Staaten und internationale Missionen, aber auch in großem Umfang auf Zivilisten. Verantwortlich hierfür sind Dschihadisten und lokale Milizen, die sich in weitgehend rechtsfreien Räumen der Sahel-Region ausbreiten, lokale Spannungen schüren und sich diese zunutze machen. Neben Mali sind davon Burkina Faso und in zunehmendem Maße auch Niger betroffen. Hier droht ein Korridor zu entstehen, in dem sich Terrorismus und organisierte Kriminalität ausbreiten und ganz Westafrika destabilisieren könnten.

Die Bundesregierung ist überzeugt, dass es langfristige Stabilität im Sahel nur geben kann, wenn zivile und militärische Maßnahmen ineinandergreifen und wirtschaftliche wie soziale Perspektiven geschaffen werden. Deutschland hat seinen Beitrag hierzu im Rahmen humanitärer Maßnahmen und der Entwicklungszusammenarbeit deshalb nochmals erhöht. Daneben beteiligt sich die Bundeswehr an zwei internationalen Missionen, mit denen sich die Vereinten Nationen sowie die Europäische Union für Sicherheit und Stabilität in der Region engagieren. Beide Bundeswehreinsätze werden um ein Jahr verlängert.

Stabilisierungsmission MINUSMA

Mit der Stabilisierungsmission MINUSMA verfolgen die Vereinten Nationen das Ziel, die Umsetzung des Friedensabkommens für Mali zu unterstützen. Gerade angesichts der instabilen Sicherheitslage ist die Mission aus Sicht der Bundesregierung weiterhin dringend erforderlich, um bei der Wiederherstellung von Staatlichkeit und eines sicheren Umfeldes zu unterstützen, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, die Rückkehr bewaffneter Kräfte zu verhindern, die politischen Prozesse zur Befriedung des Landes zu begleiten und weitere Maßnahmen der Stabilisierung, Entwicklung und humanitären Hilfe zu stärken.

Deutschland beteiligt sich seit 2013 mit einem Kontingent der Bundeswehr sowie mit Polizistinnen und Polizisten an der Mission. Das Mandat wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Die Personalobergrenze liegt weiter bei 1100 deutschen Soldatinnen und Soldaten.

Europäische Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Mali

Die Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union verfolgt das Ziel, die malischen Streitkräfte – und künftig auch die gemeinsame Einsatztruppe der G5 Sahel-Staaten – in die Lage zu versetzen, selbst für die Sicherheit in der Region zu sorgen. Darum sollen sukzessive die Streitkräfte von Burkina Faso und Niger in die Beratung und Ausbildung aufgenommen werden. Mit dem neuen Mandat soll eine einsatznähere militärische Beratung gewährleistet werden. Ausbildung, Beratung und Evaluierung können künftig an gesicherten Orten in ganz Mali stattfinden. Notwendig ist dies unter anderem wegen der zunehmenden grenzüberschreitenden terroristischen Aktivitäten. In Absprache mit der malischen Regierung und den Partnern der EU plant die Bundesregierung außerdem, ein neues Ausbildungszentrum in Zentralmali aufzubauen und zu betreiben. Eine aktive Beteiligung an Kampfeinsätzen bleibt weiterhin ausgeschlossen.

Die Personalobergrenze wird von 350 auf 450 Soldatinnen und Soldaten erhöht. So soll sichergestellt werden, dass die Bundeswehr die erweiterten Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllen und die Vorbereitungen für die Übernahme der Missionsführung im zweiten Halbjahr 2021 durchführen kann. Das Mandat wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der durch die Europäische Union geführten Operation „Atalanta“ zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag zugestimmt.

Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan und in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen ist maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, die auch in diesen Ländern zu Infektionen geführt hat, ist die Sicherung dieser Transportwege umso relevanter. Mit Ausnahme von vereinzelten erfolglosen Piratenangriffen konnte die Piraterie vor der Küste Somalias bereits zurückgedrängt werden. Allerdings bleibt die Region anfällig für externe destabilisierende Einflüsse. Sie bleibt politisch instabil und fragil. Die zum Teil schwachen staatlichen Strukturen in der Region tragen zu innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität bei. Hinzu kommen Probleme wie Armut, Nahrungsmittelknappheit, fragile Ökosysteme (Dürrerisiko), Bevölkerungswachstum, Urbanisierung sowie Flucht- und Migrationsbewegungen.

Durch ihre Präsenz im Seegebiet vor dem Horn von Afrika leistet die EU nicht nur einen Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie und zur Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms, sondern trägt auch zur Stabilisierung der Region bei. Die Bundeswehr soll unter anderem die für die vom Welternährungsprogramm oder von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (Amisom) gecharterten Schiffe schützen, etwa durch die Präsenz an Bord dieser Schiffe. Die strategische Überprüfung von Atalanta wird derzeit durch die EU vorgenommen. Eine Fortsetzung der Operation über 2020 hinaus halten die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die regionalen Anrainerstaaten für sinnvoll und erforderlich. Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Atalanta wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Die Personalobergrenze von maximal 400 Soldatinnen und Soldaten bleibt bestehen.

In der Bundeswehr wird eine jüdische Militärseelsorge eingerichtet. Das hat der Bundestag beschlossen.

Derzeit wird in der Bundeswehr eine evangelische und eine katholische Militärseelsorge gewährleistet. Den Soldaten und Soldatinnen steht aber keine spezifische jüdische Militärseelsorge zur Verfügung. Daher wird die Militärseelsorge um ein entsprechendes Angebot erweitert. Mit dem Gesetz wird eine Forderung der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die Militärseelsorge setzt das Grundrecht der freien religiösen Betätigung der jüdischen Soldaten und Soldatinnen und ihren Anspruch auf Seelsorge um. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Staat verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausübung des Grundrechts der Religionsfreiheit auch innerhalb öffentlicher Anstalten möglich ist.

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Einsatz für Öffnung von Bädern und Thermen zeigt Wirkung

Mein Einsatz für die Öffnung von Schwimmbädern und Thermen zeigt Wirkung. Ich freue mich, dass sich die Landesregierung dazu durchgerungen hat, den Bädern in Baden-Württemberg ein Öffnungsdatum zu nennen. Die Studie des Umweltbundesamtes war eine entscheidende wissenschaftliche Grundlage für diese Entscheidung. Demnach ist eine direkte Übertragung von Coronaviren über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich.
privat

Traktorenprotest in Waldshuter Innenstadt

In der Waldshuter Kaiserstraße hat heute ein Traktorenkorso mit ca. 50 Fahrzeugen stattgefunden. Laut Polizeirevier Waldshut verlief die Aktion ohne Kenntnis der Polizei oder des Ordnungsamtes. Betroffen war mein Wahlkreisbüro in Waldshut. In einer anonymen WhatsApp-Nachricht vom Vortag, die mir vorliegt, wurde zu der Aktion aufgerufen. Zweck und Ziel der Landwirte soll hierbei gewesen sein, mir im Wahlkreisbüro eine "Rücktrittsforderung" zu überreichen.

Beschluss des Schweizer Bundesrats zur Lockerung der Einreisebeschränkungen

Das sind gute Nachrichten für das Handwerk am Hochrhein, das auch grenzüberschreitend tätig ist. Unsere Fachkräfte sind gefragt und mit neuen Aufträgen wird ein Beitrag dazu geleistet, dass sich die Unternehmen in der Region langsam erholen. Ich bin froh, dass unsere Schweizer Freunde vorangehen und erwarte jetzt, dass das Bundesinnenministerium Vorbereitungen trifft, die auf Gegenseitigkeit beruhen.

Klare Perspektive für den Tourismus von der Landesregierung gefordert

Ich fordere die Landesregierung auf, endlich eine klare Perspektive für Wellnessbereiche, Schwimm- und Spaßbäder zu schaffen. Denn laut Umweltbundesamt ist eine direkte Übertragung von Coronaviren über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich. Das Badeparadies Schwarzwald hat bereits ein Hygienekonzept erarbeitet und befindet sich mit dem Gesundheitsamt im Gespräch.

