Millionen von Kindern sind derzeit ohne ihren Sport im Verein


Kein gemeinsamer Schwimmunterricht, kein Fußballtraining und keine Tanzchoreografie. Wenn wir über das sprechen, was der Lockdown mit uns macht, darf eine Zahl nicht fehlen: 7,3 Millionen Kinder und Jugendliche sind seit Wochen ohne Training, weil der Sport im Verein durch Corona lahm gelegt ist.

Das Statistische Bundesamt hat in der zurückliegenden Woche, diese Zahl genannt. 7,3 Millionen junge Menschen – die Hälfte aller Jungen und Mädchen in Deutschschland waren zu Jahresbeginn 2020 in einem Sportverein angemeldet. Seit November sind Hallen und Sportplätze geschlossen und viele Verein befürchten einen zunehmenden Mitgliederschwund – vor allem bei den Jüngsten.

Weil wir wissen, wie wichtig Bewegung für unsere Kinder und Jugendlichen ist, müssen wir im Rahmen einer verantwortungsbewussten Öffnungsstrategie möglichst rasch auch dafür sorgen, das Schul- und Vereinssport unter Einhaltung sorgfältiger Hygienekonzepte wieder in Schwung kommt. Homesports hilft uns über die kritische Zeit hinweg, ein wirklicher Ersatz für die Leistungsförderung und die Sozialfunktion des Sports im Verein ist es nicht.

Die Sportministerkonferenz (SMK) hat zu Beginn der zurückliegenden Woche ein Modell zur Rückkehr vorgestellt, das sechs Stufen vorsieht. Wenn wir in jetzt verstärkt über mögliche Öffnungsstrategien sprechen, sollte das unbedingt berücksichtigt werden. Selbstverständlich immer abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen.

Überbrückungshilfe III mit Verbesserungen für Skiliftbetreiber

Die gerade gestartete Überbrückungshilfe III bessert die Corona-Entschädigung für Skiliftbetreiber nach. Der Anspruch wird jetzt an der Wintersaison 2018/19 gemessen. Wer mehr als 30 Prozent Umsatzdifferenz durch die Corona-Regeln nachweisen kann, bekommt durch die Finanzhilfe des Bundes ab Januar seine Fixkosten weitgehend ersetzt. „Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den Bedingungen für die November- und Dezemberhilfe“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.

Für die Betreiber von Skiliften ist der Corona-Winter besonders bitter. Dank der guten Schneeverhältnisse hätten sie in den zurückliegenden Wochen an ihren Kassen vermutlich gute Umsätze gemacht. Bei der Bewertung ihrer potentiellen Umsatzausfälle waren für November- und Dezemberhilfe die schneearmen Vergleichsmonate der Wintersaison 2019/20 herangezogen worden. Entsprechend waren die Skiliftbetreiber weitgehend leer ausgegangen.

Für die Überbrückungshilfe III wurden jetzt die Konditionen so angepasst, dass der Betriebsausfall an den Skiliften besser kompensiert wird. Bei der Bewertung der potentiellen Umsatzausfälle wird ab Januar 2021 die vergleichsweise ebenfalls gute Wintersaison 2018/19 herangezogen, so dass mehr Skiliftbetreiber anspruchsberechtigt sind und höhere Summen ausbezahlt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

Die Skiliftbetreiber hatten zuvor gefordert, dass der durchschnittliche Umsatz von drei bis fünf Wintern die Bemessungsgrundlage für den finanziellen Ausgleich sein sollte. Eine solche Regelung sei beihilferechtlich nicht möglich, teilte das Wirtschaftministerium mit. Ausgeschlossen wird auch, die Bescheide für November und Dezember auf der Basis der Neuregelung nachzubessern.

„Ich kann die Unzufriedenheit vieler Skiliftbetriebe verstehen angesichts der idealen Schnee- und Witterungsbedingungen in den zurückliegenden Wochen“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter: „Statt Ski und Rodel gut jetzt ein hoher bürokratischer Aufwand, um an die Ersatzgelder zu kommen. Aber es ist ein guter Schritt, um wenigstens den schlimmsten Fall zu vermeiden.“ Ein Sonderprogramm für Skiliftbetreiber sei seitens der Bundesregierung nicht geplant, so das Bundeswirtschaftsministerium. Die betroffenen Bundesländer könnten jedoch frei entscheiden, eigene spezifische Hilfsprogramme aufzulegen.

