Neujahrsempfang des Kreisverbands Waldshut und des SPD-Ortsvereins in Bad Säckingen

Am 25.01.2019 fand in der Trompeterstadt der Neujahrsempfang des Kreisverbands Waldshut und des SPD-Ortsvereins Bad Säckingen im Schloss Schönau statt. Zu Gast hatten wir den Schweizer Regierungsrat und Landamman von Aargau, Urs Hofmann. Der Schweizer Sozialdemokrat vermittelte in seiner Rede, welche Zukunftsthemen in seinen Augen die künftige politische Agenda beherrschen werden und welche Chancen dies für die Sozialdemokratie bietet. Gerade die Themen Digitalisierung und die zukünftige Arbeitswelt wollen wir anpacken. Auch der Südkurier und die Badische Zeitung haben über den Neujahrsempfang berichtet.

Bildung muss gebührenfrei sein

…und gute Bildung fängt in der Kita an.

Ich unterstütze die Kampagne der Baden-Württemberg SPD für ein Volksbegehren für kostenlose Kinderbetreuung

Für die SPD gilt: Bildung muss kostenfrei sein – von der KiTa bis zum Meister oder Master. Die Weichen für die Zukunft werden bereits in der frühkindlichen Bildung gestellt. Deshalb hat die SPD im Bund mit dem Gute-KiTa-Gesetz für bessere Qualität und weniger Gebühren gesorgt. Jedes Kind hat Anspruch auf kostenfreie Bildung von Anfang an. Es kann nicht sein, dass Qualitätsverbesserungen und Gebührenfreiheit gegeneinander ausgespielt werden, wie es die Landesregierung tut.

Die SPD Baden-Württemberg hat deswegen eine Kampagne für ein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas gestartet. Ab sofort können sich wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger an der Unterschriftenaktion beteiligen, damit ein Volksbegehren zu dieser Frage erfolgen kann. Unterschriften können auch im Bürgerbüro (Wallstr. 9/ Kaiserstr. 22, 79761 Waldshut-Tiengen) geleistet oder abgegeben werden. Dort liegen auch die benötigten Formulare bereit.

Sie können auch unter www.spd-bw.de/kitas die Unterlagen sowie weitere Informationen finden. Das entsprechende Formular gibt es unter:

Was in anderen Bundesländern bereits funktioniert, muss auch in Baden-Württemberg möglich sein – bessere Qualität und keine Gebühren. Für die Mittel hat die SPD im Bund gesorgt. Und wir stehen dafür, dass auch in Baden-Württemberg die Kita endlich nichts mehr kostet und Bildung wirklich gebührenfrei wird. Denn Bildung beginnt bei den ganz Kleinen. Dabei können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mithelfen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam für bessere Kitas ohne Gebühren sorgen.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 01 / 2019

Das Frauenwahlrecht, einst von den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokaten durchgesetzt, wird 100 Jahre alt.

Es ist der 19. Februar 1919, als die Sozialdemokratin Marie Juchacz sich an die Weimarer Nationalversammlung wendet. Ihre Worte „Meine Damen und Herren“ lösen laut Protokoll „Heiterkeit“ aus, doch Juchacz lässt sich nicht beirren: „Es ist das erste Mal, dass eine Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat.“ Die alten Vorurteile, damit sind Vorurteile gegen Frauen gemeint. Vorurteile, aufgrund derer deutsche Frauen erst im November 1918 das aktive und passive Wahlrecht erhielten. Juchacz ist eine von 37 weiblichen Abgeordneten, die 1919 in die Nationalversammlung gewählt wurden.

Ein Triumph – dem ein jahrzehntelanger Kampf vorausging. Lange spielte die Forderung nach dem Frauenwahlrecht keine Rolle für die deutsche Frauenbewegung. Man konzentrierte sich auf andere Dinge: Der bürgerliche Flügel der Bewegung forderte für Frauen den Zugang zu höherer Bildung und zur Erwerbsarbeit, der sozialistische setzte sich für bessere Arbeitsbedingungen ein. Die eine, große Frauenbewegung gab es nicht.

Deutscher Verein für Frauenstimmrecht
1902 gründeten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht (später: Deutscher Verband für Frauenstimmrecht), den ersten Verband aus dem bürgerlichen Spektrum der Frauenbewegung, dessen Hauptziel das Frauenwahlrecht war. 1908 wurde in ganz Deutschland ein Vereinsgesetz verabschiedet, welches ein Verbot, das Frauen seit den 1850ern ein politisches Engagement in Vereinen untersagt hatte, aufhob: Frauen durften sich nun wieder frei vereinigen, versammeln und politischen Parteien beitreten. Diese Chance nutzten zahlreiche Frauen, schlossen sich einer Partei an – und mussten enttäuscht feststellen, dass sie dort nicht immer mit offenen Armen empfangen wurden: Viele Männer fanden, dass Frauen in der Politik nichts zu suchen haben. Frauenwahlrecht? Bitte nicht!

Im 1914 begonnenen Ersten Weltkrieg sahen viele Frauenrechtlerinnen eine Chance für die Frauenbewegung, sich zu beweisen – zu zeigen, dass Frauen genauso nützliche und wichtige Mitglieder der Gesellschaft sind wie Männer. Wahlrechtsforderungen wurden deshalb zunächst zurückgestellt, erst 1916 schlossen sich mehrere Verbände zum Deutschen Reichsverband für Frauenstimmrecht zusammen. Die Novemberrevolution 1918/1919 führte schließlich zur Einführung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland: Durch ein am 12. November 1918 verabschiedetes Gesetz wurde das aktive und passive Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger ab 21 Jahren eingeführt.