Diskussion um Corona-Pflegebonus im AWO-Seniorenzentrum Sonnengarten Wutöschingen

Das Pflegepersonal am Hochrhein leistet wirklich Außergewöhnliches. Als Sozialdemokratin war es mir nicht nur wichtig, mir ein Bild von der Situation vor Ort zu machen, sondern den Pflegenden meinen persönlichen Dank auszusprechen. Es tut gut zu wissen, dass unsere Angehörigen in dieser Krise so behutsam und liebevoll gepflegt werden.

Weltbienentag 2020 bei der Stoll VITA Stiftung

Am diesjährigen Weltbienentag, den 20.05.2020, besuchte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesumweltministerin und Kuratoriumsvorsitzende bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gemeinsam mit der SPD-Gemeinderätin Claudia Hecht den Stoll Vita Garten.

 


Einsatz für Öffnung von Bädern und Thermen zeigt Wirkung

Land nennt 6. Juni als Öffnungsdatum

Mein Einsatz für die Öffnung von Schwimmbädern und Thermen zeigt Wirkung. Ich freue mich, dass sich die Landesregierung dazu durchgerungen hat, den Bädern in Baden-Württemberg ein Öffnungsdatum zu nennen. Die Studie des Umweltbundesamtes war eine entscheidende wissenschaftliche Grundlage für diese Entscheidung. Demnach ist eine direkte Übertragung von Coronaviren über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich.

Die Lenkungsgruppe der Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen, dass Badeseen mit Zugangskontrollen, Heil-, Hotel- und Thermalbäder sowie Saunen vom 6. Juni an unter Auflagen wieder öffnen sollen.

Ich erwarte, dass die Verordnung, die die Betreiber der Bäder brauchen, jetzt schnell von der Landesregierung konkretisiert und verabschiedet wird. Schließlich braucht nicht nur das technische Hochfahren des Badebetriebs eine gewisse Vorlaufzeit, sondern auch die Vorlage eines Betriebskonzeptes und die Erfüllung der Hygienevorgaben.

Ich hatte mich bereits vorab über die Situation der Bäder im Badeparadies Schwarzwald in Titisee-Neustadt informiert und dafür eingesetzt, eine klare Perspektive für Wellnessbereiche, Schwimm- und Spaßbäder zu schaffen. Dieses Engagement hat sich nun ausgezahlt.

Laut Umweltbundesamt, welches in meinen Zuständigkeitsbereich fällt, unterliegt das Wasser in konventionellen Schwimmbädern (Frei- oder Hallenbäder) einer ständigen Aufbereitung. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bietet einen weitreichenden Schutz, auch vor unbekannten Organismen und chemischen Stoffen. Filtration und Desinfektion sind wirksame Verfahren zur Inaktivierung von eingetragenen Mikroorganismen (z. B. Bakterien und Viren).

Es ist gut, dass wir uns auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen können, die die Lockerungen in einer für unsere Region so wichtigen Branche verantworten. Damit schaffen wir nicht nur wirtschaftlich eine Perspektive, sondern auch für viele Kinder, Jugendliche und Familien für die Sommerzeit. Zu einer schrittweisen Rückkehr in die Normalität gehört auch, dass wir uns wieder in unseren Bädern erholen können.

 

© Foto pixabay

 

 

Traktorenprotest in Waldshuter Innenstadt

In der Waldshuter Kaiserstraße hat heute ein Traktorenkorso mit ca. 50 Fahrzeugen stattgefunden. Laut Polizeirevier Waldshut verlief die Aktion ohne Kenntnis der Polizei oder des Ordnungsamtes. Betroffen war mein Wahlkreisbüro in Waldshut. In einer anonymen WhatsApp-Nachricht vom Vortag, die mir vorliegt, wurde zu der Aktion aufgerufen. Zweck und Ziel der Landwirte soll hierbei gewesen sein, mir im Wahlkreisbüro eine „Rücktrittsforderung“ zu überreichen.

 

In der Whatsapp-Nachricht wird die Motivation wie folgt dargestellt:

„Rita Schwarzelühr Sutter ist nicht irgendeine Bundestagsabgeordnete, sondern die rechte Hand von Frau Schulze als Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt und Naturschutz!!!
Ich hoffe auf viele Teilnehmer, wir wollen uns natürlich auch nicht mit 5 Traktoren blamieren!!!“

 

Blamiert haben sich vor allem diese Teilnehmer der Traktorendemo, die ganz einfach hätten herausfinden können, dass wir eine Sitzungswoche haben und ich als Mitglied der Bundesregierung Präsenzpflicht in Berlin habe. Ich bin immer bereit für einen sachlichen Dialog mit der Landwirtschaft, wie wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten können. Leider hat sich bisher keiner gemeldet.

 

Hintergrund:

Die Gruppierung „Land schafft Verbindung -Original (LsV)“ hat gegen Bundesumweltministerin Schulze und die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz Prof. Dr. Jessel Strafanzeige wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Betruges gestellt, dies durch eine Pressemitteilung am 20.05. bekannt gemacht und dort zu weiteren Anzeigen aufgerufen. Anlass war die Vorstellung des Berichts zur Lage der Natur am 19.5.2020. In der Pressemitteilung wird zum Hintergrund der Anzeige u.a. auf die angebliche Diffamierung der konventionellen Landwirtschaft, die angeblich unseriöse Datenbeschaffung durch „Laien-Naturschützer“ sowie die NABU-Mitgliedschaften der Bundesumweltministerin.

Die Vorwürfe von LsV sind komplett haltlos und entbehren jeder Grundlage. Wie schon bei der Auseinandersetzung zur Düngeverordnung werden wissenschaftliche Befunde bewusst diskreditiert und negiert.

Der Bericht zur Lage der Natur fasst die Ergebnisse der nach der EU-Fauna-Flora-Habitat- und EU-Vogelschutzrichtlinie alle sechs Jahre in Brüssel vorzulegenden Berichte zum Zustand der nach diesen Richtlinien zu schützenden Arten und Lebensraumtypen zusammen. Es handelt sich um einen Bericht der Bundesregierung, d.h. er ist ressortabgestimmt.

Die Arten und Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung sind in Anhängen der Richtlinien aufgelistet und umfassen repräsentativ Vorkommen von den Meeren, über Feuchtgebiete, Wälder, das Offenland bis hin zu Bergökosystemen. Zu den Arten und Lebensraumtypen ist nach einer auf europäischer Ebene abgestimmten und vorgegebenen Berichtmethodik zu berichten. Für die Berichte wird dabei auf sehr umfangreiche und umfassende, staatlich erhobene Daten (wie z.B. Biotopkartierungen der Bundesländer, Artenkataster und das Monitoring auf ca. 14.000 Stichprobenflächen) zurückgegriffen und diese in einem aufwändigen Prozess von Bund und Ländern gemeinsam zusammengestellt und abgestimmt. Ehrenamtlich erhobene Daten bilden nur einen kleineren Teil der Datengrundlagen. Dabei handelt es sich zwar um nicht finanziell vergütete Datenerhebungen. Trotzdem werden die Daten von Personen mit hoher fachlicher Expertise und nach festgelegten wissenschaftlichen Standards erhoben. Der nun vorliegende Bericht ist bereits der dritte seiner Art, vor 6 bzw. 12 Jahren wurden gleichartige Berichte der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Ergebnisse der nationalen Berichte für die EU-Naturschutzrichtlinien für alle Lebensraumtypen und Arten sind öffentlich zugänglich und liegen seit mehreren Monaten vor. Im Bericht zur Lage der Natur werden diese lediglich zusammengefasst dargestellt. Dabei wird der Zustand aller Ökosysteme und Arten beschrieben und nicht nur die landwirtschaftlich geprägten. Auch werden die Ursachen für den in vielen Bereichen unzureichenden Zustand der Natur breit dargelegt. Es handelt sich bei dem Bericht also weder um eine willkürliche Auswahl von Arten, noch um eine einseitige Darstellung.

