182 Millionen Euro KfW-Hilfskredite zur Bewältigung der Corona-Folgen

598 Kreditzusagen mit einem Volumen von insgesamt 182 Millionen Euro für Unternehmen in den Landkreisen Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald. Das ist die Zwischenbilanz der KfW-Bank für die ersten sechs Monate Corona-Soforthilfe in Deutschland. Bundesweit wurden im gleichen Zeitraum 45 Milliarden Euro zur Stabilisierung von überwiegend mittelständischen Unternehmen bewilligt.

Seit Beginn der KfW-Corona-Finanzhilfe am 23. März 2020 sind knapp 52 Millionen Euro (180 Kredite) in den Landkreis Waldshut geflossen und mehr als 130 Millionen (418 Kredite) in die Region Breisgau-Hochschwarzwald. „Ich hoffe, dass dieses Geld die Corona-bedingten Umsatzausfälle wirksam ausgleicht, die Liquidität und Arbeitsplätze sichert, und den Unternehmen durch die Pandemiezeit hilft“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter mit Blick auf die aktuelle KfW-Statistiken. „Diese Zahlen zeigen, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfsprogramme funktionieren. Die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz aufgelegten Finanzhilfen mildern die Folgen der teilweise massiven Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung seit Beginn der Pandemie zielgerichtet ab.“

Im Detail weist die KfW-Bilanz für den Kreis Waldshut folgende Werte aus: 146 Unternehmerkredite mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 33,23 Mio. Euro gingen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), 20 Schnellkredite in Höhe von insgesamt 6,27 Mio. Euro wurden ausgezahlt und 14 Gründerkredite in Höhe von 2,19 Mio. bewilligt. Mit einem Kreditvolumen von insgesamt 10,19 Mio. wurden große Unternehmen im Kreisgebiet unterstützt.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurden für 328 KMU-Betriebe insgesamt 72,17 Mio. Euro bewilligt, Schnellkredite wurden in Höhe von 15,34 Mio. ausbezahlt, 28 Gründerkredite wurden mit einem Volumen von 9,8 Mio. Euro vergeben und 20 Großunternehmen erhalten in dieser Region insgesamt 33 Mio. Euro.

Vor allem der Mittelstand profitiert von der KfW-Corona-Hilfe. Bis zum Ende des 3. Quartals sind bei der KfW insgesamt 90.000 Kreditanträge auf Corona-Hilfe eingegangen, 97 Prozent davon kamen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In 99 Prozent dieser Fälle wurden Kredite mit einem Volumen von bis zu drei Millionen Euro beantragt. Bundesweit zugesagt wurde im gleichen Zeitraum ein Kreditvolumen von 45,4 Milliarden Euro.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 17/2020

 

Der Bundestag soll die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in der Corona-Pandemie gesetzlich präzisieren.

Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich mit der Bundesregierung auf eine Präzisierung der Gesetzesgrundlagen für die Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Dazu soll durch ein Drittes Bevölkerungsschutzgesetz, über das der Bundestag am Freitag erstmals beraten hat, ein neuer Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz eingeführt werden.

Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt die Länder, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie festzulegen. Diese Maßnahmen greifen teilweise erheblich in Freiheitsrechte ein. Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch länger andauern könnte, soll der Bundestag die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nun gesetzlich präzisieren. Dafür hatte sich die SPD-Bundestagsfraktion gegenüber der Union eingesetzt.

So sollen in dem Gesetz mögliche Schutzmaßnahmen beispielhaft konkretisiert werden, die von den Regierungen der Länder ergriffen werden können, solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, die Anordnung eines Abstandsgebots, eine Maskenpflicht oder die Einschränkung des Betriebs bestimmter Einrichtungen. Zugleich sollen Schwellenwerte (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern) gesetzlich definiert werden, die entsprechenden Maßnahmen rechtfertigen. Dadurch soll ein klarer und bundesweit einheitlicher Rahmen für Grundrechtseingriffe zum Schutz der Gesundheit geschaffen werden.

„Wir werden die notwendigen Maßnahmen auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen und im Hinblick auf die Rechtsprechung fortwährend prüfen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Dabei gelte es aber auch sehr deutlich zu betonen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen notwendig und auch verhältnismäßig seien.

SPD-Fraktion kann sich weitere Schritte vorstellen

Die SPD-Fraktion hatte am Dienstag ein Positionspapier beschlossen, in dem sie weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorschlägt, um die Rolle des Parlaments zu stärken. Konkret schlagen die Abgeordneten vor, dass der Bundestag Rechtsverordnungen der Bundesregierung zustimmen muss, wenn diese wesentlich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Die Bundesregierung soll zudem regelmäßig über die Wirksamkeit und Notwendigkeit solcher Rechtsverordnungen berichten. Regelungen, die etwa das Reisen zwischen verschiedenen Bundesländern betreffen, sollten vom Bund deutschlandweit einheitlich geregelt werden.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese kündigte an, dass die SPD-Fraktion in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen „insbesondere die Beteiligung des Parlaments in den Fokus nehmen“ wird. Auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, sagte: „Wir können uns darüber hinausgehend weitere Schritte vorstellen.“ Dies könne ein Zustimmungsvorbehalt für das Parlament und das Recht sein, Verordnungen per Bundesgesetz wieder aufzuheben. Darüber habe man sich in der Kürze der bisherigen Beratungszeit noch nicht mit der Union einigen können.

Nach einer Anhörung im Bundestag soll das Gesetz in der Woche vom 16. November vom Parlament verabschiedet werden.

Das Positionspapier und der Gesetzentwurf zum Download:

http://drupal.spd.frak/system/files/documents/fraktionsbeschluss_rechtssicher_corona-krise_20201103.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

Die SPD-Fraktion hat sich mit Erfolg für die Rechte der Mieter eingesetzt. Das im Kabinett verabschiedete Baulandmodernisierungsgesetz enthält wichtige Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen. 

Die Bundesregierung hat entscheidende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter und Kommunen auf den Weg gebracht. Ein Entwurf zum Baulandmodernisierungsgesetz wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Dieses gibt Kommunen dringend nötige Instrumente an die Hand, damit sie mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in den Ballungsgebieten und in den Städten und Gemeinden, in denen die Wohnungslage angespannt ist.

Um dies möglich zu machen, hat die SPD-Bundestagsfraktion in zahlreichen Gesprächen, beim Wohngipfel, in der Baulandkommission und dem Koalitionsausschuss mit dem Koalitionspartner gerungen.

Im August 2019 waren die Pläne eigentlich schon in trockenen Tüchern: „Die Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket, und einigt sich auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums“, hieß es auf der Webseite des von Horst Seehofer geführten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Zu den zahlreichen für die SPD-Fraktion zentralen Maßnahmen wie etwa der Verlängerung der Mietpreisbremse zählte auch die Änderung des Baugesetzbuchs, um die Handlungsempfehlungen der Baulandkommmission umzusetzen: So sollten die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Außerdem sollte die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt werden.

Mieter werden oft verdrängt

Doch als Horst Seehofer den Gesetzentwurf im Oktober vorlegte, hatte er diese zwei wichtigen SPD-Vorhaben – die Erleichterung von Baugeboten und einen verbesserten Umwandlungsschutz durch einen Genehmigungsvorbehalt der Kommunen – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt. Er begründete dies mit einem vermeintlichen Widerstand aus den Ländern. Dabei bedarf das Baulandmobilisierungsgesetz nicht der Zustimmung durch die Länder.

Nun sind sie wieder in dem Gesetzentwurf enthalten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einer „guten Nachricht für Mieterinnen und Mieter“ und einem «großen Erfolg der SPD-Seite in der Bundesregierung“. „Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden, droht Mieterinnen und Mietern schnell eine Eigenbedarfskündigung“, erklärte Lambrecht. „In ohnehin angespannten Wohnungsmärkten ist dies ein Riesenproblem für alteingesessene Mieterinnen und Mieter.“ Sie fänden häufig keine neue Wohnung in ihrer Nachbarschaft und würden aus ihren Vierteln verdrängt.

Ein ausreichender Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen sei erforderlich, um eine ausgewogene Bewohnerstruktur in Städten und Quartieren zu erhalten, betonte Lambrecht. „Unsere Städte sind bunt und bilden die Vielfalt unserer Gesellschaft ab – das soll auch künftig so bleiben.“ Die Ministerin forderte, den Gesetzentwurf jetzt zügig im Parlament zu beraten und zu verabschieden. „Die Union darf hier nicht weiter auf der Bremse stehen.“

Bauen, bauen, bauen

Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen Mietwohnungen künftig in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten nur noch in engen Ausnahmefällen und wenn die Kommune es genehmigt in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Länder bestimmen diese Gebiete in einer Rechtsverordnung, die – wie die Mietpreisbremse – zunächst bis Ende 2025 befristet ist.

Zudem können laut dem Entwurf Städte und Gemeinden künftig in angespannten Wohnungsmärkten ein Baugebot leichter erlassen. Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brach liegen gelassen werden, kann die Stadt den Eigentümer mit Hinweis auf den Wohnungsmangel dazu verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Wenn der Eigentümer nicht bauen möchte, kann die Stadt das Grundstück übernehmen – auch zugunsten einer gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft, die dort bauen will.

Baugebot und Umwandlungsschutz sind aber nicht die einzigen beiden erfreulichen Neureglungen des Baulandmobilisierungsgesetzes: Wenn ein Bedarf an Wohnungen besteht, wird klargestellt, dass Städte und Gemeinden ein Vorkaufsrecht haben, um Bauland für den Bau preiswerter Wohnungen erwerben zu können.

Die neuen Regelungen erleichtern es, vor Ort flexible Lösungen für Nachverdichtungen zu ermöglichen. Und sie sorgen im Baurecht unter anderem dafür, dass die Kommunen die Instrumente erhalten, um auch in den Innenstädten mehr sozialen Wohnungsbau bei Neubauvorhaben durchzusetzen.

Der stellvertretende SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Sören Bartol bezeichnete das Gesetz als „wichtigen Etappensieg für die Mieterinnen und Mieter“. Ziel der SPD-Fraktion sei, zügig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Dazu müssen wir einerseits bauen, bauen, bauen, andererseits müssen wir das Gemeinwohl wieder stärker auf dem Wohnungsmarkt verankern“.