„Skifahren und Langlauf gehören im Schwarzwald nicht nur einfach zu unserem südbadischen Lebensgefühl, diese Sportangebote sind auch im Tourismus eine feste Größe. Die Landesregierung Baden-Württemberg sollte daher prüfen, wie sie den Skiliftbetreibern ergänzend helfen kann“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.

 

Überbrückungshilfe III gilt auch für Umsatzausfälle in der Schweiz

Deutsche Firmen können sich jetzt auch ausländische Umsätze für die Überbrückungshilfe anrechnen lassen. Das hat das Bundesfinanzministerium gegenüber der SPD-Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter klargestellt. Von dieser Neuregelung der Überbrückungshilfe III profitieren insbesondere Firmen im Grenzgebiet, die ihre Geschäfte in der Schweiz abwickeln. Betroffene Firmen können diese Hilfen auch rückwirkend für November und Dezember 2020 beantragen.

„Das sind gute Nachrichten für die vielen grenzüberschreitend tätigen Unternehmen bei uns, beispielsweise die Handwerker und Veranstaltungstechniker. Sie haben in den vergangenen Monaten unter Auftragseinbußen und Schließungen gelitten, ohne entsprechenden Anspruch auf Coronahilfen zu haben. Jetzt werden ihre ausländischen Umsätze bei der Bemessung des wirtschaftlichen Schadens mitberücksichtigt“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.

Unternehmen, die keine außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) in Anspruch genommen haben, können laut Bundesfinanzministerium rückwirkend für die Monate November und Dezember 2020 die Überbrückungshilfe III beantragen, die im Vergleich zur Überbrückungshilfe II großzügigere Regelungen vorsieht. Wie in der zweiten Phase der Überbrückungshilfe umfasse die Umsatzdefinition der Überbrückungshilfe III auch Dienstleistungen, bei denen der Leistungsort nicht im Inland liegt.

„Statt einen Wirtschaftsgipfel mit Verbänden zu inszenieren, sollte das Bundeswirtschaftsministerium die Hilfsanträge jetzt unbürokratisch bearbeiten und die Gelder zügig auszahlen. Nur so können wir bis zur Wiederöffnung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Unternehmen verkraftbar machen“, fordert die SPD-Abgeordnete aus Waldshut.

87.500 Euro für „Sprach-Kitas“ in Erzingen und Wutöschingen

„Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist, trefflicher kann man das nicht beschreiben“, die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter teilt mit, dass zwei weitere Bildungseinrichtungen für Kinder in ihrem Wahlkreis ab 1. April 2021 ins Bundesförderprogramm „Sprach-Kitas“ aufgenommen werden. Insgesamt 87.500 Euro sollen dafür bis Jahresende 2022 in die katholische Kirchengemeinde Klettgau-Wutöschingen fließen.

„Damit sind dann bereits vier Kitas aus unserer Region mit ihren Sprachprojekten in das Bundesprogramm aufgenommen worden“, freut sich  Waldshuter Abgeordnete über die Nachricht aus der Berliner Servicestelle „Sprach-Kitas. Die Katholische Kirchengemeinde Klettgau-Wutöschingen darf sich gleich über zwei Zuschüsse aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ freuen. Denn in ihrer Verantwortung stehen sowohl die Kindertagesstätte St. Josef in Erzingen als auch der Kindergarten Pater Stanislaus in Wutöschingen. Für jede dieser beiden Einrichtungen  sind jeweils 43.751,00 Euro in Aussicht gestellt.