Nationalversammlung am 19. Januar 1919
Zum ersten Mal nutzen konnten Frauen ihr neu errungenes Recht bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919. 82,3 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab, 8,7 Prozent der neuen Abgeordneten waren Frauen. Marie Juchacz, frisch gewählt, hielt am 19. Februar 2019 als erste Frau eine Rede vor dem Parlament. Sie machte deutlich: „Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Um Juchacz zu ehren und an sie zu erinnern, verleiht die SPD-Bundestagsfraktion im Februar 2019 den Marie-Juchacz-Preis.

Die SPD-Fraktion wird mobil machen für gleichberechtigte Teilhabe im Deutschen Bundestag und gibt damit ein klares Signal an die Länderparlamente und Stadt- und Gemeinderäte. Die Fraktion beteiligt sich gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen, Verbänden und Initiativen wie dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund und den Frauen der Berliner Erklärung an der Debatte über Wege zur Parität in den Parlamenten. Die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten muss eine der zentralen Fragen bei der anstehenden Wahlrechtsreform sein.

Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Viele Menschenleben können durch eine Organspende gerettet werden.

Während die Anzahl von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspender seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spender zu identifizieren.

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag deshalb auf Folgendes verständigt: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.“

Über einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu hat am Donnerstag der Bundestag in erster Lesung debattiert (Drs. 19/6915). Demnach sollen die Organspendestrukturen in den so genannten Entnahmekrankenhäusern verbessert werden. Die Organentnahme und die Leistungen zur Vorbereitung werden besser vergütet.

Freigestellte Transplantationsbeauftragte
Dafür sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor: Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus.

Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können.

Ebenso legt der Gesetzentwurf eine pauschale Abgeltung für Leistungen fest, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen des Organspenders klar geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, denn es erhöht das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Chance auf Lebensrettung, Heilung oder Linderung. Leider geht die Zahl der Organspender zurück. Ein neues Gesetz der Koalition soll nun die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den und für die Entnahmekrankenhäuser schaffen, um die Organspendezahlen zu erhöhen.

Dienstagabend hat das britische Parlament das von Premierministerin Theresa May und der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen mit großer Mehrheit abgelehnt. Es droht ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU mit unkalkulierbaren Folgen vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Am 29. März ist das Austrittsdatum.

In einem langen Prozess hatten die Europäische Union und die britische Regierung das Austrittsabkommen verhandelt. Es sieht vor, dass nach dem formalen Austritt eine Übergangsphase beginnt, in der Großbritannien bis Ende 2020 weiter wie ein Mitgliedstaat behandelt wird, aber in den Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene keine Mitsprache mehr hat.

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das für diesen Übergangszeitraum Rechtsklarheit schafft (Drs. 19/5313). Das so genannte Brexit-Übergangsgesetz sieht vor, wenn im Bundesrecht von den EU-Mitgliedstaaten die Rede ist, auch Großbritannien dazu zählt – sofern keine der im Austrittsabkommen genannten Ausnahmen greift.

Wirksamkeit nur bei gültigem Austrittsabkommen
Zugunsten britischer und deutscher Staatsangehöriger wird außerdem unter bestimmten Bedingungen die doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen, wenn sie vor Ablauf des Übergangszeitraums beantragt wird. Das soll auch dann gelten, wenn über die Einbürgerung erst nach Ablauf dieses Zeitraums entschieden wird. Damit werden unbillige Härten für die Betroffenen vermieden, deren Lebensplanungen durch den Brexit sonst in Frage gestellt werden würden.

Aber: Das Gesetz entfaltet nur Wirksamkeit, sofern das Austrittsabkommen ratifiziert wird; auf EU-Seite durch Europäisches Parlament und Ministerrat, auf britischer Seite entscheidet das Unterhaus.

Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich das Abkommen ablehnt und es zu einem ungeregelten Brexit kommt, hat die Bundesregierung jedoch weitere Gesetzentwürfe vorbereitet, um Deutschland vor den massiven Störungen so weit als möglich abzuschirmen. Diese Gesetzentwürfe werden die Abgeordneten in der nächsten Sitzungswoche in erster Lesung beraten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat das so genannte Brexit-Übergangsgesetz beschlossen. Es regelt, wenn im Bundesrecht von den EU-Mitgliedstaaten die Rede ist, auch Großbritannien dazu zählt – sofern keine der im Austrittsabkommen genannten Ausnahmen greift. Das Gesetz entfaltet nur Wirksamkeit, sofern das Austrittsabkommen ratifiziert wird.

Jeder vierte Schüler hat Probleme mit dem Zugang zu Bildung und der Nutzung der Angebote. Für die SPD-Fraktion ist klar: Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen.

SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsvertrag eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration besser fördern soll. Gerade diese Schulen sollten Leuchttürme sein bei der Bildungsvermittlung. Zugleich ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, eine Anschubfinanzierung von 2 Millionen Euro für dieses Vorhaben im Haushalt 2019 zu verankern.

Auftakt im Herbst 2019
Gemeinsam haben die Koalitionsfraktionen nun einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordern, zügig ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten Lagen zu entwickeln (Drs. 19/7027).

Im Antrag heißt es zur Begründung: „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden.“
Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern könne noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schüler zu reduzieren. Der Bund könne die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben in dem vom Grundgesetz gesetzten Rahmen unterstützen.

Das Projekt soll auf eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren ausgelegt sein und mit der bereitgestellten Anschubfinanzierung spätestens im Herbst 2019 starten.
Nach dem Auftakt 2019 soll der Bund für die Erprobungsphase zunächst jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Summe soll später auf 7,5 Millionen Euro jährlich steigen. Auch Berufsschulen und Oberstufenzentren sollen eingebunden sein.