Mit dem nun vorgelegten Baulandmobilisierungsgesetz werde genau das erreicht und die von einem breiten Bündnis getragenen Beschlüsse des Wohngipfels und der Baulandkommission endlich umgesetzt, so Bartol.

Nach zweijähriger Arbeit hat die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ (KI) ihren rund 800 Seiten starken Bericht vorgelegt. Für die SPD-Fraktion ist klar: Der „Mehrwert“ von KI muss sozial sein.

Der Deutsche Bundestag hat vor zwei Jahren die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt, um sich mit den gesellschaftlich und ethisch relevanten Aspekten von KI zu beschäftigen. Neben den Chancen, die KI bietet, darf nicht vergessen werden, dass KI bei vielen Menschen auch Ängste auslöst. Es ging in der Enquete-Kommission demnach auch um eine Versachlichung des Themas. Denn letztlich ist KI – und so steht es im Bericht – nichts anderes als „die nächste Stufe der Digitalisierung“.

Nunmehr hat die Enquete-Kommission KI ihren rund 800 Seiten starken Bericht vorgelegt. In den vergangenen zwei Jahren haben insgesamt 38 Bundestagsabgeordnete und Sachverständige debattiert, analysiert und manchmal auch gestritten. Da kaum ein Lebensbereich in naher Zukunft vom Einsatz von KI unberührt bleiben wird, waren die Themenschwerpunkte der Enquete-Kommission auch sehr breit gefächert: Es ging um das Verhältnis von KI und Arbeit, Wirtschaft, Gesundheit, Staat, Forschung, Mobilität und Medien.

Arbeit human gestalten

Für die SPD-Bundestagsfraktion war die durch KI veränderte „Arbeitswelt von morgen“ ein elementarer Aspekt in der Enquete-Kommission. Der „Mehrwert“ von KI muss sozial sein. René Röspel, Sprecher der Arbeitsgruppe KI der SPD-Fraktion: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass KI zu besserer, humaner und selbstbestimmter Arbeit beiträgt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht allein gelassen werden. Die Instrumente dabei heißen: Mitbestimmung, Transparenz und Qualifizierung. Wir wollen sicherstellen, dass Menschen, deren Tätigkeit verändert wird, qualifiziert werden, damit sie weiterhin einen Arbeitsplatz haben, auch wenn der vielleicht etwas anders aussieht“.

Die SPD-Fraktion konnte unter anderem folgende Empfehlungen in der Enquete-Kommission erreichen:

  • Um den Strukturwandel besser vorbereiten und gestalten zu können, sind evidenzbasierte Forschung und belastbare Prognosen für die Beschäftigungseffekte des KI-Einsatzes unerlässlich. Neben den Aktivitäten des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingerichteten KI-Observatoriums sind spezielle Förderprogramme zur systematischen Erfassung und Analyse der arbeitsmarktrelevanten Auswirkungen von KI aufzusetzen.
  • Die langfristige Förderung anwendungsbezogener Forschung in betrieblichen Kontexten, auch und gerade sozial- und verhaltenswissenschaftlicher Forschung, zu den Auswirkungen des KI-Einsatzes auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeit, Qualifikationsbedarfe und Unternehmen.
  • Die Enquete-Kommission hält eine gesellschaftliche und politische Diskussion über die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme auch vor dem Hintergrund der Erfahrung vieler abhängig Erwerbstätiger, Selbstständiger und freiberuflich tätiger Menschen für angezeigt.
  • In den Betrieben und staatlichen Institutionen verrichten Betriebs- und Personalräte wichtige Arbeit, um KI-Systeme zu einer höheren Akzeptanz und einem besseren Erfolg zu führen. Dafür ist zukünftig der Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung notwendig. Dazu gehört neben einem Initiativrecht des Betriebs- bzw. Personalrats bei Weiterbildungsangelegenheiten auch die Mitsprachemöglichkeit, welches KI-System in einer bestimmten Form eingeführt werden kann.

Gute Arbeit mit und trotz KI

Die smarte, intelligente Nutzung von Daten kann „unsere Welt ein bisschen besser machen“. Aber viele Menschen fürchten auch, von KI „ersetzt“ zu werden. Klar ist, dass viele Tätigkeiten zukünftig wegfallen werden, dafür werden neue entstehen. „Es unsere Aufgabe als Politik, dafür zu sorgen, dass der technologische Fortschritt auch zu sozialem Fortschritt führt“, sagt Daniela Kolbe, die Vorsitzende der Enquete-Kommission. Für die SPD-Fraktion bedeutet das: Gute Arbeit mit und trotz KI.

Der Bericht zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923700.pdf

Die Regelsätze in der Grundsicherung werden an die Lebenshaltungskosten angepasst. 14-17-jährige und Kinder unter sechs Jahren erhalten höhere Sätze, Mobilfunkkosten werden anerkannt. 

Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021, das in dieser Woche verabschiedet wurde, werden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Damit wird sichergestellt, dass niemand abgehängt wird.

Auf der Grundlage der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenso deutlich aus. Die Regelbedarfsstufen liegen dann bei 373 Euro für die 14- bis 17-Jährigen und 283 Euro für die unter Sechsjährigen. Und: Künftig werden auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant anerkannt. Bisher galt dies nur für eine Doppelflatrate für Internet und Festnetztelefonie.

Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz werden Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. Der Standort Deutschland wird wettbewerbsfähiger gemacht.

Viele elementare Projekte zur Umsetzung der Klimaschutzziele wurden in der Vergangenheit durch langatmige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat, werden bessere Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. Der Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland wird flexibler und wettbewerbsfähiger gemacht.

Die Veränderungen werden in drei Bereichen greifen: Im Bereich Schiene müssen Digitalisierungs- und Elektrifizierungsmaßnahmen sowie Umbautätigkeiten zur Barrierefreiheit nicht mehr genehmigt werden.
Auch das Raumordnungsverfahren soll grundlegend verändert werden. Wer ein Vorhaben plant und Bedenken bezüglich raumbedeutsamer Konflikte hat, kann das Verfahren effizient nutzen – bald auch digital. Liegen allerdings keine Bedenken vor, werden in Zukunft diese Kosten und Mühen gespart.

Schließlich werden im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit die gerichtlichen Instanzenwege entschlackt – insbesondere bei Planfeststellungsverfahren. So sollen Streitigkeiten künftig direkt vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden. Das ist insbesondere für die Energiewende entscheidend, da so die Genehmigung von Windenergie- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erleichtert wird.

 


 

Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

 


 

 

Der Bund fördert die Klettgauer Nachbarschaftshilfe

Die Initiative „Nachbarschaftshilfe“ des Vereins Soziales Netzwerk Klettgau e.V. freut sich über einen Bundeszuschuss in Höhe von 2.030,00 Euro. Das Geld stammt aus dem Förderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“. Über die gute Nachricht von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner freut sich auch die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Gerade jetzt, mit Blick auf die aktuelle Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen, werde noch einmal ganz deutlich, was das Ehrenamt für uns alle leiste.

„Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ wird aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung finanziert. Ziel der Förderung ist es, ehrenamtliche Initiativen zu unterstützen, die sich in ländlichen Räumen bei der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagieren und durch die COVID-19-Pandemie vor besonderen Herausforderungen stehen. Die aktuellen Auflagen führen zu erheblichen Einschränkungen in der Arbeit und zusätzlichen Aufwänden, deren Kosten der Bund durch die Förderung abfedern möchte.

„Ich danke den engagierten Bewohner*innen von Klettgau, die großartige Nachbarschaftshilfe leisten und ihren Mitbürger*innen Einkaufsdienste anbieten, beispielsweise für Lebensmittel oder Medikamente. Es ist wichtig, dass wir in der kommenden Zeit weiter zusammenhalten. Deshalb freue ich mich über die Wertschätzung, die der Verein „Innovatives Dorfleben – einladend & effektiv“ durch die Bundesförderung erfährt“, erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter. Eben eine wirklich gute Idee.

Die Schulgemeinschaft muss sich Digitalisierung zur Aufgabe machen

Besuch an der Justus-von-Liebig-Schule Waldshut (JLS): Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter diskutierte an der beruflich bildenden Schule mit Vertretern der Schulgemeinschaft über aktuelle Hygienemaßnahmen, die voranschreitende Digitalisierung und den schwächelnden Ausbildungsmarkt. Am Ende stellte sie fest: „Gerade während des Lockdowns wurde klar, wie wichtig digitale Formen des Lernen sind. Von heute auf morgen mussten Schulen diese Herausforderungen annehmen und Voraussetzungen dafür schaffen.“

Der Bund unterstützt Schulen mit dem Digitalpakt in Höhe von fünf Milliarden Euro und zwei Corona-Hilfspaketen. Aber auch wenn die Justus-von-Liebig-Schule vom Digitalpakt finanziell profitiert hat, ohne  den vollen Einsatz vor Ort wäre nichts umgesetzt worden. „Mein Besuch hat mir eindrücklich gezeigt, dass die Justus-von-Liebig-Schule ihre Hausaufgaben gemacht hat, indem Schulleitung, LehrerInnen und SchülerInnen gemeinsam an einem Strang ziehen und das digitale Lernen an ihrer Schule gemeinsam voran bringen“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.

Begonnen hatte die Diskussion mit einem Blick zurück: Schulleiter Thomas Gehr schilderte die technischen Herausforderungen des Lockdowns, die fehlenden Endgeräte, die schlechten Internetverbindungen. Im Notfall seien Lehrerinnen und Lehrer im Einzugsgebiet der Schule umhergefahren, um die Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsmaterialien zu versorgen – eine Aktion, die auch Sabine Vlad tief beindruckt  hat. Die Schülersprecherin ergänzt, dass digitaler Unterricht ganz nach Stundenplan auch sehr anstrenge. Glücklicherweise sei diese Phase vorerst überwunden.

