Lieferservice in Zeiten des Coronavirus: Frisch, regional, schnell

Wer trotz der gegenwärtigen Ausgangsbeschränkungen nicht auf heimische Produkte verzichten möchte, dem darf ich dieses neue Lieferangebot ans Herz legen:

www.landwertschaft-tuniberg.de

Die Gruppe rund um Matthias Reinbold kooperiert dabei mit dem Restaurant-Hotel Blume in Freiburg-Opfingen. Die Produkte sind nicht nur knackfrisch, sondern ihr Kauf unterstützt auch die lokale Landwirtschaft und Gastronomie- das nenne ich nachhaltig!

 

 

BMU: Selbstverpflichtung begrenzt elektromagnetische Felder bei Kleinzellen

Pressedienst – Nr. 054/20
03. April 2020

Strahlenschutz
Selbstverpflichtung begrenzt elektromagnetische Felder bei Kleinzellen

Gesundheitsschutz bei Mobilfunknetzen weiter gesichert

Die Bundesregierung hat von den Mobilfunkbetreibern eine Selbstverpflichtung zu sogenannten Kleinzellen entgegengenommen. Die Betreiber sagen darin zu, auch bei Kleinzellen den Schutz vor den elektromagnetischen Feldern nach den etablierten Standards zu gewährleisten.

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium: „Ich freue mich, dass es angesichts der dynamischen technischen Entwicklung gelungen ist, einvernehmlich anspruchsvolle Vorgaben für den weiteren Ausbau festzulegen. In vielen Strategiepapieren, zuletzt in der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung, haben wir uns vorgenommen, dem Gesundheitsschutz beim Ausbau der Mobilfunknetze höchste Priorität einzuräumen. Das wird jetzt konsequent umgesetzt.“

Derzeit werden die Mobilfunknetze in Deutschland stark ausgebaut. An Orten hoher Nachfrage, wie in Innenstädten, Veranstaltungsorten oder Stadien kommen zur Verstärkung der Kapazität zunehmend sogenannte „Kleinzellen“ zum Einsatz, also Sendeanlagen mit geringer Reichweite. Mit dem Aufbau der neuen 5G-Netze ist damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklung weiter verstärkt. Alle Betreiber sagen jetzt zu, bei diesen Kleinzellen dasselbe Schutzniveau einzuhalten, wie es durch die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) für Basisstationen größerer Leistung etabliert ist.

Die Betreiber erweitern nun eine seit 2001 bestehende und seither fortgeschriebene Selbstverpflichtung, in der sie „zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ zugesagt hatten. Die Selbstverpflichtung gilt auch für die bereits installierten Kleinzellen. Ihre Einhaltung wird durch die Bundesregierung regelmäßig überprüft. Zudem sollen die Verfahren zur Information und Partizipation der Kommunen auch für die Kleinzellen fortgeführt werden.

Mit der Selbstverpflichtung, die zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren abgegeben ist, ist auch ein Monitoring durch regelmäßige, unabhängige Gutachten verbunden. Darin werden technische Informationen zu den einzelnen Kleinzellen, eine Bewertung der davon ausgehenden Felder und die Ergebnisse von Messreihen an exemplarisch ausgewählten Standorten vorgesehen. Überdies wird die Bundesnetzagentur die Kleinzellen in Kürze in ihre öffentlich einsehbare Standortdatenbank aufnehmen.

 

Landkreise profitieren vom Städtebauförderprogramm

Es ist mir eine große Freude, dass die Kommunen im Landkreis Waldshut mit fünf Millionen und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 4.228.000 Millionen vom Städtebauförderprogramm 2020 profitieren.

Für Finanzhilfeerhöhung für laufende städtebauliche Erneuerungsgebiete erhalten die Kommunen Küssaberg 800.000 Euro (Ortskern Kadelburg II), Murg 400.000 Euro (Am Bürgerplatz), Todtmoos 800.000 Euro (Vordertodtmoos II), Wehr 900.000 Euro (Konversion Brennet-Areal) und Wutöschingen 600.000 Euro (Ortskern Degernau). Meine Heimatgemeinde Lauchringen erhält für die Neumaßnahmen zur Schaffung eines attraktiven Ortszentrums im Altdorf Oberlauchringen durch Gestaltungsmaßnahmen von Straßen und Plätzen und Gebäudemodernisierungen 700.000 Euro  sowie durch die Schaffung eines neuen innerstädtischen Quartiers mit Wohn- und Geschäftsnutzug auf dem Areal der ehemaligen Firma Lauffenmühle 800.000 Euro.