Insgesamt werden mit dem Vorhaben in gemeinsamer Finanzierung mit den Bundesländern mindestens 125 Millionen Euro für mehr Chancengleichheit zusätzlich zur Verfügung gestellt. Nach fünf Jahren soll es eine Zwischenbewertung durch Wissenschaftler geben – wenn nötig werden Maßnahmen dann angepasst.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, der das Vorhaben der Koalition flankiert, Schulen in benachteiligten Lagen zu fördern, die besondere Aufgaben der Integration schultern. Dazu gibt es eine Bund-Länder-Initiative (Modellprojekte in einer Erprobungsphase, dann Transfer erfolgreicher Modelle in die Fläche). Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen.

Der Bundestag hat am Freitag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Gutes Leben und Arbeiten auf dem Land gewährleisten“ beraten (Drs. (19/7028). Der Antrag benennt die Ziele und Voraussetzungen für mehr Zusammenhalt in allen Regionen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland.

Die ländlichen Räume sind geprägt durch wirtschaftliche Kraft, einen erfolgreichen Mittelstand, gute Arbeitsplätze, ein starkes Ehrenamt, hohe Lebensqualität und attraktive Naturräume.

Sie stehen jedoch auch vor großen Fragen: Über die Alterung der Gesellschaft hinaus haben ländliche Regionen auch durch den Klimawandel und die noch nicht ausreichende Versorgung mit schnellem Internet und flächendeckender Mobilfunkversorgung Probleme.

Diese Probleme zu lösen, ist entscheidend dafür, die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Gegenden und damit die Lebensqualität vor Ort zu erhalten und zu verbessern, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.

Deshalb erarbeitet die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ein übergreifendes Konzept, um dieses Ziel zu erreichen:

  • Mit dem Klimaschutzgesetz wird der Bundestag erstmals gesetzlich verbindliche Reduktionsziele beschließen, die den Ausstoß von Treibhausgasen signifikant verringern.
  • Mit dem zügigen Breitbandausbau auf Basis von Glasfaser, der Vergabe der 5G-Lizenzen oder der flächendeckenden Versorgung von 99 Prozent der Haushalte mit dem schnellen Mobilfunkstandard LTE bis 2020, wird die Anbindung der Wirtschaft und der Privathaushalte zukünftig verbessert.
  • Darüber hinaus stehen für die ländliche Entwicklung 2019 unter anderem 150 Millionen Euro zusätzlich für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zur Verfügung.
  • Auch das Ehrenamt, das vielerorts wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge übernimmt (etwa die Freiwilligen Feuerwehren und das Technische Hilfswerk) oder (angehende) Ärztinnen und Ärzte, sich auf dem Land niederzulassen, müssen weiter gestärkt und unterstützt werden.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung außerdem dazu auf, auf europäischer Ebene bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für eine angemessene Mittelausstattung des Europäischen Landwirtschaftsfonds auch nach dem Jahr 2020 zu sorgen. Sein Zweck ist unter anderem die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Weiter soll sich die Regierung für den Erhalt des Programms LEADER in seiner jetzigen Form einsetzen und die Förderung aus dem ELER deutlich vereinfachen, damit auch kleinere Kommunalverwaltungen ohne eigene Rechtsabteilung diese Förderung unbürokratisch in An-spruch nehmen können.
Die Verbesserung der Lebensqualität zur fördern und den Zusammenhalt in den ländlichen Regionen Deutschlands zu stärken, ist das Ziel der SPD-Fraktion. Sie arbeitet für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Das ist Politik für ein solidarisches Land.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU bekräftigt die Ziele und Voraussetzungen für mehr Zusammenhalt in allen Regionen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Dazu gehören Maßnahmen für schnelleres, flächendeckendes Internet ebenso wie für Klimaschutz und eine verbesserte Daseinsvorsorge, zum Beispiel durch genügend Ärztinnen und Ärzte.

Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die das Parlament erstmals am Donnerstag beraten hat, sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren (Drs. 19/6334, 19/6926).

Das funktioniert so: Die Landesbehörden sollen zukünftig über einen anlassbezogenen Abruf von technischen Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister einzelne Fahrzeuge mittels Kennzeichenüberprüfung kontrollieren können. Das war bisher nicht möglich. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung schafft die Voraussetzungen für einen automatisierten Abruf beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Das ist ein sinnvoller Schritt, denn es erleichtert die Kontrolle und das Einhalten der immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen.

Fragen des Datenschutzes werden noch weiter geklärt
Es muss aber genau darauf geachtet werden, dass die Verhältnismäßigkeit bei dieser Maßnahme gewahrt wird. Die im Vorfeld geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken, unter anderem von den Ländern im Bundesrat, wurden bereits durch die Gegenäußerung der Bundesregierung aufgegriffen. Im parlamentarischen Beratungsverfahren werden diese Fragen erneut behandelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion drängt hier auf klare Regelungen beim Datenschutz. Zum Beispiel sollen verdecktes Erheben oder das anlassloses Speichern von Daten auch in Zukunft nicht zulässig sein. Dahingehende Beratungen werden in den kommenden Wochen im Parlament mit allen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern geführt.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren.

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung über eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes diskutiert (Drs. 19/6335, 19/6927).

In 65 deutschen Städten wurde 2017 der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Deshalb gibt es gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, weitere drohen.

Der Koalitionsausschuss hatte darum am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den betroffenen Städten und den betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrern schnell zu helfen. Die Städte brauchen saubere Luft, die betroffenen Dieselfahrer müssen auf ihre Mobilität vertrauen können.

Luftqualität steigern
Neben luftverbessernder Maßnahmen durch das Sofortprogramm Saubere Luft mit 1 Milliarde Euro und der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen soll auch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Luftqualität in unseren Städten verbessern.