Noch nicht bewältigt sind indes Probleme bei der Ausstattung: Mit den Mitteln aus dem Digitalpakt hat die Schule Endgeräte bestellt, doch wie Vanessa Wiesmann erläutert, bestünden derzeit große Lieferschwierigkeiten. Außerdem verwies die Digitalisierungsbeauftragte der JLS auf ungelöste Fragen bei der Zuteilung von Leihgeräten, während der Vorsitzende des örtlichen Personalrats, Dr. Peter Schallmayer, grundsätzlich auf die Folgekosten bei der Technik und im Kollegium verwies, über die sich derzeit noch niemand Gedanken mache. Es sei unverantwortlich, den Kolleginnen und Kollegen immer mehr Aufgaben aufzubürden, ohne sie an anderer Stelle zu entlasten.

In diesem Zusammenhang sprach sich die stellvertretende Schulleiterin Sandra Bihlmaier-Müller für die Einstellung eines ‚digitalen Hausmeisters‘ aus. Dieser könne doch beispielsweise die Einrichtung und Wartung der Geräte übernehmen. Diesen Gedanken webte Rita Schwarzelühr-Sutter weiter: „Warum nicht Verträge mit regionalen Unternehmen schließen, wie zum Beispiel Veranstaltungstechnikern, gerade jetzt in der Krise? Beide Seiten könnten davon profitieren.“

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 16/2020

 

Der Bundestag nahm mit einer Trauerfeier Abschied von seinem Vizepräsidenten Thomas Oppermann. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich würdigte ihn als angesehenen Sozialdemokraten.

Nach dem plötzlichen und völlig unerwarteten Tod von Thomas Oppermann hat der Bundestag am Mittwoch mit einer Trauerfeier von seinem Vizepräsidenten Abschied genommen. „Wenn wir vom Tod eines nahestehenden Menschen erfahren, fühlt es sich an, als würde die Zeit einfrieren. So erging es uns“, sagte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich. „Die Nachricht, dass Thomas Oppermann am Sonntag verstorben ist, war ein Schock. Mit ihm verlieren wir einen angesehenen Sozialdemokraten, einen leidenschaftlichen Abgeordneten, und eine bedeutende politische Persönlichkeit. Er war ein Stratege, ein Gestalter, ein Energiebündel, ein feiner Kerl. Er wird uns fehlen“.

Oppermann gehörte seit 2005 dem Deutschen Bundestag an und war seit 2017 Vizepräsident des Parlaments. In der vorigen Legislaturperiode war er Vorsitzender der SPD-Fraktion. Seinen Erfolg verdanke Oppermann seinen geschliffenen Formulierungen und seiner professionellen Arbeitsweise, sagte Mützenich. Er habe es verstanden, unterschiedliche Meinungen zusammenzuführen und faire Kompromisse auszuhandeln. „Er wollte mehr Lebenschancen für mehr Menschen schaffen und einen starken, vorsorgenden Sozialstaat, der Menschen hilft, auf eigenen Füßen zu stehen“.

Oppermann sei der Überzeugung gewesen, dass um Freiheit und Demokratie zu erhalten, das Vertrauen der Menschen in den Staat nötig sei. Deshalb habe er sich für innere Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Als die AfD in den Bundestag einzog, habe er gemahnt: Im Parlament sei scharfe inhaltliche Kritik erlaubt, nicht aber die Verachtung parlamentarischer Arbeit. „Er hat sich um unser Land und unsere Demokratie verdient gemacht. Er wird in unseren Herzen und Taten weiterleben“, sagte der SPD- Fraktionsvorsitzende.

Auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) würdigte den Verstorbenen. Oppermann habe sich um den Parlamentarismus und die Demokratie in Deutschland große Verdienste erworben. „Seine besonnene Art, sein Sachverstand, seine Kollegialität werden uns schmerzlich fehlen.“ Er beschrieb ihn als „streitbar in der Sache, doch kompromissfähig, wenn es galt, pragmatische Lösungen zu finden. Pointiert und schlagfertig in der politischen Auseinandersetzung, und herzlich im zwischenmenschlichen Umgang.“

Tiefe Erschütterung in der SPD-Fraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich am Montag tief erschüttert über den Tod Oppermanns gezeigt und ihre Trauer geäußert, unter anderem über Twitter. „Ein großer Sozialdemokrat ist viel zu früh verstorben. Als 1. PGF, Fraktionsvorsitzender und Bundestags-Vize hat Thomas Oppermann die SPD-Bundestagsfraktion geprägt. Ein kluger Kopf mit klarem Kompass, rhetorisch brillant und voller Energie. Unfassbar. Meine Gedanken sind bei seiner Familie“, schrieb der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider auf Twitter.  „Eine unfassbare Nachricht, die sehr traurig macht“, twitterte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Mast. „Thomas Oppermann war Klartext-Politiker. Als Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und als Vizepräsident des Bundestages hat er die Werte unserer Demokratie stets verteidigt. Mein tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie. Er wird uns sehr fehlen“.

Langjähriger Parlamentarier

Oppermann wurde 1954 in Freckenhorst in Nordrhein-Westfalen geboren. Als einziges von vier Kindern des Molkereimeisters Wilhelm Oppermann und seiner Frau Elisabeth machte er das Abitur. Danach reiste er in die USA, wo er als freiwilliger Helfer der Aktion Sühnezeichen unter anderem Gewerkschaftsarbeit machte. Mit nach Hause brachte er die Erkenntnis, dass soziale Gerechtigkeit politische Einmischung erfordert. Oppermann studierte dann in Göttingen Jura. Sein Studium finanzierte sich der Friedrich-Ebert-Stipendiat auch als Bauarbeiter und Nachtwächter. Von 1986 bis1990 arbeitete er als Richter an den Verwaltungsgerichten in Hannover und Braunschweig.

In die SPD trat Oppermann 1980 ein, 1985 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des SPD-Unterbezirks Göttingen gewählt, seit 1989 stand er an dessen Spitze. 1990 wurde er Mitglied des niedersächsischen Landtags und übernahm die Aufgabe des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion. Es war Gerhard Schröder, der Oppermann 1998 als Ministerpräsident zum Minister für Wissenschaft und Kultur in Niedersachsen machte. Oppermann setzte sich in seinem Amt für die konsequente Entbürokratisierung und Modernisierung der Hochschulen ein. Nach dem Wechsel der SPD in die Opposition im Jahr 2003 übernahm er den Posten des wirtschaftspolitischen Sprechers der Landtagsfraktion.

Bei den vorgezogenen Bundestagswahlen 2005 gewann Oppermann im Wahlkreis Göttingen mit 46,8 Prozent der Erststimmen das Direktmandat, das er in den folgenden drei Legislaturen verteidigen konnte. 2007 wurde er zum Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion gewählt, nachdem Amtsinhaber Olaf Scholz an die Spitze des Arbeitsministeriums gewechselt war.

Nach der Bundestagswahl 2009 wurde Oppermann dann erneut 1. PGF. Außerdem wurde er Mitglied und dann Vorsitzender des für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums. 2013 wählte die SPD-Bundestagsfraktion Oppermann zu ihrem Vorsitzenden und damit zu einer zentralen Figur der Großen Koalition. In dieser Zeit konnte die SPD-Fraktion einige für sie sehr wichtigen Projekte umsetzen, wie die Rente ab 63, den gesetzlichen Mindestlohn, eine Mietpreisbremse, eine Frauenquote für Aufsichtsräte und die „Ehe für alle“.

Als sich am 24. Oktober 2017 der neue Bundestag konstituierte, wurde Oppermann zu einem der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) gewählt.

Thomas Oppermann war Vater von drei Töchtern und einem Sohn.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die von Bund und Ländern beschlossenen neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Die Rolle des Parlaments soll gestärkt werden. 

Die SPD-Fraktion unterstützt die neuen Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Meine Fraktion unterstützt die Beschlüsse, die gestern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundesregierung zusammengetroffen haben“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich am Donnerstag im Bundestag, nachdem Kanzlerin Angela Merkel dort eine Regierungserklärung zu dem Thema gegeben hatte.

Die befristeten Maßnahmen seien „dringend erforderlich und verhältnismäßig, wie im Frühjahr müssen wir die Gesundheitsversorgung sichern, und die Infektionsketten unterbrechen. Zugleich schaffen wir große finanzielle Auffanghilfen, die Balance zwischen notwendigen Eingriffen und Hilfen wurde gewahrt“, betonte Mützenich.

Merkel hatte in ihrer Regierungserklärung die beschlossenen Corona-Einschränkungen als «geeignet, erforderlich und verhältnismäßig» verteidigt. Am Mittwochnachmittag hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, im Monat November die Kontakte massiv zu beschränken. So sollen Gastronomiebetriebe sowie Kultureinrichtungen schließen, Schulen und Kitas aber geöffnet bleiben.

Systematische Reduzierung der Kontakte

Der dynamische Anstieg der Infektionszahlen mit seinen dramatischen Folgen für Gesundheit und Leben einer sehr großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern könne entscheidend nur durch eine generelle und systematische Reduzierung der Kontakte verhindert werden, erklärte Merkel.

Der Bund werde betroffenen Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen helfen, über diese schwierige Zeit zu kommen. Er hatte am Mittwoch neue Nothilfen für Unternehmen angekündigt, die wegen der Schließungen im November hohe Umsatzausfälle haben. Dafür sind Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro vorgesehen.

Mit Blick auf die Rolle des Parlaments bei der Corona-Krisenbewältigung machte SPD-Fraktionschef Mützenich den anderen demokratischen Fraktionen das Angebot „zusammen einen Antrag zu stellen, ob und wie wir zusätzliche Bestimmungen brauchen“.

Von Anfang an sei die weitreichende Ermächtigung der Exekutive im Infektionsschutzgesetz eine Möglichkeit auf Zeit gewesen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens sei diese Zeit, in der eine maximale Flexibilität der Exekutive benötigt werde, noch nicht vorbei.

„Gleichwohl ist es richtig, dass wir die Erfahrungen aus der Pandemie auch als Gesetzgeber weiter aufarbeiten und in Gesetze umsetzen müssen“, sagte Mützenich. „Deshalb streben wir nach einer siebenmonatigen Pandemie weitere Konkretisierungen im gesetzgeberischen Bereich an“.

