Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 06 / 2020
/in Allgemein /von ArchivKurzarbeitergeld wird erhöht
Höheres Kurzarbeitergeld, längeres Arbeitslosengeld, Hilfen für Schülerinnen und Schüler: SPD und Union haben sich im Koalitionsausschuss auf weitere Maßnahmen verständigt, um soziale und wirtschaftliche Härten aufgrund der Corona-Pandemie abzufedern.
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben durchgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen erhöht wird: Wer aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduzieren musste und deshalb Kurzarbeitergeld erhält, soll ab dem vierten Monat 70 Prozent (bzw. 77 Prozent bei Haushalten mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhalten (statt regulär 60 bzw. 67 Prozent). Ab dem siebten Monat sollen es 80 bzw. 87 Prozent sein. Die Regelung soll bis Ende 2020 gelten.
Die Möglichkeiten, bei Kurzarbeit hinzuzuverdienen, werden erweitert: Hinzuverdienste sollen bis zum Ausgleich des bisherigen Monatseinkommens generell nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Dies soll ab Mai bis Jahresende nicht nur für systemrelevante Tätigkeiten, sondern für alle Berufe gelten.
Längeres Arbeitslosengeld
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld I beziehen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Daher wird das Arbeitslosengeld I um drei Monate verlängert, wenn es regulär zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
Hilfen für Schülerinnen und Schüler
Der Bund unterstützt Schulen sowie Schülerinnen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro. Mit einem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftigen Schülerinnen und Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
Unterstützung für Gastronomie und Unternehmen
Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt. Kleinen und mittelständischen Unternehmen wird zudem die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen mit Blick auf erwartete Verluste im Jahr 2020 ermöglicht (Verlustverrechnung).
Unterstützung für Studierende und den wissenschaftlichen Nachwuchs
Studierende sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sollen angesichts der pandemiebedingten Einschränkungen besser unterstützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht.
Mit den Gesetzesplänen reagieren die Koalitionsfraktionen auf die Beeinträchtigungen des Wissenschafts- und Hochschulbetriebs in Folge der Corona-Pandemie. Vorgesehen sind Erleichterungen und Flexibilisierungen sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase als auch für Studentinnen und Studenten.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor allem folgende Verbesserungen vor, die rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten sollen:
Erstens: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) soll um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt werden: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, werden demnach um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der Sondersituation ihre Qualifizierungsziele weiterverfolgen können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Höchstbefristungsgrenze um weitere sechs Monate verlängert werden kann, wenn die Krise andauern sollte.
Zweitens: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird aufgrund der aktuellen Sondersituation ebenfalls ergänzt. Studierende sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn Vorlesungen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Wer sich während der Corona-Krise in systemrelevanten Branchen und Berufen etwas hinzuverdient, soll dadurch keine Einbußen bei der BAföG-Förderung haben. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Einkünfte aus entsprechenden Tätigkeiten nicht auf das BAföG angerechnet werden. Auch die Definition systemrelevanter Branchen und Berufe wird erweitert. Denn viele wollen mit anpacken, ob im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in anderen Bereichen. Das soll noch besser honoriert und erleichtert werden. Dies soll auch für Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG sowie von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gelten.
SPD-Fraktion fordert weitere Verbesserungen für Studierende
Der Gesetzentwurf beinhaltet wichtige Schritte, reicht aber aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht aus, um Studierende in der aktuellen Situation zu unterstützen. Insbesondere die Notlagen, in die Studierende durch die Corona-Pandemie geraten sind, werden bisher nicht ausreichend abgebildet. Im parlamentarischen Verfahren wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb weitere Verbesserungen des Gesetzes erreichen, damit Ausbildungen gut zu Ende geführt und die Kosten für Wohnung und Lebensunterhalt auch unter den Vorzeichen der Corona-Krise weitergetragen werden können.
Unter anderem erwartet die SPD-Fraktion von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, dass für Studierende, die infolge der Corona-Krise ihre Nebentätigkeiten verlieren oder deren Eltern krisenbedingt nicht mehr zu ihrem Unterhalt herangezogen werden können, ein schneller und stark vereinfachter Zugang zum BAföG geschaffen wird. Denn sie werden sonst nirgendwo finanziell aufgefangen. Das BAföG ist das Gesetz, um Studierenden zu helfen, die nicht aus eigener Kraft ihre Ausbildung finanzieren können.