Diese Änderung schafft unter anderem die Voraussetzung, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden. Wenn diese Fahrzeuge nach der Nachrüstung nur noch 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen, können sie auch bei möglichen Fahrverboten weiterhin gefahren werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Luftqualität in vielen Städten muss besser werden. Dieselfahrer brauchen zugleich Sicherheit. Eine Gesetzesänderung hilft, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden.

In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag am Freitag den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Einstufung der Länder Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen (Drs. 19/5314).

Die Einstufung erleichtert es, Schutzbedürftige im Asylverfahren schneller zu identifizieren. Gleichzeitig kann die Verfahrensdauer und Rückführung im Fall einer Ablehnung beschleunigt werden, wenn die Chancen auf eine Anerkennung auf Asyl für die Betroffenen gering sind. Das Recht einer individuellen Prüfung auf Asyl bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Verfahren vor, kürzere Ausreise- und Klagefristen, einen verkürzten gerichtlichen Instanzenzug (Hinaufklagen) und die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Besonders verletzliche Flüchtlinge (beispielsweise Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige) bekommen grundsätzlichen Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung. Um die Bedeutung der Rechtsberatung für diesen Personenkreis hervorzuheben, wird sie ausdrücklich im Gesetzestext verankert.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien sollen so genannte sichere Herkunftsstaaten werden. Dadurch können Schutzbedürftige schneller identifiziert und Rückführungen im Fall einer Ablehnung von Asyl beschleunigt werden.

Am Donnerstag hat der Bundestag einen Antrag der SPD- und Unionsfraktion zur Unterstützung des Friedensprozesses zwischen Äthiopien und Eritrea beschlossen (Drs. 19/4847, 19/5644). Die Koalition sendet damit das Signal, dass die Entwicklungen am Horn von Afrika auch in Deutschland verfolgt und begrüßt werden. Der Beschluss unterstreicht, dass Deutschland den Friedensprozess durch den Ausbau der Zusammenarbeit mit beiden Ländern unterstützen möchte. Gleichzeitig werden beide Staaten aufgefordert, den eingeschlagenen Versöhnungs- und Reformweg fortzusetzen.

Christoph Matschie, stellvertretender außenpolitischer Sprecher, sagt: „Die im Juli 2018 unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung von Frieden und Freundschaft zwischen Äthiopien und Eritrea“ ist ein historischer und mutiger Schritt, denn damit wird ein seit fast 20 Jahren andauernder Grenzkonflikt, der 100.000 Todesopfer forderte, beendet. Die Menschen in Äthiopien und Eritrea sehnen sich nach Aufbruch und Veränderung.“

Klar sei, dass für die nun anstehenden Reformen ein langer Atem benötigt wird. Die Friedensbemühungen und gesellschaftlichen Wandlungsprozesse seien mit vielen Problemen konfrontiert und brauchten Zeit, so Matschie. Er betont: „Wo dies von Seiten Äthiopiens und Eritreas gewünscht wird, sollten sich Deutschland und die EU als verlässliche Partner im Reformprozess anbieten. Wir dürfen nicht als interessierte Zuschauer am Rand stehen, sondern sollten mutig und großzügig den eingeschlagenen Weg des Friedens zwischen Addis Abeba und Asmara unterstützen“.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition sendet mit einem Antrag zur Unterstützung des Friedensprozesses zwischen Äthiopien und Eritrea das Signal, dass die Entwicklungen am Horn von Afrika auch in Deutschland verfolgt und begrüßt werden. Der Beschluss unterstreicht, dass Deutschland den Friedensprozess durch den Ausbau der Zusammenarbeit mit beiden Ländern unterstützen möchte.

Die neu eingesetzte Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz hat bereits sechsmal getagt. Worum geht es dabei genau?

Künstliche Intelligenz (KI) bringt Gesellschaft, Wirtschaft und Politik viele neue Handlungsoptionen. Digitale Ethik muss diesen Prozess analysieren und bewerten, um gesellschaftskompatible Lösungen für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu erarbeiten. Dabei geht es um eine Werte- und Interessensabwägung und auch eine Folgenabschätzung.

Durch digitale Prozesse, Produkte und Angebote prägen Unternehmen den technologischen Fortschritt, tragen zum Wohlstand in Deutschland bei, lösen aber auch teilweise erhebliche gesellschaftliche Veränderungen aus.

Mit den Möglichkeiten des maschinellen Lernens sind noch gravierendere Veränderungen zu erwarten: auf unsere Arbeitswelt, auf Forschung und Bildung, auf unsere Wirtschaft, auf unsere Mobilität, auf das Gesundheitswesen, auf die Medien und auf staatliche Institutionen.

Digitale Verantwortung wahrzunehmen heißt, potentielle Veränderungen ethisch zu reflektieren. Dabei gilt es genau zu beobachten, wie unsere Gesellschaft diese Veränderungen adaptiert. Die ethische Reflexion ist ein guter Kompass, um die Entwicklung zum Wohle der Gesellschaft zu gestalten.

Es geht auch um Werteabwägungen
Menschen werden in Zukunft mit intelligenten Assistenzsystemen zusammenarbeiten. Bereits heute treffen Programme Entscheidungen in Bewerbungsverfahren oder Roboter übernehmen die Produktion. Wo verläuft die Grenze zwischen der Entscheidungsautonomie des Menschen und des Systems? Hier steht eine Werteabwägung an: Sind die Vorteile der maschinellen Analyse oder die der menschlichen Analyse wichtiger? Gilt es, die Entscheidungs-autonomie des Menschen zu schützen, oder die Vorteile der Maschine wie Effizienz, Zeitersparnis und faktenbasiertere Entscheidungen zu bevorzugen? Oder ganz einfach: Steuert der Mensch die Maschine, oder die Maschine den Menschen?