Foto: privat

Beschluss des Schweizer Bundesrats zur Lockerung der Einreisebeschränkungen

Das sind gute Nachrichten für das Handwerk am Hochrhein, das auch grenzüberschreitend tätig ist. Unsere Fachkräfte sind gefragt und mit neuen Aufträgen wird ein Beitrag dazu geleistet, dass sich die Unternehmen in der Region langsam erholen. Ich bin froh, dass unsere Schweizer Freunde vorangehen und erwarte jetzt, dass das Bundesinnenministerium Vorbereitungen trifft, die auf Gegenseitigkeit beruhen.

 

 

 

Klare Perspektive für den Tourismus von der Landesregierung gefordert

Ich fordere die Landesregierung auf, endlich eine klare Perspektive für Wellnessbereiche, Schwimm- und Spaßbäder zu schaffen. Denn laut Umweltbundesamt ist eine direkte Übertragung von Coronaviren über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich. Das Badeparadies Schwarzwald hat bereits ein Hygienekonzept erarbeitet und befindet sich mit dem Gesundheitsamt im Gespräch.

Gemeinsam mit den Bewerberinnen für die Landtagswahl der SPD Breisgau-Hochschwarzwald Mia Sanner und Jennifer Sühr habe ich den Leiter des Badeparadies Schwarzwald, Jochen Brugger, in Titisee-Neustadt getroffen, weil der Tourismus ein großer Wirtschaftsfaktor für den Schwarzwald ist. Dazu gehören neben dem Badeparadies auch Ferienwohnungen und Hotels, vor allem jene mit Wellnessbereich.

Jochen Brugger machte im Gespräch vor allem auf die existenzgefährdende Situation des Vital- und Erlebnisbades aufgrund der Schließung seit Mitte März aufmerksam. Gleichzeitig betonte er, dass das Team vor Ort in der Lage sei, die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu garantieren, zumal bereits vor Wochen ein umfassendes Hygiene- und Sicherheitskonzept erarbeitet worden ist und den Behörden zur Prüfung vorliegt.

Die Landesregierung hat wohl angekündigt, dass eine zeitnahe Wiederöffnung mit Abstands- und Hygieneregeln vertretbar sei. Zunächst könnten Hotelbäder und Freibäder sowie Außenbereiche geöffnet werden, in einem zweiten Schritt im Laufe des kommenden Monats die übrigen Hallenbäder. Wann und wie die Öffnung erfolgt, steht aber in den Sternen.

Das muss konkretisiert und die entsprechende Verordnung rechtzeitig auf den Weg gebracht werden, damit die Branche Planungssicherheit erhält. Für Hauruck-Verfahren habe ich nach wochenlangen Schließungen und harten wirtschaftlichen Einbußen kein Verständnis. Während die Schweiz die Wellnessbereiche wieder öffnet, muss unsere Hotellerie auf eine Entscheidung der Landesregierung warten. Deshalb ist es wichtig, auch hierfür eine Perspektive zu schaffen, damit der Tourismus im Schwarzwald wieder hochgefahren werden kann.

 

Foto (von links): Jochen Brugger, Rita Schwarzelühr-Sutter, Jennifer Sühr. © Foto:  Büro Schwarzelühr-Sutter

 

Diskussion um Corona-Pflegebonus im AWO-Seniorenzentrum Sonnengarten Wutöschingen

Das Pflegepersonal am Hochrhein leistet wirklich Außergewöhnliches. Als Sozialdemokratin war es mir nicht nur wichtig, mir ein Bild von der Situation vor Ort zu machen, sondern den Pflegenden meinen persönlichen Dank auszusprechen. Es tut gut zu wissen, dass unsere Angehörigen in dieser Krise so behutsam und liebevoll gepflegt werden.

Im Gespräch mit der Belegschaft ging es auch um die einmalige Sonderleistung (Pflege-Bonus) in der Altenpflege. Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sieht die Zahlung einer einmaligen gestaffelten Prämie von bis zu 1.000 Euro an alle Beschäftigten in der Altenpflege vor. Die Aufwendungen werden den Pflegeeinrichtungen zunächst durch die soziale Pflegeversicherung erstattet und im Voraus gezahlt. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich anteilig an den Kosten im ambulanten Bereich. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können den Pflege-Bonus ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.

Gerade die Altenpflegerinnen und Altenpfleger tragen in der jetzigen Situation besondere Lasten. Die einmalige Bonuszahlung kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir brauchen flächendeckende Tarifverträge mit guten Arbeitsbedingungen und fairer Bezahlung. Im Übrigen verdienen auch Hilfskräfte in Pflegeeinrichtungen, beispielsweise in der Küche und der Verwaltung, unsere Wertschätzung.

 

Foto (von links): Johanna Siebold (Hauswirtschaftsleitung), Rita Schwarzelühr-Sutter, Martina Meier (Einrichtungsleitung) ©: Mirko Maier

Weltbienentag 2020 bei der Stoll VITA Stiftung

Am diesjährigen Weltbienentag, den 20.05.2020, besuchte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesumweltministerin und Kuratoriumsvorsitzende bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gemeinsam mit der SPD-Gemeinderätin Claudia Hecht den Stoll Vita Garten. Die Vorsitzende der Stoll VITA Adelheid Kummle, der Geschäftsführer Matthias Maier und Gärtnermeister Wilfried Jäger erklärten das Konzept des Stoll VITA Gartens. In diesem Garten finden regelmäßig Veranstaltungen mit Kinder und Jugendlichen statt, um Natur erlebbar zu machen und so die Kompetenzen der Kinder zu fördern und zu fordern.

„Es ist so wichtig, durch Bildung und Aktivitäten das Bewusstsein die wichtige Rolle der Bienen und Insekten zu schaffen und auf ihre schwindenden Bestände aufmerksam zu machen. Dieser bienen- und insektenfreundliche Garten der Stoll VITA Stiftung mitten in Waldshut ist mehr als ein Biotop. Er ist auch gleichzeitig Lernort, Lebensraum für Pflanzen und Tiere und eine Oase, um die Seele mal baumeln zu lassen.

Insekten sind wichtige Bausteine der Nahrungskette, da sie Nahrungsgrundlage für eine ganze Reihe von Arten sind. Dazu zählen viele Vögel, Amphibien, Reptilien und Säugetiere (zum Beispiel Fledermäuse, Spitzmäuse, Igel, Dachs), aber auch andere Insekten. Räuberische Insekten ernähren sich von anderen Insekten, die zum Teil als landwirtschaftliche Schädlinge gelten, sie sind daher für den Menschen auch wirtschaftlich interessant. Aber auch für die Ernte von Nutzpflanzen ist die Bestäubung essentiell. In Deutschland wären beim Ausfall der Bestäubungsleistungen insbesondere der Obst- und Gemüseanbau, aber auch großflächig angebaute Ackerkulturpflanzen, wie Raps, Sonnenblumen oder Ackerbohnen, betroffen. Langfristig kann der Schutz und Nutzen der Bienen dazu beitragen Armut und Hunger zu verringern sowie eine gesunde Umwelt und Artenvielfalt zu erhalten.

Wie eine gesicherte und ausgewogene Ernährung sowie eine nachhaltige Landwirtschaft aussehen kann, zeigt die aktuelle Ausstellung „ÜberLebensmittel“ der DBU in der Stoll VITA Stiftung. Interessant für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden viele Informationen interaktiv vermittelt“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.

Rita Schwarzelühr-Sutter dankte der Stoll VITA Stiftung unter der Führung von Adelheid Kummle und ihrem Team für die wertvolle Arbeit für Natur und Gesellschaft.

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 08 / 2020

Der Gesetzentwurf zur Einführung der Grundrente hat das Parlament erreicht. Das ist eine gute Nachricht für alle, die viele Jahre hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt, aber wenig verdient haben. Mit der Grundrente sollen rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine spürbar höhere Rente haben.

Lebensleistung verdient Anerkennung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt − auch in der Rente. Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss im Alter mehr haben als Grundsicherung. Deshalb hat die SPD-Fraktion im Koalitionsvertrag die Einführung der Grundrente durchgesetzt.