„Das ist ein motivierendes Signal zum Neustart nach dem Corona-Lockdown“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache  der Schlüssel zur Welt ist“ gibt es seit 2016. Bundesweit ist etwa jede zehnte Kita eine „Sprach-Kita“. Das Programm hat damit bisher schon rund eine halbe Million Kinder und deren Familien erreicht. Im Landkreis Waldshut werden bisher die Kita Zela in Wehr und das Kinderhaus St. Marien in Waldshut gefördert. Jetzt geht das Bundesprogramm bis Ende 2022 in die Verlängerung und zwei weitere Kitas aus der Hochrheinregion sind diesmal unter den geförderten Einrichtungen.

Das Programm „Sprach-Kitas“ richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Das Programm verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien. Für jede „Sprach-Kita“ stellt das Programm eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung. Die zusätzlichen Fachkräfte werden im Verbund von einer externen Fachberatung begleitet.

In den Jahren 2021 und 2022 stehen bundesweit insgesamt weitere 210 Millionen Euro für die sprachliche Bildung zur Verfügung. Dabei wird innerhalb der bestehenden Handlungsfelder ein neuer Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen gelegt. Denn nicht erst seit der Corona-Pandemie gehören digitale Medien in vielen Familien zum Alltag und damit zum Sprachumfeld von Kindern aller Altersgruppen.

„Das ist der richtige Ansatz“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter, „nachdem wir gerade sehen, wie wichtig ein guter, aber zugleich auch verantwortungsvoller Einsatz digitaler Technik in der Bildung ist.“ Viele Kitas nutzten bereits die Möglichkeit, frühkindliche, digitale und sprachliche Bildung zusammenzubringen. Damit dies noch häufiger und besser gelinge, stärke der neue Schwerpunkt des Förderprogramms „Sprach-Kitas“ medienpädagogische Ansätze in der sprachlichen Bildung.

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 3/2021

 

Um die Menschen in der Pandemie weiter zu unterstützen, will der Bundestag weitreichende Hilfen auf den Weg bringen. Kinderbonus, Corona-Zuschuss oder auch der verlängerte erleichterte Zugang zur Grundsicherung sollen durch die Krise führen.

Die Corona-Pandemie hält das Land weiter im Griff, der Lockdown wurde verlängert. Das hat finanzielle Folgen, die diejenigen besonders hart treffen, die ohnehin wenig haben. Deshalb hat sich der Koalitionsausschuss auf ein weitreichendes Maßnahmepaket geeinigt, von dem vor allem Geringverdiener, Grundsicherungsempfänger sowie Künstlerinnen und Künstler und Solo-Selbstständige profitieren. Die Gesetze, die die Maßnahmen umsetzen sollen, wurden in dieser Woche in erster Lesung vom Bundestag beraten.

Dass uns die Krise nun schon so lange im Griff hält, hat auch zur Folge, dass etwa durch den aktuell lang andauernden Lockdown im Alltag auch höhere Ausgaben entstehen. Um dies stemmen zu können, sollen Erwachsene, die Existenz sichernde Leistungen beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Leistungen aus dem sozialen Entschädigungsrecht) im ersten Halbjahr 2021 pauschal einmalig einen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten. Wer Leistungen aus der Grundsicherung bezieht, wird darüber hinaus ein Schreiben der Krankenkasse bekommen und sich damit kostenfrei zehn FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen können.

Besonders Familien sind vom Lockdown betroffen – gerade wenn sie wenig verdienen. Durch das Homeschooling steigt die Stromrechnung, auch der Verbrauch an Schreibwaren. Viele Familien, die sowieso knapp bei Kasse sind, sind damit finanziell überfordert, sie verfügen in der Regel nicht über Reserven, um unvorhersehbare Mehrausgaben über längere Zeit zu finanzieren. Darum soll es wie schon im Jahr 2020 einen Kinderbonus geben. Dieser wird in Höhe von 150 Euro je Kind mit dem Kindergeld gezahlt. Dieser Kinderbonus kommt auch hilfebedürftigen Familien zugute, weil er bei Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Allerdings wird der Kinderbonus, wie auch das Kindergeld, im Rahmen der bei der Einkommensteuerveranlagung durchzuführenden Günstigerprüfung mit der Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge verrechnet. Hochverdienende erfahren deshalb durch den Kinderbonus keine zusätzliche Entlastung.

