Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 21 / 2019

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am Mittwoch dem Kompromiss zum Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt. Das Gremium billigte den Vorschlag einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Für den Kompromiss stimmten demnach die Vertreter von CDU, CSU, SPD und Grünen aus dem Bundestag sowie die Bundesländer.

Der Kompromiss sieht einen höheren CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden vor – und im Gegenzug eine weitere Anhebung der Pendlerpauschale bei längeren Strecken sowie Entlastungen beim Strompreis (eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage). Der Bundestag hat den Kompromiss am Donnerstag in namentlicher Abstimmung gebilligt, der Bundesrat hat am Freitag zugestimmt. Die Koalition entlastet damit die Bürger bei Strompreisen und Pendlerpauschale im Zeitraum von 2021 bis 2025 um insgesamt 23 Milliarden Euro mehr als bislang geplant.

Bis 2023 erfolgt die soziale Kompensation komplett über die EEG-Umlage. Das kommt wie beschrieben nicht nur allen Haushalten zugute. Es ist auch energie- und klimapolitisch sinnvoll, dass zunehmend (regenerativ erzeugter) Strom genutzt wird. In den Jahren 2021 bis 2025 bedeutet das für einen Durchschnittshaushalt (Jahresstromverbrauch 3000 Kwh) eine Entlastung beim Strompreis von 353 Euro; das sind pro Jahr durchschnittlich 71 Euro.

Die Einigung zeigt die Handlungs- und Kompromissfähigkeit nicht nur der Koalition, sondern auch unserer föderalen Demokratie insgesamt. SPD, CDU, CSU und die Grünen haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt – und stehen damit nun auch gemeinsam in der politischen Verantwortung für das Klimapaket.

Mit dem umfassenden Klimaschutzprogramm 2030 aus Investitionen und Förderung, Ordnungsrecht, C02-Bepreisung und dem verbindlichen Überprüfungsmechanismus im Klimaschutzgesetz werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit Deutschland künftig die Klimaziele einhält.

Konkret beinhaltet die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung unter anderem folgende Punkte:

Erhöhte Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie: Pendlerinnen und Pendler mit einem langen Arbeitsweg, gerade auf dem Land, können oftmals nicht auf ein ausgebautes Angebot des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) zurückgreifen. Und viele können sich auch keinen neuen PKW mit geringerem CO2-Ausstoß oder Elektroantrieb sofort leisten.

Durch die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale sollen gerade diese Fernpendlerinnen und -pendlern in einem Übergangszeitraum entlastet werden, solange wie zum Beispiel noch kein ausreichendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung steht. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine sozial ausgewogene Mobilitätswende.

Die bereits in den bisherigen Beschlüssen des Bundestages vorgesehene Erhöhung der Entfernungspauschale um 5 Cent bleibt erhalten. Angesichts der weiteren Erhöhung der CO2-Preise hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass für Fernpendlerinnen und -pendler die Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2024 zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich um weitere 3 Cent auf 8 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht werden wird. Eine zusätzliche Erhöhung greift von 2024 an auch für die Mobilitätsprämie, die Geringverdiener in Anspruch nehmen können, die keine Einkommensteuer zahlen.

Klimafreundliches Wohnen – Energetische Gebäudesanierung: Durch die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen schafft die Koalition Anreize, die eigene Wohnung oder das eigene Haus klimafreundlicher zu machen.
Dafür wird sie von 2020 an befristet für zehn Jahre Kosten, die zum Beispiel mit dem Austausch einer alten Ölheizung oder mit einer besseren Wärmedämmung zusammenhängen, steuerlich fördern. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen (bis zu einer Summe von 200.000 Euro) mit 20 Prozent der Aufwendungen, also maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, und das über drei Jahre verteilt.

Sauberer Verkehr – Bahnfahren und Fliegen: Die in den Beschlüssen des Bundestages bereits vereinbarte Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (statt 19 Prozent) vom öffentlichen Personennahverkehr auf den Fernverkehr der Bahn wurde durch den Vermittlungsausschuss bestätigt und kann damit wie geplant zum 1. Januar 2020 wirksam werden. Dadurch wird Bahnfahren ab Januar billiger.

Zugleich wird Fliegen teurer, indem die Luftverkehrssteuer erhöht wird. Die Steuer auf Kurzstreckenflüge steigt um 74 Prozent, für Mittel- und Langstreckenflüge steigen die Sätze um jeweils 41 Prozent. Deutschland geht hiermit auch im europäischen Vergleich bei der Besteuerung des Luftverkehrs mit gutem Beispiel voran.

CO2-Bepreisung: Mit der CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Gebäude will die Koalition Anreize setzen, um den Ausstoß von CO2 beim Autofahren und Heizen zu verringern und Innovationen in kohlenstoffarmen Technologien anzuregen. Den Abgeordneten ist dabei bewusst, dass sie Klimaschutz nicht über den Preis gesellschaftlich erzwingen dürfen. Das würde die Gesellschaft zerreißen – vor allem, wenn den Menschen noch keine brauch-baren und bezahlbaren Alternativen bei der Antriebstechnologie, im ÖPNV oder in der Heiztechnik zur Verfügung stehen.

Deshalb ist ein moderater CO2-Einstiegspreis in Verbindung mit einem schrittweisen Aufwuchs der richtige Weg. Der jetzt mit CDU, CSU und mit den Grünen in Bund und Ländern vereinbarte Kompromiss trägt diesem Ansatz weiterhin Rechnung. Bis zum Frühjahr 2020 soll ein Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorgelegt werden, in dem die Preise für Emissionszertifikate für den Zeitraum 2021 bis 2025 wie folgt festgelegt werden:

• Der Einstiegspreis im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 beträgt 25 Euro.
• Zum 1. Januar 2022 und 2023 steigt der Preis jeweils um 5 Euro auf 30 bzw. 35 Euro.
• Zum 1. Januar 2024 und 2025 wird der Preis um jeweils 10 Euro auf 45 bzw. 55 Euro erhöht.
• Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.

Die Koalition wird außerdem dafür Sorge tragen, dass deutsche Unternehmen aufgrund des CO2-Preises im europäischen und internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Das hat der Vermittlungsausschuss nochmal zusätzlich unterstrichen.
Zusammengefasst: Die gefundenen Kompromisse setzen alles in allem einen vernünftigen, ausgewogenen Rahmen für sozial gerechten Klimaschutz in den kommenden Jahren.

Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen. Im Klartext heißt das, dass steigende Mieten begrenzt werden, indem der Betrachtungszeitraum beim so genannten Mietspiegel ausgeweitet wird.

Von den rund 41 Millionen Wohnungen in Deutschland sind mehr als 19 Millionen vermietet. Ein ganz erheblicher Teil der Menschen wohnt zur Miete.

Um sie vor willkürlichen Mieterhöhungen und dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen, wurde vor mehr als 45 Jahren das Verbot der Änderungskündigung eingeführt. Das bedeutet: Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Wohnraum nicht beliebig und nicht zum Zweck der Mieterhöhung kündigen, sondern nur aus berechtigtem Interesse (zum Beispiel bei Eigenbedarf oder bei nicht unerheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen des Mieters).

Zugleich wollte man jedoch, insbesondere bei lang andauernden Mietverhältnissen, dem Vermieter eine wirtschaftliche Nutzung seines Eigentums auch angesichts steigender Kosten weiterhin ermöglichen. Darum wurde ihm das Recht eingeräumt, in bestimmten zeitlichen Abständen vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu verlangen.

Als Maßstab dafür, bis zu welcher Höhe der Mieter zustimmen muss, wurde das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete entwickelt. Sie wird derzeit aus den üblichen Entgelten gebildet, die in einer Gemeinde in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum vereinbart oder geändert wurden.

Das Problem inzwischen ist: In den großen Städten hat die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen zu einem extrem hohen Anstieg der Angebotsmieten geführt. Er liegt deutlich über dem Anstieg der Bestandsmieten. Wegen der Beschränkung des Betrachtungszeitraums auf vier Jahre bilden – relativ betrachtet – sehr viele jüngere und damit teure Angebotsmieten die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das hat zu erheblichen Steigerungen in den Ballungszentren geführt, die deutlich über der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes lagen.

Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch
Bei einem Treffen vor rund einem Jahr (dem so genannten Wohngipfel) hat sich die Bundesregierung dann darauf verständigt, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von derzeit vier auf sechs Jahre zu verlängern. Und diesen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Parlament jetzt beschlossen.