Eine allgemeingültige ethische Bewertung der Technologien der Künstlichen Intelligenz ist nicht realistisch – ebenso wie man das Werkzeug „Messer“ für gutes und schlechtes Handeln einsetzen kann, ist dies bei KI genauso. Zielführend ist daher, die ethische Reflexion kontext- und fallbezogen zu diskutieren. Die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz bietet hierfür den entsprechenden Raum.

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Faire Arbeit: Unterschriftenübergabe an Bundesminister

Wir haben diesen Auftrag aus unserem Wahlkreis gerne angenommen. Der Einsatz für menschenwürdige Arbeit, faire Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen ist wichtiger denn je. Wir tragen eine internationale und menschliche Verantwortung.

Bürgersprechstunde am 24.01.2019 in Waldshut

Wo drückt der Schuh? Gerne lade ich die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis am kommenden Donnerstagvormittag, den 24.01.2019, zur Bürgersprechstunde in mein Wahlkreisbüro ein.
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Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ gestartet

Erfolgreicher Klimaschutz klappt nur mithilfe engagierter Kommunen. Dieses Engagement soll belohnt werden. Auch in diesem Jahr werden im Wettbewerb ‚Klimaaktive Kommunen‘ erfolgreiche Projekte für Klimaschutz und Klimaanpassung ausgezeichnet.
©BMU/Anastasia_Guretskaya

Teilnahme an der UN-Konferenz in Kapstadt zu nachhaltigem Wachstum

In Kapstadt hat heute die dritte Konferenz der UN-Allianz für…
Büro Schwarzelühr-Sutter

Hochrheinbahn: Baubeginn der Elektrifizierung ist für 2021 beim Bund angemeldet

Die vom Landesverkehrsministerium selbst verursachte Verzögerung jetzt mit dem Bundesverkehrswegeplan zu entschuldigen, ist schon arg flach.

Jugendmedienworkshop für medieninteressierte Jugendliche im Deutschen Bundestag

Das politische Berlin hautnah mitzuerleben ist natürlich gerade für angehende Journalistinnen und Journalisten interessant. 30 junge Menschen haben auch im nächsten Jahr beim Jugendmedienworkshop des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, einen tiefen Einblick in die Politik- und Medienlandschaft in unserer Hauptstadt zu bekommen

 


Faire Arbeit: Unterschriftenübergabe an Bundesminister

Zusammen mit Felix Schreiner habe ich dem Bundesentwicklungsminister Gerd Müller knapp 300 Unterschriften aus dem Wahlkreis übergeben. Damit lösen wir eine Zusage ein, die wir bei einer Veranstaltung im Wehr gegeben haben.

Im Rahmen einer Veranstaltung des Weltladens Wehr wurden mir und meinem Kollegen dem Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner anlässlich des „Tags der menschenwürdigen Arbeit“ Unterschriften überreicht. Der Initiator Florian Eckert hatte uns beiden Abgeordneten im September 2018 zu einer Podiumsdiskussion und einem Austausch in den Weltladen nach Wehr eingeladen.

Wir sagten zu, dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller, die Unterschriften persönlich zu überreichen. Wir haben diesen Auftrag aus unserem Wahlkreis gerne angenommen. Der Einsatz für menschenwürdige Arbeit, faire Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen ist wichtiger denn je. Wir tragen eine internationale und menschliche Verantwortung.

Die Bundesregierung hat in dieser Hinsicht viele Dinge auf den Weg gebracht, um die gemeinsamen Regeln und klaren Leitplanken des fairen Handels stärken. So informierte Bundesminister Gerd Müller über das „Bündnis für nachhaltige Textilien“, bei dem Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik gemeinsam für eine Verbesserung der Bedingungen in der Textil- und Bekleidungsbranche arbeiten. Konkret geht es um die soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit entlang der gesamten Textilproduktionskette.

 

Bürgersprechstunde am 24.01.2019 in Waldshut

Wo drückt der Schuh? Gerne lade ich die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis am kommenden Donnerstagvormittag, den 24.01.2019, zur Bürgersprechstunde in mein Wahlkreisbüro ein. Ob Bundes-, Landes- oder Kommunalpolitik– ich habe ein offenes Ohr für Ihre Anliegen. Ich freue mich auf Ihren Besuch!


Bürgersprechstunde mit Rita Schwarzelühr-Sutter

WANN?
Donnerstag, 24.01.19, 10:00-12:00 Uhr
WO?
Wallstr. 9/ Kaiserstr. 22, 79761 Waldshut-Tiengen

HINWEIS: Zur besseren Koordinierung wird um vorherige Anmeldung gebeten:

Tel: (07751) 91 76 881
E-Mail: rita.schwarzeluehr-sutter.wk@bundestag.de


 

 

Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ gestartet

Erfolgreicher Klimaschutz klappt nur mithilfe engagierter Kommunen. Dieses Engagement soll belohnt werden. Auch in diesem Jahr werden im Wettbewerb ‚Klimaaktive Kommunen‘ erfolgreiche Projekte für Klimaschutz und Klimaanpassung ausgezeichnet. Ich würde mich über die Bewerbung der vielen engagierten Kommunen bei uns in der Region freuen. Bis zum 31. März 2019 können sich Kommunen und Regionen mit erfolgreichen Projekten für Klimaschutz und Klimaanpassung um einen Preis im Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ bewerben.

Der bundesweite Wettbewerb wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative ausgelobt. Die zehn Gewinner erhalten ein Preisgeld von je 25.000 Euro, welches wiederum für Klimaschutzprojekte verwendet wird.

Bewerbungen sind in vier Kategorien möglich:

  • „Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune“
  • „Klimaanpassung in der Kommune“
  • „Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen“
  • und der Sonderkategorie „Klimafreundliche kommunale Beschaffung“.

 

In allen Kategorien sind innovative Projekte von besonderem Interesse. Ausdrücklich gewünscht sind ebenfalls Kooperationsprojekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (z.B. Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk) und/oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet.