Gleichzeitig soll es Kommunen für die Zeit der Pandemie weiter ermöglicht werden, gemeinschaftliches Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) flexibel bereitzustellen, z.B. per Lieferung nach Hause oder Abholung – entstehende Mehrkosten werden getragen. Diese bisher bis zum 31. März 2021 befristete Sonderregelung für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung soll daher bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag wird noch bis zum Jahresende verlängert.

Wenn die Schulen geschlossen sind und Distanzunterricht stattfindet, brauchen alle Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme geeignete digitale Endgeräte. Kinder aus hilfebedürftigen Familien dürfen dann nicht im Nachteil sein. Wenn ihnen kein digitales Endgerät zur Verfügung steht, das ihnen die Teilnahme am Distanzunterricht ermöglicht, können sie nun beim Jobcenter einen Zuschuss erhalten. Das Jobcenter kann die Kosten im Einzelfall als Mehrbedarf im SGB II in Höhe von bis zu 350 Euro anerkennen.

Die Einschränkungen auf Grund der COVID-19-Pandemie führen auch dazu, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt bislang aus eigener Kraft sichern konnten, nun auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Insbesondere bei (Solo-)Selbstständigen, Kulturschaffenden oder Menschen, die für geringe Löhne arbeiten, kann es dadurch finanziell eng werden. Mit dem Sozialschutzpaket I wurde deshalb ein vereinfachter Zugang zu den Grundsicherungssystemen geschaffen – befristet bis zum 31. März 2021. Diese Regelung soll jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Damit wird sichergestellt, dass niemand pandemiebedingt seine Wohnung aufgeben muss oder das, was etwa für das Alter zurückgelegt ist.

Für Kreativschaffende, Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten bedeuten die erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der Corona-Pandemie und die anhaltende wirtschaftliche Krisensituation im Kunst- und Kulturbereich nach wie vor besondere Belastungen, die bis weit in das laufende Jahr reichen werden. Darum stellt der Bund im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ eine weitere Milliarde Euro für Kulturschaffende bereit.

Damit außerdem nicht pandemiebedingt ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung verloren geht, wurde die jährliche Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz schon für das Jahr 2020 ausgesetzt. Diese gesetzliche Regelung wird nun mit dem Sozialschutzpaket III auch auf das Jahr 2021 übertragen.

Soziale Dienstleister und Einrichtungen haben aufgrund der Corona-Pandemie große finanzielle Einbußen. Dazu zählen Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, Anbieter von Sprachkursen, aber auch freie Kita-Träger und Wohlfahrtsverbände. Bundesweit können viele ihre Arbeit nicht mehr erbringen und auch keine finanziellen Leistungen mehr von den Leistungsträgern (Kommunen und Länder) erhalten. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern dürfen sie kaum Risikorücklagen bilden und können meist auch keine Kredite aufnehmen. Um ihren weiteren Bestand zu sichern, die wirtschaftlichen Folgen abzufedern und eine Insolvenz zu verhindern, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm aufgespannt. Dieser Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) soll bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis 31. Dezember 2022 verlängert.  Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: durch die Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 von fünf Millionen Euro auf zehn Millionen Euro bzw. von zehn Millionen Euro auf 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung).

Mit der Ausweitung des Geldwäsche-Straftatbestands wird es der organisierten Kriminalität erschwert, Nutzen aus ihrem gewaschenen Vermögen zu ziehen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich gegen Geldwäsche ein: Der Bundestag hat in dieser Woche eine Ausweitung des Geldwäsche-Straftatbestands beschlossen. Durch eine Erweiterung des Tatbestands und eine umfassende Möglichkeit, kriminelles Vermögen abzuschöpfen, werden die Voraussetzungen für die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche verbessert.

Aus dem Jahresbericht der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes für 2019 geht hervor, dass die Zahl der Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland stark gestiegen ist. Der SPD-Fraktion zufolge ist ein härteres und effektiveres Vorgehen notwendig, da das „gewaschene“ Geld häufig zur Ermöglichung neuer Straftaten führt.