Die SPD hatte bereits während der Koalitionsverhandlungen für diese Maßnahme geworben, konnte sich damals aber nicht gegen die Union durchsetzen. Es ist gut, dass die Union jetzt zugestimmt hat. Denn seit Abschluss des Koalitionsvertrags hat sich die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt weiter verschärft. Es müssen deshalb Maßnahmen ergriffen werden, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen.
Durch die Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch können nun mehr ältere und damit günstigere Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. So werden kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten wird das zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen.

Mehr Mietverhältnisse im Mietspiegel
Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird, da die positive Rücklaufquote im Rahmen der Befragung und Datenerhebung im Vorfeld erhöht werden kann und auf diese Weise mehr Mietverhältnisse im Mietspiegel berücksichtigt werden können.
Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bereits erstellte Mietspiegel oder solche, die gerade erstellt werden, auch nach der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, wird eine großzügige Übergangsregelung eingeführt.

Durch die zeitliche Beschränkung des Betrachtungszeitraums auf die letzten sechs Jahre bleibt der Marktbezug der ortsüblichen Vergleichsmiete gewahrt.

Michael Groß, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt: „Das ist auch ein großer Erfolg für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die das Thema Mietrecht zur Chefinnensache erklärt hat. Wir dämpfen damit nicht nur künftige Mietpreissteigerungen. Vielmehr wird das auch spürbare Auswirkungen auf Vergleichsmieten haben, die Grundlage für die Regelungen zur Kappungsgrenzen und zur Mietpreisbremse sind. Das senkt am Ende auch Mieten im Bestand. Menschen haben ein Recht auf bezahlbare Wohnungen. Diese Reform trägt dazu erneut bei.“

Das Gesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition reformiert den Mietspiegel: Der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Dadurch können mehr Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. Kurzfristige Änderungen der Angebotsmieten werden einen geringeren Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete haben. Sie werden dementsprechend auch geringere Auswirkungen haben auf die Möglichkeit zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird.

Die SPD-Fraktion steht fest an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben sich die Sozialdemokraten für die Verlängerung der so genannten Mietpreisbremse stark gemacht und konnten sich letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen.

Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das der Bundestag am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten hat, will die Koalition die Option für die Landesregierungen schaffen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern.

Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 wird dafür sorgen, dass diese Wirkung anhalten kann.

Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD-Fraktion – verschärfen die Koalitionsfraktionen die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt das erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge.

Wichtig: Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermiete-rinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Das ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD-Fraktion nicht geben würde.

Das Wichtigste zusammengefasst: Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein. Um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, will die Koalition die so genannte Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern und einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete einführen – was sogar über den Koalitionsvertrag hinausgeht! Die SPD-Fraktion steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter und wird sich in dieser Regierung weiterhin dafür einsetzen, dass gutes Wohnen keine Frage des Geldbeutels ist.

Die Maklerkosten sind beim Immobilienerwerb ein großer Kostenfaktor und stellen besonders für junge Familien eine Hürde beim Eigentumserwerb da. Mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen, am Mittwoch vom Bundestag in erster Lesung beraten, werden die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien für Käuferinnen und Käufer gesenkt.
Künftig werden Maklerprovisionen zwischen den Vertragsparteien so geteilt, dass diejenige Vertragspartei, die den Makler oder die Maklerin nicht beauftragt hat, maximal so viel wie die beauftragende Partei zahlt.

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der SPD-, der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion gegen die Hisbollah ein Betätigungsverbot erlassen, um jegliche Aktivität von Vertretern „der sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtenden Organisation in Deutschland nicht zu tolerieren“.

In einem gemeinsamen Antrag (Drs. 19/16046), der am Donnerstag erstmals auf der Tages-ordnung des Bundestagsplenums stand, fordern die drei Fraktion die Bundesregierung zudem auf, die „bisher vorgenommene gedankliche Trennung der Hisbollah in einen politischen und einen militärischen Arm aufzugeben und auf europäischer Ebene zu einer gemeinsamen Bewertung bei der Frage der Listung zu kommen“.

In dem Antrag wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, den Kräften im Nahen und Mittleren Osten entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen oder die Sicherheit Israels offen bedrohen. Neben der „fortlaufend aggressiven Politik des Iran“ sei die entscheidendste dieser antiisraelischen Kräfte „die mit terroristischen Mitteln kämpfende und mit dem Iran eng verbundene Hisbollah“.

Wie es in der Vorlage weiter heißt, wird Deutschland von Anhängern der Hisbollah laut Bundesregierung vor allem als Rückzugs- und Logistikraum genutzt. Ihr zuzurechnende Anhänger stünden unter Beobachtung des Verfassungsschutzverbundes. Die Anhängerschaft hierzu-lande bewege sich seit Jahren bei rund 1000 Personen, zuletzt mit steigender Tendenz. Der Hisbollah zuzurechnende Vereinsstrukturen, die ein vereinsrechtliches Organisationsverbot begründen könnten, seien derzeit jedoch nicht feststellbar.

Die Bundesregierung soll laut Antrag die Aktivitäten der Anhänger der Hisbollah insbesondere in Deutschland weiterhin genau beobachten und mit allen Mitteln des Rechtsstaates verfolgen. „Dazu gehört auch, Geldwäsche konsequent zu bekämpfen und eine Terrorfinanzierung aus Deutschland heraus zu unterbinden“, schreiben die drei Fraktionen. Das Bekenntnis zum Schutz des Staates Israel erfordere, „Finanzierungsströme aus Deutschland, die der Terrorfinanzierung der Hisbollah im Nahen Osten dienen, mit allen Mitteln zu unterbinden“.

Das Wichtigste zusammengefasst: Ziel eines Antrages der Koalitionsfraktionen sowie der FDP-Fraktion ist letztendlich ein Betätigungsverbot der Hisbollah in Deutschland. Hierfür sind die Aktivitäten der Anhänger der Hisbollah insbesondere in Deutschland weiterhin genau zu beobachten und mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu verfolgen.

Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Instrument, um Übergangszeiten nach einer stationären Behandlung oder eine kurzfristige Krisensituation in der häuslichen Versorgung zu bewältigen. Sie hilft auch, stationäre Langzeitpflege hinauszuzögern oder sogar zu verhindern. Deshalb haben SPD und Union im Koalitionsvertrag vereinbart, die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege zu stärken.

Ein Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den das Parlament am Freitag diskutiert hat (Drs.19/16045), fordert die Bundesregierung unter anderem auf, den Auftrag so zu konkretisieren, dass Bundesländer, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen dem gesetzlichen Auftrag nachkommen, gemeinsam die notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen insbesondere auch mit Blick auf die Kurzzeitpflege auszubauen und nachhaltig zu gewährleisten.

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, zügig eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung in der Kurzzeitpflege sicherzustellen und das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel umzusetzen, Angehörige besser zu unterstützen. Zudem müsse der besondere Bedarf geriatrischer und traumatologischer Patientinnen und Patienten in den Blick genommen werden. Außerdem soll sie ein jährliches Entlastungsbudget schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde die Kurzzeitpflege von 2016 an als neue Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die Kurzzeitpflege wird sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen als auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen angeboten. Für die pflegerische Versorgungsstruktur sind die Bundesländer verantwortlich. Die Pflegekassen müssen Verträge mit den Leistungserbringern schließen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Kurzzeitpflege stärken. Mit der Kurzzeitpflege könne eine Übergangszeit nach einer stationären Behandlung oder eine kurzfristige Krisenlage in der häuslichen Versorgung bewältigt werden, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der beiden Fraktionen.

Die Koalition will, dass Medizinprodukte für alle Patientinnen und Patienten sicher sind. Mit dem Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz, das am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten worden ist, passt die Koalition das nationale Medizinprodukterecht an die neuen EU-Vorgaben an.

Außerdem sollen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut künftig auf der Grundlage eigener Risikobewertung erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor unvertretbaren Risiken ergreifen, die von einem Medizinprodukt ausgehen. Sie können dann die Bereitstellung des Produkts auf dem nationalen Markt untersagen, das Produkt zurückrufen oder vom Markt nehmen. Bislang waren die Bundesländer zuständig.

Die wachsende Geschwindigkeit und der steigende Umfang wissenschaftlicher Erkenntnisse bergen große Herausforderungen für die Wissensgesellschaft der Zukunft; insbesondere die Entwicklung und Förderung einer umfassenden und hochwertigen Wissenschaftskommunikation.