So erhält Bötzingen 600.000 Euro für die Attraktivierung des Ortskerns Seefelden, Buggingen 300.000 Euro für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet, Ehrenkirchen 16.000 Euro für das Vorhaben Kindergarten Schlossstraße, Eschbach 500.000 Euro für städtebauliche Erneuerungsgebiet, Heitersheim 500.000 Euro für Aufwertung des Ortskerns Gallenweiler samt Schaffung eines Dorfladens, Staufen im Breisgau 500.000 Euro für das städtebauliche Erneuerungsgebiet Schladerer-Kapuzinerhof-Areal und Vogtsburg am Kaiserstuhl 118.000 für den Neubau eines Bürgerzentrums beziehungsweise Kindergarten im Erneuerungsgebiet OM Bischoffingen. Neuenburg am Rhein hat vom Förderprogramm dreifach profitiert: 1.200.000 Euro unter anderem für due Schaffung eines Parkhauses am Kronenrain sowie Platzgestaltungen, 279.000 Euro für das städtebauliche Einzelvorhaben Wuhrloch-Park und 215.000 Euro für den Neubau einer Kindertagesstätte Am Wuhrloch.

Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten insgesamt 265 Millionen Euro für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Der Bund stellt davon 101,9 Millionen Euro zur Verfügung. In Baden-Württemberg werden 396 städtebauliche Sanierungsgebiete damit gefördert. Im kommenden Jahr wird das Förderprogramm 50 Jahre alt. 50 Jahre in denen der Bund die Bedeutung der Kommunen hervorhebt.

Als heimatverbundene Abgeordnete ist es mir wichtig, dass die Kommunen vor Ort auf den Bund zählen können, der sie schließlich im Bewilligungszeitraum von 8 bis 10 Jahren ständig begleitet. Ebenso wichtig ist es mir aber auch, dass die Kommunen auch Förderprogrammes des Bundes tatsächlich abrufen. Schließlich ermöglichen Förderprogramme, wie das Städtebauförderprogramm Kommunen, Arbeitsplätze oder Wohnraum zu schaffen. Daher ist es das richtige Zeichen, dass immer mehr Kommunen solche Mittel beantragen.

 

Aufforderung zur Einhaltung der Zahlungszusage an einzelne Reha-Einrichtungen

Das vom Bundestag beschlossene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Bundesländer zur Entlastung der Krankenhäuser auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bestimmen können, die Krankenhausleistungen erbringen können. Die ausgezeichneten Reha-Einrichtungen im Landkreis Waldshut helfen gerne, aber sie stehen in der aktuellen Situation ohne Erlöse da. Sie benötigen jetzt Gewissheit über die Abrechnungs- und Ausgleichsmöglichkeit. Deshalb erwarte ich eine verbindliche Zusage von Landessozialminister Lucha, dass diese Leistungen auch abgegolten werden.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass auch Kinder- und Jugend-Reha-Einrichtungen sowie Eltern-Kind-Kliniken und Privatkliniken mit kassenärztlichem Angebot in den Schutzschirm für Krankenhäuser aufgenommen werden müssen. Diesbezüglich hatte ich mich bereits mit einem persönlichen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt. Ich bedaure sehr, dass die CDU hier im Moment noch auf der Bremse steht.

Das Versorgungskonzept des Landkreises Waldshut sieht angesichts der Ausbreitung des Coronavirus eine Kooperation mit Reha-Einrichtungen vor, um die Patientenströme zu lenken. Vorgesehen für die stationäre Intensiv-Behandlung von Covid-19-Erkrankten sind demnach das Klinikum Hochrhein in Waldshut und die Lungenfachklinik in St. Blasien. Bei abklingenden Symptomen oder nur moderaten Verläufen können Covid-19-Patienten auch in der Feldbergklinik St. Blasien, im Sigma Zentrum Bad Säckingen und in den Fachkliniken Sonnenhof Höchenschwand behandelt werden. Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung der Nicht-Covid-19-Patienten konnten – unterstützend zu der bisherigen Versorgung im Klinikum Hochrhein und im Hegau-Bodensee-Klinikum in Stühlingen – die Rehaklinik Bad Säckingen, die Klinik Hotzenplotz in Rickenbach und die St. Georg-Klinik in Höchenschwand gewonnen werden. Das Konzept des Landkreises Waldshut begrüße ich und danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das solide und zeitnah organisiert haben.