Das Elterngeld wird krisenfest
Mütter und Väter sollen wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld haben. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Koalition in den Bundestag eingebracht hat.
Die Corona-Pandemie hat spürbare Auswirkungen auf die Lebensweise von Familien. Dazu gehört, dass immer mehr Mütter und Väter die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld nicht mehr einhalten können. Familien und auch werdende Familien trifft die Pandemie in verschiedener Hinsicht:
Viele Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (etwa Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) sind auf Grund der aktuellen Situation besonders gefordert, um die notwendige staatliche Daseinsvorsorge zu sichern. Sie werden an ihrem Arbeitsplatz dringend gebraucht und können häufig weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Dadurch besteht das Risiko, dass ihnen Elterngeldmonate verloren gehen.
Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen. Das betrifft Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, aber auch werdende Eltern, denen durch das gesunkene Einkommen Nachteile bei der späteren Berechnung der Elterngeldhöhe drohen. Denn Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist normalerweise das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Die geltenden Regelungen zum Elterngeld sind auf diese besondere Situation nicht zugeschnitten. Sie sollen deshalb für betroffene Familien zeitlich befristet angepasst werden, um Mütter und Väter in der aktuellen Lage weiter effektiv mit dem Elterngeld zu unterstützen. Konkret sind folgende Änderungen geplant:
Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. El-tern, die parallel in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, sollen den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
Auch Eltern und werdenden Eltern, die durch die Corona-Krise Einkommensverluste haben – etwa durch Kurzarbeit – soll dadurch kein Nachteil im Elterngeld entstehen. Das bedeutet konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I, das Eltern aufgrund der Corona-Pandemie während des Bezugs von Elterngeld erhalten, reduzieren die Höhe des Elterngelds nicht. Bei werdenden Eltern sollen Monate mit pandemiebedingten Einkommenseinbußen bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden, um ein Absinken des Anspruchs zu verhindern.
Veranstalter stützen, Verbraucher schützen
Aufgrund der Corona-Pandemie müssen derzeit viele Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden. Schwimmbäder, Vergnügungsparks und andere Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und zugleich eine Insolvenzwelle bei Veranstaltern und Betreibern von Freizeiteinrichtungen zu verhindern, will die Koalition das Veranstaltungsvertragsrecht ändern.
Die Corona-Pandemie stellt Freizeiteinrichtungen und die Veranstaltungsbranche vor große Herausforderungen. Viele bereits gekaufte Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Lesungen oder Sportwettkämpfe können aufgrund der notwendig gewordenen Absagen nicht eingelöst werden. Sportstudios oder Schwimmbäder können nicht besucht werden.
Wer bereits Eintrittskarten oder Saison- und Jahrestickets gekauft hat, soll das dafür investierte Geld nicht verlieren. Gleichzeitig soll den Veranstaltern und Betreibern nicht der Boden unter den Füßen entzogen werden. Denn die unmittelbare Zurückerstattung von bezahlten Eintrittsgeldern, die das geltende Recht für den Normalfall vorsieht, wäre in der derzeitigen Sondersituation mit erheblichen Liquiditätseinbußen für Veranstalter und Betreiber verbunden. Sie hatten aber meist bereits erhebliche Kosten für Planung, Werbung und Organisation. Oft sind sie mit Gagen für Künstlerinnen und Künstler oder mit Ausgaben für Veranstaltungstechnik in Vorleistung gegangen, haben aber infolge der Krise kaum neue Einnahmen. Müssten sie nun kurzfristig die Eintrittspreise für sämtliche abgesagten Veranstaltungen erstatten, wären viele von Ihnen in ihrer Existenz bedroht. Eine Insolvenzwelle wäre nicht nur schädlich für die Gesamtwirtschaft und das kulturelle Angebot. Sie würde voraussichtlich auch dazu führen, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher keine Rückerstattung erhalten würden. Diese Folgen sollen verhindert werden.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag jetzt erstmals beraten. Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, soll der Veranstalter demnach berechtigt sein, der Inhaberin oder dem Inhaber einer Eintrittskarte statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein in Höhe des Eintrittspreises auszustellen. Dieser Wertgutschein kann dann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Veranstalters eingelöst werden. Analoge Regelungen sollen für Freizeiteinrichtungen gelten.