In der SPD-Fraktion gebe es erste Überlegungen, wie diese konkreteren rechtlichen Leitplanken für die Exekutive aussehen können: „Die Präzisierung der Generalklausel im Infektionsschutzgesetz, Voraussetzungen und Grenzen von Standardmaßnahmen ausbuchstabieren, und wenn es bundesländerüberschreitende Verhaltensregeln gibt, wollen wir diese bundeseinheitlich zusammenfassen“.

Zustimmungsvorbehalte für das Parlament

Zusätzlich seien Zustimmungsvorbehalte für das Parlament notwendig, sowie regelmäßige Berichtspflichten des Bundesgesundheitsministers und eine Begründungs- und Befristungspflicht für Rechtsverordnungen. „Im Kern wollen wir eine breitere Legitimität und Flexibilität schaffen“.

Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, begrüßte diese Pläne der SPD-Fraktion, das Infektionsschutzgesetz anzupassen. Die gesetzlichen Grundlagen müssten immer wieder kritisch überprüft werden. Die neuen Maßnahmen zu beschließen, sei eine schwere Entscheidung gewesen, diese sei aber ein klares Signal an die Bevölkerung und an den Bundestag, dass die Bundesländer und der Bund gemeinsam Verantwortung übernähmen. Dreyer betonte, dass es „ein ganz wichtiger Punkt“ sei, dass der Bund bereit sei, diejenigen, die am meisten unter den Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung litten, also die Wirtschaft und die Solo-Selbständigen, zu entschädigen. „Wir achten auch auf die sozialen Folgen“, sagte Dreyer.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas bedankte sich bei allen, die sich bisher an die an die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung gehalten haben und die „das Ganze vor Ort“ organisieren, wie Pflegekräfte, Gesundheitsämter und Ärzte. Auch sie verteidigte die neuen Maßnahmen als notwendig, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. „Bei 75 Prozent der Infektionen wissen wir nicht, wo sei entstanden sind“, sagte Dreyer. Die Intensivstationen liefen voll. „Es ist wichtig, diesen Monat zu nutzen“.

Mit ihrem Gesetzentwurf gegen sexualisierte Gewalt will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Taten „ohne Wenn und Aber“ als Verbrechen einstufen und die Strafen verschärfen.

In Deutschland registrierte die Polizei im vergangenen Jahr rund 13.700 Missbrauchstaten gegen Kinder. Auch im Internet steigt die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen besonders stark. Daher muss die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zentrale Aufgabe des Staates sein. Dabei darf die wachsende Bedeutung des Internets als Tatort nicht aus dem Auge verloren werden. Umso dringender ist es, die einschlägigen Straftatbestände sachgerecht nachzuschärfen.

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, sieht höhere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung, mehr Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden vor. „Wir nehmen den Kampf gegen diese widerlichen Straftaten auf“, so Lambrecht. Die Taten würden „ohne Wenn und Aber“ als Verbrechen eingestuft. Jedem Täter müsse klar sein, dass es keine Einstellungen mehr geben werde, sagte sie.

Damit bereits der Begriff das Unrecht der Tat aufzeigt, wird der Tatbestand des „sexuellen Missbrauchs“ im Strafgesetzbuch künftig als „sexualisierte Gewalt“ bezeichnet.

Mit dem Gesetzentwurf soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Zudem sollen auch die Verbreitung und der Besitz von Aufnahmen sexualisierter Gewalt künftig mit Freiheitsentzug zwischen einem Jahr und 15 Jahren geahndet werden. Vorher drohte Tätern eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Der Kauf und Besitz von Sexpuppen, die Kindern nachgebildet sind, ist künftig strafbar.

Das Gesetz umfasst weitere Änderungen, um Kinder besser zu schützen. Eintragungen über sexuelle Übergriffe im Führungszeugnis bleiben 20 Jahre stehen und damit doppelt so lange wie bisher, damit potenzielle Täter nicht beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern arbeiten. Familienrichter sollen besser geschult und Strafverfahren mit minderjährigen Opfern beschleunigt werden.

Um die Strafverfolgung zu optimieren, sollen den Behörden im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie bei der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, etwa die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.

Die SPD-Fraktion will den Gesetzentwurf rasch beraten und verabschieden. Er sei „die richtige Antwort auf schreckliche Missbrauchsfälle, weil er neben deutlichen Strafmaßverschärfungen auf Prävention setzt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner.

Wenn ein Kind missbraucht werde, müsse der Staat effektiv und konsequent gegen die Täter vorgehen. „Wir werden Polizei und Gerichten die rechtlichen Möglichkeiten geben, Taten schnell und effektiv abzuurteilen und verurteilte Täter nicht aus dem Blick zu verlieren“, so Fechner.

Der Gesetzentwurf zum Download:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923707.pdf

Der Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zur Reform des EEG-Gesetzes geht der SPD-Fraktion nicht weit genug. Sie will nun mit dem Koalitionspartner verhandeln.

Deutschland steigt als einziges Land weltweit gleichzeitig aus der Atom- und Kohle-Energieversorgung aus. Wir sind in einem neuen Zeitalter angekommen – dem der erneuerbaren Energien. Strom kommt nicht mehr aus dem Kraftwerk, sondern von Solarpanels auf den Dächern und Windrädern auf den Feldern und auf dem Meer. Nur so können wir die Voraussetzungen für die Einhaltung der Klimaziele und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam schaffen.

Damit das gelingt, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert werden. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, sollen jährliche Ausbauziele für die einzelnen Sektoren definiert und durch ein Bund-Länder-Gremium überprüft und gegebenenfalls nachjustiert werden.

Denn die großen Linien – Treibhausneutralität in 2050 und der steigende Anteil von Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bis 2030 – müssen in Einzelschritten angegangen und überwacht werden. Außerdem wird der Bau von Wind- und Solaranlagen für Industrie, Mittelstand, aber vor allem für Kommunen und Bürger*innen attraktiver gemacht, um sowohl den Klimaschutz voranzubringen als auch die Jobs im Bereich Erneuerbare Energien zu sichern.

Vorschläge für eine weitreichendere Reform

Der SPD-Fraktion geht der Entwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) jedoch nicht weit genug. Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für die Bereiche Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Energie, hat bereits Vorschläge für eine weiterreichende Reform skizziert.  „Als SPD-Fraktion sehen wir uns in besonderer Verantwortung. Wir sind die Fraktion, die in Regierungsverantwortung die gesetzlichen Voraussetzungen für den Atom- und Kohleausstieg geschaffen und vor Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf dem Weg gebracht hat“, sagt der Umwelt- und Energiepolitiker.

„Wir können jetzt mit der Reform des EEG die Weichen stellen und bieten dem Koalitionspartner eine viel weitergehende Beschlussfassung an, als es der unzureichende Gesetzentwurf von Peter Altmaier vorsieht. Wir wollen deshalb sofort mit einer breit aufgestellten Verhandlungsdelegation in die Koalitionsgespräche einsteigen, um ein den großen Herausforderungen gerecht werdendes Gesetz zu erreichen“, schlägt Miersch vor.

Der SPD-Abgeordnete fordert einen „viel umfangreicheren und schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien durch einen verbindlichen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden“.

Die Ökostrom-Umlage zur Förderung von Windrädern und Solaranlagen, die Bürger mit der Stromrechnung zahlen, soll Miersch zufolge komplett abgeschafft werden. Die Förderung soll stattdessen über eine höhere Stromsteuer, den Abbau klimaschädlicher Subventionen und die Einnahmen aus dem neuen CO2-Preis auf Diesel-Benzin, Heizöl und Erdgas bezahlt werden. Dadurch soll die Finanzierung der Förderung der Erneuerbaren gerechter werden. Von der Umlage sind bereits heute die energieintensiven Unternehmen befreit. Dadurch erhöht sich die Umlage für alle übrigen Verbraucher.

Zudem fordert der Umweltpolitiker eine „konsequente und verpflichtende Nutzung“ geeigneter Flächen für Ökostrom-Anlagen, „mindestens alle geeigneten Dächer öffentlicher Gebäude und privater Neubauten müssen für Erneuerbare genutzt werden“. Bürger sollen stärker an der Energiewende beteiligt werden, zum Beispiel über kommunale Beteiligungsmodelle und Grünstrom-Anleihen. Das System von Abgaben samt seinen Ausnahmen solle weniger bürokratisch werden.

Es müsse die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger geben, sich an der Wertschöpfung im Bereich der Erneuerbaren beteiligen zu können „und zwar egal, ob mit großem oder kleinem Geldbeutel sowie unabhängig davon, ob man auf dem Land oder in der Stadt wohnt“, fordert Miersch.

Der Gesetzentwurf zum Download:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923482.pdf

Das Kurzarbeitergeld sichert Arbeitsplätze. Auch im nächsten Jahr gilt: Kurzarbeitergeld kann einfacher und länger in Anspruch genommen werden. Wer länger in Kurzarbeit ist, bekommt mehr Geld. 

Das Kurzarbeitergeld sichert Millionen Arbeitsplätze in Zeiten der Pandemie. Es baut sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen Brücken über die Zeit der Krise. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die SPD-Bundestagsfraktion haben gleich zu Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass das Kurzarbeitergeld leichter in Anspruch genommen werden kann. Außerdem wurde der Bezug auf bis zu 24 Monate verlängert, das Kurzarbeitergeld erhöht und Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

Nachdem die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit im April 2020 eine Höchstmarke von rund sechs Millionen erreicht hatte, nahm der Arbeitsausfall über die Sommermonate wieder ab und lag im August bei 2,58 Millionen. Doch der Anteil an Beschäftigten in Kurzarbeit ist immer noch hoch. Und auch angesichts wieder steigender Infektionszahlen ist klar, dass wir das Kurzarbeitergeld weiterhin brauchen. Da die Sonderregelungen Ende 2020 ausgelaufen wären, hat der Bundestag mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz nun Anschlussregelungen für das nächste Jahr beschlossen. Beschäftige und Unternehmen erhalten damit Planungssicherheit über den Jahreswechsel hinaus.