Konkret bedeutet das: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner, die ein niedriges Einkommen hatten und davon Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten hatten, sollen einen Zuschlag auf ihre Rente erhalten. Davon profitieren vor allem viele Frauen und verhältnismäßig viele Menschen in Ostdeutschland.

Wer hat Anspruch auf Grundrente?

Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Grundrente erhalten, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und im Schnitt ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Erwerbstätigen hatte. Berücksichtigt werden Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit gezahlt wurden. Auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege gehören dazu. Um die Grundrente in voller Höhe zu bekommen, müssen mindestens 35 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die konkrete Höhe des Grundrentenzuschlags hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Sie beruht laut Gesetzentwurf auf den sogenannten Entgeltpunkten (EP), die während des Versicherungslebens erworben wurden und aus denen sich der reguläre Rentenanspruch ergibt. Entsprechen diese Entgeltpunkte einem Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes, werden sie hochgewertet. Aus diesem Zuschlag an Entgeltpunkten ergibt sich die Höhe der Grundrente, die zusätzlich zum regulären Rentenanspruch ausgezahlt wird. Dabei wird sichergestellt, dass die Gesamtrente aus den eigenen Beiträgen und dem Zuschlag an Entgeltpunkten umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung ist. So findet sich das Äquivalenzprinzip auch bei der Grundrente wieder.

Was bedeutet das im Detail?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die gesetzliche Rente um einen Grundrentenzuschlag erhöht wird, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenbewertungszeiten“ erworben wurden.

Zu den „Grundrentenbewertungszeiten“ zählen nach den Plänen nur diejenigen Grundrentenzeiten, die mindestens einen Wert von 0,025 EP/Monat (0,3 EP/Jahr) aufweisen. Liegt der Durchschnittswert der in der Rentenversicherung versicherten Verdienste aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“ unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes (entspricht jährlich 0,8 EP), wird für höchstens 35 Jahre ein Zuschlag zur Rente ermittelt. Die Rente wird bei Vorliegen von mindestens 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ auf das Zweifache des EP-Durchschnittswertes hochgewertet, maximal jedoch auf 0,8 EP, und sodann wird der so ermittelte Wert mit dem Faktor 0,875 multipliziert. Ab dem ermittelten Durchschnittswert von 0,8 EP besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.

Im Übergangsbereich zwischen 33 und 35 Jahren soll ein aufwachsender Grundrenten-Zuschlag gewährt werden: Bei 33 Jahren wird der EP-Durchschnittswert auf bis zu 0,4 EP hochgewertet. Mit jedem weiteren Monat an Grundrentenzeiten erhöht sich der maximale Aufstockungsbetrag kontinuierlich, bis er bei 35 Jahren 0,8 EP erreicht.

Ein Beispiel: Eine Leipziger Bauingenieurin hat bis zum Mauerfall gut verdient, wurde jedoch arbeitslos, als ihre Firma insolvent ging. Nach ein paar Jahren fand sie wieder Arbeit in unterschiedlichen Bereichen – allerdings unterhalb ihrer Qualifikation. Ihre Altersrente beläuft sich nach 39 Beitragsjahren somit nur auf 746 Euro (brutto). Trotz der Arbeitslosigkeit erfüllt sie die Voraussetzungen von mind. 33 Jahren an „Grundrentenzeiten“, sodass sie mit der Grundrente auf eine Monatsrente von 941 Euro kommen würde.

Lebensleistung statt Bedürftigkeit

Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Im Gegenteil: Sie wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben hat und die Voraussetzungen für einen Grundrentenanspruch erfüllt, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt.

Die SPD-Fraktion hat deshalb Wert daraufgelegt, dass der Gesetzentwurf keine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht. Niemand soll sein Haus verkaufen oder sein Sparbuch offenlegen legen müssen. Die Grundrente soll ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden.

Um die Grundrente so zielgenau wie möglich auszugestalten, ist lediglich vorgesehen, dass zusätzliches Einkommen (zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge oder Mieteinnahmen) oberhalb eines Freibetrages auf die Grundrente angerechnet werden. Der Freibetrag liegt bei 1.250 Euro bei Alleinstehenden und bei 1.950 Euro bei Paaren. Berücksichtigt werden dabei auch der steuerfrei gestellte Anteil der Rente und der Versorgungsfreibetrag. Der übersteigende Betrag wird dann zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Erst ab einem Einkommen von 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) wird zusätzlich das über diesen Betrag hinausgehende Einkommen vollständig auf die Grundrente angerechnet. Dies soll einfach und bürgerfreundlich über einen automatisierten Datenabgleich mit dem Finanzamt erfolgen.

Freibeträge sollen auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie beim Wohngeld eingeführt werden.

Mit der Einführung der Grundrente treiben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine große Sozialreform voran, die auch dazu beitragen soll, das Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem wieder zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auf eine zügige Beratung des Gesetzesvorhabens im Deutschen Bundestag drängen, damit die Grundrente wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.

Kurzarbeitergeld wird erhöht

Höheres Kurzarbeitergeld, längeres Arbeitslosengeld, Unterstützung für Familien mit kleinem Budget: Der Bundestag hat das „Sozialschutz-Paket II“ beschlossen. Das Gesetz sieht wichtige Hilfen vor, um soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen.

Das Kurzarbeitergeld ist ein sehr wirkungsvolles Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und Brücken über die Zeit der Krise zu bauen. Für die Beschäftigten bedeutet das, dass sie ihren Job behalten. Es bedeutet aber bislang auch, dass sie auf bis zu 40 Prozent ihres Lohns verzichten. Über mehrere Monate hinweg mit erheblichen Lohneinbußen zurechtzukommen, ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nur schwer möglich.

Darum haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Koalition durchgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld erhöht wird, wenn Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten. Demnach wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat von 60 auf 70 Prozent (bzw. von 67 auf 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) erhöht.

Außerdem werden die Möglichkeiten erweitert, sich etwas hinzuzuverdienen: Bislang wurden nur Hinzuverdienste aus systemrelevanten Tätigkeiten nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Jetzt bleiben Hinzuverdienste aus allen Tätigkeiten anrechnungsfrei, wenn sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld die Höhe des bisherigen Monatseinkommens nicht überschreiten. Die Neuregelungen zur Kurzarbeit gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Das Gesetz sieht außerdem vor, soziale Härten für Arbeitslose abzufedern. Wer seine Arbeit verloren hat, hat es derzeit besonders schwer: Vermittlung und Weiterbildung sind eingeschränkt, die Chancen gerade jetzt eine Stelle zu finden gering. Deshalb wird das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Familien, die zusätzlich zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Kita- und Schulschließungen betroffen sind, leiden besonders unter den Folgen der Pandemie. Gerade Eltern mit kleinem Budget werden deshalb besonders unterstützt. Für Kinder aus bedürftigen Familien wird das kostenlose warme Mittagessen gesichert, das sie normalerweise in der Schule oder der Kita erhalten. Damit sie in der aktuellen Situation auch zu Hause nicht darauf verzichten müssen, können die Kommunen die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket so flexibel einsetzen, dass das kostenlose Essen den Kindern nach Hause oder zur Abholung an die Schule geliefert wird. Auch die Lieferkosten werden übernommen.

Soziale Dienste und Einrichtungen engagieren sich besonders, um in der Corona-Krise Hilfe zu leisten. Indem nun auch Frühförderstellen in das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgenommen werden, wird deren wichtige Arbeit zur Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsauffälligkeiten gesichert.

Die Funktionsfähigkeit von Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit muss gewährleistet bleiben: Seine Rechte einklagen zu können, ist auch während der Corona-Krise wichtig und kann nicht auf Eis gelegt werden. Dem trägt das Sozialschutzpaket II Rechnung.

Schließlich wird mit dem Gesetz sichergestellt, dass Waisenrenten auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn Ausbildungen und Freiwilligendienste durch die Corona-Pandemie später als üblich beginnen.

Pflege-Bonus in der Altenpflege

Angesichts der Corona-Pandemie hat der Bundestag weitere Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen zu bewältigen. Beschäftigte in der Altenpflege erhalten eine Sonderzahlung.