Die Inhaberin oder der Inhaber eines solchen Gutscheins soll jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen können, wenn die Annahme eines Gutscheins für sie oder ihn aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird. In letzterem Fall entspricht der Gutschein einer bloßen Stundung des Erstattungsanspruchs.
Im parlamentarischen Verfahren wird die SPD-Fraktion prüfen, ob die Härtefallregelung noch präzisiert werden muss. Zudem muss klar sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Handhabung der Gutscheine die größtmögliche Entscheidungsfreiheit haben. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen deshalb im Gesetz klarstellen, dass die Gutscheine nicht personengebunden sein dürfen und dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gedrängt werden dürfen, die Gutscheine einzulösen.
Durch die Regelungen soll in der derzeitigen Ausnahmesituation ein fairer Interessenausgleich erreicht werden zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Schutz und Chancen für Beschäftigte
Beschäftigte sollen beim Strukturwandel der Wirtschaft und in der Corona-Krise noch besser unterstützt werden. Dafür hat der Bundestag das „Arbeit von morgen“-Gesetz beschlossen. Es sieht eine stärkere Förderung von Weiterbildung und Verbesserungen bei Kurzarbeit vor.
Prozesse wie die Digitalisierung oder der ökologische Umbau des Wirtschaftssystems verändern die Arbeitswelt und bringen neue Herausforderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle mithalten können und auch in Zukunft gute Arbeit haben. Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, brauchen die Beschäftigten Möglichkeiten zur Weiterbildung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Mit dem „Arbeit von morgen“-Gesetz werden Beschäftigte und Betriebe im Strukturwandel künftig noch besser unterstützt. Ziel ist es, Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und die hohe Wertschöpfung der Wirtschaft zu erhalten. Und wenn Menschen dennoch ihre Arbeit verlieren, sollen sie über Weiterbildung und Qualifizierung möglichst schnell wieder Arbeit bekommen.
Förderung von Weiterbildung
Konkret sieht das Gesetz unter anderem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, noch stärker fördern kann als bisher. Die entsprechenden Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt fallen künftig dann um fünf Prozent höher aus, wenn eine Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder ein entsprechender Tarifvertrag vorliegt, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht. Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass die besonders vom Strukturwandel betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (zwischen zehn und unter 250 Beschäftigten) um zehn Prozentpunkte höhere Zuschüsse bereits dann erhalten, wenn die beruflichen Kompetenzen von mindestens zehn Prozent der Beschäftigten den betrieblichen Anforderungen voraussichtlich nicht oder teilweise nicht mehr entsprechen. Bei größeren Betrieben müssen es 20 Prozent der Beschäftigten sein, die betroffen sind.
Außerdem werden Beschäftigte in Transfergesellschaften besser gefördert und qualifiziert. Damit wird der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt, unabhängig vom Alter und Berufsabschluss. Auch gibt es künftig einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss zu erreichen.
Verbesserungen bei Kurzarbeit
Im parlamentarischen Verfahren haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten außerdem weitere Verbesserungen durchgesetzt, die in der Corona-Krise wichtig sind. So wird gesetzlich gewährleistet, dass Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen auch per Video- und Telefonkonferenzen rechtssicher möglich ist. Außerdem wird die Möglichkeit erweitert, die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bei „außergewöhnlichen Verhältnissen“ auf bis zu 24 Monate zu verlängern: Eine krisenhafte Situation muss nicht wie sonst üblich den gesamten Arbeitsmarkt erfassen, sondern kann auch einzelne Branchen oder Regionen betreffen. Zudem wird Lohn aus einer Beschäftigung in systemrelevanten Branchen und Berufen bis zur Höhe des bisherigen Monatseinkommens nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dadurch kann der Entgeltausfall, der trotz Kurzarbeitergeld entsteht, ganz oder zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Inzwischen hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass ein solcher Hinzuverdienst nicht nur für systemrelevante, sondern vorübergehend für alle Berufe ermöglicht werden soll. Außerdem soll das Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden: Wer aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduzieren musste und deshalb Kurzarbeitergeld erhält, soll ab dem vierten Monat 70 Prozent (bzw. 77 Prozent bei Haushalten mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhalten (statt regulär 60 bzw. 67 Prozent). Ab dem siebten Monat sollen es 80 bzw. 87 Prozent sein. Die Regelung soll bis Ende 2020 gelten. Diese Ergebnisse des Koalitionsausschusses müssen noch umgesetzt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle.