Bislang war Geldwäsche nur bei bestimmten festgelegten Vortaten strafbar. Künftig ist Geldwäsche strafbar, unabhängig davon, aus welcher Straftat die Gelder stammen. Die entstanden Strafbarkeitslücken werden mit dem Gesetz geschlossen und die Strafverfolgung deutlich effektiver.

„Wir müssen effektiver gegen organisierte Kriminalität vorgehen und weiten deshalb denn Straftatbestand der Geldwäsche aus“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. Ziel sei es zu verhindern, dass illegale Gelder aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden und Straftäter so von ihren Straftaten auf Dauer profitieren können.

Bereits in der letzten Wahlperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion eine grundlegende Erweiterung der Vermögensabschöpfung durchgesetzt. Daran halten die Abgeordneten fest und stellen somit weiterhin sicher, dass Kriminelle keinen Nutzen aus Ihrem gewaschenen Vermögen ziehen können. Auch künftig können Mieten aus einem mit ‚gewaschenen‘ Erlösen aus kriminellen Handlungen erworbenen Wohnhaus eingezogen werden.

„Kriminalität darf sich nicht auszahlen. Mit diesem Gesetz setzen wir genau dort an“, sagt Fechner.

Künftig sollen die Ausnahmerechte, die der Regierung schnelle Entscheidungen ermöglichen, nur noch begrenzt für drei Monate vom Parlament verlängert werden können.

Mit Blick auf das anhaltende Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie beabsichtigen die Regierungsfraktionen, die Feststellung einer „epidemischen Lage mit nationaler Tragweite“ um drei Monate zu verlängern. Diese ermöglicht der Bundesregierung, in wichtigen gesundheitlichen Bereichen Rechtsverordnungen zu erlassen, wie etwa zu Testungen, zur Versorgung mit Schutzmasken oder zur Impfreihenfolge. An die Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Bundestag sind auch die Befugnisse für die Länder zur Anordnung der Corona-Schutzmaßnahmen geknüpft. Sie ist damit auch Voraussetzung für die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarungen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf berietet der Bundestagam Freitag in Erster Lesung.

Der Bundestag hatte mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz am 27. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die Feststellung gilt bisher bis zum 31. März. Um diese verlängern zu können und weitere gesetzliche Fristen anzupassen, haben die Abgeordneten einen entsprechenden Gesetzesentwurf am Freitag in Erster Lesung beraten.

Angesichts der weiterhin dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bis Ende Juni 2021 zu verlängern.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Bundestag die epidemische Lage nationaler Tragweite künftig befristet für maximal drei Monate feststellen. Jede Verlängerung muss demnach erneut vom Bundestag beschlossen werden. Damit solle der parlamentarische Diskurs gestärkt werden.

Diese Vorschrift und insbesondere auch die Länderbefugnisse sollen bis zum Jahresende durch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina extern evaluiert werden, um Reformbedarf zu ermitteln.

„Das Parlament will ganz bewusst die pandemische Lage verlängern, weil wir jetzt noch in einer Situation sind, in der wir diese Rechtsinstrumentarien brauchen, um gut und schnell reagieren zu können“, sagt Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Aber es liege in der Hand des Parlaments, die pandemische Lage festzustellen, sie für beendet zu erklären oder sie auch zu verlängern, so Dittmar. „Das heißt, wenn die pandemische Lage erloschen ist, dann der Bundesregierung automatisch alle Möglichkeiten genommen sind, Rechtsverordnungen außerhalb des Rahmens zu erlassen.“

 


 

Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

 


Die sozial-ökologische Zukunftsdebatte muss mit der Landwirtschaft geführt werden

Am Rande einer der Traktorendemos gegen das Insektenschutzgesetz hat sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter mit Benedict Wingen zum Gespräch getroffen. Der Landwirt aus Bergöschingen, der wie viele seiner Berufskollegen in die Hauptstadt gekommen war, um anlässlich der Kabinettsberatungen zum neuen Gesetz auf die wirtschaftlichen Folgen für die Landwirtschaft aufmerksam zu machen, hatte die Waldshuter Abgeordnete um das Treffen gebeten.

Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 den Entwurf eines Insektenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz bildet zusammen mit der jetzt ebenfalls beschlossenen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung einen weiteren wichtigen Baustein zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz, mit dem es sich die Bundesregierung bereits 2019 zur Aufgabe gemacht hat, das Insektensterben in Deutschland zu stoppen und die Lebensbedingungen für Insekten wieder zu verbessern. „Das ist auch für die Landwirtschaft sehr wichtig“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, „denn sie ist auf die Bestäuber unter den Insekten angewiesen. Und man sägt ja bekanntlich nicht den Ast ab, auf dem man sitzt.“

Zu den wichtigsten Ursachen für das Insektensterben zählen der Verlust und die Verschlechterung von Insektenlebensräumen, der Verlust von Strukturvielfalt in der Landschaft, die Anwendung von Pestiziden, der Eintrag von Schadstoffen in Böden und Gewässer und die Lichtverschmutzung. Zu den Maßnahmen, die das Insektenschutzgesetz notwendig machen, zählen unter anderem die Ausweitung des Biotopschutzes und die Einschränkung von Biozidanwendungen, aber auch die Reduktion von Lichtverschmutzung und Insektenfallen. Darüber hinaus wird in Schutzgebieten die Anwendung von Herbiziden sowie bienen- und bestäubergefährlichen Insektiziden eingeschränkt. „Wir ermöglichen auch in FFH-Gebieten weiter Landwirtschaft. Das ist eine ausgewogene Lösung“, betont Rita Schwarzelühr-Sutter bei ihrem Treffen mit den Vertretern der Landwirtschaft im Berliner Regierungsviertel.

Landwirte wie der Bergöschinger Benedict Wingen fürchten, dass die Insektenschutzmaßnahmen zur weiteren Beschränkung des landwirtschaftlichen Ertrags führen und zum Nachteil im harten europäischen und internationalen Wettbewerb werden. Benedict Wingen wies im Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten unter anderem darauf hin, dass seine Wirtschaftsfläche fast vollständig in einem FFH-Schutzgebiet (Fauna-Flora-Habitat) liege. Und er verwies mit Blick auf die Grenzlage darauf, dass bei der Beurteilung des Stickstoff- und Phosphorgehalts im Rhein die von Schweizer Seite verursachte Menge nicht berücksichtigt werde.

„Wir müssen diese Gespräche weiterführen“, ist das Fazit von Rita Schwarzelühr-Sutter nach dem Treffen. Der Schutz von natürlichen Lebensräumen sei auch die Grundlage für sozial-ökologische Landwirtschaft. Für die Akzeptanz sei jedoch unverzichtbar, dass mit guten Nahrungsmitteln auch gute Preise zu erzielen seien.

Grenzüberschreitende Corona-Warn-App soll am 10. März 2021 starten

Der grenzüberschreitende Datenaustausch zwischen der SwissCovid-App und der deutschen Corona-Warn-App soll nach derzeitiger Planung am 10. März starten. Das hat das Bundesgesundheitsministerium der SPD-Bundestagsabgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter auf Nachfrage mitgeteilt. „Das ist sehr wichtig, wenn man in der deutsch-schweizerischen Grenzregion über Lockerungen sprechen will“, sagt die Waldshuter Abgeordnete mit Blick auf die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz.

Die bilateralen Verhandlungen zwischen dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit und dem deutschen Bundesgesundheitsministerium stehen demnach kurz vor dem Abschluss: Die derzeitige Planung sieht vor, dass die Vernetzung der SwissCovid-App mit der Corona-Warn-App am 10. März 2021 erfolgen soll. „Das sind sehr gute Nachrichten für die Pendler, die Familien und die Unternehmer in der deutsch-schweizerischen Grenzregion zu einem Zeitpunkt, an dem wir uns intensive Gedanken darüber machen, wie ein verantwortungsvoller Weg aus dem aktuellen Lockdown aussehen kann“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete.