 

Mittelstandshilfen wegen Corona

KfW-Unternehmerkredit trotz Schwierigkeiten im vergangenen Geschäftsjahr?

Viele Unternehmer sind unsicher, ob sie sich aufgrund ihres Jahresabschlusses 2019 für die KfW-Hilfskredite qualifizieren können. Wichtig ist, dass das Unternehmen vor der Corona-Krise, d.h. vor dem 31. Dezember 2019, keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte, keinen Umsatz- oder Ertragsrückgang von mehr als 10 % hatte und sich die wirtschaftliche Lage nicht wesentlich verschlechtert hatte. Die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein – das heißt, das Unternehmen muss weiterhin zahlungsfähig sein und den Kredit zurückzahlen können.

Ob die Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist, berechnet die Hausbank laut KfW anhand der Ist-Zahlen vor der Coronakrise und unter Berücksichtigung des beantragten KfW-Kredits. Wichtig ist, dass jede Bank nach eigenem Ermessen entscheidet, ob sie den Antrag eines Unternehmens unterstützt. Eine Verpflichtung zur Kreditvergabe gibt es nicht.

 

Es lohnt sich also, das direkte Gespräch mit der Bank zu suchen, da diese die Risikoprüfung vornimmt. Hilfreich ist auch das online-Tool für Unternehmer unter www.kfw.de/corona, mit dem ein Hausbankgespräch vorbereitet werden kann.

 

Der Unternehmer kann evtl. bei einem anderen Finanzierungspartner anfragen. Jede Geschäftsbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse kommt in Frage und kann unter diesem Link ausfindig gemacht werden.

 

 

Corona-Soforthilfe ohne Prüfung des privaten Vermögens

Es war wirklich notwendig, dass die grün-schwarze Landesregierung bei dem Soforthilfe-Programm nachgebessert hat. Ich begrüße es sehr, dass das Land Baden-Württemberg dem Vorschlag des Bundes folgt und die Hilfen ohne Prüfung des privaten Liquidvermögens ausbezahlt werden. Mich haben viele Anfragen von Unternehmen aus der Region erreicht, die die bisherige Regelung kritisiert haben. Zurecht wie ich finde. Die Anrechnung des Privatvermögens würde diejenigen bestrafen, die in der Vergangenheit gut gewirtschaftet haben. Außerdem hätte diese Regelung zu weiteren langfristigen wirtschaftlichen und persönlichen Nöten geführt.

Zusammenhängend mit der Korrektur des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums, die Soforthilfe nicht am Nettohaushaltseinkommen, sondern am individuellen Nettoeinkommen zu koppeln, werden die notwendigen Schritte untertan, um Kleinunternehmen und Selbstständige unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Durch die Prüfung, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten tatsächlich aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstanden sind, wird des Weiteren Missbrauch unterbunden und die Hilfe wird wirklich nur denen ausbezahlt, welche sie auch nötig haben.

 

Bahnverkehr wird eingestellt – Für Grenzgänger wird die Situation immer schwieriger

Brandbrief an Bundesinnenminister Seehofer

Ich fordere Sie auf, die zuständigen Stellen anzuordnen, die geplante weitere Einschränkung des grenzüberschreitenden Zugverkehrs sofort zurückzunehmen und Alternativen zu prüfen. Insbesondere verlange ich Auskunft darüber, warum es im Bundesland Baden-Württemberg entlang der ca. 70 km langen Staatsgrenze zur Schweiz unterschiedliche Handhabungen der Regelungen für die Grenzübergänge und den Zugverkehr gibt.

Die Maßnahmen für die Sicherheit und die Gesundheit stelle ich nicht in Frage, aber es muss auch in unserer Region möglich sein, pragmatische Lösungen für Grenzgänger zu ermöglichen. Denkbar ist eine Sondererlaubnis für berufliche Grenzgänger bei kleinen Grenzübergängen.

