| Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich darauf verlassen können, im Alter ordentlich abgesichert zu sein. Das ist ein Kernversprechen unseres Sozialstaats. Mit dem „Rentenpakt“, den das Kabinett Ende August verabschiedet hat und der zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, erneuert und stärkt die Koalition das Vertrauen in dieses Kernversprechen.
Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, die Alterssicherung langfristig zu stabilisieren, ohne dass eine Generation diese Aufgabe allein schultern muss. In Zeiten des demografischen Wandels ist das für unsere Gesellschaft eine große Herausforderung, da die Menschen immer länger Rente beziehen und gleichzeitig immer weniger junge Menschen über die Umlage die Rente der älteren Generation gegenfinanzieren.
Im Einzelnen beinhaltet der Rentenpakt folgende Maßnahmen:
Es wird eine doppelte Sicherheitslinie geben, indem zum einen bis zum Jahr 2025 ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent und zum anderen für denselben Zeitraum ein Rentenbeitragssatz von höchstens 20 Prozent garantiert wird.
Da die Stabilität des Systems der Altersvorsorge ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist, nimmt die Koalition dafür Steuermittel in die Hand: Der Demografiefonds, der im Bundeshaushalt von 2021 bis 2024 mit jährlich 2 Milliarden Euro aufgebaut wird, sichert die Beitragssatzobergrenze ab – auch für den Fall, dass unvorhergesehene Entwicklungen eintreten.
Neben der Sicherung des Rentenniveaus und der Obergrenze für den Rentenbeitragssatz sieht der Rentenpakt eine erneute deutliche Verbesserung der Erwerbsminderungsrente vor. Denn gerade wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheiden muss, braucht den Schutz der Solidargemeinschaft. Dazu wird die Zurechnungszeit, nach der die Renten so berechnet werden, als ob die künftigen Betroffenen nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten, noch einmal erheblich verlängert. Hiervon werden ab 2019 jedes Jahr etwa 170.000 Menschen profitieren.
Außerdem entlastet die Koalition bis zu 3,5 Millionen Geringverdiener bei der Beitragszahlung, ohne dass sich ihre Rentenanwartschaften verschlechtern. Diese Beschäftigten sind besonders auf größere finanzielle Spielräume angewiesen.
Schließlich wird allen Müttern oder Vätern für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Davon werden auch ca. zehn Millionen Mütter und Väter profitieren, die bereits Rente beziehen.
Was noch kommt
Die Koalition wird auf Druck der SPD-Fraktion noch in dieser Wahlperiode für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, aber trotz langjähriger Beitragszahlung im Alter grundsicherungsbedürftig sind, eine Grundrente einführen die ein Alterseinkommen oberhalb des Grundsicherungsbedarfs sicherstellt und damit die Lebensleistung dieser Menschen besser anerkennt.
Selbstständige werden zudem besser geschützt und in das System der Alterssicherung einbezogen.