In einem Schreiben an Rita Schwarzelühr-Sutter erklärt das Bundesgesundheitsministerium, dass die Verknüpfung zwischen deutschen und Schweizer App-Daten technisch über einen parallelen Server in der Schweiz umgesetzt werden soll, der sich derzeit im Aufbau befindet. Der Go-Live-Termin für die App-Zusammenarbeit hängt nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums derzeit unter anderem noch davon ab, wann die Schweizer Seite dem Bundesgesundheitsministerium eine Rückmeldung zur entsprechenden Behördenvereinbarung gibt. Darüber hinaus seien der Abschluss der technischen Arbeiten und die notwendigen Sicherheitstests abzuwarten.

Bund und Länder in Deutschland haben gerade die Verlängerung des Lockdowns bis 7. März beschlossen. Frühestens ab 8. März und erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und weniger Infektionen pro 100.000 Einwohner sind dann weitere Lockerungen, beispielsweise auch im Einzelhandel, möglich. „Mit dieser Öffnungsperspektive wird sich rasch die Frage stellen, unter welchen Bedingungen auch die Schweizer Kundschaft wieder einreisen darf. Die grenzüberschreitende App kann hier einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung des Grenzverkehrs leisten, da sie Risikobegegnungen und das Infektionsgeschehen anonymisiert  nachvollziehbar macht“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.

 

5,48 Millionen Euro für Kommunen im Wahlkreis 288

Kommunen im Wahlkreis Waldshut erhalten eine Förderung von insgesamt 5,48 Millionen Euro aus der Städtebauförderung des Bundes und der Länder zur Finanzhilfeerhöhung für laufende städtebauliche Erneuerungsgebiete.

„Aus der Städtebauförderung des Bundes und der Länder erhalten Kommunen aus meinem Wahlkreis Waldshut, der den Landkreis Waldshut sowie Teile des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald beinhaltet, zur Finanzhilfeerhöhung für laufende städtebauliche Erneuerungsgebiete 3.923.000 Euro“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. „Der Löwenanateil der Förderung kommt damit aus dem Bundes­haushalt. Dank Olaf Scholz befindet sich die Städtebauförderung auf einem historischen Höchstniveau.“

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden.

Folgende Kommunen profitieren vom Bund-Länder-Programm für laufende städtebauliche Erneuerungsgebiete (mit Einzelvorhaben):

 

Im Landkreis Waldshut:

  • Grafenhausen mit 300.000 Euro (Ortsmitte)
  • Höchenschwand mit 300.000 Euro (Ortskern II)
  • Lauchringen mit 1,6 Millionen Euro (Lauffenmühle-Areal)
  • Laufenburg (Baden) mit 90.000 Euro (Dreispitz)
  • Murg mit 640.000 Euro (Am Bürgerplatz)
  • St. Blasien mit 200.000 Euro (Stadtmitte)
  • Ühlingen-Birkendorf mit 500.000 Euro (Ühlingen-Ortsmitte)
  • Wutöschingen mit 450.000 Euro (Ortskern Degernau)

 

… und im Hochschwarzwald:

  • Kirchzarten mit 243.000 Euro (Dreisambad – Sanierung Springerbecken)
  • Schluchsee mit 600.000 Euro (Ortsmitte / Sägäcker)
  • St. Peter mit 300.000 Euro (Klosterhof)
  • Stegen mit 300.000 Euro (Neue Ortsmitte)

„Ich freue mich sehr, dass so eine große Fördersumme den Kommunen in meinem Wahlkreis zugute kommt“, so Rita Schwarzelühr-Sutter. „Diese finanzielle Unterstützung ist für deren Bemühungen zur Erhaltung, Verbesserung, Umgestaltung und Weiterentwicklung bestehender Ortsteile sehr wichtig. Die Städtebauförderung ermöglicht hierbei die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen.“

Corona und der Lockdown: Einschränkungen und Perspektiven! Mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht m Online-Dialog

Online-Bürgerdialog zur Bioökonomie bis zum 28. Februar

Der Begriff der Bioökonomie wird in der politischen Diskussion immer präsenter. Doch die dahinterstehenden Ideen und Konzepte zur Nutzung biologischer statt fossiler und chemischer Rohstoffe sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Um das zu ändern, starten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen Online-Bürgerdialog.