Unternehmen vor ausländischen Übernahmen schützen
Unternehmen, die für die öffentliche Ordnung und Sicherheit von Bedeutung sind, sollen effektiver vor ausländischen Übernahmen geschützt werden. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes in den Bundestag eingebracht.
Nicht erst seit der Corona-Krise ist das Interesse ausländischer Investoren groß, deutsche Unternehmen günstig einzukaufen. Das betrifft auch Unternehmen, die wichtig für die öffentliche Ordnung in Deutschland sind, etwa in Gesundheitswirtschaft, Hochtechnologie oder Energieversorgung. Nicht zuletzt die Diskussionen um geplante chinesische Beteiligungen am Netzbetreiber 50Hertz oder der Erwerb des Roboterherstellers Kuka durch chinesische Investoren hat die Notwendigkeit einer Investitionsprüfung stärker in den öffentlichen Fokus gerückt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft nachhaltig zu sichern und sie vor einem Ausverkauf zu bewahren, werden Mechanismen benötigt, um Unternehmensübernahmen wirksam zu prüfen.
Der Verkauf von Unternehmen an außereuropäische Erwerber soll deshalb künftig mit neuen und deutlich strengeren Maßstäben durch das Bundeswirtschaftsministerium geprüft werden. Kritische Unternehmenserwerbe sollen „vorausschauender“ geprüft werden können. Da in letzter Zeit vermehrt auch andere EU-Mitgliedstaaten entsprechende Prüfverfahren eingeführt haben, rücken nun auch die europäischen Auswirkungen von Unternehmensübernahmen stärker in den Fokus der Prüfung. Es kommt zukünftig darauf an, ob ein Erwerb zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland oder Europa führt. Bisher war eine „tatsächliche Gefährdung“ maßgeblich.
Vorgesehen ist außerdem, dass der Vollzug aller meldepflichtigen Erwerbe während einer laufenden Investitionsprüfung künftig schwebend unwirksam ist. Zuwiderhandlungen gegen spezifische Unterlassenpflichten werden als Straftat (Vorsatz) bzw. Ordnungswidrigkeit (Fahrlässigkeit) eingestuft. Mit dem geplanten Gesetz wird das deutsche Investitionsprüfungsrecht an die im April 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung angepasst und europäisches Recht umgesetzt.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Ausländische Investitionen sind wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung. Sie schaffen Arbeitsplätze in Deutschland und tragen zum wirtschaftlichen Wachstum bei. Einen Ausverkauf der deutschen Wirtschaft in der Corona-Krise darf es aber nicht geben. In den parlamentarischen Beratungen werden die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sicherstellen, dass Deutschland ein offener Investitionsstandort bleibt und öffentliche Ordnung und Gesundheit angemessen geschützt sind.
Höheres Wohngeld sorgt für Entlastung bei den Heizkosten
Menschen mit niedrigen Einkommen werden über das Wohngeld bei den Heizkosten entlastet. Um einen Ausgleich für die schrittweise Einführung der CO2-Bepreisung zum Schutz des Klimas zu schaffen, wird das Wohngeld erhöht. Das hat der Bundestag jetzt beschlossen.
Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Anreize für klimafreundliches Verhalten zu setzen, hat die Koalition im Herbst beschlossen, den Verbrauch von Kohlendioxid (CO2) beim Autofahren oder Heizen von 2021 an schrittweise teurer zu machen. Der SPD-Bundestagsfraktion war es dabei von Anfang an wichtig, für sozialen Ausgleich zu sorgen. So wurde etwa die Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr gesenkt. Pendlerinnen und Pendler mit langen Arbeitswegen werden über die Pendlerpauschale entlastet. Die so genannte EEG-Umlage für Ökostrom wird gesenkt. Die Erhöhung des Wohngeldes, die der Bundestag nun beschlossen hat, ist ein weiterer Baustein, um soziale Härten im Kontext der CO2-Bepreisung zu vermeiden.