Ich befürchte eine Verschärfung der schon sehr schwierigen Situation für Grenzgänger: Bereits jetzt konzentriert sich der Grenzübertritt für die Grenzgänger schon auf wenige Punkte, was zeitintensive Umwege und kilometerlange Staus auf den Straßen zur Folge hat. Aber jetzt kommen noch die Grenzgänger hinzu, die bisher mit dem Zug zur Arbeit in die Schweiz gefahren sind.

In meinem dringlichen Schreiben erkläre ich dem Bundesinnenminister, dass viele Pendler systemkritischen Tätigkeiten z.B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in Atomkraftwerken in Grenznähe nachgehen, die kein Home Office ermöglichen. Nicht alle dieser Bürgerinnen und Bürger, z.B. auch Auszubildende, besitzen ein Automobil. Wenn ihnen jetzt noch die Möglichkeit genommen wird, in angemessener Zeit und ohne mehrfaches Umsteigen mit dem ÖPNV zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen, ist das absolut inakzeptabel.

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundespolizeidirektion in Stuttgart mit Wirkung zum 30. März 2020 verfügt, den Eisenbahnverkehr zwischen Waldshut und Koblenz (CH) einzustellen und auf der Linie Zürich – Schaffhausen die deutschseitigen Haltestellen Jestetten und Lottstetten nicht mehr zu bedienen.

Es ist ein großer Einschnitt, dass der Verkehr des Interregio-Express auf der Hochrheinschiene zwischen Basel und Waldshut eingestellt wird. Umso unverständlicher ist hingegen, dass in Lörrach die Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit der S6 weiterhin bis Basel fahren können. Leider verstärkt sich so bei vielen Menschen am Hochrhein der Eindruck, systematisch abgehängt zu werden.

Das gemeinsame Bemühen der Landräte Marion Dammann (Lörrach) und Dr. Martin Kistler (Waldshut), bei der Bundespolizeidirektion in Stuttgart für die Aufrechterhaltung der grenzüberschreitenden Strecken zwischen Deutschland und der Schweiz zu werben, unterstütze ich. Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – 2. Sondernewsletter zur Corona-Pandemie

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Überblick

Mit dem am gestrigen Montag im Bundeskabinett beschlossenen Rettungspaket handelt die Bundesregierung  entschlossen, um den Herausforderung durch  die  Coronakrise gerecht zu werden.

Anträge auf Soforthilfe jetzt stellen!

Kleine Unternehmen und Selbstständige können ab sofort Anträge auf Zuschüsse bei ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer stellen.

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen

Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden.

Krankenhausentlastungsgesetz: Reha-Kliniken erhalten finanziellen Ausgleich

Der Schutzschirm ist aufgespannt. Krankenhäuser, die Operationen verschieben, um Betten für Corona-Fälle frei zu machen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Auch Rehabilitationskliniken können in der Krise bei der Versorgung von Coronafällen mithelfen und erhalten die notwendige Unterstützung.

Mieterinnen und Mieter schützen!

In diesen Zeiten wollen wir sicherstellen, dass niemand unverschuldet seine Wohnung oder seine Firmenräume verliert. Dafür ändern wir das Mietrecht.

Anlaufstellen zu Fragen rund um das Coronavirus

Ich möchte, dass Sie gut informiert sind. Deshalb möchte ich Ihnen gerne hier ein paar Links zur Verfügung stellen, wo sie gute und verlässliche Informationen erhalten:

 


 

Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt

Bundesumweltministerium und BDI verleihen Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt an Landesenergieagentur Baden-Württemberg

Landesenergieagentur Baden-Württemberg ist Garant für innovative Wirtschaft und zukunftsfähige Arbeitsplätze und erhält den Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) des Bundesumweltministerium (BMU) und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI).

Die Preisträger des Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt leisten alle auf Ihre Weise nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Klima und Umwelt. Sie sind auch ein Garant für eine innovative Wirtschaft und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Gemeinsam mit dem BDI zeichnen wir vom Bundesumweltministerium dieses Jahr bereits zum siebten Mal die innovativsten Projekte aus. Meine Glückwünsche gehen nach Karlsruhe an die Landesenergieagentur Baden-Württemberg, die mit ihrem interaktiven Portal Kom.EMS die kommunale Verwaltungen bei Einführung, Verbesserung und Verstetigung ihres Energiemanagements unterstützt.