Das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, sieht eine ganze Reihe von Regelungen vor. Mit ihnen sollen der Infektionsschutz gestärkt und negative Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, Krankenhäuser, Pflegekräfte sowie auf Studierende und Auszubildende in Gesundheitsberufen aufgefangen oder abgeschwächt werden.

Vorgesehen ist unter anderem, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Tests auf eine Infektion oder Immunität für ihre Versicherten vergüten muss. So wird sichergestellt, dass die Kassen die Tests auch dann bezahlen, wenn keine Corona-Symptome vorhanden sind. Auch die Gesundheitsämter werden grundsätzlich in die Lage versetzt, Corona-Tests durchzuführen.

Zudem wird der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt. Hier wird durch Maßnahmen des Bundes vor allem die Digitalisierung vorangetrieben. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ihre Angehörigen leisten Herausragendes für die Pflegebedürftigen und unsere Gesellschaft insgesamt. Von den Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie sind sie besonders betroffen. Um pflegende Angehörige in dieser Zeit zu unterstützen, haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtige Verbesserungen bereits bestehender Instrumente erreicht.

So kann Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zwanzig Arbeitstage pro Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Für die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit wird eine einheitliche Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen gelten. Wird oder wurde eine Freistellung in der Vergangenheit für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommen, kann der verbleibende Zeitraum auch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Bei der Familienpflegezeit wird außerdem ein vorübergehendes Unterschreiten der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden ermöglicht.

Bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich flexibler eingesetzt werden.

Sonderleistung für die Altenpflege

Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Regelung zur Zahlung und Refinanzierung einer einmaligen Sonderleistung (Pflege-Bonus) in der Altenpflege. Zugelassene Pflegeeinrichtungen werden demnach zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten verpflichtet. Die Prämien können durch die Länder und Arbeitgeber weiter aufgestockt werden. Die Aufwendungen werden den Pflegeeinrichtungen zunächst durch die soziale Pflegeversicherung erstattet und im Voraus gezahlt; die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich anteilig an den Kosten im ambulanten Bereich. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können den Pflege-Bonus ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 werden das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium miteinander festlegen, in welchem Umfang die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze erhalten. Dies wird auch die Frage der Refinanzierung dieser einmaligen Prämie umfassen.

Um sicherzustellen, dass auch in Zeiten von Corona die Ausbildung in den Gesundheitsberufen erfolgreich durchgeführt werden kann, werden Rechtsgrundlagen für mögliche Flexibilisierungen in den Ausbildungen geschaffen. Das gilt unter anderem für das Studium der Medizin und die Ausbildung in Pflegeberufen.

Veranstalter stützen, Verbraucher schützen

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen derzeit viele Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden. Schwimmbäder, Vergnügungsparks und andere Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und zugleich eine Insolvenzwelle bei Veranstaltern und Betreibern von Freizeiteinrichtungen zu verhindern, wird das Veranstaltungsvertragsrecht geändert.

Die Corona-Pandemie stellt Freizeiteinrichtungen und die Veranstaltungsbranche vor große Herausforderungen. Viele bereits gekaufte Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Lesungen oder Sportwettkämpfe können aufgrund der notwendig gewordenen Absagen nicht eingelöst werden. Sportstudios oder Schwimmbäder können nicht besucht werden.

Wer bereits Eintrittskarten oder Saison- und Jahrestickets gekauft hat, soll das dafür investierte Geld nicht verlieren. Gleichzeitig soll den Veranstaltern und Betreibern nicht der Boden unter den Füßen entzogen werden. Denn die unmittelbare Zurückerstattung von bezahlten Eintrittsgeldern, die das geltende Recht für den Normalfall vorsieht, wäre in der derzeitigen Sondersituation mit erheblichen Liquiditätseinbußen für Veranstalter und Betreiber verbunden. Sie hatten aber meist bereits erhebliche Kosten für Planung, Werbung und Organisation. Oft sind sie mit Gagen für Künstlerinnen und Künstler oder mit Ausgaben für Veranstaltungstechnik in Vorleistung gegangen, haben aber infolge der Krise kaum neue Einnahmen. Müssten sie nun kurzfristig die Eintrittspreise für sämtliche abgesagten Veranstaltungen erstatten, wären viele von ihnen in ihrer Existenz bedroht. Eine Insolvenzwelle wäre nicht nur schädlich für die Gesamtwirtschaft und das kulturelle Angebot. Sie würde voraussichtlich auch dazu führen, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher keine Rückerstattung erhalten würden. Diese Folgen sollen verhindert werden.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag jetzt beschlossen. Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter demnach berechtigt, der Inhaberin oder dem Inhaber einer Eintrittskarte statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein in Höhe des Eintrittspreises auszustellen. Dieser Wertgutschein kann dann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Veranstalters eingelöst werden. Analoge Regelungen gelten für Freizeiteinrichtungen.

Die Inhaberin oder der Inhaber eines solchen Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn die Annahme eines Gutscheins für sie oder ihn aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird. In letzterem Fall entspricht der Gutschein einer bloßen Stundung des Erstattungsanspruchs.

Durch die Regelungen soll in der derzeitigen Ausnahmesituation ein fairer Interessenausgleich erreicht werden zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Bundestag berät Steuerhilfe-Gesetz

Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber soll bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei gestellt werden. Gastronomiebetrieben wird durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen geholfen. Das sieht der Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes vor.

Bund und Länder haben in den letzten Wochen bereits steuerliche Erleichterungen in Milliardenhöhe umgesetzt, um Unternehmen und Beschäftigte bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mit dem geplanten Corona-Steuerhilfegesetz, das die Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht haben, sollen weitere steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abzusenken. Gastronomiebetriebe, die derzeit von hohen Umsatzeinbußen betroffen sind, sollen so nach der schrittweisen Öffnung einen Teil ihrer Einbußen ausgleichen können. Die Maßnahme soll befristet werden, weil sie als Anschub für die Zeit nach der Krise gedacht ist.

Des Weiteren soll die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei gestellt werden. Beschäftigte bekommen von der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des letzten Nettogehalts (bzw. 67 Prozent für Haushalte mit Kindern). Künftig erhöht sich das Kurzarbeitergeld bei längerem Bezug auf bis zu 80 (bzw. 87) Prozent. Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten auf, manche auf Grundlage eines Tarifvertrags, andere freiwillig. Diese Praxis soll dadurch unterstützt werden, dass Aufstockungen bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Gehalts steuerfrei bleiben und nicht mehr wie bisher als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Schon jetzt müssen auf eine Aufstockung bis auf 80 Prozent keine Sozialabgaben gezahlt werden. Die Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2020 befristet werden.

Außerdem wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit soll Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung der neuen Vorschriften gegeben werden.

Europäische Solidarität in der Corona-Krise

Euro-Länder, die wegen der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollen Kredite zur Finanzierung von gesundheitspolitischen Maßnahmen aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erhalten können. Einer entsprechenden Vereinbarung der Euro-Finanzminister hat der Bundestag jetzt zugestimmt.

Die Finanzminister der Eurozone haben am 9. April 2020 Finanzhilfen im Umfang von über 500 Milliarden Euro beschlossen, um Mitgliedstaaten zu unterstützen, die wirtschaftlich besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind. Die Finanzhilfen umfassen drei Bausteine: Mit einem neuen Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank soll kleinen und mittleren Unternehmen geholfen werden. Das neue EU-Instrument SURE dient der finanziellen Unterstützung von Kurzarbeit. Darüber hinaus soll eine vorsorgliche Kreditlinie (ECCL) aus dem bereits bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Stärkung von Gesundheitssystemen ausgegeben werden.

Mit der ESM-Kreditlinie sollen Euro-Staaten, die wegen Corona unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, Kredite bis zu zwei Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes für gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. So könnte beispielsweise Italien bis zu 36 Milliarden Euro als Kredit erhalten. Diese Kredite sollen nicht wie die Hilfen in der Finanzkrise vor zehn Jahren konditioniert werden. Sie dürfen zur Finanzierung von direkten und indirekten Folgen für das Gesundheitssystem verwendet werden.