Weitere Informationen zu den einzelnen Kategorien sowie Bewerbungsunterlagen für den Wettbewerb stehen allen Interessierten unter www.klimaschutz.de/wettbewerb2019 zur Verfügung. Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise. Es gibt keinen Ausschluss für Teilnehmende oder Projekte vorheriger Wettbewerbsrunden. Gewinnerkommunen der Vorjahre können sich mit neuen Projekten bewerben.

 

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Teilnahme an der UN-Konferenz in Kapstadt zu nachhaltigem Wachstum

In Kapstadt hat heute die dritte Konferenz der UN-Allianz für nachhaltigeres Wachstum (Partnership for Action on Green Economy, PAGE) begonnen, an der für das Bundesumweltministerium die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter teilnimmt. Zwei Tage lang diskutieren hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft und verschiedener UN-Organisationen in der südafrikanischen Küstenstadt die Frage, wie der notwendige Übergang zu einer umweltverträglichen, fairen Wirtschaftsweise weiter beschleunigt werden kann. Bei der Eröffnung der Konferenz rief Schwarzelühr-Sutter dazu auf, die Anstrengungen bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele weiter zu verstärken.

Rita Schwarzelühr-Sutter: „Wir haben nur noch zwölf Jahre Zeit, um die Ziele, die wir uns 2015 als Weltgemeinschaft mit der 2030-Agenda gesetzt haben, zu erreichen. Umweltschutz muss dabei noch stärker Job- und Entwicklungsmotor sein, gerade in Schwellenländern wie Südafrika. Hierfür müssen Politik und Wirtschaft schon jetzt die richtigen Investitionsentscheidungen für die Zukunft treffen.“

Zur PAGE-Allianz gehört neben den UN-Umwelt- und Entwicklungsprogrammen auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO. Die Partnerschaft zeigt, wie über Sektor- und Ländergrenzen hinweg erfolgreich für nachhaltigeres Wirtschaften gearbeitet wird. Am Rande der UN-Konferenz in Kapstadt haben Schwarzelühr-Sutter und ILO-Chef Guy Ryder eine verstärkte Zusammenarbeit zu den Themen „Green Jobs“ und sozialverträglicher Strukturwandel vereinbart.

Die Arbeiten von PAGE für nachhaltigeres Wirtschaften werden seit vielen Jahren konzeptionell und finanziell vom BMU unterstützt. PAGE hat das Ziel, weltweit Schwellen- und Entwicklungsländer in ihrem Übergang zu einer nachhaltigen, inklusiven Wirtschaftsweise zu unterstützen. Dies geschieht hauptsächlich durch Politik- und Strategieberatung. Außerdem fördert PAGE den Aufbau der notwendigen Expertise auf allen Ebenen. Auch Gastgeber Südafrika zählt zu den Ländern, die in den letzten Jahren von der Beratung durch PAGE profitiert haben. So unterstützte PAGE das afrikanische Land unter anderem bei der Weiterentwicklung seines sogenannten „Green Funds„, mit dem Projekte für nachhaltigeres Wirtschaften im Land finanziert werden sollen, und führte regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen für die Regierung, NGOs und Unternehmen durch.

Quelle: BMU

Hochrheinbahn: Baubeginn der Elektrifizierung ist für 2021 beim Bund angemeldet

Auf eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Finanzierung der Hochrheinbahn hat das Bundesverkehrsministerium folgende Mitteilung gemacht: „Das Vorhaben ‚Elektrifizierung der Hochrheinstrecke‘ wurde seitens des Landes Baden-Württemberg für die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm 2018 – 2022 mit Gesamtkosten in Höhe von 160 Mio. € und einem geplanten Baubeginn 2021 angemeldet. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen (u. a. Wirtschaftlichkeitsnachweis nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung) könnte das Projekt mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.“

Das Bundesverkehrsministerium teilte weiter mit, dass ein erstes Informationsgespräch auf Arbeitsebene am 20. August 2018 stattgefunden habe.

Mit der Anmeldung zum GVFG-Programm des Bundes erfüllt das grün-geführte Landesverkehrsministerium eine persönliche Zusage von Minister Winfried Hermann aus dem Jahr 2013. In der sogenannten Basler Erklärung wurde am 18. Januar 2013 mit den Projektpartnern folgendes Vorgehen zur Elektrifizierung der Hochrheinstrecke vereinbart: „Das Land Baden-Württemberg wird in Absprache mit der DB Netz AG für den Abschnitt Basel/Grenze bis Waldshut schnellstmöglich die Aufnahme in das Bundes-GVFG-Programm beantragen.“

Vor diesem Hintergrund wundere ich mich besonders über mediale Angriffe aus dem Landesverkehrsministerium. Seit Ende 2015 steht fest, dass der Bund die Elektrifizierung der Hochrheinbahn aus GVFG-Mitteln zu 60 Prozent finanzieren kann. Statt im Interesse der Berufspendler am Hochrhein direkt zuzugreifen, hat man in Stuttgart lange Zeit andere Prioritäten gesetzt. Diese selbst verursachte Verzögerung jetzt mit dem Bundesverkehrswegeplan zu entschuldigen, ist deshalb schon arg flach.

Der aktuell aus dem grün-geführten Landesverkehrsministerium gescholtene Bundesverkehrswegeplan 2030 ist übrigens im Bundesrat mit den Stimmen der grün-schwarzen Landesregierung aus Baden-Württemberg beschlossen worden. Ministerpräsident Kretschmann hatte damals in einer Pressemitteilung besonders hervorgehoben, dass der Südwesten vom Bund überdurchschnittlich berücksichtigt werde. Damit die Berufspendler auf der Hochrheinbahn eine nachvollziehbare Perspektive auf einen modernen Bahnverkehr bekommen, muss das Hermann-Ministerium und die Bahn nun Transparenz über die Zeitschiene bis zur Elektrifizierung schaffen. Es muss klar sein, wann welcher Meilenstein erfüllt werden muss, damit die Elektrifizierung bis 2025 gepackt werden kann. Wir dürfen uns auch nicht darauf verlassen, dass die Haushaltslage im Bund ewig so positiv bleibt.

 

Jugendmedienworkshop für medieninteressierte Jugendliche im Deutschen Bundestag

Das politische Berlin hautnah mitzuerleben ist natürlich gerade für angehende Journalistinnen und Journalisten interessant. 30 junge Menschen haben auch im nächsten Jahr beim Jugendmedienworkshop des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, einen tiefen Einblick in die Politik- und Medienlandschaft in unserer Hauptstadt zu bekommen. Die Jugendlichen werden mit Bundestagsabgeordneten sprechen, Plenumssitzungen verfolgen und Redaktionsbesuche machen können. Ich würde mich freuen, wenn sich auch der Journalistennachwuchs aus unserer Region für den Jugendmedienworkshop begeistern kann und die Chance zur Bewerbung auf einen der begehrten Plätze nutzt.

 

Interessierte können sich unter http://www.jugendpresse.de/bundestag bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 20. Januar 2019.

 

Hintergrund
Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag – ein Workshop für medieninteressierte Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren vom 31. März bis 6. April 2019 im Deutschen Bundestag.

Zum sechszehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. 30 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten zu einem einwöchigen Workshop nach Berlin ein. Unter der Schirmherrschaft von Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, erwartet die Jugendlichen ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden in einer Redaktion hospitieren, mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutieren, eine Plenarsitzung besuchen und an der Erstellung einer eigenen Zeitung mitarbeiten.

Unter dem Titel „Das unsichtbare Geschlecht – Wie gleichberechtigt ist unsere Gesellschaft?“ werden sich die Jugendlichen im Rahmen des Workshops mit Fragestellungen zu einem modernen Feminismus, zur Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern, mit sozialer Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit und Selbstbestimmtheit sowie dem Verständnis unterschiedlicher kultureller und religiöser Geschlechterrollen in der heutigen Zeit auseinandersetzen.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 23 / 2018

Für dieses Gesetz hat die SPD-Fraktion mehrere Jahre gekämpft. Es hat viel Überzeugungsarbeit gebraucht, aber nun ist es vom Bundestag beschlossen worden: Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessert die Koalition die Qualität in den Kitas und entlastet Familien bei den Gebühren (Drs. 19/4947).

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagt: „Damit setzen wir eine zentrale Forderung der SPD um. Wir stehen dafür, dass Familien gut zurechtkommen und jedes Kind einen guten Start ins Leben hat. Deswegen investieren wir in den nächsten vier Jahren 5,5 Milliarden Euro in gute Kinderbetreuung. Für Eltern mit geringem Einkommen schaffen wir die Gebühren ab. Damit es jedes Kind packt. Das ist Politik für ein solidarisches Land.“

Das am Freitag verabschiedete Gesetz von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht unter anderem vor, die Qualität zu verbessern und die Gebührenfreiheit, gerade auch für Familien mit geringem Einkommen, auszuweiten. Auf der Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz aus dem Jahr 2017 stellt der Bund den Bundesländern nun einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zur Verfügung. Das bedeutet für die Länder, dass sie die Gelder bedarfsgerecht und flexibel einsetzen können, zum Beispiel für mehr Erzieherinnen und Erzieher, qualifizierte Fachkräfte, hochwertige Mittagessen, sprachliche Bildung oder kindgerechte, schön gestaltete Räume oder längere Öffnungszeiten. Das hilft jedem einzelnen Kind und stärkt das Vertrauen der Eltern, dass ihre Kinder gut aufgehoben und versorgt sind.

Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Hartz IV, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, sollen mit dem Gesetz unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Damit werden vor allem Familien mit geringerem Einkommen unterstützt.

5,5 Milliarden Euro bis 2022
Für das Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollen mit jedem Bundesland einzeln und zielgenau Verträge geschlossen werden. Darin soll unter anderem festgehalten werden, wie Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung bzw. die Entlastung von Eltern bei den Gebühren erreicht werden sollen. Auf diese Weise trägt das Gesetz Schritt für Schritt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland bei.

Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung. Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von Kitas kostenlos sein. Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzentwurf auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.

Wort gehalten
Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bekräftigt: „Kinder brauchen die bestmöglichen Voraussetzungen zum Aufwachsen – dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion immer eingesetzt. Für die Kleinsten bedeutet das: Die Kitas und die Kindertagespflege müssen bedarfsgerecht und ordentlich ausgestattet sein, auch personell. Und sie sollten gebührenfrei sein.“

Das Gute-Kita-Gesetz war das letzte Vorhaben, dessen Umsetzung sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für 2018 vorgenommen hatten. Versprochen gehalten.

Ewig langes Warten von gesetzlich Versicherten auf einen Termin beim Arzt soll künftig der Vergangenheit angehören. Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung einen Gesetzentwurf behandelt, mit dem gesetzlich Versicherte zukünftig schneller Arzttermine bekommen (Drs. 19/6337). Um dieses Ziel zu erreichen, werden unter anderem die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut.

Bislang vergeben diese Stellen Termine nur für Fachärzte und Psychotherapeuten. Zukünftig sollen sie rund um die Uhr auch für die ambulante Versorgung und für Notfälle ansprechbar sein (Telefonnummer: 116117).

Unterstützung bei Hausarztsuche
Auch bei der Suche nach einem dauerhaft zuständigen Haus- oder Kinderarzt können Patientinnen und Patienten demnächst die Unterstützung der Terminservicestellen in Anspruch nehmen. Ebenso sollen die Servicestellen online erreichbar sein, so dass die Terminvereinbarung auch per App stattfinden kann.