Mit dem Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt werden Unternehmen und Forschungseinrichtungen ausgezeichnet, u.a. für neue Wege im Artenschutz, intelligentes Energiemanagement in der Industrie und in den Kommunen, die nachhaltige Herstellung von Peptiden, Wärmemanagement in Bürogebäuden, intelligente Wasserzähler und die umweltfreundliche Herstellung von Plastikverpackungen.

Gemeinsam mit den Landesenergieagenturen Sachsen, Sachsen-Anhalts und Thüringens erhält die baden-württembergische Agentur Innovationspreis in der Kategorie „Produkt- und Dienstleistungsinnovationen für den Klimaschutz“ für die gemeinsamen Entwicklung des Portals Kom.EMS, welches Kommunen beim Energiemanagement unterstützt und so durch nichtinvestive Maßnahmen Einsparungen von 15 Prozent ermöglicht.

Neben den Landesenergieagenturen wurde sechs weitere herausragende Umweltinnovationen mit dem Deutschen Innovationspreis prämiert. Der IKU wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Das Preisgeld beträgt für jeden Preisträger 25.000 Euro.

 

Eine Übersicht über die anderen Preisträger sowie weitere Informationen zum Deutschen Innovationspreis Klima und Umwelt erhalten Sie unter:

http://www.iku-innovationspreis.de
sowie
https://www.bmu.de/pressemitteilung/sieben-unternehmen-erhalten-deutschen-innovationspreis-fuer-klima-und-umwelt/

 

 

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Überblick

Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Das Coronavirus stellt unser Land vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket werden deshalb Krankenhäuser, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen unterstützt.

 

Die wichtigsten Regelungen im Kurzüberblick


Gesundheitsversorgung

Um die Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten zu sichern, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen:

  • Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro zusätzlich bereit, unter anderem für Schutzausrüstung sowie die Entwicklung eines Impfstoffs und von weiteren Behandlungsmaßnahmen.
  • Weitere 55 Milliarden Euro stehen für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung. Das ist wichtig, um flexibel und kurzfristig auf die Entwicklung der Pandemie reagieren zu können.
  • Der Bund spannt einen Schutzschirm für Krankenhäuser, um Einnahmeausfälle und höhere Kosten abzufedern.
  • Auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden die derzeitigen Einnahmeausfälle abgefedert.
  • Der Zoll überwacht die Einhaltung des EU-Ausfuhrverbots für Schutzmasken, Schutzbrillen und Schutzanzüge.

Einkommenssicherung

Die Bundesregierung greift Familien unter die Arme, um Einkommen zu sichern:

  • Verdienstausfälle von Familien, die sich aus Kita- oder Schulschließungen ergeben, werden weitgehend aufgefangen. Das gilt auch für Selbständige und Freiberufler.
  • Familien, die wegen Kurzarbeit geringere Einkommen haben, erhalten leichteren Zugang zum Kinderzuschlag.

Soforthilfe für Kleinunternehmer

Kleine UnternehmenSelbständige und Freiberufler erhalten sehr umfangreiche und rasche Unterstützung:

  • Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen:
    • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
    • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
  • Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.

Vergünstigte Kredite, Liquiditätshilfen und Kurzarbeitergeld

Die Realwirtschaft wird in umfassendem Maße unterstützt, um Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze zu schützen:

  • Der Bund gründet einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann. Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme. Der Fonds erhält:
    • 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
    • 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
    • Mit bis zu 100 Milliarden Euro kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren.
  • Über die staatliche KfW wird ein Milliarden-Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt, um Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dazu stellt die KfW in unbegrenztem Volumen verschiedene Kreditprogramme bereit. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen.Ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Programme ist hier abrufbar:
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-18-Corona-Hilfsprogramme-fuer-alle.html
  • Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:
    • Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden.
    • Steuervorauszahlungen können angepasst werden.
    • Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet.

Mehr dazu hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

(Quelle: Bundesfinanzministerium)

Aktuelle Informationen zu dem Rettungspaket der Bundesregierung finden Sie unter folgendem Link:

⇒ Seite des Bundesfinanzministerium zum Corona-Schutzschild

 


Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.

 

Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.


Hilfen für Eltern und Familien

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das wird im Infektionsschutzgesetz geregelt. Befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, werden nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene abgesichert, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.

Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.

Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Eltern unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.