Auf Antrag des Bundesfinanzministeriums hat der Deutsche Bundestag der Bereitstellung dieser ESM-Kreditlinie nun grundsätzlich zugestimmt. Wenn ESM-Mitgliedstaaten im nächsten Schritt Kredite konkret beantragen, muss der Deutsche Bundestag erneut an der Entscheidung beteiligt werden.

Das Instrument ist ein wichtiger Beitrag für eine gemeinsame und solidarische europäische Antwort auf die Corona-Pandemie. Als nächster Schritt muss nun zügig ein starkes und solidarisches europäisches Wiederaufbauprogramm hinzukommen, das über Kredite hinaus auch echte Investitionszuschüsse für den Wiederaufbau in Europa mobilisiert.

Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft, muss künftig maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat der Bundestag jetzt verabschiedet. Ziel ist es, Kaufnebenkosten zu senken und so den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Viele Menschen haben heute erhebliche Schwierigkeiten, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Bildung von Wohneigentum wird auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen.

Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision haben Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss. Obwohl die Initiative zur Einschaltung eines Maklers häufig nur vom Verkäufer einer Immobilie ausgeht, hat der Käufer zumeist keine ernsthafte Möglichkeit, sich gegen eine Übernahme der anteiligen oder sogar der vollständigen Maklerprovision zu wehren.

In dieser Situation werden Käuferinnen und Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses zukünftig besser geschützt. Durch die Neuregelung können Käuferinnen und Käufer nicht mehr verpflichtet werden, mehr als die Hälfte der Maklerprovision zu übernehmen. Eine Vereinbarung zur Abwälzung der Maklerprovision ist daher zukünftig nur wirksam, wenn die Partei, die den Makler beauftragt hat, zur Zahlung der Provision mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Die andere Partei muss ihren Anteil erst dann zahlen, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.

Sofern der Makler von beiden Parteien einen Auftrag erhält und deshalb sowohl die Interessen des Verkäufers als auch des Käufers wahrnimmt, kann er mit beiden Parteien eine Provision nur in gleicher Höhe vereinbaren (zum Beispiel jeweils 3,57 Prozent). Beide Parteien tragen dann im Ergebnis jeweils die Hälfte der gesamten Provision. Vereinbarungen über unterschiedliche Provisionshöhen können dagegen nicht wirksam geschlossen werden.

Zudem wird ein Textformerfordernis für Maklerverträge über die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser eingeführt.

Der Bundestag hat Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, damit die Verfahren zum Ausbau der erneuerbaren Energien auch in Zeiten der Corona-Pandemie durchgeführt werden können. Für die SPD-Fraktion ist klar, dass die verabredete große EEG-Novelle zeitnah folgen muss. Dazu gehört auch, die Begrenzung bei der Förderung von Solaranlagen endlich aufzuheben.

Mit den jetzt beschlossenen Änderungen am EEG werden einige kleinere Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise kann sich derzeit aufgrund von pandemiebedingten Lieferengpässen die Fertigstellung von Erneuerbare-Energien-Anlagen verzögern. Damit die Betreiber der Anlagen dadurch keine Strafzahlungen oder den Verlust der Förderung befürchten müssen, erhalten sie sechs Monate mehr Zeit. Auch für Nachweise im Rahmen der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung werden Fristen verlängert.

Solardeckel muss abgeschafft werden

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um den Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wie im Koalitionsvertrag und im Klimaschutzprogramm vereinbart bis 2020 auf 65 Prozent zu steigern, muss zeitnah eine große EEG-Novelle verabschiedet werden. Es geht um die Anhebung der Ausbaupfade für Erneuerbare Energien, Änderungen bei den Regelungen für Mieterstrom, eine finanzielle Beteiligung der Standortkommunen, einen Regionalisierungsbonus oder auch um den Abbau von Genehmigungshemmnissen und die Beschleunigung von Planungsprozessen bei der Windkraft. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass bei einer bundesweiten 1000-Meter-Abstandsregelung zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden das 65-Prozent-Ziel erreicht werden kann.

Außerdem ist es den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtig, dass der Ausbau von Solaranlagen nicht mehr länger künstlich begrenzt wird. Um einen drohenden Förderstopp bei Solaranlagen abzuwenden, setzt sich die SPD-Fraktion für eine zügige und bedingungslose Abschaffung des sogenannten Solardeckels ein. Obwohl das EEG die Bundesregierung dazu verpflichtet, rechtzeitig vor Erreichen des Deckels eine Anschlussregelung vorzulegen, bleibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag bislang schuldig. Die SPD-Fraktion drängt daher gegenüber dem Koalitionspartner, die laufenden Gespräche nun alsbald abzuschließen und die nötigen Gesetzesänderungen im Parlament zu beschließen.

Auf Brücken an Bundesstraßen und Autobahnen soll es künftig mehr Radwege geben. Das ist das Ziel einer Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, das der Bundestag beschlossen hat.

Immer mehr Menschen verzichten auf das Auto und steigen auf das Fahrrad um. Das trägt auch zur Luftreinhaltung bei und sorgt für weniger Treibhausgas-Emissionen. Darum hat der Bund bereits heute rund 14.500 Kilometer Bundesstraßen mit Radwegen ausgestattet. Um das Radwegenetz deutschlandweit noch besser zu verknüpfen, sollen künftig Brücken an Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Radwegen ausgestattet werden. Mit der beschlossenen Änderung des Bundesfernstraßengesetzes wird dafür die Grundlage geschaffen. So soll Radfahren attraktiver werden.

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen sind noch weitere Maßnahmen aufgenommen worden, die für mehr Klimaschutz sorgen:

Um die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich zu erreichen, ist es außerdem wichtig, die Anzahl der emissionsfreien Elektrofahrzeuge deutlich zu erhöhen. Darum wurde mit dem Umweltbonus ein Anreiz zum Kauf eines Elektroautos eingeführt. Die Auszahlung der Kaufprämie unterliegt Förderkriterien, die überprüft werden müssen. Die dafür notwendigen Daten können entweder extra erhoben oder vom Zentralen Fahrzeugregister übernommen werden. Das Gesetz schafft nun die Rechtsgrundlage, diese Daten auch für die Elektroautoförderung zu nutzen.
Ein weiterer Baustein für mehr klimafreundliche Mobilität auf der Straße ist die Nutzung von Erdgas-Lastkraftfahrzeugen. Diese sind bis zum 31. Dezember 2020 komplett von Mautzahlungen befreit. Um die Anschaffung dieser Fahrzeuge weiter zu fördern, wird die Mautbefreiung nun bis Ende 2023 verlängert. Außerdem wird klargestellt, dass nur solche Fahrzeuge von der Befreiung profitieren, die „überwiegend“ mit Erdgas betrieben werden.

Darüber hinaus wird der notwendige Ausbau des Mobilfunknetzes entlang der Bundesfernstraßen erleichtert. Die zuständige Straßenbaubehörde muss künftig die Zustimmung zur Errichtung eines Mobilfunkmasten grundsätzlich erteilen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, das gesamte Antragsverfahren in Abstimmung mit allen Beteiligten für den schnellen Mobilfunkausbau bis spätestens Ende 2020 zu standardisieren.

Deutsche Soldatinnen und Soldaten beteiligen sich an zwei internationalen Missionen, mit denen sich die Vereinten Nationen und die Europäische Union für Sicherheit und Stabilität in Mali und der Sahel-Region engagieren. Beide Bundeswehreinsätze sollen nun um ein Jahr verlängert werden.

Die Sicherheitslage in Mali und der Sahel-Region ist besorgniserregend. Immer häufiger gibt es Meldungen von gewaltsamen Angriffen auf die Sicherheitskräfte der Sahel-Staaten und internationale Missionen, aber auch in großem Umfang auf Zivilisten. Verantwortlich hierfür sind Dschihadisten und lokale Milizen, die sich in weitgehend rechtsfreien Räumen der Sahel-Region ausbreiten, lokale Spannungen schüren und sich diese zunutze machen. Neben Mali sind davon Burkina Faso und in zunehmendem Maße auch Niger betroffen. Hier droht ein Korridor zu entstehen, in dem sich Terrorismus und organisierte Kriminalität ausbreiten und ganz Westafrika destabilisieren könnten.