Konkret sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:

  • Regulär erhalten Beschäftigte für die Arbeitszeit, die sie in Kurzarbeit sind, 60 Prozent ihres Nettogehalts (mit Kindern 67 Prozent). Wenn Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (bzw. auf 77 Prozent) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent). Diese Sonderregelung gilt bis Ende 2021 für alle Beschäftigten, wenn die Kurzarbeit bis Ende März 2021 beginnt.
  • Bestimmte Hinzuverdienste werden weiterhin nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet.
  • Arbeitgeber erhalten stärkere Anreize, Beschäftigten in Kurzarbeit berufliche Weiterbildung zu ermöglichen.

Parallel dazu wird über Verordnungen geregelt, dass Kurzarbeitergeld auch im nächsten Jahr leichter in Anspruch genommen und länger bezogen werden kann.

Das Gesetz zum Download:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2020/0558-20.pdf

Familien werden durch eine Erhöhung des Kindergeldes und Steuererleichterungen stärker unterstützt. Damit werden auch Impulse für die Binnenkonjunktur ausgelöst.

Familien werden ab dem kommenden Jahr finanziell bessergestellt. Der Bundestag hat das Zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen. Familien erhalten damit ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro zusätzlich.

Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Das Geld kommt direkt bei den Familien an. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro.

Zusätzlich sorgt das Gesetz dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs werden die Effekte der „kalten Progression“ ausgeglichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. Auch der Grundfreibetrag für Erwachsene wird erhöht: für das Jahr 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9.984. So bleibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Lohn.

Durch die Maßnahmen des Familienentlastungsgesetzes werden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und insbesondere Familien insgesamt um knapp 12 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Der SPD-Fraktion ist es wichtig, Eltern und Kinder finanziell zu stärken. Bereits 2019 hatte die Koalition das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge angehoben. Außerdem wurde der Kinderzuschlag erhöht. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpakets der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu.

Zudem entfällt zum 1. Januar 2020 der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – außer bei Spitzenverdienst. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise. Familien mit zwei Kindern beispielsweise werden bis zu einem Bruttolohn von etwa 151.000 Euro keinen Soli mehr zahlen. Dies stärkt die Kaufkraft für die übergroße Mehrheit um weitere 11 Milliarden Euro pro Jahr.

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie werden so nicht nur Familien, sondern auch die Binnennachfrage gestärkt – und damit wichtige Impulse für die Konjunktur ausgelöst.

Der Gesetzentwurf zum Download:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

Die SPD-Bundestagsfraktion will Behinderten und Pflegebedürftigen konkret im Alltag helfen, indem sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlastet werden.

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedet. Damit werden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt, ein neuer behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt und der Pflege-Pauschbetrag verbessert.

„In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Personen mit Behinderungen und circa 1,7 Millionen Pflegebedürftige, die ausschließlich von ihren Angehörigen betreut werden. Diesen Menschen will die SPD-Bundestagsfraktion konkret im Alltag helfen, indem sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlastet werden. Der SPD-Fraktion war es dabei besonders wichtig, dass die Pauschbeträge in Zukunft evaluiert werden. Die Betroffenen sollen nicht noch einmal über vier Jahrzehnte auf eine steuerliche Besserstellung warten müssen.

Die Behinderten-Pauschbeträge werden auf sämtlichen Stufen verdoppelt und die Systematik aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behinderung unter 50 Prozent soll zudem auf die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt wird.

Schließlich wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht. Erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro eingeführt.

Die Änderungen sollen ab Anfang 2021 gelten.

Das Gesetz zum Download:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

 


 

 

„Wir müssen die Infektionsketten flächendeckend unterbrechen“

Corona ist keine Privatsache! Wenn wir Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie treffen, dann treffen wir sie für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung, zum Schutz unserer Familien, Freunde und Nachbarn – und vor allem auch zum Schutz der Risikogruppen und der Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Die gerade drastisch steigenden Infektionszahlen zeigen uns vor allem eins: Es gibt zu viele Kontakte zwischen Menschen, bei denen das Corona-Virus übertragen wird. Und besonders erschreckend ist, dass wir bei 75 Prozent dieser Infektionen inzwischen nicht mehr nachverfolgen können, wie sie zustande gekommen sind.

Bund und Länder haben deshalb für den November flächendeckend massive Kontaktbeschränkungen beschlossen, um genau diese unkontrollierten Infektionsketten zu unterbrechen. Die verschärften Regeln gelten ab Montag und sind diesmal bundesweit einheitlich. Das schafft Klarheit – auch für uns in der Grenzregion. Denn die Pandemiebekämpfung darf nicht an Grenzen Halt machen.

Ich danke allen, die bisher durch konsequente Einhaltung der AHAL-Regeln zur Eindämmung der Pandemie beigetragen haben. Ich danke allen, die mit ausgefeilten Hygienekonzepte beigetragen haben, dass Wirtschafts- und Alltagsleben nach der ersten Covid-19-Welle wieder Fahrt aufgenommen haben.

Und ich bitte SIE ALLE, jetzt noch einmal mit einer gemeinsamen Anstrengung eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern. Die Regeln, die vom 2. November an gelten, greifen wieder tief in unseren Alltag ein. Auch wenn es dem einzelnen schwerfallen mag, wir müssen jetzt noch einmal Solidarität zeigen, #mehrwir beweisen und vier Wochen lang zusammenhalten, um die aktuelle Infektionsdynamik wirkungsvoll zu durchbrechen. Flächendeckende Kontaktbeschränkungen machen das möglich. Das wissen wir aus der ersten Covid-19-Welle.

Im Vergleich zur ersten Pandemiewelle bleiben uns aber wichtige Säulen des Alltags wie Schulen und Kindergärten, aber auch weite Teile der Wirtschaft erhalten. Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen, wo immer das machbar ist. Groß- und Einzelhandel bleiben unter Auflagen geöffnet. Besonders hart trifft es allerdings noch einmal die Hotels und Gaststätten, die Freizeit-, Unterhaltungs- und Veranstaltungsbranche. Mit der Entscheidung, ihren Umsatzausfall für November zu 75 Prozent kompensieren, werden die Folgen der Schließungen nicht weniger hart, aber vertretbar.

Ein vollständiger Lockdown ist vermieden worden – zwischen dem Notwendigen und der Wucht des neuen Einschnitts gibt es eine Balance, die für einen Monat tragbar sein sollte. Aus den Erfahrungen der ersten Covid-19-Welle wissen wir aber auch, dass wir jetzt noch einmal sehr genau darauf achten müssen, dass durch unsere Grenzlage keine zusätzliche und besondere Härte für die Menschen und die Wirtschaft entsteht. Um das sicherzustellen,  braucht es kurzfristig eine gute Abstimmung mit den Schweizer Nachbarn, damit wir gleiche Ziele mit gleichen Mitteln verfolgen.

Und auch wenn wir jetzt erst einmal weniger Kontakt haben werden – wir brauchen nach wie vor dringend die länderübergreifende Verbindung der deutschen und der schweizerischen Corona-Warn-Apps. Jetzt, und vor allem für die Zeit nach den Kontaktbeschränkungen.

  • Kontakte reduzieren. Um die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren, ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes und maximal mit 10 Personen gestattet. Größere Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden mit Blick auf die ernste Lage nicht mehr akzeptiert. Bayern hat inzwischen die Regelung 2 Haushalte / 10 Personen bereits ins Private ausgedehnt.
  • Bildung gewährleisten. Kindergärten und Schulen bleiben geöffnet. Die Regeln zur Hygienevorsorge  und zur Maskenpflicht werden von den Bundesländern bestimmt.
  • Groß- und Einzelhandel bleiben offen.  Beim Einkauf müssen Hygieneauflagen eingehalten und Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden. Der Zutritt zum Geschäft muss so gesteuert werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhält.
  • Lieferung und Abholung erlaubt. Ab dem 2. November werden alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Absagen und Schließungen. Ab dem 2. November werden alle Kinos, Theater- und Konzerthäuser sowie ähnliche Einrichtungen geschlossen. Unterhaltungs- und Freizeitveranstaltungen werden untersagt.
  • Reisen und Übernachten einschränken. Bund und Länder haben die Bürger*innen aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
  • Arbeitsplätze sicher machen. Unternehmen sind verpflichtet, auf Basis der aktuellen Gefährdungslage und ihrer jeweiligen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umzusetzen, das alle nicht erforderlichen Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeidet und darüber hinaus alle Infektionsrisiken durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimiert. Dazu gehört auch, dass die Unternehmen Heimarbeit ermöglichen, wo immer das machbar ist.
  • Risikogruppen schützen. Kranke oder pflegebedürftige Menschen, Senioren und Menschen mit Behinderung sind besonders gefährdet. Deshalb haben Bund und Länder vereinbart, dass für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzmaßnahmen gelten sollen. Damit die Besuchsbeschränkungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen, ist wiederholter Besuch durch eine definierte Person erlaubt, solange es keine Covid-19-Fälle in der Einrichtung gibt.

Lärmschutz: Für SBB-Doppelspur gilt zwischen Lottstetten und Jestetten deutsches Recht

In Lottstetten wird befürchtet, dass mit einem Doppelspurausbau der SBB zwischen Jestetten und Lottstetten der  Lärm erheblich zunehmen könnte. Auf Nachfrage hat das zuständige Regierungspräsidium Freiburg erklärt, dass hierzu keine Planungen bekannt seien. Auf mein Drängen hat das Regierungspräsidium Kontakt mit dem Schweizer Bundesamt für Verkehr aufgenommen. Beide Behörden bestätigen, dass ein Genehmigungsverfahren nach deutschem Recht durchgeführt werden würde, wenn der Ausbau wirklich kommen sollte.

Die Schweizer Bahnstrecke Eglisau-Neuhausen führt zwischen Lottstetten und Jestetten-Altenburg auf rund acht Kilometern über deutsches Gebiet. Die dortigen Bahnhöfe werden von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bedient.