Mit dem Wohngeld werden Menschen mit niedrigen Einkommen durch einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten für das Eigenheim unterstützt. Mit dem neuen Gesetz wird das Volumen des Wohngeldes ab dem Jahr 2021 um zehn Prozent erhöht. Die Entlastung erfolgt zum 1. Januar 2021 in Form eines CO2-Zuschlags und wird nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Da das Wohngeld vom Einkommen abhängig ist, fällt die Erhöhung bei Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen höher und bei steigendem Einkommen niedriger aus.
Von der Entlastung werden im Jahr 2021 rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhaushalten sind darunter auch rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld haben werden.
Friedensprozess in Libyen unterstützen
Anfang April hat die Europäische Union die Operation „Irini“ gestartet. Ziel ist es, einen Beitrag zur Umsetzung des UN-Waffenembargos für Libyen zu leisten. Die Bundeswehr soll sich mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten an der Mission beteiligen. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag am Donnerstag erstmals beraten.
Schwerpunkt der neuen EUNAVFOR MED-Operation „Irini“ ist die Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen für Libyen, auf dessen strikte Einhaltung sich die Staats- und Regierungschefs sowie Vertreterinnen und Vertreter internationaler Organisationen im Januar in Berlin verständigt hatten. Deutschland hatte sich in der EU für einen solchen europäischen Beitrag zur Durchsetzung des Waffenembargos eingesetzt. Darüber hinaus soll die Operation auch Informationen über illegale Öl-Exporte aus Libyen sammeln, gegen Menschenschmuggel vorgehen und die libysche Marine und Küstenwache ausbilden.
„Irini“ soll über Einheiten in der Luft und auf See verfügen. So sollen Schiffe auf hoher See überprüft werden, die verdächtig sind, Waffen an Bord zu haben. Waffenlieferungen an die Konfliktparteien sollen so unterbunden werden. Die Mission ist Teil eines umfassenden europäischen Gesamtansatzes, um Libyen zu stabilisieren und den politischen Friedensprozess unter Führung der Vereinten Nationen zu unterstützen.
Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere Libyens und Tunesiens einzusetzen. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich zu Beginn mit einem Seefernaufklärer sowie mit Personal in den Hauptquartieren zu beteiligen. Spätestens ab August 2020 wird die Beteiligung einer seegehenden Einheit angestrebt. Das Mandat soll bis zum 30. April 2021 gültig sein. Grundlage sind Beschlüsse der Europäischen Union und Resolutionen der Vereinten Nationen.
Abgeordnete verzichten auf Diäten-Erhöhung
Die SPD-Fraktion hat sich gegenüber den anderen Fraktionen dafür eingesetzt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in diesem Jahr auf eine Diäten-Erhöhung verzichten. Jetzt konnte ein überfraktioneller Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht werden.
Die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden jährlich zum 1. Juli automatisch an die Lohnentwicklung angepasst. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Abgeordnetenentschädigung angemessen und nachvollziehbar ist. Die für dieses Jahr vorliegenden Daten zur Entwicklung des Nominallohnindex berücksichtigen allerdings noch nicht die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Der Gesetzentwurf sieht daher vor, die Anpassung der Diäten in diesem Jahr auszusetzen. Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Probleme und der Tausenden von Menschen, die in Kurzarbeit sind oder um ihren Job bangen, wäre die übliche Anpassung der Diäten an die Lohnentwicklung aus Sicht der SPD-Fraktion in diesem Jahr nicht angemessen.
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Einführung eines verpflichtenden Mund-Nasen-Schutzes
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Start des Deutsch-Französischen Bürgerfonds
Beratungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Bundesländer
Politischer Druck zugunsten der Region hat sich gelohnt
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Beatmungsgeräte für das Klinikum Hochrhein in Waldshut
KFW-SCHNELLKREDITE FÜR DEN MITTELSTAND
Lieferservice in Zeiten des Coronavirus: Frisch, regional, schnell
BMU: Selbstverpflichtung begrenzt elektromagnetische Felder bei Kleinzellen
Landkreise profitieren vom Städtebauförderprogramm