Bis zum 28. Februar 2021 ist die Öffentlichkeit eingeladen, sich unter www.biooekonomie-im-dialog.de zum Thema Bioökonomie zu informieren, mitzudiskutieren und ihren Standpunkt einzubringen. Die Ergebnisse des Bürgerdialogs werden anschließend durch das BfN veröffentlicht und dem Bioökonomierat der Bundesregierung übergeben.

Was genau ist Bioökonomie und wie kann sie im Einklang mit Natur- und Umweltschutz eingesetzt werden?

Dazu Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Ausbau der Bioökonomie innerhalb der planetaren Grenzen erfolgen muss. Deshalb müssen wir darüber sprechen, wie wir konsumieren und wofür wir unsere knappen natürlichen Ressourcen einsetzen wollen. Mit dem Online-Dialog tragen wir die Diskussion um eine lebenswerte Zukunft in weite Kreise der Gesellschaft. Er bietet die Möglichkeit darüber zu diskutieren, was wir unter Bioökonomie verstehen und wie wir zukünftig unser Verhältnis zur Natur durch unsere Wirtschafts- und Lebensweise gestalten wollen.“

Und Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz: „Wir sind schon jetzt von bioökonomischen Produkten umgeben wie unseren Möbeln aus Holz oder dem Biosprit an der Tankstelle. In immer mehr Bereichen sollen mithilfe der Bioökonomie fossile und chemische Rohstoffe durch nachwachsende ersetzt werden. Dies muss aber mit Augenmaß geschehen, denn die Fläche, auf der wir Lebens- und Futtermittel, Energie und Holz produzieren, ist begrenzt. Die Bioökonomie kann Konflikte weiter verschärfen, wenn sie nicht klug geplant und gesteuert wird. Die Möglichkeiten und Grenzen der Bioökonomie müssen im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern ausgehandelt werden – deshalb rufen wir jede und jeden auf, sich jetzt aktiv einzubringen.“

2020 starteten BfN und BMU den Bürgerdialog Bioökonomie mit dem Ziel, die Konzepte der Bioökonomie bekannter zu machen und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern über Chancen und Risiken der Bioökonomie ins Gespräch zu kommen. Knapp 80 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus drei Regionen Deutschlands und junge Menschen aus der ganzen Bundesrepublik setzten sich im September und Oktober 2020 in Workshops und Online-Veranstaltungen intensiv mit dem Thema Bioökonomie auseinander. Ziel war es, die Grundlagen der Bioökonomie kennenzulernen, über Umsetzungswege zu diskutieren und wichtige Gesprächs- und Klärungsbedarfe aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürgern zu benennen.

Die Ergebnisse aller Dialoge in Form von Thesen, Forderungen oder Vorschlägen wurden von Bürger-Redakteur*innen gebündelt und bilden die Grundlage des nun stattfindenden Online-Dialogs. Die Thesen zur Bioökonomie sind unter www.biooekonomie-im-dialog.de einsehbar und können bis zum 28. Februar 2021 kommentiert werden.

Hintergrund

Mit der Anfang 2020 vorgelegten Bioökonomiestrategie der Bundesregierung hat diese ihre Vorstellungen und Förderziele für eine Wirtschaft festgelegt, die auf biologischen Rohstoffen basiert. Darin wird als eine Bedingung für den Ausbau der Bioökonomie hervorgehoben, dass bei der Biomasseproduktion die Einhaltung der planetaren Grenzen gewährleistet sein muss. Nationale Umsetzungsvorschläge zur Einhaltung der planetaren Grenzen gibt es bisher noch wenige. Aus diesem Grund benötigt die Bioökonomie eine Regulierung, die sowohl das Vorsorge- als auch das Verursacherprinzip beim Natur- und Umweltschutz durchsetzt. Im Wissenschaftsjahr der Bioökonomie 2020/21 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung liefert der Online-Bürgerdialog einen wichtigen Beitrag, um die Ausgewogenheit der Diskussionen zur Bioökonomie, im Hinblick auf den Biodiversitätsschutz sowie ökologische Nachhaltigkeitsaspekte, zu unterstützen.