Die Bundesregierung ist überzeugt, dass es langfristige Stabilität im Sahel nur geben kann, wenn zivile und militärische Maßnahmen ineinandergreifen und wirtschaftliche wie soziale Perspektiven geschaffen werden. Deutschland hat seinen Beitrag hierzu im Rahmen humanitärer Maßnahmen und der Entwicklungszusammenarbeit deshalb nochmals erhöht. Daneben beteiligt sich die Bundeswehr an zwei internationalen Missionen, mit denen sich die Vereinten Nationen sowie die Europäische Union für Sicherheit und Stabilität in der Region engagieren. Beide Bundeswehreinsätze sollen um ein Jahr verlängert werden. Über entsprechende Anträge der Bundesregierung hat der Bundestag in erster Lesung beraten.

Stabilisierungsmission MINUSMA

Mit der Stabilisierungsmission MINUSMA verfolgen die Vereinten Nationen das Ziel, die Umsetzung des Friedensabkommens für Mali zu unterstützen. Gerade angesichts der instabilen Sicherheitslage ist die Mission aus Sicht der Bundesregierung weiterhin dringend erforderlich, um bei der Wiederherstellung von Staatlichkeit und eines sicheren Umfeldes zu unterstützen, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, die Rückkehr bewaffneter Kräfte zu verhindern, die politischen Prozesse zur Befriedung des Landes zu begleiten und weitere Maßnahmen der Stabilisierung, Entwicklung und humanitären Hilfe zu stärken.

Deutschland beteiligt sich seit 2013 mit einem Kontingent der Bundeswehr sowie mit Polizistinnen und Polizisten an der Mission. Das Mandat soll bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden. Die Personalobergrenze für deutsche Soldatinnen und Soldaten soll weiter bei 1100 liegen.

Europäische Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Mali

Die Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union verfolgt das Ziel, die malischen Streitkräfte – und künftig auch die gemeinsame Einsatztruppe der G5 Sahel-Staaten – in die Lage zu versetzen, selbst für die Sicherheit in der Region zu sorgen. Darum sollen sukzessive die Streitkräfte von Burkina Faso und Niger in die Beratung und Ausbildung aufgenommen werden. Mit dem neuen Mandat soll eine einsatznähere militärische Beratung gewährleistet werden. Ausbildung, Beratung und Evaluierung können künftig an gesicherten Orten in ganz Mali stattfinden. Notwendig ist dies unter anderem wegen der zunehmenden grenzüberschreitenden terroristischen Aktivitäten. In Absprache mit der malischen Regierung und den Partnern der EU plant die Bundesregierung außerdem, ein neues Ausbildungszentrum in Zentralmali aufzubauen und zu betreiben. Eine aktive Beteiligung an Kampfeinsätzen bleibt weiterhin ausgeschlossen.

Die Personalobergrenze soll von 350 auf 450 Soldatinnen und Soldaten erhöht werden. So soll sichergestellt werden, dass die Bundeswehr die erweiterten Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllen und die Vorbereitungen für die Übernahmen der Missionsführung im zweiten Halbjahr 2021 durchführen kann. Das Mandat soll bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.

Frieden im Kosovo sichern

Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der internationalen Sicherheitspräsenz in der Republik Kosovo (KFOR) beteiligen. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag nun in erster Lesung beraten.

Deutsche Soldatinnen und Soldaten unterstützen seit 1999 die militärische Absicherung der UN-Friedensregelung für das Kosovo. Der Bundeswehreinsatz trägt auch zur Stabilisierung der Region und zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen bei. Grundlagen sind eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und regelmäßige Beschlüsse der Nato.

Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil. Allerdings verbleibt nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden Kosovos. Auch für die Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall oder politische Instabilitäten zu einer Anspannung der Lage führen könnten.

Die Beteiligung deutscher Streitkräfte am KFOR-Einsatz wurde in den vergangenen Jahren entlang der NATO-Planungen schrittweise verringert auf derzeit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten. Diese Obergrenze soll beibehalten werden. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Sicherheitslage dennoch schnell und flexibel reagieren könnte.

Das Mandat zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR ist grundsätzlich nicht befristet. Eine konstitutive Befassung des Bundestages erfolgt alle zwölf Monate, wenn eine Fraktion dies wünscht. Seit über zehn Jahren ist es die SPD-Fraktion, die regelmäßig die konstitutive Beschlussfassung verlangt – sowohl in Oppositions- als auch in Regierungszeiten. Das unterstreicht die große Bedeutung, die die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dem Bundestag bei der Frage von Bundeswehreinsätzen beimessen.

Friedensmission im Nahen Osten fortsetzen

Die Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an der Friedensmission UNIFIL der Vereinten Nationen im Nahen Osten soll um ein Jahr verlängert werden. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag in erster Lesung beraten.

Die UN-Mission UNIFIL im Nahen Osten leistet einen wichtigen Beitrag, um die Region sicherheitspolitisch zu stabilisieren und die Waffenruhe zwischen Israel und Libanon abzusichern. Deutschlands langjähriges maritimes Engagement im Rahmen von UNIFIL hatte bisher einen deutlich positiven Einfluss. Es umfasst auch die Ausbildung der libanesischen Marine zur besseren seeseitigen Grenzsicherung. UNIFIL bietet ebenfalls eine Kommunikationsplattform für direkte Kontakte zwischen Libanon und Israel, sodass mögliche Konflikte bereits im Vorfeld verhindert werden können.

Das Bundeswehrmandat soll ohne wesentliche Änderungen fortgesetzt werden. Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, den Einsatz von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

In der Bundeswehr soll eine jüdische Militärseelsorge eingerichtet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Derzeit wird in der Bundeswehr eine evangelische und eine katholische Militärseelsorge gewährleistet. Den Soldaten und Soldatinnen steht aber keine spezifische jüdische Militärseelsorge zur Verfügung. Daher soll die Militärseelsorge um ein entsprechendes Angebot erweitert werden. Mit dem Gesetz wird eine Forderung der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die Militärseelsorge setzt das Grundrecht der freien religiösen Betätigung der jüdischen Soldaten und Soldatinnen und ihren Anspruch auf Seelsorge um. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Staat verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausübung des Grundrechts der Religionsfreiheit auch innerhalb öffentlicher Anstalten möglich ist.

Die SPD-Fraktion setzt sich für weitere Hilfen ein, um Künstlerinnen und Künstler, Kreative sowie Kultur- und Medienschaffende in der Corona-Krise zu unterstützen.

„Aufgrund der enormen Bedeutung von Kunst und Kultur dürfen wir es nicht zulassen, dass Strukturen möglicherweise unwiederbringlich verloren gehen und Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende ihre gerade auch für unser zukünftiges Zusammenleben so wichtige Tätigkeit nach der Krise nicht fortsetzen können“, heißt es in einem Positionspapier, das die SPD-Fraktion am Dienstag beschlossen hat. Darin plädieren die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für nachhaltige Lösungen rund um die soziale Absicherung von Kultur- und Medienschaffenden und für Soforthilfen für den kurzfristigen Bedarf. Die Vorschläge ergänzen die Programme und Hilfen, die der Deutsche Bundestag und die Bundesländer bereits auf den Weg gebracht haben.

Zu den Forderungen der SPD-Fraktion gehört die soziale Unterstützung für Kulturschaffende mit befristeten Arbeitsverträgen sowie für die freiberuflich Wirkenden. Denn freiberufliche Tätigkeit und kurze abhängige Beschäftigung wechseln sich in Kunst und Kultur oft ab. Um das Fortbestehen von Kultureinrichtungen zu sichern, plädiert die SPD-Fraktion unter anderem für eine Notfallhilfe für Musikclubs sowie eine Hilfe für kleine und mittlere Festivals. Kinos als Kulturorte und soziale Begegnungsstätten sollen durch einen Fonds zum Erhalt der Kinoinfrastruktur gesichert und die Filmförderung stabilisiert werden. Außerdem macht sich die SPD-Fraktion für das Fortbestehen von Volksfesten, Kirmessen, Zirkussen und Märkten stark, denn sie gehören zum kulturellen Leben dazu. Auch die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll gestärkt werden.

„Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Kultur- und Medienschaffenden unbürokratisch und nachhaltig unterstützt werden“, sagt der kultur- und medienpolitische Sprecher Martin Rabanus. „Wir begrüßen es, dass unser Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt hat, ein Programm für Kulturschaffende auf den Weg zu bringen.“

Die Vorschläge der SPD-Fraktion können hier im Detail nachgelesen werden (PDF-Datei): https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-kultur-in-der-corona-pandemie-20200512.pdf

Bis spätestens 2050 soll Deutschland ein klimaneutrales Land sein. Bei der Umstellung auf klimaneutrale Energien kommt Wasserstoff in der Industrie, im Verkehr und im Gebäudebereich eine stark steigende Bedeutung zu. Die SPD-Fraktion setzt sich daher für eine ambitionierte Wasserstoffstrategie mit engagierten Ausbauzielen ein.

Mit ihren Eckpunkten für eine nachhaltige Wasserstoffstrategie setzen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Maßstäbe für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, die dem Klima, der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern dient. In Verbindung mit einem ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien soll die Wasserstoffwirtschaft einen Beitrag für die nachhaltige Transformation in allen Sektoren leisten und zugleich starke Impulse für nationale Wertschöpfung geben.

Schon bis 2030 wird Wasserstoff eine entscheidende Rolle im deutschen und europäischen Energie- und Wirtschaftssystem einnehmen. Daraus ergibt sich nicht nur erhebliches Potenzial für effektiven Klimaschutz, sondern auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und zur Stärkung der Konjunktur.

Um diese Entwicklung schnell voranzutreiben, soll bis 2030 der Aufbau von Elektrolyseleistung im Umfang von mindestens zehn Gigawatt für die nationale Produktion von erneuerbarem Wasserstoff gefördert werden. Dazu kommt der Import von Wasserstoff. Damit können etwa Brennstoffzellenfahrzeuge auf Straße und Schiene, Brennstoffzellenheizungen im Gebäudebereich oder Industrieprozesse, wie beispielsweise die Stahlproduktion mit Erneuerbarer Energie versorgt werden. Darüber hinaus können aus dem Wasserstoff hergestellte synthetische Brenn- und Kraftstoffe auch im Bestand von Fahrzeugen, Flugzeugen und Heizsystemen eingesetzt werden, die bisher fossil betrieben werden.

Um den zusätzlichen Strombedarf für die Wasserstoffproduktion zu decken, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich forciert, kontinuierlich überprüft und entsprechend angepasst werden. Er ist und bleibt das Fundament einer erfolgreichen, nachhaltigen und sozialverträglichen Energiewende.

Der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft muss dabei immer auch europäisch und international gedacht und koordiniert werden. Deutschland wird im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft diesen Prozess vorantreiben und auf eine enge Verzahnung mit dem Europäischen Social Green Deal hinarbeiten.

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten verbinden ihre Eckpunkte mit der Aufforderung an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, endlich eine engagierte Nationale Wasserstoffstrategie vorzulegen. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch: „Der Entwurf wird von Woche zu Woche im Kabinett geschoben, weil der Bundeswirtschaftsminister auf der Bremse steht.“

Die Vorschläge der SPD-Fraktion können hier im Detail nachgelesen werden (PDF-Datei):
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-eckpunkte-einer-nachhaltigen-wasserstoffstrategie-20200512.pdf

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Deutsche Bahn bestätigt Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs mit der Schweiz

Alle derzeit bestehenden Polizeiverfügungen der Bundespolizei, die einen durchgehenden Eisenbahnverkehr mit der Schweiz untersagen, sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Das hat der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg, Thorsten Krenz mitgeteilt.
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500 Millionen Euro für digitalen Unterricht – Sofortausstattungsprogramm für Schulen

Das 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm für Schulen kann losgehen. Bund und Länder haben heute die dafür notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht. Der Bund unterstützt jetzt die Schülerinnen und Schüler, die bisher kein digitales Endgerät haben.

Lockerungen an deutsch-schweizerischer Grenze ab 16. Mai 2020!

Alle grenzüberschreitenden Verkehrswege werden wieder für den Grenzübertritt zugelassen. Die Kontrolltätigkeiten der Bundespolizei sollen jedoch nicht mehr systematisch, sondern stichprobenartig erfolgen.

Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages 2021

Der Preis zeichnet hervorragende wissenschaftliche Leistungen der jüngsten Zeit aus, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen. Eine Fachjury mit Mitgliedern aus Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaft trifft die Auswahl über die Vergabe des Preises.

Parlamentarisches Patenschafts-Programm – 38 Jahre Deutsch-Amerikanischer Jugendaustausch

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31.07.2021) mindestens 15, höchstens 17 Jahre alt sind. Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Junge Berufstätige und Auszubildende müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31.07.2021) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen höchstens 24 Jahre alt sein. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend.

Zum Appel der Wirtschaftsorganisationen für eine Öffnung der nationalen Außengrenzen

Ich erwarte jetzt endlich ein Konzept des Bundesinnenministers, wie die nächsten Schritte zur Öffnung der Grenzen konkret aussehen. Wir brauchen verbindliche Absprachen des Bundesinnenministeriums mit unseren europäischen Nachbarn und endlich Informationen, auf die sich die Bevölkerung, das Handwerk und die Wirtschaft verlassen können und die uns Planungssicherheit geben.

 


Deutsche Bahn bestätigt Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs mit der Schweiz

Alle derzeit bestehenden Polizeiverfügungen der Bundespolizei, die einen durchgehenden Eisenbahnverkehr mit der Schweiz untersagen, sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Das hat der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg, Thorsten Krenz mitgeteilt.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Schweizer Seite werde die DB Regio bereits ab morgen, 16.05.2020, mit den IRE-Züge der Linie Ulm – Singen – Waldshut (-Basel) wieder in Schaffhausen halten und ab Montag, den 18.05.2020 wieder die Regionalbahn-Linie 19 Singen – Schaffhausen mit allen Unterwegshalten im Einstundentakt fahren. Damit ist auch wieder der Transitverkehr vom „Jestetter Zipfel“ über Schaffhausen nach Singen möglich.

Der DB Fernverkehr werde ebenfalls in mehreren Schritten den durchgehenden Verkehr über Basel und Singen in die Schweiz aufnehmen. So wird ab 25.05. der durchgehende Zugverkehr zwischen Zürich und Stuttgart aufgenommen und somit wieder die Intercity-Linie 87 zwischen Singen und Stuttgart zu einem stündlichen Angebot verdichtet. Bereits ab 18.05. werd die meisten der bisher in Basel Bad Bhf. endenden ICE-Züge wieder bis Basel SBB fahren, ab 25.05. wird der Verkehr über Basel in die Innerschweiz wieder angeboten.

Es ist gut, dass die Bahn nun wieder wie gewohnt unsere Grenzregion verbindet und wir schrittweise in die Normalität zurückkehren. Was wir jetzt noch brauchen, ist Klarheit über die ‚triftigen‘ Einreisegründe. Grenzüberschreitender Verkehr ist schön, macht aber nur dann Sinn, wenn ich bei einer stichprobenartigen Grenzkontrolle nicht in Gefahr laufe, zurückgewiesen zu werden.

Bisher war es der DB mittels Verfügung der Bundespolizei untersagt, auf der Strecke 4000 (Konstanz – Singen – Basel – Mannheim) mit grenzüberschreitenden Zügen in Thayngen und Schaffhausen zu halten.

Das Bundesinnenministerium hat diese Woche eine Verlängerung der vorläufigen Binnengrenzkontrollen zur Schweiz bis zum 15. Juni angeordnet. Am Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes wird im Grundsatz festgehalten, es wird aber zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen geben. Die Konkretisierung steht aktuell noch aus.