Im „Strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur Ausbauschritt 2035“ der Schweiz ist die Einführung eines Halbstundentakts auf der S-Bahnlinie Zürich-Schaffhausen (S9) auch im Abschnitt Rafz-Schaffhausen geplant. Heute verkehrt die S9 auf diesem Streckenabschnitt nur in der Hauptverkehrszeit im Halbstundentakt. Um das erweiterte Angebot zu realisieren, wäre laut Schweizer Bundesamt für Verkehr ein Doppelspurausbau erforderlich. Auch wenn die beiden Gemeinden Lottstetten und Jestetten von einem verbesserten S-Bahn-Angebot profitieren würden, muss der Lärmschutz in diesem Fall gewährleistet werden.

Laut Regierungspräsidium Freiburg befindet sich das Projekt in der Studienphase. Zum jetzigen Zeitpunkt sei noch nicht absehbar, wann das Planfeststellungsverfahren anlaufen würde. Für die Umsetzung auf deutschem Hoheitsgebiet würde dann deutsches Recht gelten. Auf  meine Nachfrage hat das Regierungspräsidium Freiburg bestätigt, dass damit auch alle Rechtsvorschriften zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unzulässigen Schallemissionen gelten. Die Öffentlichkeit würde umfassend über Inhalt und Umfang der Planungen sowie deren Auswirkungen informiert.

Das Schweizer Bundesamt für Verkehr rechnet nach einem Doppelspur-Ausbau nicht mit einer Zunahme des Güterverkehr auf der Strecke. Die Verbindung Zürich-Schaffhausen-Stuttgart sei allerdings von deutscher Seite als Ausweichstrecke vorgesehen, falls es auf der Rheintalbahn Basel-Karlsruhe zu einer Unterbrechung kommen sollte.

Schweizer TV-Sender fürs Grenzgebiet – Kooperationen könnten es möglich machen

Die Stadtwerke Konstanz haben einen Weg gefunden, die im deutschen Grenzgebiet beliebten Schweizer Sender SRF1 und SRF2 ins eigene Glasfasernetz einzuspeisen und ihren Kabelkunden wieder zur Verfügung zu stellen. Möglich macht es eine Kooperation mit der österreichischen Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG. Dieses Geschäftsmodell sollten deutsche  Kabelnetzbetreiber in der Region nun ebenfalls prüfen.

Nach der Abschaltung des terrestrischen Antennensignals (DVB-T) durch die Schweizer Rundfunkgesellschaft (SRG) im Juni 2019 waren SRF1 und SRF2 nicht mehr in ausländischen Kabelnetzen zu empfangen. Die SRG verschlüsselte stattdessen ihre TV-Signale via Satellit und begrenzte damit die Reichweite auf die Schweiz. Eine Kabeleinspeisung war nicht mehr möglich.

Die Firma Lampert in Rankweil/ Vorarlberg beantragte beim Schweizer Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Bewilligung zur Nutzung einer Schweizer DVB-T-Frequenz. Über den Funkturm auf dem Hohen Kasten, einem rund 1.800 Meter hohen Berg in den Appenzeller Alpen, darf das Unternehmen damit die SRG-Programme unverschlüsselt verbreiten. Weil das Signal auf diesem Weg auch Österreich erreicht („Overspill“), können dortige Kabelnetzbetreiber die SRG-Sender wieder in ihre Netze aufnehmen. Obwohl die Bakom-Lizenz schon im Jahr 2019 bewilligt wurde, ging der Senders laut Lampert erst am 8. Juli 2020 in Betrieb. Als Gründe wurden  Wartungsarbeiten und allgemeine Verzögerungen durch die Corona-Krise genannt.

Die Stadtwerke Konstanz hatten im Januar 2020 zunächst meinen Vorschlag, einen vergleichbaren Senderstandort für die Region zu betreiben, wegen hoher Kosten und rechtlicher Bedenken abgelehnt. Jetzt ist es den Stadtwerken offenbar gelungen, das Signal anderweitig einzuspeisen und lizenzrechtliche Fragen zu klären. Auf Nachfrage hat mir die Firma Lampert erklärt, dass der auf dem Hohen Kasten erzeugte Overspill via UHF-Antenne (Ultrahochfrequenz) am Bodensee empfangbar sei.

Da das Angebot wohl nur zahlenden Kunden der Stadtwerke Konstanz zugute kommen wird, hoffe ich auf weitere Kooperationen. Die Stadtwerke Konstanz sind offenbar bereits mit einem kleinen Netzbetreiber in der Region in Kontakt. Ich wünsche mir für die Bürgerinnen und Bürger am Hochrhein, dass weitere Unternehmen auf den Zug aufspringen und so die Versorgung mit den Schweizer Sendern auch bei uns wieder möglich  wird. Gerade die Erfahrungen mit dem Corona-Virus haben uns noch einmal spüren lassen, wie sehr uns das Fernsehen für den kulturellen Austausch mit unseren Schweizer Nachbarn fehlt.

SÄK hat wieder einen Platz im Straßenverkehr

SÄK hat seinen Platz im Straßenverkehr zurück. Der Waldshuter Kreistag hat am 14. Oktober 2020 entschieden, das frühere Säckinger Kreis-Kennzeichen wieder einzuführen. Die Entscheidung ist mit klarer Mehrheit gefallen. Damit geht ein lange gehegter Wunsch aus dem westlichen Teil des Landkreises Waldshut in Erfüllung. Und der ist damit jetzt um eine liebenswerte Facette reicher.

Schon seit einigen Jahren gab es Bestrebungen aus Bad Säckingen, das SÄK-Kennzeichen, das bis 1973 für den damaligen Landkreis Säckingen stand, wieder einzuführen. Möglich macht es eine Regelung aus dem Jahr 2012, nach der auslaufende Kennzeichen beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur wieder angemeldet werden können.

Bereits im März sollte das Anliegen vom Kreistag beraten und entschieden werden. Allerdings musste die Kreistagssitzung aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen. Jetzt, ein halbes Jahr später, hat es mit dem Votum für SÄK dann doch geklappt. Für mich ist das eine kleine und liebenswerte Hommage an den Altkreis Säckingen – und keine Frage von West und Ost innerhalb des Landkreises Waldshut. Auf Kreisebene müssen wir angesichts der bestehenden Herausforderungen vielmehr noch stärker zusammenarbeiten.

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 15/2020

 

Ab Januar 2021 werden fossile Brennstoffemissionen für Verkehr und Wärme mit einem CO2-Preis belegt. Im Gegenzug sinkt die sogenannte EEG-Umlage.

Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Sie befürwortet die globale Erderwärmung deutlich unter zwei Grad zu halten und auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzen. Die SPD-Fraktion hat schon 2010 in einem Antrag im Deutschen Bundestag ein Klimaschutzgesetz gefordert, um die Klimaziele verbindlich zu machen. In der Großen Koalition sind die SPD-Abgeordneten die treibende Kraft für weitreichende klimapolitische Maßnahmen. Die SPD-Fraktion hat 2019 das Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht, das umfangreiche Maßnahmen enthält, die den CO2-Verbrauch senken und klimafreundliches Verhalten fördern sollen.

Ein wesentlicher Baustein des Klimaschutzprogramms ist die CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme ab 2021. Damit werden in Deutschland sämtliche fossile Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Er umfasst alle Wirtschaftsbereiche, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Damit soll erreicht werden, dass sich klimaschonendes Verhalten lohnt. Die Einführung des CO2-Preises erfolgt über das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das der Bundestag im November 2019 beschlossen hat. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens haben Bundestag und Bundesrat Ende 2019 eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Zertifikatspreise vereinbart.

Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ hat der Bundestag nun die vereinbarten Regelungen am Donnerstag beschlossen. Demnach wird die Tonne CO2 zu Beginn des Zertifikathandels am 1. Januar 2021 25 Euro statt 10 Euro kosten und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Ab 2027 erfolgt eine freie Preisbildung, analog zum EU-Emissionshandel.

Sozial gerechter Umbau zur klimaneutralen Gesellschaft

Das nationale Bepreisungssystem soll dazu beitragen, dass die deutschen und europäischen Klimaschutzziele erreicht werden, indem es CO2-Emissionen sukzessive verteuert und Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen schafft. Damit ist ein Anfang gemacht auf dem Weg zu einem sozial-ökologischen Umbau unserer Gesellschaft.

Der SPD-Fraktion zufolge kann der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft jedoch nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und er ausgewogen und sozial gerecht ist. Die SPD-Abgeordneten sind davon überzeugt, dass Klimaschutz nur gelingen kann, wenn er auf breite Akzeptanz stößt und möglichst alle Menschen mitgehen. Darum haben sie sich in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern erfolgreich gegenüber der Union, der FDP und den Grünen dafür eingesetzt, dass die zusätzlichen Einnahmen aus dem höheren Startpreis der Zertifikate an die Verbraucher*innen zurückgegeben werden.

Die CO2-Bepreisung ist daher an eine schrittweise Reduzierung der EEG-Umlage aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung geknüpft. Davon profitieren auch die Unternehmen. Außerdem wird ab dem 1. Januar 2024 die zusätzliche Entfernungspauschale für Fernpendler angehoben.

Zur zusätzlichen Regelung der Lastenverteilung der CO2-Bepreisung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen haben die SPD-geführten Ministerien ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Wenn der CO2-Preis ab 2021 das Heizen mit Öl und Gas verteuert, sollten aus Sicht der SPD-geführten Ministerien für Finanzen, Umwelt und Justiz Vermieter die Hälfte der zusätzlichen Kosten tragen.

Verlagerungen ins Ausland verhindern

Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen oder europäischen Wettbewerb stehen, kann die CO2-Bepreisung zum Problem werden. Sie könnten in die Lage geraten, dass sie die zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen. In diesen Fällen könnte es dazu kommen, dass die Produktion möglicherweise ins Ausland abwandert („Carbon Leakage“). Damit aber gewährleistet wird, dass bei einem höheren Einstiegspreis betroffene Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben, wurde im Vermittlungsverfahren auch vereinbart, bereits mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von „Carbon Leakage“ zu regeln.