In einem Antrag der Koalitionsfraktionen, den das Parlament am Donnerstag debattiert hat, nehmen die Abgeordneten Bezug auf die bestehenden Initiativen und Projekte zur Förderung der Wissenschaftskommunikation (Drs. 19/16044). Dazu gehören der Austausch innerhalb der Wissenschaftsgemeinde, die externe Verständigung zwischen Wissenschaft und öffentlichen Institutionen und die Kommunikation mit der Gesellschaft.

Vor allem die Auseinandersetzung der Wissenschaftskommunikation mit Wissenschaftsfeindlichkeit, gezielten Fake News und Missbrauch von Wissenschaft wird immer wichtiger.

Sichtbarkeit von Frauen in der Wissenschaft erhöhen
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bestehende Institutionen zu unterstützen, die Förderung der Wissenschaftskommunikation in ihrer Vielfalt zu intensivieren, Konzepte zur Stärkung des Wissenschaftsjournalismus zu entwickeln, beispielsweise in einer Agentur für Wissenschaftskommunikation, sowie den Beitrag der Akademien der Wissenschaften zu stärken.

Außerdem sollen die Akteure des Wissenschaftssystems bei ihren Anstrengungen unterstützt werden, durch gute Wissenschaftskommunikation die positive Sichtbarkeit von Frauen in der Wissenschaft und Forschung zu erhöhen und damit zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch in Wissenschaft und Forschung beizutragen.

Das Wichtigste zusammengefasst: In einem Antrag der Koalitionsfraktionen nehmen die Ab-geordneten Bezug auf die bestehenden Initiativen und Projekte zur Förderung der Wissenschaftskommunikation. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Institutionen zu unterstützen, die Förderung der Wissenschaftskommunikation in ihrer Vielfalt zu intensivieren und Konzepte zur Stärkung des Wissenschaftsjournalismus zu entwickeln.

Seit vielen Jahren wird darüber gesprochen, dass die Planung, die Instandhaltung und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu lange dauern. Nach Auskunft der Deutschen Bahn zum Beispiel dauern die Verfahren beim Ausbau des Schienennetzes bis zu 20 Jahre. Das ist angesichts der großen Investitionsbedarfe für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, nicht zufriedenstellend.

Mit der Novelle des Planungsbeschleunigungsgesetzes hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Nun hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, die die weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ziel haben.

Mit dem Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich legt die Koalition weitere Schritte für die Verbesserung der Verfahren vor. Dazu gehören unter anderem die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Dadurch sollen Investitionen in das Schienennetz schneller getätigt werden können.

Mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz will der Bund in mehreren Modellprojekten prüfen, ob eine Schaffung von Baurecht durch einzelgesetzliche Regelungen zu einer Beschleunigung der Verfahren führt. Dadurch soll zum Beispiel auch die Akzeptanz der Maßnahmen gefördert werden. Eines der Pilotprojekte ist die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals.

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit zwei geplanten Gesetzen will der Bundestag Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen. Dazu werden auch Modellprojekte getestet.

Der Bundestag hat am Donnerstag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Unser Wald braucht Hilfe“ beschlossen (Drs. 19/11093). Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion geht der Antrag auf die aktuellen Probleme der Wälder in Deutschland ein. Denn die Folgen des Klimawandels in Form von Dürre, Hitze und Extremwetterereignissen werden in den Wäldern immer sichtbarer.

Zudem vernichten zum Teil auch nichtheimische Schädlinge und Brände den wertvollen Naturbestand. Nach Schätzungen der Bundesländer sind alleine in den letzten zwei Jahren rund 70 Millionen Kubikmeter Holz verloren gegangen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für schnelle und vor allem zielgenaue Hilfen ein. Sie will einen klimagerechten Waldumbau, die Waldbrandprävention sowie Waldbrandbekämpfung stärker fördern.

Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt: „Wer aufmerksam durch Deutschland reist, merkt schnell, dass es den Wäldern nicht gut geht. Großflächig sterben in einigen Regionen durch Schädlingsbefall Bäume ab. Gerade die von Menschen angepflanzten Monokulturen sind betroffen. Viele Funktionen des Waldes, als CO2-Speicher, als Ort der Artenvielfalt, als Ort der Erholung gehen verloren. Wir brauchen hier dringend eine Trendumkehr und der klimaresistente und ökologische Waldumbau muss gestärkt werden. Viele Vorschläge werden derzeit diskutiert, doch schnelles Handeln ist gefragt. Unsere parlamentarische Initiative muss zügig umgesetzt werden.“

Wiese stellt klar: Die finanzielle Ausstattung der Wald- und Forstprogramme des Bundeslandwirtschaftsministeriums sei ausreichend. Denn in den letzten beiden Jahren seien aus dem Agrar- und Forstfördersystems des Bundes knapp 150 Millionen Euro nicht abgeflossen. Wiese: „Diese Gelder gezielt für die Wälder einzusetzen, wäre ein erster wichtiger Schritt.“

Die Koalitionsfraktionen fordern dem Antrag zufolge die zuständigen Bundesministerien dazu auf, Katastrophenschutzeinheiten für die Waldbrandbekämpfung angemessen auszurüsten. Für munitionsbelastete Flächen ist zudem geeignetes Räumgerät bereitzustellen.

Zum Schutz von Schafen und anderen Nutztieren wird der Abschuss von Wölfen in Deutschland konkretisiert. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/10899).

Der Gesetzentwurf sieht konkret vor, im Bundesnaturschutzgesetz einen neuen Paragraphen zum Umgang mit dem Wolf einzuführen, sodass der Wolf eines Rudels, der wolfssichere Zäune überwunden und ein Schaf gerissen hat, nach Einzelfallprüfung und unter bestimmten Voraussetzungen entnommen werden kann.

Ist es nicht möglich, den rissverursachenden Wolf zu identifizieren, und ist gesichert, dass der ‚falsche‘ Wolf entnommen wurde, können nach strenger Prüfung sukzessive weitere Rudelmitglieder geschossen werden. Sind die Voraussetzungen zur Entnahme eines Wolfes erfüllt, ist es unerheblich, ob es sich um beruflich oder hobbymäßig gehaltenen Nutztiere gehandelt hat, die gerissen wurden.

Carsten Träger, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erläutert: „Wir schaffen mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von Problemwölfen. Klar ist aber auch: Der Wolf ist eine geschützte Art, und Ausnahmen müssen immer gut begründet sein.“

Träger betont, man habe sich mit der Unionsfraktion verständigt, dass es eine Sonderregelung für den Wolf geben werde – aber keine Absenkung des Schutzstandards für andere geschützte Arten. Das sei auch eine große Sorge vieler Bürger und Naturschutzverbände gewesen.

Er verwies auf ebenfalls vorgesehene höhere Mittel zum Schutz von Tierherden. Zusammen mit der nun erreichten Einigung für Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sei dies der richtige Weg.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag auf ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Ein digital souveränes Europa mit sicheren 5G-Netzen“ beschlossen. Die Entscheidung, wer am Aufbau kritischer Infrastruktur beteiligt werden darf, ist eine politische Frage.

Die 5G-Netze werden das Nervensystem der digitalen Gesellschaft und Bestandteil der kritischen Infrastruktur (zum Beispiel Stromnetzbetreiber, Krankenhäuser, Wasserversorger) sein. Die Sicherheit dieser kritischen Infrastruktur ist eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit, und sie muss absolute Priorität haben.

Zugleich ist die digitale Souveränität von höchster geostrategischer und industriepolitischer Relevanz. Die SPD-Fraktion fordert daher mit diesem Positionspapier eine Entscheidung des Parlaments.

Wenn die technische Sicherheit nicht zweifelsfrei überprüft werden kann, wird die Frage des Vertrauens in die Integrität des Herstellers und in das Rechtssystem des Herstellerlandes zentral. Die bislang seitens der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Selbstbescheinigung der Vertrauenswürdigkeit durch die Netzwerkausrüster, reichen nicht aus.

Keine Lex Huawei
Die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit muss daher wesentlicher Bestandteil der 5G-Sicherheitsstrategie sein und gesetzlich festgeschrieben werden. Nichtvertrauenswürdige Hersteller müssen – wenn nicht-rechtstaatlich kontrollierte Einflussnahme, Manipulation oder Spionage nicht auszuschließen sind – vom Ausbau und Betrieb der Netze ausgeschlossen werden.

Unzulässige Wettbewerbspraktiken, mit denen europäische Anbieter vom Markt verdrängt werden, müssen beendet werden. Dabei handelt es sich nicht um ein „Lex Huawei“, da die Sicherheitsanforderungen sowie die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit und Integrität eines jeden Herstellers und des jeweiligen Herstellerlandes für alle Anbieter festgeschrieben werden sollen.

Zur digitalen Souveränität gehört auch die Fähigkeit Europas, die 5G-Netze selbst bauen und betreiben zu können. Gefordert wird daher auch eine europäische industriepolitische Initiative, um die digitale Souveränität zu erhalten bzw. zurückzugewinnen und um technologische Abhängigkeiten abzubauen.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Aktuelle Stunde: Weltklimakonferenz in Madrid und Mahnende Worte an AfD

Die 25. Weltklimakonferenz in Madrid war heute Thema in einer Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag. Die Ergebnisse des Klimagipfels haben nicht den gehegten Erwartungen entsprochen:

Übergabe des Friedenslichts aus Bethlehem

Der Wunsch auf ein Leben in Frieden und internationaler Solidarität berührt uns in der Weihnachtszeit ganz besonders. Als gläubige Christin bin ich sehr froh, die millionenfach von Kerze zu Kerze weitergebene Flamme in Empfang zu nehmen und an dieser großartigen Tradition teilzuhaben.

 


Aktuelle Stunde: Weltklimakonferenz in Madrid und Mahnende Worte an AfD

Die 25. Weltklimakonferenz in Madrid war heute Thema in einer Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag. Die Ergebnisse des Klimagipfels haben nicht den gehegten Erwartungen entsprochen:

Es gibt hier nichts zu beschönigen, wir hatten uns mehr Fortschritte von dieser Klimakonferenz in Madrid erhofft. Ich bin allerdings froh darüber, dass wir alle Versuche, das Pariser Klimaschutzabkommen zu torpedieren, erfolgreich abwehren konnten. Der Europäische Rat hat in der vergangenen Woche beschlossen, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Damit haben wir als Europäer auch an die teilnehmenden Staaten ein wichtiges Signal gesetzt. Mit dem European Green Deal liegt für die EU ein umfassendes Paket zum Umwelt- und Klimaschutz vor. Europa wird auch weiterhin beim Klimaschutz vorangehen. Nun werden sich alle Augen auf die 26. Weltklimakonferenz im kommenden Jahr in Glasgow richten. Und mit der EU-Ratspräsidentschaft bekommt gerade Deutschland dann eine entscheidende Rolle.

Auch richtete ich mich mit mahnenden Worten an den AfD-Politiker Karsten Hilse, der die Anhänger des Klimaschutzes als „Gläubige“ bezeichnet hatte. Als gläubige Christin fühle ich mich hier auch persönlich angegriffen. Dieses Verhalten von Herrn Hilse im Deutschen Bundestag ist dieses Hohen Hauses nicht würdig. Es geht nicht, dass man andere Menschen so unwürdig verhöhnt.

Mit Blick zurück auf den weltweiten Kampf gegen den Klimawandel ist Deutschland gut aufgestellt:

Beim Klimaschutz wollen wir als Land in Zukunft wieder eine Vorreiterrolle einnehmen. Deswegen war es in dieser Woche besonders wichtig, dass sich Bund und Länder auf die Ausgestaltung des Klimapakets einigen konnten. Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und dem Klimaschutzgesetz nehmen wir klaren Kurs auf unsere Klimaziele für 2030 und Treibhausgasneutralität in unserem Land im Jahr 2050. Wir müssen uns aber immer wieder auch vergegenwärtigen, dass wir den Kampf gegen den fortschreitenden Klimawandel nur werden gewinnen können, wenn wir uns als Staatengemeinschaft gemeinsam dieser Herausforderung stellen.

Hintergrundinformationen des Bundesumweltministeriums:

Die Weltklimakonferenz in Madrid ist heute mit zwei Tagen Verspätung zu Ende gegangen. Zu den Beschlüssen zählte ein Aufruf zu höheren Klimaschutzzusagen im nächsten Jahr. Die Europäische Union hatte bereits beim Europäischen Rat in dieser Woche beschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden und ihr Klimaziel für 2030 zu überarbeiten. Dafür gab es viel Anerkennung, gerade von kleinen Inselstaaten, die besonders vom Klimawandel bedroht sind. Bis zur nächsten Weltklimakonferenz Ende 2020 in Glasgow sollen alle Vertragsstaaten überarbeitete Klimaschutzzusagen für das nächste Jahrzehnt sowie eine Langfriststrategie bis 2050 vorlegen.

Die EU-Kommission wird bis zum Sommer 2020 einen Plan vorlegen, um das Klimaziel der EU von derzeit 40 Prozent weniger CO2 gegenüber 1990 auf 50 bis 55 Prozent zu erhöhen. Als EU-Ratspräsidentschaft wird Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 dabei eine wichtige Rolle spielen. Dabei wird es auch darum gehen, andere große Volkswirtschaften zu einem gemeinsamen Vorangehen zu bewegen. Die gemeinsamen Gipfel der EU mit China spielen dabei eine wichtige Rolle. Bei der Klimakonferenz in Madrid ging es auch darum, festzulegen, nach welchen Regeln die CO2-Einsparungen aus internationalen Klimaschutzprojekten angerechnet werden („Marktmechanismen“). Die EU und zahlreiche andere ambitionierte Staaten hatten sich dafür eingesetzt, dass diese Mechanismen die bestehenden Pariser Klimaschutzziele nicht verwässern dürfen. Am Ende gab es Fortschritte, die eine Entscheidung im nächsten Jahr möglich erscheinen lassen.

Diese Klimakonferenz war weniger von konkreten Verhandlungen über Regeln geprägt als frühere Weltklimakonferenzen. Dafür stand in vielen bi- und multilateralen Gesprächen der Austausch im Vordergrund, wie die jeweiligen Staaten ihre Klimaschutzpolitik verbessern können.

 

Übergabe des Friedenslichts aus Bethlehem

Der Wunsch auf ein Leben in Frieden und internationaler Solidarität berührt uns in der Weihnachtszeit ganz besonders. Als gläubige Christin bin ich sehr froh, die millionenfach von Kerze zu Kerze weitergebene Flamme in Empfang zu nehmen und an dieser großartigen Tradition teilzuhaben.

„Mut zum Frieden“ – unter diesem Motto wird auch in dieser Adventszeit das Friedenslicht aus der Geburtsgrotte Jesu Christi in Bethlehem in der ganzen Welt verteilt. Pfadfinderinnen und Pfadfinder setzen mit der Verteilung des Friedenslichtes aus Betlehem seit dem Jahr 1986 ein Zeichen für Frieden und Völkerverständigung.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 20 / 2019

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Krankenkassenbeiträgen beschlossen: Sie werden um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet (Drs. 19/15438).

Erreicht wird das durch einen dynamisierten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Für jede Betriebsrentnerin und jeden Betriebsrentner gibt es also rund 300 Euro Entlastung im Jahr. Die Regelung gilt auch für Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Direktversicherungen.

Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten zudem beschlossen, dass Betriebsrentner für die Entlastungen keinen Antrag oder dergleichen stellen müssen. Es geht alles automatisch. Und wenn die Zahlstelle nicht gleich zum 1. Januar startbereit ist, wird der fehlende Betrag automatisch nachgezahlt.

Wer wird entlastet?
Entlastet werden alle Empfänger von Betriebsrenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sowie Empfänger von Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung ändert sich nichts.

Wie funktioniert die Entlastung?
Bisher gibt es eine Freigrenze für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die an die Entwicklung der Durchschnittseinkommen gekoppelt ist. Wessen Betriebsrente unterhalb der Freigrenze liegt, der muss keinen Beitrag bezahlen. Wer darüber liegt, muss seine gesamte Betriebsrente verbeitragen. Im Jahr 2019 liegt die Freigrenze bei 155,75 Euro, im Jahr 2020 liegt sie bei 159,25 Euro.

Diese Freigrenze wird durch einen Freibetrag ergänzt. Wessen Betriebsrente geringer ist, der zahlt auch in Zukunft keinen Krankenversicherungsbeitrag. Wessen Betriebsrente höher ist, für den bleibt dieser Freibetrag in Zukunft beitragsfrei, d. h. nur der Betrag, der oberhalb des Freibetrages liegt, muss verbeitragt werden. Auch der Freibetrag wird in Zukunft im selben Maße angepasst, wie die Durchschnittseinkommen sich verändern.

Beispiel 1: Betriebsrente in Höhe von 160 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 160 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 24,80 Euro. Der Auszahlbetrag würde durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 135,20 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 0,75 Euro verbeitragt werden (160 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 0,12 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 159,88 Euro vermindert.

Beispiel 2: Betriebsrente in Höhe von 400 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 400 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 62,00 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 338,00 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 240,75 Euro verbeitragt werden (400 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 37,32 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 362,68 Euro vermindert.

Wie hoch ist die Entlastung bei einer monatlichen Rente?
Wer eine Betriebsrente von mehr als 159,25 Euro im Monat bekommt, der wird um rund 25 Euro entlastet. Das entspricht dem Beitrag, der bisher für den Freibetrag bezahlt werden musste. Also 24,68 Euro bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent für den Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro. Da jeder diese Entlastung bekommt, ist das auch unabhängig von der Höhe der Betriebsrente. Also: Rund 300 Euro Entlastung im Jahr, egal ob die Betriebsrente 200 Euro im Monat oder 2000 Euro im Monat beträgt.

Wie hoch ist die Entlastung bei einer Einmalauszahlung?
Betriebsrenten können auch, je nach Vertragsgestaltung, statt in monatlichen Beträgen in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden. Bei Einmalauszahlungen wird der Krankenversicherungsbeitrag berechnet, indem der Auszahlungsbetrag rechnerisch auf 120 Monate, bzw. zehn Jahre verteilt wird. Bei einem Auszahlungsbetrag von 120.000 Euro ergibt sich rechnerisch eine monatliche Rente von 1000 Euro.

Daraus wird der Krankenversicherungsbeitrag errechnet. Die Entlastung beträgt deshalb auch hier 300 Euro pro Jahr bzw. insgesamt knapp 3.000 Euro. Auch hier ist es egal, wie hoch der Auszahlungsbetrag ist. Auch Betriebsrentner die ihre Einmalauszahlung bereits erhalten haben, profitieren für den Restlaufzeit ihrer Beitragspflicht von dem neuen Freibetrag.

Signal für die betriebliche Altersversorgung
Es wird keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Das ist insgesamt ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

Das Wichtigste zusammengefasst: Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die gesetzlich pflichtversichert sind, werden ab dem kommenden Jahr entlastet. Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, sieht einen Freibetrag von 159,25 Euro für das Jahr 2020 vor, der dann in den darauffolgenden Jahren im gleichen Maße wie die Durchschnittseinkommen steigt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet.

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes debattiert (Drs. 19/15273).
Mit dem Gesetzentwurf macht die Koalition einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen.

Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen und die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen.

Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung rückt mit der Reform in den Vordergrund und stellt die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das fordert die SPD-Bundestagsfraktion schon lange!

Besonders der im Gesetzentwurf vorgesehene Vollzuschuss ist wichtig, da er Frauen hilft, die häufiger eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Das gilt besonders für die sozialen Berufe, wie dem staatlich anerkannten Erzieher, der auf dem ersten Platz der geförderten Berufe durch das Aufstiegs-Bafög steht.

Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags ist richtig und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt. Das Gesetz soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit der geplanten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes geht die Koalition nach der BAföG-Reform den konsequenten Weg in die richtige Richtung, um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Weiterbildung voranzubringen. Das Aufstiegs-Bafög richtet sich an Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die beruflich aufsteigen wollen, um beispielsweise eine Meisterausbildung an ihre Grundqualifikation anzuschließen.

Durch „Steueroptimierung“ und „grenzüberschreitende Steuergestaltung“ gehen dem Bund, den Ländern und anderen EU-Mitgliedstaaten jährlich beträchtliche Einnahmen verloren, die dringend gebraucht werden, zum Beispiel für Investitionen in eine moderne Verkehrsinfrastruktur oder in die Bildung. Spätestens seit der Veröffentlichung der „Panama Papers“ ist das bekannt.

Unerwünschten Steuergestaltungsmodellen, die im Graubereich der Illegalität Schlupflöcher und Regelungslücken des Steuerrechts für unlautere Zwecke ausnutzten, will die Koalition auf Druck des Finanzministers Olaf Scholz (SPD) einen Riegel vorschieben.

Darum hat der Bundestag am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen (Drs. 19/14685, 19/15117).

Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Meldepflicht für eben solche grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Die Steuerbehörden erhalten durch die Meldungen einen Überblick über diese Gestaltungsmodelle und können schneller darauf reagieren. Daraus kann der Gesetzgeber zum Beispiel Regelungsnotwendigkeiten ableiten, die zeitnah getroffen werden können.

Denn die „Steuergestaltung“ im großen Stil ist weder akzeptabel noch gerecht. Einkommensstarke, Vermögende und Unternehmen dürfen sich nicht durch raffiniert ausgedachte Modelle ihren Steuerpflichten entziehen. Das würde letztlich die Legitimität unseres Besteuerungssystems unterminieren.

Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin, erklärt: „Mit dem Gesetz führen wir eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. Diese Meldungen versetzen die Finanzverwaltung und den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage, gegen unerwünschte Gestaltungen vorzugehen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung von mehr Steuergerechtigkeit. Aus unserer Sicht müssen weitere Schritte folgen. Wir setzen uns vor allem für die Einführung einer Meldepflicht auch für nationale Steuergestaltungen ein.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einem neuen Gesetz sollen vor allem Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer verpflichtet werden, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder quasi verkauft haben. Auf diese Weise können Gesetzeslücken und Graubereiche künftig schneller erkannt und geschlossen werden. Mit dieser vorgesehenen Mitteilungspflicht fügt die Koalition ihrem Einsatz für mehr Steuergerechtigkeit ein wichtiges Instrument hinzu.

Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz, das der Bundestag am Freitag in 2./3. Lesung beschlossen hat, setzt die Koalition die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um (Drs. 19/13839). Vor dem Hintergrund insbesondere der Terroranschläge in Paris im Januar und November 2015 soll die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschwert werden.

Die Richtlinie verfolgt drei Ziele: Der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen soll es schwerer werden, legale Schusswaffen für terroristische Anschläge zu nutzen.

Um den Zugang von Extremisten zu Schusswaffen zu erschweren, wird per wir Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern eingeführt. Künftig soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreichen, um als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts zu gelten.

Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen. Werden derartige Erkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt erlangt, müssen die Verfassungsschutzbehörden die Waffenbehörden darüber unterrichten, so dass diese bereits erteilte Erlaubnisse aufheben können.

Änderungen bei Sportschützen
Ebenfalls ändern werden die Koalitionsfraktionen im Rahmen der Richtlinie die Regelungen zur Bedürfnisprüfung bei Sportschützen. Bedürfnisprüfungen hinsichtlich des Fortbestehens einer waffenrechtlichen Erlaubnis werden künftig nach fünf und nach zehn Jahren erfolgen statt alle drei Jahre.

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt dazu: „Das Gesetz erreicht mehr Sicherheit und setzt legale Waffenbesitzer wie Sportsschützen keinem Generalverdacht aus. Wir schaffen pragmatische, rechtssichere Lösungen für legale Waffenbesitzer.“

Die Schwerpunktänderungen setzten starke Akzente für mehr Sicherheit, so Lindh weiter. „Waffen gehören nicht in falsche Hände. Unbescholtene und zuverlässige Bürgerinnen und Bürger können somit unter klaren Vorgaben ihrem Schießsport, der Jagd und der Brauchtumspflege nachgehen.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Die EU-Feuerwaffenrichtline, die in nationales Recht um-gesetzt werden soll, fordert eine bessere Rückverfolgbarkeit von Waffen. Zu diesem Zweck wird das Nationale Waffenregister ausgebaut. Zudem werden verschiedene Änderungen an der rechtlichen Einordnung von bestimmten Schusswaffen und sonstigen Gegenständen vorgenommen. Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag abschließend einen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften beraten (Drs. 19/14335).

Die Koalition hatte sich zuvor darauf geeinigt, die 2004 erfolgte Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsbilder bei Bedarf wieder einzuführen. Denn viele Berufsbilder haben sich seit 2004 stark verändert. Daher ist eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe erforderlich. Außerdem sind die Ausbildungszahlen und die Anzahl der Meisterprüfungen gesunken.

Ziel der Koalitionsfraktionen ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung zu erreichen.

Der Gesetzentwurf wurde in einer Koalitionsarbeitsgruppe unter Beteiligung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Gewerkschaften erarbeitet. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die einzelnen Branchenverbände des Handwerks umfassend schriftlich und mündlich angehört.

Wichtig: Für alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks ausüben, für das künftig die Eintragung in der so genannten Hand-werksrolle Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb sein wird, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.

In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht im Ergebnis wieder eingeführt:
• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Betonstein- und Terrazzohersteller
• Estrichleger
• Behälter- und Apparatebauer
• Parkettleger
• Rollladen- und Sonnenschutztechniker
• Drechsler und Holzspielzeugmacher
• Böttcher
• Glasveredler
• Schilder- und Lichtreklamehersteller
• Raumausstatter
• Orgel- und Harmoniumbauer

Die SPD-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft ist. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.

Das Wichtigste zusammengefasst: Im Zuge einer Anpassung der Handwerksordnung wurden 2004 etliche Handwerksberufe zulassungsfrei, heißt, eine Meisterprüfung war nicht mehr zwingend. Das soll sich bei zwölf Handwerksberufen nun aus Sicherheitsgründen wieder ändern. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter bzw. -leiterin in der so genannten Handwerksrolle eingetragen ist, also insbesondere die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden oder eine Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat. Die Neuregelung dient auch der Fachkräftesicherung.

Vor 71 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Sie betont neben politischen und wirtschaftlichen Rechten vor allem die sozialen Rechte als gleichberechtigte und allgemeingültige Grundlage für soziale Sicherheit und Teilhabe aller Menschen in der Welt.

Als erste Vorsitzende der UN-Menschenrechtskommission war Eleanor Roosevelt, zusammen mit vielen anderen Frauen, maßgeblich mit deren Ausarbeitung befasst. Diese Frauen schafften es, die universellen Menschenrechte in das Zentrum der Aktivitäten der Vereinten Nationen zu stellen und damit auch die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018 beraten (Drs. 19/7730). Der Bericht hebt unter anderem die Stärkung der Menschenrechte im Kontext von Handel und Wirtschaft hervor: Niedrigstpreise für in westlichen Industriestaaten verkaufte Produkte werden häufig erst dadurch ermöglicht, dass Menschen in Ländern, in denen Rohstoffe abgebaut oder Produkte hergestellt werden unter ausbeuterischen Bedingungen und für Hungerlöhne arbeiten müssen. Diese Situation ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten inakzeptabel und darum wird die Koalition entschieden handeln.

Rolf Mützenich, SPD-Fraktionschef, führt aus: „Solidarität beschränkt sich nicht nur auf dieses Land, sondern sie ist auch unser Leitprinzip in der Außen- und Entwicklungspolitik. Deshalb begrüßen wir, dass Arbeitsminister Hubertus Heil nun die Initiative ergreift: Es sollen Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz erarbeitet werden, das in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichtet, international anerkannte soziale und ökologische Mindeststandards in ihren Lieferketten sicherzustellen.“

Darauf aufbauend, erläutert Mützenich weiter, werde die Koalition die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Jahr nutzen, um dieses Prinzip auch in der Europäischen Union zu verankern.

Der Mittelmeerraum ist von kultureller Vielfalt und einer bedeutenden gemeinsamen Entwicklungsgeschichte geprägt. Das bietet Chancen, birgt aber auch Konflikte, die über die Ufer des Mittelmeers hinauswirken. Denn leider sind Teile dieser Mittelmeerregion nach wie vor von schlechter Regierungsführung, politischen Krisen und fundamentalistischer Gewalt betroffen, die die Wirtschaft, aber auch Liberalisierung, Demokratisierung und persönliche Freiheiten behindern. Als Nachbarregion Europas sind die südlichen Länder des Mittelmeeres auch in besonderem Maße Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer von Flüchtlingen und Migranten.

Der Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den der Bundestag am Mittwoch beschlossen hat, begrüßt die Vielzahl von Initiativen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Deutschland, der Europäischen Union und den südlichen Nachbarstaaten (Drs. 19/13510, 19/14671).

Gleichzeitig fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bestehende Kooperationsformate weiterzuentwickeln und neue Partnerschaftsprogramme anzuregen. So soll zum Beispiel ein europäisches, parlamentarisches Partnerschaftsprogramm insbesondere kommunalen und regionalen Parlamenten Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung sowie der Teilhabe an übergeordneten, überregionalen Entwicklungen aufzeigen.

Außerdem muss weiterhin auf eine bessere menschenrechtliche Lage in Teilen der Region hingewirkt werden. Rechtsstaatliche Prinzipien, die Pressefreiheit und die Umsetzung demokratischer Beteiligungsformen sind dabei von zentraler Bedeutung.

Die Koalition will einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Risiko werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gutverdiener versichert oder mehr Bezieher niedriger Einkommen. Auch der Wohnort eines Versicherten darf nicht zum Nachteil werden. Alle diese Unterschiede gleicht der so genannte Risikostrukturausgleich aus (der Morbi-RSA).

Damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fairer wird, hat die Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat (Drs. 19/15662). Mit dem Entwurf soll der Risikostrukturausgleich weiterentwickelt werden. So will die Koalition unter anderem ein Krankheits-Vollmodell, eine Regionalkomponente und einen Risikopool einführen, der Behandlungen mit besonders hohen Kosten abdeckt.

Das unterschiedliche Aufsichtshandeln zwischen Bundes- und Landesaufsichten wird vereinheitlicht. Es bleibt aber bei den geteilten Zuständigkeiten. Langfristig will die Koalition deshalb zu einer einheitlichen Aufsicht kommen. Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Selbst-verwaltung werden die Abgeordneten nun im parlamentarischen Beratungsverfahren intensiv prüfen. Änderungsbedarf wird dabei aufgegriffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf, am Donnerstag erstmals vom Parlament debattiert, soll der verfassungswidrige Ausschluss der Stiefkindadoption für Paare in verfestigter Lebensgemeinschaft beseitigt werden.

Konkret: Mit der Vorlage der Bundesregierung wird in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft werden mit einer Generalverweisung in einem neuen § 1766a Bürgerliches Gesetzbuch Ehepaaren in Bezug auf die Stiefkindadoption gleichgestellt (Drs. 19/15618).

Als „verfestigt“ gilt eine Lebensgemeinschaft, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Ausgeschlossen ist das, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.

Vielfältige Einrichtungen der Erinnerungs- und Gedenkstättenlandschaft in Deutschland leisten heute einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Jedoch gibt es nach wie vor keinen zentralen Gedenkort, der an den Widerstand und an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland erinnert.

Neben der politischen und rechtlichen Anerkennung muss es auch eine öffentliche Wahrnehmung und Würdigung aller Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft geben. Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU, am Freitag im Parlament beraten, wird die Errichtung eines Denkmals für die Opfer von kommunistischer Gewaltherrschaft beschlossen (Drs. 19/15778). Damit sollen die Opfer in angemessener Form geehrt werden.

Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) setzt sich seit langer Zeit für ein nationales Mahnmal ein. Bereits seit 2008 hat eine Initiativgruppe unter dem Dach der UOKG konzeptionelle Vorarbeiten zu einer möglichen Ausgestaltung eines Denk-mals geleistet. Mit einem Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft wird eine Leerstelle in der Erinnerungslandschaft geschlossen.

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien im Februar 2017 haben sich alle Expertinnen und Experten für die Errichtung eines zentralen Gedenkortes aus-gesprochen.

Der Deutsche Bundestag hat bereits mehrfach ein zentrales Mahnmal befürwortet, zuletzt in dem Antrag „30 Jahre Friedliche Revolution“ (Drs. 19/10613). In den Beratungen des Bundeshaushalts 2020 hat das Parlament beschlossen, bis zu 250.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie bereitzustellen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung nun auf, im ersten Quartal 2020 ein Konzept für ein Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft vorzulegen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll ein Denkmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft errichtet werden. In einem entsprechenden Antrag fordern sie die Bundesregierung auf, im ersten Quartal 2020 ein Konzept für ein solches Mahnmal vorzulegen, eine Machbarkeitsstudie zum Standort und der Ausgestaltung des Denkmals in Auftrag zu geben und zu prüfen, wie die Aussage des Denkmals in geeigneter Weise, beispielsweise durch eine Dokumentation, begleitet werden kann.

Wohnungslosigkeit gehört zu den schlimmsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen insgesamt in eine für sie katastrophale Lage.

Wohnungslosigkeit muss von der Politik mit allen geeigneten Maßnahmen bekämpft werden. Bund, Länder und Kommunen sind hier gefordert. Bislang stehen jedoch keine verlässlichen Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern.

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung debattiert (Drs. 19/15651). Damit kommt sie einer langjährigen Forderung sozialpolitischer Verbände und der Länder nach.

Mit der Einführung solch einer gesetzlich geregelten Bundesstatistik schafft die Koalition erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Eine aussagefähige Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg zu bringen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag auf ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Ein Wegweiser in die Selbstverständlichkeit – Gleichstellung in allen Lebensbereichen“ beschlossen. Darin fordert sie neben einem Aktionsplan für die Gleichstellungspolitik der gesamten Bundesregierung vor allem die Einrichtung einer Bundesstiftung bzw. eines Bundesinstituts zur Förderung von Frauen in Gesellschaft, Politik und Parlamenten, in Wirtschaft und Wissenschaft.

In dem Papier heißt es: „Die Förderung von gleichen Chancen ist Kernforderung jeder sozialdemokratischen Politik. Nicht nur, aber insbesondere in gleichstellungspolitischen Fragen. Und das seit über 150 Jahren. Trotz unserer Erfolge in den vergangenen Jahren sind Macht, Geld und Zeit noch immer ungerecht verteilt. Wir wollen erreichen, dass Frauen und Männer auf ihrem Lebensweg die gleichen Chancen haben, an der Verteilung teilzuhaben – das unterscheidet uns bis heute von der Union.

Gleiche Bildungschancen, eine gerechte Bezahlung, eine echte Anerkennung von Sorgearbeit und die verstärkte Förderung von Frauen in Führungspositionen sind Zwischenziele auf dem gemeinsamen Weg zur Verwirklichung einer Gleichstellung der Geschlechter.“

Die neue Bundessstiftung soll sich demnach mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auseinandersetzen.

Indem sie etwa:
• kontinuierlich geschlechterdifferenzierte Daten aufbereitet, bewertet und diese auf konkrete Maßnahmen transferiert,
• die Ursachen unterschiedlicher Lebenslagen von Frauen und Männern klärt,
• aus Forschungsergebnissen Handlungsempfehlungen und Strategien für die Politik ableitet und diese berät,
• gleichstellungspolitische Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft sowie Gleichstellung in der Praxis und vor Ort stärkt und
• im breiten Dialog mit der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit steht.

Im Koalitionsvertrag ist laut dem Beschluss eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie verankert: Ein Aktionsplan zum Abbau struktureller Benachteiligung, der von allen Ressorts umgesetzt wird, ist Bestandteil der Gleichstellungsstrategie und soll die Vorhaben bündeln. Durch diese Gleichstellungstrategie wird Geschlechtergerechtigkeit zur Richtschnur der gesamten Bundesregierung.

Wesentlich für die Verwirklichung der Gleichstellung seien:
• Die Arbeitswelt der Zukunft – Anerkennung für alle
• Familie und Beruf für alle
• Macht, Vorbild, Teilhabe – Frauen in allen Sphären
• Typisch Frau? – Stereotype aufbrechen, Sexismus und Gewalt stoppen
• Gleichberechtigung über den Tellerrand – Europa- und Außenpolitik
• Die Arbeitswelt der Zukunft – Anerkennung für alle

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet

Die Stadtwerke Konstanz und Lindau arbeiten gemeinsam mit der österreichischen Firma Kabel-TV Lampert an einer Lösung, die das Schweizer Fernsehen an den Bodensee zurückholen könnte. Das könnte eine Chance für den Hochrhein sein, mitversorgt zu werden.

Keine Ausnahmegenehmigung für Abtransport von Schadholz über die Sauschwänzlebahn

Das Regierungspräsidium Freiburg lehnt eine Winterbefahrung der Sauschwänzlebahn durch die Bahnbetriebe Blumberg ab, weil die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Mopsfledermaus schwerer wiegen als die Interessen Holzvermarktung und Waldschutz.

25. Weltklimakonferenz in Madrid

Die Weltklimakonferenz in Madrid ist heute mit zwei Tagen Verspätung zu Ende gegangen. Zu den Beschlüssen zählte ein Aufruf zu höheren Klimaschutzzusagen im nächsten Jahr.

Neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar 2020

Für Kommunen wird es ab dem 1. Januar 2020 noch einfacher werden, Fördergelder über die Kommunalrichtlinie zu beantragen. Die Antragstellung ist ab 2020 ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte herabgesetzt.

Familienzentrum Hochrhein in Lauchringen profitiert von Bundesmittel

Der Deutsche Bundestag hat den Bundeszuschuss für die rund 540 Mehrgenerationenhäuser für das Haushaltsjahr 2020 um 10.000 Euro pro Haus erhöht.

„Stadt, Land, Flucht?!“ – Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag

Zum siebzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e.V. 25 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten zwischen 16 und 20 Jahren zu einem einwöchigen Workshop vom 21. März bis 28. März 2020 nach Berlin ein.

Mitglieder des Waldshuter Forum 68 im Gespräch über Klima- und Umweltschutz

Eingeladen nach Waldshut hat das Forum 68 zum Themenabend „Klima- und Umweltschutz“. Dabei standen insbesondere drei Schwerpunktthemen auf der Tagesordnung:
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Klimaschutzveranstaltung in Staufen

Zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Thema „Das Klimapaket der Bundesregierung - prima Klima für die Kommune?!" hatte am Dienstagabend der SPD Ortsverein Staufen eingeladen. Die wichtige Rolle der Kommunen stand im Mittelpunkt unserer Diskussion:

 


Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet

Die Stadtwerke Konstanz und Lindau arbeiten gemeinsam mit der österreichischen Firma Kabel-TV Lampert an einer Lösung, die das Schweizer Fernsehen an den Bodensee zurückholen könnte. Das könnte eine Chance für den Hochrhein sein, mitversorgt zu werden.

Gerne habe ich mich an die Kabel-TV Lampert gewandt, da diese eine Funkkonzession des Schweizer Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) erworben und einen Sendemast auf dem Hohen Kasten in Betrieb genommen haben, der einen Overspill („Überfließen“ von Antennensignalen jenseits des eigenen Rundfunkgebiets bzw. der Landesgrenze) für das österreichische Vorarlberg und damit die Weiterverbreitung der Schweizer Sender SRF1 und SRF zwei wiederermöglicht. Zuvor hatte die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG im Juni 2019 u.a. aus Kostengründen die Ausstrahlung der Schweizer TV-Sender über DVB-T (Terrestrik) abgeschaltet.

In ihrem Antwortschreiben teilt die Unternehmensleiterin der Kabel TV Lampert, Karoline Lampert, mit, dass die Stadtwerke Konstanz und Lindau nach der Wiederinbetriebnahme des Senders Hoher Kasten, im bayerischen Lindau eine Testmessung vornehmen werden um festzustellen, ob es entgegen der Erwartung eventuell doch zu einem Overspill in das deutsche Staatsgebiet kommt. In diesem Falle könnte das Signal in das deutsche Kabelnetz eingespeist und weitergeleitet werden.

Weiterhin erklärt Karoline Lampert, dass das Geschäftsmodell der Kabel-TV Lampert auch für Südbaden interessant sein könnte. Hierfür müssten sich weitere Netze, insbesondere die beiden großen überregionalen Netzbetreiber Vodafone/ Unitymedia und Deutsche Telekom an den Kosten für die Funkkonzession der BAKOM und der Inbetriebnahme einer Sendeanlage beteiligen, da dann ein vernünftiger Preis pro Kunde erzielt werden könne. Dafür bräuchte es grundsätzlich nur einen im Grenzgebiet tätigen deutschen Kabelnetzbetreiber, der als offizieller Kopf einer Gruppe von weiteren Netzbetreibern unter seinem Namen eine Funkkonzession beantragen würde.

Damit wir eine gemeinsame Lösung für die gesamte Region Hochrhein-Bodensee finden, werde ich mich an die Stadtwerke Konstanz und Lindau wenden.

 

Keine Ausnahmegenehmigung für Abtransport von Schadholz über die Sauschwänzlebahn

Das Regierungspräsidium Freiburg lehnt eine Winterbefahrung der Sauschwänzlebahn durch die Bahnbetriebe Blumberg ab, weil die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Mopsfledermaus schwerer wiegen als die Interessen Holzvermarktung und Waldschutz.

Ich halte die Entscheidung zugunsten gefährdeter Arten wie der Mopsfledermaus für richtig. Funde dieser Fledermaus sind sehr selten, deswegen steht sie auf der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion IUCN. Die Mopsfledermaus wird von der Europäischen Union in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie geführt und gilt somit als streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. In Deutschland ist die Mopsfledermaus als eine Verantwortungsart innerhalb der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung eingestuft.

Eine Anfrage bei der für den Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes zuständigen Stelle hatte ergeben, unter welchen Bedingungen der Abtransport von Borkenkäferholz über die so genannte Sauschwänzlebahn (Weizen–Blumberg) im Winter möglich wäre.

Darum hatten die Bahnbetriebe Blumberg gebeten, die mit dem Abtransport von großen Mengen borkenkäferbefallenen Schadholzes beauftragt worden sind. Ein Ausweichen auf Lastkraftwagen sei aus ihrer Sicht weder den Straßenanwohnern zuzumuten noch wirtschaftlich darstellbar. Käferholz müsse jedoch zügig abtransportiert und verwertet werden, um ein Ausbreiten der Borkenkäferpopulation zu verhindern und um die Waldbestände zu schützen.

In ihrem Antwortschreiben beruft sich Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer auf die vertragliche Abmachung mit den Bahnbetrieben Blumberg vom Oktober 2018, nach der aus Artenschutzgründen der Weiler Kehrtunnel und der Kehrtunnel Stockhalde vom 1. November bis 31. März nicht befahren werden dürfen.

Zur Begründung führt das Regierungspräsidium den Schutz der bedrohten Mopsfledermaus auf, die in den Tunneln ihr Winterquartier hat. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Tiere geschützter Arten zu töten, während der Überwinterungszeit erheblich zu stören oder ihre Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Zwar sei es aus forstlicher Sicht für Holzvermarktung und Waldschutz wünschenswert, wenn die Holzabfuhr weitestgehend über die Schiene erfolge. Dies sei aber nur in den Sommermonaten möglich. Es sei nicht ersichtlich, wie die Einhaltung des Artenschutzes bei zusätzlichen Fahrten während der Winterruhe der Tiere gewährleistet werden könne.

Aus Sicht des Regierungspräsidiums kann einer Ausnahme außerdem nicht zugestimmt werden, da sich die von den Bahnbetrieben Blumberg beschriebenen forstlichen Schäden mit anderen Mitteln hinreichend abwenden lassen würden. Überwiegend werde Holz aus dem Forst mittels LKW abtransportiert, so auch bisher im Landkreis Waldshut. Während des Winterbetriebs stehe der bisher und auch andernorts übliche Abtransport mit LKW zur Verfügung.

Zudem bestehe über die Wintermonate aus Waldschutzsicht keine erhöhte Gefahr durch Ausflug und Weiterentwicklung der Borkenkäfer, weil diese sich in der sog. Diapause unter der Rinde der gepolterten bzw. gelagerten Hölzer befinden würden. Eine akute Gefahr durch den Ausflug der sog. Überwinterungskäfer für stehende Waldbestände ergebe sich erst abhängig von der Temperaturentwicklung im Frühjahr.

Schließlich habe das Regierungspräsidium die Bahnbetriebe über die Möglichkeit einzelner Fahrten im November und ab der zweiten Märzhälfte bei Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen informiert. Voraussetzung hierfür sei die Aussage eines Gutachters auf Grundlage der Zählung der Tiere und der Wetterprognose, ob und für wie viele Tage eine Tunneldurchfahrt möglich wäre.

 

25. Weltklimakonferenz in Madrid

Die Weltklimakonferenz in Madrid ist heute mit zwei Tagen Verspätung zu Ende gegangen. Zu den Beschlüssen zählte ein Aufruf zu höheren Klimaschutzzusagen im nächsten Jahr. Die Europäische Union hatte bereits beim Europäischen Rat in dieser Woche beschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden und ihr Klimaziel für 2030 zu überarbeiten. Dafür gab es viel Anerkennung, gerade von kleinen Inselstaaten, die besonders vom Klimawandel bedroht sind. Bis zur nächsten Weltklimakonferenz Ende 2020 in Glasgow sollen alle Vertragsstaaten überarbeitete Klimaschutzzusagen für das nächste Jahrzehnt sowie eine Langfriststrategie bis 2050 vorlegen.

Die EU-Kommission wird bis zum Sommer 2020 einen Plan vorlegen, um das Klimaziel der EU von derzeit 40 Prozent weniger CO2 gegenüber 1990 auf 50 bis 55 Prozent zu erhöhen. Als EU-Ratspräsidentschaft wird Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 dabei eine wichtige Rolle spielen. Dabei wird es auch darum gehen, andere große Volkswirtschaften zu einem gemeinsamen Vorangehen zu bewegen. Die gemeinsamen Gipfel der EU mit China spielen dabei eine wichtige Rolle.

Bei der Klimakonferenz in Madrid ging es auch darum, festzulegen, nach welchen Regeln die CO2-Einsparungen aus internationalen Klimaschutzprojekten angerechnet werden („Marktmechanismen“). Die EU und zahlreiche andere ambitionierte Staaten hatten sich dafür eingesetzt, dass diese Mechanismen die bestehenden Pariser Klimaschutzziele nicht verwässern dürfen. Am Ende gab es Fortschritte, die eine Entscheidung im nächsten Jahr möglich erscheinen lassen.

Diese Klimakonferenz war weniger von konkreten Verhandlungen über Regeln geprägt als frühere Weltklimakonferenzen. Dafür stand in vielen bi- und multilateralen Gesprächen der Austausch im Vordergrund, wie die jeweiligen Staaten ihre Klimaschutzpolitik verbessern können.

 

Quelle: BMU

Neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar 2020

Anträge künftig ganzjährig möglich / Förderung für Radverkehrsprojekte schon ab 5.000 Euro

Für Kommunen wird es ab dem 1. Januar 2020 noch einfacher werden, Fördergelder über die Kommunalrichtlinie zu beantragen. Die Antragstellung ist ab 2020 ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte herabgesetzt. Das Bundesumweltministerium möchte damit den Kommunen größeren Spielraum geben, ihre Klimaschutzprojekte vor Ort schnell und erfolgreich umzusetzen.

Neben der ganzjährigen Antragstellung wurde der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs von je 10.000 Euro auf 5.000 Euro abgesenkt. Damit soll es insbesondere kleinen Gemeinden erleichtert werden, Radverkehrsprojekte umzusetzen. Ferner haben Antragsteller künftig die Möglichkeit im Rahmen der Fokusberatung neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasen einzusetzen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind.

Anträge können ab dem 1. Januar 2020 beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich direkt an den PtJ per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an (telefonisch: unter 030 39001-170 oder per E-Mail: skkk@klimaschutz.de).

Quelle: BMU

Familienzentrum Hochrhein in Lauchringen profitiert von Bundesmittel

Der Deutsche Bundestag hat den Bundeszuschuss für die rund 540 Mehrgenerationenhäuser für das Haushaltsjahr 2020 um 10.000 Euro pro Haus erhöht.

Die Erhöhung des Bundeszuschusses ist nicht zuletzt auch eine Anerkennung für wertvolle Arbeit der Mehrgenerationenhäuser. Als Patin des Familienzentrums Hochrhein freue ich mich umso mehr, dass auch die einzige Einrichtung bei uns im Landkreis von den zusätzlichen Mitteln profitieren kann. Generationen-übergreifende Orte werden für unsere immer älter und bunter werdende Gesellschaft immer wichtiger und sind auch eine Ant-wort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels.

Bisher standen den Mehrgenerationenhäusern Zuschüsse von insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung, wobei sich der Bundeszuschuss auf 30.000 belief und Kommune bzw. Land weitere 10.000 Euro zur Verfügung stellten. Bei gleichbleibendem Anteil von Land und Kommune und einem erhöhten Bundeszuschuss um 10.000 Euro auf 40.000 Euro stehen den Häusern künftig 50.000 Euro insgesamt an Mitteln zur Verfügung.

 

„Stadt, Land, Flucht?!“ – Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag

Zum siebzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e.V. 25 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten zwischen 16 und 20 Jahren zu einem einwöchigen Workshop vom 21. März bis 28. März 2020 nach Berlin ein.

Unter der Schirmherrschaft von Thomas Oppermann, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, erwartet die medieninteressierten Jugendlichen ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden u.a. in einer Redaktion hospitieren, eine Plenarsitzung besuchen und an der Erstellung einer eigenen Zeitung mitarbeiten.

Unter dem Titel „Stadt, Land, Flucht?! – Lebens- und Wohnräume heute und in Zukunft“ werden sich die Jugendlichen im Rahmen des Workshops mit den Herausforderungen für Städte aufgrund ansteigender Zuwanderung, z.B. in Bezug auf die Wohnraumsituation und die Organisation des Lebens in Städten, auseinandersetzen. Dem werden die Auswirkungen sinkender Einwohnerzahlen für ländliche Kommunen, z. B. auf die örtliche Infrastruktur, gegenübergestellt.

Das ist eine tolle Chance für junge Menschen aus Südbaden, einmal hinter die Kulissen der Berliner Republik zu schauen und sich kreativ mit der dringenden Frage zu beschäftigen, wie wir in Zukunft leben wollen.