Darüber hinaus wird das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten erhöht. Laut Gesetzentwurf müssen Vertragsärztinnen und -ärzte künftig wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden.

Zudem müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z. B. konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf Akutsprechstunden anbieten. Dieses erweiterte Sprechstundenangebot wird mit zusätzlichem Honorar gefördert.

Mehr Praxen auf dem Land
Auch die medizinische Versorgung auf dem Land und in strukturschwachen Regionen soll mit dem geplanten Gesetz verbessert werden. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen Zuschüsse, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Davon profitieren vor allem ältere Menschen und alle, die zum Beispiel kein Auto haben.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Erweiterung des GKV-Leistungskatalogs (Gesetzliche Krankenversicherung). So erhalten Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP).

Krebspatientinnen und -patienten, denen aufgrund der onkologischen Therapie ein Fertilitätsverlust (Fortpflanzungsfähigkeit) droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.

Zu guter Letzt soll das Gesetz dazu führen, dass Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker praktisch nutzen können. Dafür müssen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens von 2021 an eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf medizinische Daten ist dann auch mittels Smartphone oder Tablet möglich

Alle Möglichkeiten müssen genutzt werden, um moderne Telekommunikationsnetze schneller auszubauen. Zum Beispiel sollen Breitbandnetze parallel verlegt werden, wenn bei Baustellen im öffentlichen Straßenland, etwa bei der Verlegung von Abwasserkanälen, die Straße aufgegraben wird.

Darum besteht seit Ende 2016 bei öffentlich (teil-) finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen.

Diese Pflicht zur Mitverlegung wird jedoch auch zwischen konkurrierenden Telekommunikations-unternehmen geltend gemacht. Wenn ein Unternehmen die Bauarbeiten durchführt, versucht ein anderes Unternehmen, seine Infrastruktur kostengünstig mitzuverlegen (so genannter Überbau). Das führt inzwischen zu Fehlanreizen für das erste Unternehmen, da sich die Investition nicht mehr rechnet und der Glasfaserausbau dadurch insgesamt gehemmt wird.

Mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, der am Donnerstag in erster Lesung vom Parlament beraten worden ist, sieht für genau diesen Fall eine Unzumutbarkeitsklausel vor: Sofern die Bauarbeiten explizit zur Verlegung von Glasfaserkabeln durchgeführt werden, soll ein Überbauschutz greifen. Das soll die bestehenden Investitionshemmnisse der Telekommunikationsunternehmen vermindern (Drs. 19/6336).

Bei anderen Bauarbeiten soll die bestehende Regelung aufrechterhalten werden. Auch der parallele Ausbau des Glasfasernetzes, der zu mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern führt, ist grundsätzlich erwünscht und weiterhin mög-lich.

So sollen einerseits Investitionshemmnisse beseitigt und andererseits Anreize für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur durch Glasfasernetze gegeben werden.

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

JETZT UNTERSTÜTZEN: Resolution für eine attraktive Hochrheinbahn

Am 7. Dezember habe ich gemeinsam mit dem OB der Stadt Rheinfelden, Klaus Eberhardt, Bad Säckingens Bürgermeister Alexander Guhl und dem Stadtpräsidenten von Schaffhausen, Herrn Peter Neukomm als Erstunterzeichner eine Resolution für eine attraktive Hochrheinbahn auf den Weg gebracht. Unterstützen auch Sie mit Ihrer Zustimmung unsere Resolution!
Büro Schwarzelühr-Sutter

Züge der Baureihe VT 612 vor dem Einsatz auf der Hochrheinbahn nicht geprüft

Die Elektrifizierung der Hochrheinbahn für den Bundesverkehrswegeplan anzumelden war eine typische Zirkusnummer von Winfried Hermann. Aus seiner Zeit als Vorsitzender des Verkehrsausschusses weiß er ganz genau, dass im Bundesverkehrswegeplan - mit bekannten Ausnahmen - nur überregionale Schienenprojekte eine Chance auf Aufnahme haben

Die Feuerwehren vor Ort verlassen sich auf die zugesagten Gelder

Die Kritik der SPD-Landtagsfraktion von Baden-Württemberg an der grün-schwarzen Landesregierung und ihrem Umgang mit den Feuerwehren im Land teile ich und bin darüber empört, dass die Regierungsfraktionen im Zuge der Beratungen zum Nachtragshaushalt beschlossen haben, die Mittel für die Feuerwehren um zwei Millionen zu kürzen

Großes Interesse an Globaler Allianz für Klimaschutz im Gebäudesektor

Anlässlich der 24. UN- Klimakonferenz (COP24) in Katowice, Polen, habe ich mit meiner Amtskollegin aus Frankreich, der Staatssekretärin Brune Poirson,  die Bedeutung der Globalen Allianz für Klimaschutz im Gebäudesektor ('Global Alliance for Buildings and Constructiom', GABC) hervorgehoben

Wir fordern eine schnelle Lösung für die Abfahrt Hauenstein und zügige Planung der A98

Das Grün-geführte Landesverkehrsministerium ändert Planungen und koppelt Abfahrt Hauenstein jetzt an neue Variantenuntersuchung der A98. Auch ein Baubeginn in Abschnitt 98.5 Karsau-Schwörstadt bleibt weiter ungewiss.

Bei der neuen Rheinbrücke muss die Landesregierung handeln

Es ist seit fast zwei Jahren bekannt, dass das Verkehrsdepartement des Kantons Aargau eine neue Rheinbrücke in den kantonalen Rahmenplan aufgenommen hat. Zwischenzeitlich hat sich die Verkehrslage rund um den Zollhof Waldshut immer weiter verschlechtert.