Zwar ist die CO2-Bepreisung Teil einer notwendigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, aber Deutschland muss gleichzeitig auch ein attraktiver Wirtschaftsstandort für alle Branchen bleiben. Denn von einer Verlagerung der Produktion ins Ausland wären nicht nur Arbeitsplätze betroffen, sondern es wäre auch für den Klimaschutz nichts gewonnen – die CO2-Emissionen entstünden lediglich woanders, möglicherweise käme es sogar zu insgesamt höheren Emissionen.

Die Bundesregierung hat deshalb am 23. September 2020 die von der Bundesumweltministerin vorgelegten Eckpunkte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industrieunternehmen beschlossen. Unternehmen erhalten künftig auf Grundlage der sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung einen finanziellen Ausgleich, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen.

Betrieben die nötige Zeit geben

Im parlamentarischen Verfahren haben die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag die Notwendigkeit eines angemessenen Carbon-Leakage-Schutzes unterstrichen und konkrete Forderungen zur Ausgestaltung der Rechtsverordnung formuliert: „Wir müssen Unternehmen bei der Transformation hin zu mehr Klimaschutz unterstützen und ihnen die nötige Zeit geben. Betriebe, die es nicht mehr gibt, können wir auch nicht mehr transformieren“, sagt Klaus Mindrup, Mitglied im Umweltausschuss.

Die Bunderegierung muss die Carbon-Leakage-Verordnung noch im laufenden Jahr dem Deutschen Bundestag zuleiten und bei der Ausgestaltung der Beihilferegelungen verstärkt die nationalen Besonderheiten berücksichtigen.

Zudem haben die parlamentarischen Beratungen verdeutlicht, dass bei der Umsetzung des Brennstoffemissionshandels in vielen Bereichen noch Klärungs- und Regelungsbedarf besteht. Dies betrifft unter anderem die Ausweitung der einbezogenen Brennstoffe ab dem Jahr 2023. So soll für den Bereich der Abfallverbrennung eine Verschiebung des Beginns der CO2-Bepreisung auf 2024 geprüft werden. Darüber hinaus haben sich die Koalitionspartner verständigt, die Verbrennung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserwirtschaft künftig mit einem Emissonsfaktor Null zu beziffern.

Das Gesetz zum Download:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/199/1919929.pdf

Der Bundesinnenminister hat zwei für die SPD-Fraktion zentrale Vorhaben aus der Novelle des Baugesetzes entfernt, die Mieter schützen sollen. Die SPD-Abgeordneten halten das für inakzeptabel.

Im August 2019 waren die Pläne eigentlich schon in trockenen Tüchern: „Die Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket, und einigt sich auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums“, hieß es auf der Webseite des von Horst Seehofer geführten Innenministeriums, das auch für das Thema Bau zuständig ist.

Unter zahlreichen Maßnahmen wie etwa der Verlängerung der Mietpreisbremse standen auch diese für die SPD-Fraktion zentralen Vorhaben: Bis zum Ende des Jahres werde die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenze. Zudem werde sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken sollen verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots.

Es dauerte zwar viel länger als angekündigt, aber jetzt endlich stand die Novelle des Baugesetzbuchs nach einem guten ersten Entwurf aus dem Juni auf der Zielgeraden, um zeitnah im Kabinett verabschiedet werden zu können. Doch Horst Seehofer hatte am Dienstag einen neuen Entwurf an die anderen Ministerien versandt, in dem eine in einer früheren Version enthaltene Passage gestrichen worden war. In diesem neu vorgelegten Entwurf zur Baugesetzbuchnovelle waren die zwei wichtigen SPD-Vorhaben – Baugebote und Umwandlungsverbote – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt worden.

Entsprechend groß ist die Empörung in der SPD-Fraktion: Es sei „inakzeptabel“, dass Bauminister Seehofer vor dem Druck der Immobilienlobby und deren Vertretern in der Unionsfraktion eingeknickt sei, schreibt Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher, in einer Stellungnahme. „Unser Koalitionspartner zeigt sich ein Jahr vor der Bundestagswahl einmal mehr als Anti-Mieter-Parte. Das wird die SPD-Bundestagsfraktion nicht mittragen.“

Die Zeit drängt

Auch Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte Kritik. So wie das Gesetz von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in die Ressortabstimmung gegeben worden sei, könne es nicht bleiben, sagte er. „Niemand kann die Augen verschließen vor der schwierigen Lage am deutschen Wohnungsmarkt. In den Ballungsräumen unseres Landes steigen die Mieten“, sagte Scholz. Diese Lage werde sich erst entspannen, wenn viel mehr und bezahlbare Wohnungen gebaut würden. „Dafür braucht es ein modernes Baurecht, das auch die Möglichkeit für die Städte enthält, Baugebote auszusprechen und die Umwandlung von Mietwohnungen zu beschränken“, so Scholz. Die Zeit dränge, die lange erwarteten Reformen duldeten „keinen Aufschub“ mehr.

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in angespannten Wohnungsmärkten zum Geschäftsmodell geworden. Sie hat oft zur Folge, dass Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Meist werden die Häuser vor dem Verkauf aufwändig saniert und aufgewertet, damit steigt die Wahrscheinlichkeit von Mieterhöhungen. Die wenigsten Mieter haben die finanziellen Möglichkeiten, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Nach drei Jahren können die neuen Eigentümer Eigenbedarf anmelden.

Deshalb hat die SPD-Fraktion durchsetzen können, dass der Bund hier aktiv wird. Auf dem Wohngipfel 2018 im Kanzleramt, im Koalitionsausschuss im August 2019, in der Baulandkommission sowie auf Ministerebene konnte sie den Koalitionspartner mehrfach dazu bringen, einer gesetzlichen Regelung gegen diese völlig unsoziale Praxis gegen Mieter zuzustimmen. Auf wiederholten Druck der SPD-Fraktion und -Minister legte der verantwortliche Bauminister Seehofer im Juni 2020 einen Entwurf zur BauGB-Novelle vor, der diese Vereinbarung auch endlich umsetzt. Damit sollen, wie es auch in der Gesetzesbegründung heißt, Mieter vor Verdrängung durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden.

Nicht nur diese Einigung wurde nunmehr eigenständig vom Bauminister entfernt. Auch bei der enthaltenen Regelung zur Erleichterung der Anwendung von Baugeboten wurde der Koalitionspartner wortbrüchig. Horst Seehofer hat in der Novelle genau die Regelungen gegen Spekulation im Wohnungsbau gestrichen. Das ist das Gegenteil der sozialen Versprechungen des CSU-Parteivorsitzenden, Markus Söder. Beim Wohngipfel im September 2018 von Bund, Ländern und Kommunen war vereinbart worden: „Der Bund strebt an, unter Einbeziehung von Ländern und Kommunen die Möglichkeiten zu reduzieren, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Ausnahmen sollen nur in Einzelfällen geltend gemacht werden dürfen.“

Das Innenressort hatte dazu am Mittwoch erklärt, in der Länder- und Verbände-Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz habe sich gezeigt, dass die dort ursprünglich enthaltene Regelung zur Wohnungsumwandlung „unter den Ländern derzeit streitig“ sei. „Daher ist diese Regelung aus dem aktuellen Gesetzentwurf ausgeklammert worden.“

„Die Anwältin der Mieter ist und bleibt die SPD-Fraktion“, so Daldrup. Gemeinwohl und Stadtentwicklung stünden für die Abgeordneten der SPD immer vor Rendite und Spekulation. „Wir verlangen von der Union, den gemeinsamen Koalitionsbeschluss umzusetzen. Ein Scheitern wäre ein fatales Versagen des Bauministers“, fordert Daldrup. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef, Sören Bartol, sagte: „Ohne ein Umwandlungsverbot und ein Baugebot wird es mit der SPD-Fraktion im Bundestag keine Novelle des Baugesetzbuches geben.“

Der Bundestag hat am Freitag einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung des Gedenkens an die Opfer der deutschen Vernichtungskriege verabschiedet.

In dem Antrag „Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskriegs stärken und bisher weniger beachtete Opfergruppen des Nationalsozialismus anerkennen“  ist die Realisierung einer Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte vorgesehen, die sich mit der Geschichte und Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft auseinandersetzt. Damit schließt der Deutsche Bundestag eine Lücke in der deutschen Erinnerungskultur. Es werden Informationen bereitgestellt, die historischen Zusammenhänge vermittelt, über das geschehene Leid in Europa wie Deutschland aufgeklärt und den Nachkommen der Opfer Raum für Gedenken und Erinnerung gegeben.

„Mit dem heute verabschiedeten Antrag setzen wir einen Meilenstein für die Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Marianne Schieder, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion. Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Ausmaße der Verbrechen der Nationalsozialisten im Osten und Südosten Europas viel zu wenig im kollektiven Bewusstsein der Deutschen verankert seien und „wir damit den Millionen Opfern in keiner Weise gerecht wurden und werden“.

Der besonderen Betroffenheit der Opfernationen der grausamen NS-Besatzungspolitik wird der SPD-Fraktion zufolge in angemessener Weise Rechnung getragen. „Wir schaffen damit auch einen Ort des Dialogs und öffnen den Raum für eine transnationale Geschichtssicht. So wirken wir einer um sich greifenden populistischen Instrumentalisierung von Geschichte entgegen“, sagte Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Unter der Einbeziehung der Expertise der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas soll durch eine Arbeitsgruppe aus fachlich einschlägig ausgewiesenen Wissenschaftler*innen ein Umsetzungsvorschlag erarbeitet werden, der die Gedenkstättenkonzeption des Bundes ebenso berücksichtigt wie die Arbeit der Gedenkstätten und Dokumentationszentren und die einschlägigen Angebote der Geschichtsmuseen in Deutschland.

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung einer solchen Einrichtung vorzulegen. Die Bundesregierung soll den Abgeordneten zufolge bis zum 31.12.2020 einen Zeit- und Maßnahmenplan vorlegen und kontinuierlich über den Arbeitsstand berichten.

Der Antrag zum Download:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/231/1923126.pdf

Mit der Änderung des Bundeswahlrechts soll die Vergrößerung des Bundestags begrenzt werden. Bei der Bundestagswahl 2025 wird die Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert. 

Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten angenommen, eine weitere Erhöhung der Sitzzahl ist nicht ausgeschlossen. Dies könnte den Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, den der Bundestag am Freitag beschlossen hat, soll der weiteren Vergrößerung der Institution entgegenwirken.

Er hält am Wahlsystem der „personalisierten Verhältniswahl“ fest.  Wähler in Deutschland haben eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen sie eine bestimmte Person ihres Wahlkreises, es ist der „personalisierte“ Teil des Wahlsystems. Mit der Zweitstimme werden Parteien gewählt, sie entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Nach der Wahl werden die Zweitstimmen der Parteien proportional nach Wahlerfolg auf die Länder aufgeteilt. Dort wird die Anzahl dieser Mandate mit der Anzahl der dort gewonnenen

Direktmandate verrechnet. Gibt es mehr Direktmandate als über die Zweitstimme gewonnenen Mandate, entstehen sogenannte „Überhangmandate“. Das ist ein Grund für die steigende Zahl der Abgeordneten.

2013 wurde das Wahlrecht geändert, um diese Überhangmandate auszugleichen, mit sogenannten Ausgleichsmandaten. Keine Partei sollte durch die Überhangmandate einen Vorteil erhalten. Anfallende Überhangmandate werden durch die Ausgleichsmandate mit Blick auf den bundesweiten Zweitstimmenproporz vollständig ausgeglichen. Die Gesamtzahl der Sitze wird so lange vergrößert, bis die Überhangmandate für eine Partei keinen relativen Vorteil mehr darstellen und so eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleistet wird. Auch diese Praxis führte zur Vergrößerung des Bundestags.

Kommission soll bis 2023 weitere Reformen empfehlen

Um der Bundestagsvergrößerung entgegenzuwirken, soll nach der Änderung des Bundeswahlgesetzes ab der Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf künftig 280 reduziert werden. Bereits für die nächste Bundestagswahl soll gelten, dass mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen wird. Zudem sollen Überhangmandate, die einem Bundesland entstehen, wenn eine Partei dort mehr Direktmandate erringt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden.  Bezogen auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 wäre damit eine Absenkung der Gesamtsitze auf bis zu 682 Abgeordnete möglich gewesen, heißt es in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

Dem Deutschen Bundestag wurde zudem aufgegeben, eine Reformkommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu bis zum 30. Juni 2023 Empfehlungen erarbeitet. Die Kommission soll sich mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten sowie weitere Fragen des Wahlrechts erörtern. Außerdem soll sie Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen. Dieser Punkt ist der SPD-Bundestagsfraktion besonders wichtig.

Die SPD-Fraktion hatte im März Vorschläge zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgelegt. Kernpunkt war, die Größe des Bundestages bereits bei den Bundestagswahlen 2021 auf maximal 690 Abgeordnete zu begrenzen und Kandidatenlisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen.

Die SPD-Fraktion sieht das jetzt beschlossene Gesetz laut Fraktionschef Rolf Mützenich „nicht mit Euphorie“, trägt den in der Koalition ausgehandelten Kompromiss aber dennoch mit.

Corona-Notfallregelung für die Bundestagswahlen

In einer weiteren Änderung des Bundeswahlgesetzes streben CDU/CSU und SPD eine Corona-Notfallregelung für die Vorbereitung der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 an. Dieses Gesetz hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Konkret geht es um das Verfahren zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten. Dazu müssen die Parteien bislang zwingend Parteitage oder vergleichbare Versammlungen einberufen. Nach der aktuellen Fassung des Bundeswahlgesetzes gibt es im Falle einer Pandemie keine Möglichkeit, aus infektionsschutzrechtlichen Gründen auf die Durchführung der Kandidat*innenaufstellung in Versammlungen zu verzichten. Dies könnte aber bei einer erneuten Verschärfung der Infektionslage schwierig bis unmöglich werden.

In Ausnahmesituationen soll dies laut dem Entwurf auch durch eine Mischung aus Briefwahl und elektronischem Verfahren ermöglicht werden. Bedingung ist, dass der Bundestag vorab feststellt, dass Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerber*innen ganz oder teilweise unmöglich sind.

Das Bundesinnenministerium wird in diesem Fall ermächtigt, qua Rechtsverordnung, die ebenfalls der Zustimmung des Bundestages bedarf, Abweichungen von den Bestimmungen zur Aufstellung der Wahlbewerber*innen zuzulassen – dies jedoch nur als letztes Mittel, um die Durchführung der Wahlen zu sichern.

Die Gesetze zum Download:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922504.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920596.pdf

Das sogenannte „P-Konto“ ermöglicht Schuldnern den Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte. Nun soll es weitere Erleichterungen geben.

Im Juli 2010 trat das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes mit Einführung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) in Kraft. Dieses „P-Konto“ eröffnet Inhabern eines Girokontos ein unbürokratisches Verfahren, um während der Kontopfändung Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte zu behalten und so weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Bevor das P-Konto im Juli 2010 eingeführt wurde, führte die Pfändung eines Girokontos zur kompletten Blockade. Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie die Begleichung von Mieten, Energiekosten oder Versicherungen konnten nicht mehr über das Konto abgewickelt werden.

Das Pfändungsschutz-Konto sichert eine angemessene Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Jede*r Berechtigte kann ein separates P-Konto errichten und von dessen Schutz profitieren. Das P-Konto wirkt sich auch positiv auf die Belange der Gläubiger aus. Denn wer weiter arbeiten und mit seinen pfandfreien Einkünften wirtschaften kann, wird am Ende auch seine Schulden tilgen können. Weil die Verwaltung von Kontopfändungen beim P-Konto weniger aufwändig und bürokratisch ist, profitieren überdies Banken und Sparkassen von den angepassten Regelungen.

Der Pfändungsschutz soll Schuldnerinnen und Schuldnern in der Zwangsvollstreckung ein Leben ermöglichen, das ihren Lebensunterhalt sichert.

Grundsätzlich hat sich das P-Konto bewährt, soll nun aber in Teilen weiterentwickelt werden. Das Gesetz, das diese Woche vom Bundestag beschlossen wurde, sieht unter anderem Neuregelungen zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor. Erstmalig werden Vorschriften für die Pfändung eines gemeinsamen Zahlungskontos und für den Kontenwechsel geschaffen. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz Regelungen eingeführt, die Schutz von Guthaben bei Pfändung eines Gemeinschaftskontos sichern.

Ist das pfändungsgeschützte Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, konnte der verbleibende Guthabenrest bisher einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Diese Möglichkeit des sogenannten Ansparens wird verbessert, so dass künftig die Übertragung des nicht verbrauchten pfändungsfreien Guthabens bis zu drei Monate verlängert werden kann. Weitere Änderungen erfolgen bei der Verkürzung des Anpassungszeitraums für die Pfändungsfreigrenzen auf ein Jahr, beim Pfändungsschutz von Kulturgegenständen, die der Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit dienen, der Sicherstellung des Vollstreckungsschutzes für Sachen Privater, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind.

Das Gesetz zum Download:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/198/1919850.pdf

Auf Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates werden neue Ordnungsgelder bei Verstößen gegen die Transparenzregeln eingeführt.

Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf, der am Mittwoch beschlossen wurde, werden – teilweise auf Grundlage der Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) – die Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete reformiert.

Bisher können lediglich Verstöße gegen die Anzeigepflicht von anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften mit einem Ordnungsgeld sanktioniert werden. Für Verstöße gegen die Anzeigepflicht von anzeigepflichtigen Spenden oder gegen das Annahmeverbot von unzulässigen Zuwendungen oder Vermögenvorteilen waren Ordnungsgelder bisher nicht vorgesehen sind. Diese Regelungslücke wird jetzt geschlossen.

Ordnungsgelder dürfen künftig auch dann verhängt werden, wenn Mitarbeiter*innen von Abgeordneten unzulässig beschäftigt sind, etwa im Falle des rechtswidrigen Mitarbeitereinsatzes im Wahlkampf – eine Maßnahme, die auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2017 zurückgeht.

Eine weitere Änderung betrifft die Lebensläufe von Abgeordneten: Bei beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten darf eine Mitgliedschaft im Bundestag nicht angegeben werden. Um jedoch größere Lücken in den Lebensläufen der Abgeordneten zu vermeiden, soll künftig nur der missbräuchliche Hinweis unzulässig sein. Zudem soll die Druckversion des Amtlichen Handbuchs des Deutschen Bundestages abgeschafft werden.

Das Gesetz zum Download:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913507.pdf

Multinationale Unternehmen profitieren von Doppelbesteuerungsabkommen, weil sie so nur in einem Land ihre Steuerlast begleichen. Manche nutzen Lücken in den Abkommen jedoch für Betrug aus.

Von einer wirtschaftlich globalisierten Welt profitieren nicht zuletzt weltweit agierende, multinationale Unternehmen, indem sie ihre Produktionsstätten ins Ausland verlagern und ihre Produkte weltweit verkaufen können. Jedes Unternehmen muss dafür seinen fairen Steueranteil zahlen – entweder dort, wo es ansässig ist, oder dort, wo es wirtschaftlich aktiv ist.

Damit die Besteuerungsrechte der betreffenden Staaten eindeutig ausgestaltet sind, weisen die nationalen Regierungen im Rahmen von so genannten Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht einem der beteiligten Staaten zu, um eine Doppelbesteuerung – oder auch Nichtbesteuerung – von Unternehmen zu vermeiden.

Die aktuell bestehenden Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen werden jedoch auch für Gewinnkürzungen und -verlagerungen ausgenutzt – insbesondere von multinationalen Unternehmen. Diese haben Lücken in den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen genutzt, um sich ihren steuerlichen Verpflichtungen zu entziehen. Diesem Missbrauch muss stärker begegnet werden.

Mit dem Gesetz, das in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde, wird deshalb ein Mindeststandard zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch angelegt. Gleichzeitig soll die Wirksamkeit der in Doppelbesteuerungsabkommen verankerten Streitbeilegungsmechanismen verbessert werden. Damit werden wichtige Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“, BEPS) umgesetzt. In einem späteren Schritt werden die betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen durch ein Anwendungsgesetz konkret geändert.“

Das Gesetz zum Download:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920979.pdf

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald